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Morfeus schrieb:Online kann man die Zollsätze auf dieser Seite nachschlagen, erst das Land auswählen und dann auf Blätter klicken:
http://europa.eu.int/comm/taxation_customs/dds/cgi-bin/tarchap?Lang=DE
Alles was mit Fahrradern zu tun hat ist in Kapitel 87 verzeichnet, hier dann die Nummer die mit 8712 und 8714 beginnen.
Morfeus
bastel73 schrieb:Nachtrag von mir zur Schweiz:
bei Einfuhr in die Schweiz gilt folgendes:
Es muss ein privater Absender sein
- d.h. es darf keine Firma dahinter stecken!
- Wert der Ware darf nicht mehr als 100 CHF betragen inklusive Versandkosten!
- die Ware muss als "Geschenk" deklariert werden
- und ein Tipp von mir, immer das Wort "gebraucht" verwenden als
Bezeichnug der Ware! z.B. gebrauchte Fahrradgabel...![]()
Hallo,
da ja hier bei diesen Thema die mit Abstand kompetentesten Leute sitzen:
Hat sich seit diesem Thread was geändert bezüglich Einfuhr aus GB?
Sollten da die Teile auch irgendwie als "Geschenk" etc. beschriftet werden?
Muß ich etvl. Steuern etc. (nach)zahlen?
Besten Dank
Cluso
ja und nur ganze fahhraeder wenn du es in zwei teilen schicken laesst dann zahlst du zwischen 4 und 6% zoll.
Da Großbritannien EU Mitglied ist, sollte es zollfrei sein.
Ich persönlich musste Sendungen aus GB auch noch nie verzollen.
MfG, Basti