Wegsperrung Horizontale-Jena

Benji schrieb:
A
Wann macht den dieses Fa.Kirscht so seine Ausfahrten??

Morgähhhn, meine Güte 5min mal nicht reingeschaut und hier steppt der Bär
:eek: Wann wir fahren? Dieses WE.......eigentlich immer wenn das Wetter gut ist. Ich gehöre zwar zur Schildkrötenfraktion, aber es macht trotzdem Spaß 21 kg durch den Wind zu schieben. Ich bin Freitag erst mal in der Werkstatt und mach mir neue DT´s in mein Hinterrad. Denn vorige Woche am Largo, ist mir ein Stein unschön in´s Heck gesprungen und hat mir eine DT gefetzt. Problem dabei, ich hab ne Rohloff mit einer Double Wide und da ist das Maß der Speiche so blöd, daß handwork angesagt ist.:heul:

Gruß Bulletprooft
 
Bin leider am Woende nicht in Jena zugegen, weil ich "Heim*******r" bin, oder man könnte auch Sonntag-Freitag-Kind sagen. Aber wenn es sich mal einrichten lässt, kann ich ja auch mal am Woende hierbleiben und mal mit radeln gehn.

Ansonsten Augen auf im Straßenverkehr. b
 
Als ehemaliger jenenser Student habt ihr meine volle Unterstützung im Kampf gegen die Sperrungen jedweder Pfade. Bin die Horizontale aus alter Anhänglichkeit jüngst wieder gefahren, war früher meine Lauf-Trainigsstrecke. Klar, muss man aufpassen und Rücksicht nehmen. Das gilt für alle, dann gibt es auch keine Problem.
Servus

Albi
 
Danke für die Unterstützung. Leider gabs bis jetzt noch keine Stellungnahme des Umweltamtes bzw. des RSV. Schade, aber sicher muss man denen mal persönlich auf den Leib rücken.

mfg der b
 
hie rma nen kleines panorama von unsrer runde heute. is eine der kritischen stellen. trifft denk ich ma sowahl den faszinierenden charakter der horizontale, als auf die umstreitbarkeit der erlaubten nutzungen...

klick:
 
Also ich war gestern auch auf der Horizontale zu gegen aber erst so ca. 19:00. Ist die Stelle auf dem Foto vor dem Fürstenbrunnen (wen ich vom Steinkreuz komme)? - kann das Bild nämlich grad mal nich zuordnen.
 
Hallo

Ist echt schade dass man so gegen Mountainbiker vorgeht. Doch warum?
Ich bin die Runde immer gern gefahren und hatte nie Probleme mit Wanderer. Nagut man sollte halt nicht am Wochenende bei besten Sonnenschein fahren, aber da macht dass auch kein Spass mehr da einfach zu viele Leute unterwegs sind.
Aber denke nicht, dass mich die Schilder abhalten. Dafür ist die Tour einfach zu schön.

Also Bye
Matthias
 
martn schrieb:
hie rma nen kleines panorama von unsrer runde heute. is eine der kritischen stellen. trifft denk ich ma sowahl den faszinierenden charakter der horizontale, als auf die umstreitbarkeit der erlaubten nutzungen..
Da frag mich schon wie dort Fußgänger aneinander vorbeikommen sollen. Hoffentlich wurde der Weg auch gleich als Einbahnweg ausgeschildert! ;)

Armin
 
komischerweise hatte ich auf dem abschnitt noch nie fußgängerbegegnungen. das als einbahnweg auszuschildern hab ich mir auch schon überlegt,... wär ne idee und für mich vertretbar ;)
 
aber einbahnweg ist ungünstig, denn fussgänger von hinten auf der horizontale einzuholen ist wesentlich ungünstiger.. ich fahre in letzter zeit immer den abschnitt vom fürstenbrunnen richtung ziegenhain (und dann vorher oberhalb der kernbergstraße ab) weil mir da die fussgänger ehr entgegen kommen und so mit das zusammentreffen schnell und unkompliziert ist.
aber zum thema gegenseite rücksichtnahme: es scheint vornehmlich bei mitt30er joggern jetzt mode zu sein fahrradfahrer dort oben bewußt zu provozieren und tätlich anzugreifen (war selber dabei als ein jogger einen biker runterschuppen wollte.. dort war es zwar nicht so steil, aber trotzdem frechheit). von mir geht als biker dort keine gefahr aus, wenn jemand kommt dann halte ich an und lasse ihn vorbei, aber gerade jene angesprochenen sportler fühlen sich wohl irgendwie in ihrer jogger-ehre gekränkt, wenn da noch jemand schneller ist als sie...
unterm striche können die machen was sie wollen, ich lass mir diesen trail nicht nehmen!
 
flixgott schrieb:
...die fussgänger ehr entgegen kommen und so mit das zusammentreffen schnell und unkompliziert ist.
aber zum thema gegenseite rücksichtnahme:...
so wollte ich den " ;) " eigentlich verstanden wissen. Das lässt sich alles mit gegenseitiger Rücksichtnahme lösen. Auch beim Klettern an ausgesetzten Stellen wird man sich einig, mit und ohne Bike. An Problemen bleiben übrig
  • ein paar rücksichtslose Biker, die nicht anhalten/absteigen
  • ein paar intolerante Fußgänger, die sich grundsätzlich und über alles aufregen
  • und eine sehr hohe Frequentierung (WoE-Sonnenschein) - irgendwann wirds halt für alle Beteiligten eher lästig.

Armin
 
und das müssen die verantwortlichen begreifen. das nich immer nur die bösen biker die fußgänger angreifen, sondern, das es auf beiden seiten leute gibt, die irgendwelche aggressionen ham und sich gegenseitig stressen müssen. und da isses ne ziemlich unsoziale lösung, einfach die eine seite zu beseitigen/auszusperren.
dein beispiel mit dem jogger könnte man ja evtl ma ma anbringen, wenn wir rausgefunden ham, wer der verantwortliche is. umweltamt hat ja noch nich geantwortet. die von der stadtinfo wussten nichts...

achso, den ;) hatte ich übrigens auch an meinem posting, :lol:
 
Halli Hallo,

leider gibt es von offizieller Seite noch keine Stellungnahme zum Thema.

Der Radsportverein Jena hat aber auf meine Mail geantwortet und meint, ihnen ist die Problematik bekannt. Auch hätten sie gegen den Entwurf des Thür. WaldG protestiert. Und sie meinten der Weg gehört somit auch ohne Beschilderung zu den nicht ge(h) ;) nehmigten Wegen. Was ich natürlich irgendwie nicht verstehe, weil es ja keine 2m Regelung in Thüringen gibt und man den Weg m.E. als "fest" bezeichnen könnte und es ja sowieso im Thüringer Gesetz keine Definition für "festen Weg" gibt. (also, falls ich hierbei falsch liege, bitte ich um Korrektur).

Aber solange man die Gründe nicht kennt ist ein spekulieren ja auch für die Katz. Ich bin dafür dem Umweltamt mal einen Besuch abzustatten, wie ich gesehen hab haben die am Freitag 8-12 Sprechzeit. Also wer hat da Zeit oder kann einen besseren Termin vorschlagen??

mfg der b
 
sach bescheid, dann rücken wir denen ma diese woche auf die pelle. nächste woche bin ich wieder im sachsenland
 
Also wie gesagt, ich bin für Freitag, hab am Donnerstag noch ne Prüfung, danach könnte man die Sache mal angehen. Also entweder Donnerstag nachmittag (ich glaub bis 18uhr) oder halt Freitag (8-12). Donnerstag find ich nich gut weil da sowieso Sprechtag is und sicher viele Leute dort sind und wir dann warten müssen. Also ich bin für Freitag. Ich hab auch nochmal verschiedene Leute in dem Amt per Mail auf das Problem hingewiesen, aber entweder die wollen nicht antworten oder können (es) nicht.

Ansonsten einen schönen Tag noch und immer schön Finger an der Bremse am Trail :lol:

mfg der b
 
Neuigkeiten.

Habe ja wie angekündigt, den Stadtförster angemailt bzw. antelefoniert ;) .Auch eine Antwort habe ich von ihm bekommen.
hier:
"Sehr geehrter Herr ......,

Entsprechend § 2 Thüringer Waldgesetz befinden sich die bezeichneten Wege im Wald. § 6 (3) des Thüringer Waldgesetzes führt aus: ‘‘ ... Radfahren ... ist auf festen Wegen und Straßen erlaubt. Es sollen daher genügend geeignete und mögliche zusammenhängende Wege und Straßen gekennzeichnet werden ... .
Die Kennzeichnung erfolgt durch die untere Forstbehörde nach Anhörung der örtlichen Interessenvertreter der Waldbesitzer und der Waldbenutzer ... ‘‘

§ 6 (6) "... Innerhalb des Waldes sind insbesondere ... 5. das Radfahren, insbesondere das Mountainbiking abseits fester Wege und Straßen nur mit Zustimmung des Waldbesitzers zulässig ... ."


1. Durchführungsverordnung (Thüringer Waldgesetz)

§ 2 Benutzung des Waldes

(1)” Nicht öffentliche Wege und Straßen, auf denen Radfahren, ... nach § 6 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Waldgesetz erlaubt ist, sind mindestens zwei Meter breite, befestigte (ganzjährig LKW - befahrbare) Waldwege ... ‘‘.


Nach ausführlicher Darlegung der Rechtslage ist zunächst klar, dass Mountainbiking auf den Horizontalen verboten ist und damit einen Bußgeldtatbestand nach § 47 Thüringer Waldgesetz darstellt. Ich bin nun nicht sicher, ob ich Ihre E-Mail als Selbstanzeige verstehen soll !?

Der Absatz (3) des § 6 ist so zu verstehen, dass die Kennzeichnung eines Radweges, also die Ausweisung eine Beteiligung bzw. Anhörung der Verbände, Interessenvertreter etc. vorgibt.
Die Beschilderung an den Horizontalen ist deshalb eine Hinweisbeschilderung, die lediglich den gesetzlich vorgegebenen Sachverhalt verdeutlichen soll für die, die es nicht wissen. Es handelt sich nicht um eine Ausweisung nach § 6! Die o.g. Durchführungsverordnung regelt die Vorgabe aus § 6 (3) - fester Weg -.
Somit wird deutlich, dass die Horizontalwege nicht zu dieser Rubrik zählen. Die entsprechende Hinweisbeschilderung erfolgte nach massiven Beschwerden mehrerer Wanderer im Gebiet der Horizontalen."

Was mich natürlich stutzig gemacht hat ist die 2m regel auf die er verweist und das man feste wege ganzjährig mit LKW befahren können sollte. Im neuen Thür. Waldgesetz (danke nochmal an den präsi :daumen: ) steht davon aber nix mehr. Natürlich kann ich als juristischer Laie den Ausführungen da nicht allzu viel abgewinnen (..worin besteht der Unterschied zwischen Hinweisschild und Verbots bzw. Ausweissungschild???...).
Zu dem Kracher mit der Selbstanzeige sag ich mal nix.

Hoffe das sich hier mal jemand von den Dimbos meldet und mal sagt, wie man denen Kompromissvorschläge unterbreiten kann und wie die aussehen könnten.

so genug vom b
 
Der liebe Herr Förster hat wohl die Änderung der DVO vom 10.02.04 nicht mitbekommen. Die 2m-Regelung ist in der zitierten Form nicht mehr enthalten !

Unser Rechtsreferent Tilman hat ganz aktuell die Rechtslage auf www.dimb.de erneuert. Dort ist die Neufassung zu finden:

§ 2 Abs. 1 lautet jetzt:
Befestigte Wege und Straßen müssen durch ihren Ausbauzustand ihre Bestimmung für den auf Dauer angelegten forstwirtschaftlichen Verkehr erkennen lassen.

Das heisst, dass zwar keine detaillierte Wegebreitenregelung mehr enthalten ist, aber dennoch ein Rückschluss auf Befahrbarkeit mit Kfz zur Bedingung gemacht wird. Und das scheint bei der "Horizontalen" nicht der Fall zu sein.

Ich werde mich mal mit unserem Rechtsreferenten beraten, wie am schlausten vorgegangen werden kann. Ich melde mich hier wieder.

Kopf hoch - alles wird gut ;)
 
Dann dürfte man ja nicht einmal auf dem Rennsteig fahren...
Geschweige denn links und rechts ab von der Autobahn.
 
@präsi:
das kann man wohl annehmen, die von ihm zitierte DVO (angeblich die 1.) ist ja wohl eher die nullte. Aber ich habe ihn ja daraufhingewiesen, das seine mit meiner nicht so übereinstimmt und habe ihm gleich den Weg zur neueren bzw. gleich zum neuen Waldgesetz gewiesen.

Das mit den forstwirtschaftlichen Verkehr ist natürlich so eine Sache. Natürlich ist auf der Hori kein "4-rädriger Verkehr" möglich, aber was ist mit laufenden Waldarbeitern und Rückpferden, also für die wär da schon Platz. ;) Leider kenn ich die Grundlagen für so einen "forstwirtschaftlichen Verkehr nicht, aber sicher denkt man dann schon eher an LKW's bzw. Rückfahrzeuge.

Nuja, ich bin mal gespannt, wie er reagiert (bzw. ob er überhaupt reagiert. Für ihn war das m.E. nach schon alles gegessen. Nuja mal abwarten.

@bigman:

Erstmal hallo hier im Thread. Normalerweise gibt es ja den Rennsteig-Radweg und der is ne Autobahn. Wie das mit dem richtigen Rennsteig aussieht kann ich nicht sagen, zumindest hab ich vor 3 Wochen noch keine "Verbotsschilder" gesehen. Ich hoffe natürlich auch dort nie welche zu Gesicht zu bekommen. Aber sicher ist es auf dem Rennsteig etwas schwieriger mit dem aufstellen von Verbotsschildern, aufgrund seiner ausgeprägten Länge bzw. Breite (je nach Perspektive ;) ) und der unterschiedlichen Zuständigkeit. Ebenso will man sicher auch nicht die Biker, als fahrende Touristen verlieren.

Ansonsten beste Grüße b
 
gibts mittlerweile ma was neues an der heimatfront?
wärs evtl sinnvoll, wenn den forstamtmenschen mehrere leute mit mails konfrontieren?
 
er hat doch geantwortet, steht alles weiter oben, aber mit der neuen Gesetzessituation konnte er wohl bis jetzt noch nix anfangen, weil er noch nicht wieder geantwortet hat. er muss sich da sicher auch erst einlesen ;) .
Leider weiß ich nicht so genau was man noch machen kann, er wird sicher auf dem "festen Weg" und "landwirtschaftlicher nutzung" bei Radwegen (also Wegen auf denen Radfahren erlaubt ist) beharren und damit ist er rechtlich in der Vorteilsposition uns gegenüber. Und wenn er kein Bock auf Kooperation bzw. Kompromiß hat ist das eigentlich sein gutes Recht. Ich hoffe mal das der sich nochmal meldet, und nochmal Stellung nimmt. Aber besser wäre es wenn sich auch andere "Jenenser" mit dem Problem an das Umweltamt wenden, damit die sehn das das nicht nur einen komischen Biker interessiert. Also dann an alle die hier mitlesen, schickt dem netten Herrn Schubert mal ne Mail: [email protected]

mfg der b
 
Zweckbestimmung und daraus resultierende Wegbreiten, Definition, Beschaffenheit, Befestigungsart usw. "forstlicher Wirtschaftswege" finden sich in der einschlägigen Literatur.

Schneller Link (PDF-dowloads) z.B:
http://www.forstvorschriften.nrw.de/30_hoheit/31_walderhaltung/31-10.htm

Auszüge:
- Hauptwege: befestigte Fahrbahnbreiten von 3,0 m bis 4,0 m.
- Zubringerwege: befestigte Fahrbahnbreiten von 3,0 bis 3,5 m (von Natur aus fest oder mit ungebundenen Mineralstoffen befestigt).
- Rückewege sind in der Regel unbefestigt, weitere Feinerschliessung durch Rückegassen. Beide sollten mindestens 4 m breit sein.


Open Trails!
Armin
 
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