ähm, ich bin ja nun leider oder Gott sei Dank kein Jurist, aber 2 Semester als Teil eines BWL Studiums lassen sich ja in dem Satz zusammenfassen: Frag deinen Anwalt - möglichst vorher.
Aber eins weíß ich doch vom Klettern/Bergsteigen: da gibt es sowas wie die Garantenstellung. Gilt das genauso bei Bikeausflügen ins Gebirge? Ist das mit der faktischen Führerschaft gemeint die weiter oben genannt wurde? Wenn ja wäre meinem Verständnis schon sehr weiter geholfen.
Gruss
Öcsi
Wenn es Dich als BWLer tröstet, zu meiner Studienzeit wurden die Juristen mit VWL/BWL-Scheinen gequält

Zum Thema Garantenstellung und faktische Führerschaft - diese Begriffe sind im Bergsport sehr bekannt, spiegeln jedoch nur allgemeine Grundsätze wieder, die auch in anderen Bereichen von Bedeutung sind.
So stellt sich z. B. im Strafrecht bei der unterlassenen Hilfeleistung regelmäßig die Frage, ob jemand dazu verpflichtet war, Hilfe zu leisten. So muß z. B. bei einem Unfall den Verletzten erste Hilfe geleistet werden, wobei sich die rechtlichen Erwartungen an Art und Umfang der Hilfe an den persönlichen Qualifikationen orientieren. An Verkehrsteilnehmer mit normaler Erster Hilfe Ausbildung werden dabei natürlich geringere Anforderungen als an ausgebildete Rettungssanitäter oder Ärzte gestellt.
Im Zivilrecht geht es um die Frage, wen Sorgfaltspflichten treffen, bei deren Verletzung, soweit dadurch ein rechtswidriger Schaden verursacht wurde, Schadensersatzansprüche gegen die betreffende Person gestellt werden können. Bei einem Bergführer wird z. B. angenommen, daß sich die Gruppenteilnehmer in seine Obhut begeben und ihn aufgrund seiner besonderen Qualifikation und Erfahrung auch besondere Sorgfaltspflichten zum Schutz seiner Gruppe treffen. Dieselbe Fragestellung tritt aber auch in vielen anderen Lebensbereichen (nicht nur im Sport) auf.
Man sollte das aber nicht überbewerten. Wenn man eine private Haftpflichtversicherung hat, die eigentlich gesetzliche Pflicht sein sollte, ist man schon mal ganz gut abgesichert. Im übrigen passiert deutlich weniger und seltener, als uns die Medien manchmal wahrmachen wollen. Aber es wird halt häufig nur über die krassen Ausnahmefälle berichtet (only bad news are good news). Und wenn man sich dann die Urteile, die in den Medien häufig nur verkürzt und dann aber auch noch sinnentstellend wiedergegeben werden, relativiert sich vieles. Mit gesundem Menschenverstand lassen sich die allermeisten Haftungsrisiken vermeiden.