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http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/presse/material/mitteil/2007-02-28-Helmtragepflicht.pdf schrieb:Der Senat hatte über die Schadensersatzklage eines 67 Jahre alten Hobbyradlers zu entscheiden, der im Sommer 2005 am Niederrhein mit seinem Rennrad zu Fall geraten war, als er sich nach Durchfahren einer unübersichtlichen Rechtskurve einem Traktor mit breitem Heuwender gegenüber sah. [...] Bereits das Landgericht hatte seine Klage mit der Begründung abgewiesen, dass der Kläger nicht auf Sicht und damit viel zu schnell in die unübersichtliche Kurve eingefahren war.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/presse/material/mitteil/2007-02-28-Helmtragepflicht.pdf schrieb:Der Senat bestätigte das Urteil, führte aber in den Entscheidungsgründen ergänzend aus, dass das Mitverschulden des Klägers auch darauf beruhe, dass er fahrlässigerweise keinen Schutzhelm getragen habe.
StVG § 24a 0,5 Promille-Grenze
StVO §21a Sicherheitsgurte, Schutzhelmeoder unfälle mit personenschaden ohne angelegten sicherheitsgurt.
Auf welcher gesetzlichen Grundlage kommt was aufs gleiche raus?kommt also aufs gleiche raus![]()
Ich wollte Dich letzten Sommer in Nürnberg nicht auf Deine Frisur ansprechen...ich trag sogar manchmal zu fuß einen helm...
kh cap: das urteil enhält - soweit ersichtlich - weder eine radhelmpflicht, noch wird deswegen in jedem fall dein schadensersatzanspruch gemildet. deine anderen beispiele (suff etc.) sind per gesetz geregelt, und trotz des case law trends in unserem rechtssystem macht ein richter am olg dü keine gesetze. mal abgesehen davon, daß das urteil in sachen gleichbehandlung m.e. lückenhaft ist und lustige definitionsfragen (was ist sportbekleidung?) nach sich zieht.
schwarzwild spricht aber einen wichtigen punkt an: wenn sich daraus eine breitere diskussion entwickelt, dann könnte entweder der gesetzgeber tätig werden und / oder vesicherungen demenstprechende vorschriften sich überlegen.
die minderung, bzw. regreßforderung von versicherungen bei z.b. verkehrsunfällen mit trunkenheit ergibt sich auch aus der rechtssprechung,
du hast panzerfaust vergessen ...sheaned o connor hats getan, britney spears auch, ...
bei gesetzeswidrigem verhalten (alk am steuer) klar, was sonst?
ja, deswegen schrieb ja ja anfangs von case law trends.
dennoch: keine versicherung kann allgemeingültig schadensersatzansprüche mindern, nur weil ein offensichtlich nichtfahrradfahrender richter in düsseldorf diese querung zusatzbegründung in ein einzelnes urteil mitaufgenommen hat.
ah- gleich ne passende quereinsteigerfrage von mir. hab mir neulich überlegt, wie krankenkassen es handhaben, wenn man mtb oder rr fährt, ne kopfverletzung sich zuzieht und keinen helm aufhat. zahlen die dann weniger oder sind die verpflichtet, unabhänging ob man nen helm getragen hat oder nicht, zu zahlen? ersteres wäre ja ne indirekte helmpflicht.
ich könnte es mir vorstellen, das es so ist, schliesslich versuchen die kassen ja mit allen möglichen argumenten sich um das zahlen zu drücken....
da wird sicher bald das mtb und sonstige räder mit helmpflicht nachgezogen
coffee
Gut, dass ich weder ein als RR, noch als ein MTB, noch ein sonst als "Rennmaschine" erkennbares Fahrrad fahre, auch wenn es all die Eigenschaften eines RR, MTB und einer Rennmaschine hat
Ich liebe meine Rennschnecke!
ÄgyptenHast Du Stecklichter? Falls ja --> Rennrad, denn das darf man ja nur unter 11kg.
Warum muss der Mofa-Fahrer Helm tragen und der Radfahrer nicht?
Abgesehen davon dass ich wirklich denke dass der Hayabusa-Fahrer sich in größere Gefahr begibt:
Warum muss der Mofa-Fahrer Helm tragen und der Radfahrer nicht?