Darf ich jedes Musikstück in mein Video schneiden ?

KONI-DU

Pottbiker
Registriert
3. Juni 2003
Reaktionspunkte
28
Ort
Im Pott
Hallo Zusammen,

zu guten Bike Videos gehört meiner Meinung nach fetzige Musik. :D

Wenn ich sie mir Zuhause auf dem Sofa anschaue, juckt es wohl keinen, welche Musik da spielt.
Aber wie sieht die Geschichte aus, wenn ich die Videos auf meine Internetseite lege ?
Wie sieht denn da die rechtliche Lage aus ?

Danke und Gruß

Koni
 
Moin, es ist verboten, da du nicht die Rechte für die Musik erworben hast.
Wenn man sich aber die Masse an Filmen die mit Musik hinterlegt wurden im Netz anschaut, wird es vielleicht keinen Interessieren. Oder besser gesagt, niemand wird dich als "kleine" videomacher anshiten.
Aber wie gesagt, auch bei nicht kommerziellen Sachen ist es nicht erlaubt.

Normalerweise bekommst du wenn es jemanden Stört erst eine Abmahnung und wirst gebeten das Material zu entfernen.

Aber wie gesagt. Legal is es nicht.
 
Hi,

danke erstmal.
Bleibt nur zu hoffen, das wenn es einen stört, nur eine kostenlose Abmahnung kommt. In Bezug auf Internet ist das mit einer kostenlosen Abmahnung leider nicht immer getan.

Danke,

Koni
 
KONI-DU schrieb:
Hallo Zusammen,

zu guten Bike Videos gehört meiner Meinung nach fetzige Musik. :D

Wenn ich sie mir Zuhause auf dem Sofa anschaue, juckt es wohl keinen, welche Musik da spielt.
Aber wie sieht die Geschichte aus, wenn ich die Videos auf meine Internetseite lege ?
Wie sieht denn da die rechtliche Lage aus ?

Danke und Gruß

Koni

Wenn die hinterlegte Musik GEMA-pflichtig ist, dann ist eine Anmeldung oder Anfrage zwingend erforderlich.

Allgemeine Infos hier:

http://www.gema.de/musiknutzer/

Bei GEMA-pflichtiger Musik, welche als Hintergrundmusik zur Website oder einzelnen Pages läuft, ist dies zu beachten:

http://www.gema.de/media/de/online/gema_tarif_vr-w_1.pdf

In Abhängigkeit von der Anzahl der verwendeten Musikstücke, der Einstufung der Website (privat oder gewerblich etc.) und der Pagehits pro Monat werden die jeweiligen GEMA-Gebühren zzgl. 7% MwSt. festgesetzt.

Bei einem Musikstück als Hintergrundmusik auf einer privaten Website mit weniger als 2.000 Hits pro Monat sind 25,00 € netto pro Jahr zu zahlen. Pro weitere angefangenen 2.000 Hits pro Monat müssen weitere 25,00 € netto pro Jahr gezahlt werden. Die Einzelspieldauer des Musikstückes darf max. 5 Minuten betragen. Pro angefangene weitere Minute Spieldauer müssen weitere 5,00 € netto pro Jahr gezahlt werden.

Anders sieht es aus, wenn zu selbstgedrehten Videos (oder solchen, an denen man die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat) GEMA-pflichtige Musik hinterlegt wird.

Hier hat im Vorfeld grundsätzlich eine Anfrage bei der GEMA zu erfolgen. In Abhängigkeit der Menge und Anspieldauer der einzelnen verwendeten Musikstücke wird dann unter Berücksichtigung einer voraussichtlichen Downloadzahl pro Monat ein Gebührenbescheid festgesetzt. Endgültig wird dann einmal jährlich nach den tatsächlichen Downloads abgerechnet.

http://www.gema.de/media/de/online/gema_infoblatt_vod.pdf

Die Taktik "Wird schon gut gehen!" gilt nur für die Anwälte der Abmahnvereine, der GEMA und der jeweilig betroffenen Musiker.:D

Alternativ bietet sich GEMA-freie Musik an. Aber Raubkopieren und Veröffentlichen kann ohne ordentlich erworbene Original-CD auch sehr teuer werden.

VG Martin

PS: Bei Fragen PM an den Erklärbären.
 
Zurück