berlin rotlichtabzocke

So? Dann mach das mal hier.

Kreuzung-Bayerkreuz.jpg

also ich seh da jetzt kein problem.
wenn du geradeaus willst, dann ordne dich geradeaus ein und beim rechts abbiegen stört die ampel da hinten doch auch nicht.
richte dich nach der großen ampel und gut.
oder seh ich das jetzt falsch?
 
Wenn es eine Fahrradampel ist, muß diese auch beachtet werden, selbst, wenn man auf der Straße fährt, so besagt es zumindest die Rechtssprechung. Wenn der Knopf auf dem Gehweg ist, hat man ein Problem...
Insofern ist das Bild schon ein herber Fall.
Ein Anruf beim Straßenverkehrsamt sollte das Problem aber schnell lösen;)

Der Nikolauzi
 
Wenn es eine Fahrradampel ist, muß diese auch beachtet werden, selbst, wenn man auf der Straße fährt, so besagt es zumindest die Rechtssprechung. Wenn der Knopf auf dem Gehweg ist, hat man ein Problem...
Insofern ist das Bild schon ein herber Fall.
Ein Anruf beim Straßenverkehrsamt sollte das Problem aber schnell lösen;)

Der Nikolauzi

Genau so ist es. Auch Radfahrer die auf der Fahrbahn fahren müssen, laut StVO, die Fahrradampel beachten.
In meinem Bildbeispiel würde das bedeuten, dass man trotz Fahrbahngrün anhalten muss. Ansonsten begeht man einen Rotlichverstoss. Nur so viel zum Thema
an roten Ampeln wir gehalten...ende....
.
Übrigens war es dem Strassenverkehrsamt noch nicht mal ne Antwort wert als ich im Jahr 2005 fragte wie ich mich als Radfahrer dort verhalten soll.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und jetzt?
Es gibt eine beschissene Ampelregelung in ...., deswegen darf man an allen Ampeln (mit besonderer Vorsicht) bei Rot fahren.

Nein. Aber auf der einen Seite soll man so fahren weie es die StVO verlangt, jedoch in meinem bildbeispiel wird man gezwungen die StVO zu missachten, sonst endet es eventuell tödlich. Das ist ein Grund warum Radfahrer sich angewöhnt haben im Strassenverkehr oft nach eigenen Regeln zu fahren.
 
Es bleibt eine Spitzfindigkeit und hat ansonsten keinerlei Einfluß auf jede andere Ampel.

Einen Einzelfall (oder wie hier einen Sonderfall) zu zitieren um damit allgemeine Regeln zu kritisieren ist populistisch.
 
WO ist denn das Problem bei dem Bild? Da fährt man als Radfahrer sowieso auf der Straße.

so siehts aus....

Einen Einzelfall (oder wie hier einen Sonderfall) zu zitieren um damit allgemeine Regeln zu kritisieren ist populistisch.

eben drum.... aber ich glaube das wird "er" nie verstehen....


@sigggi
fahr doch weiter über Rot.... über kurz oder lang wirst du (definitiv) ärmer dabei oder direkt von nem Auto erfasst (Bilder bitte im Album hochladen)....aber probiere nicht zu rechtfertigen.

Für mich ist das Thema durch hier... ich geh jetzt radeln ^^
 
Ich hab kein Problem, mich mit dem Radl an Verkehrsregeln zu halten.

ich hab kein problem mit fahrradfahrern, die sich nicht an die verkehrsregeln halten, solange sie sich nicht vor MEINEM auto umbringen wollen.

wer schei$$e fährt, stirbt.



zu siggis bild: müsste die "fahrrad-ampel" nicht vor der kreuzung sein um zu gelten? ich denke doch...
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein! sieht er nicht...du willst es wohl nur nicht wahr haben. Das ist ne ganz einfache Verkehrsführung. Eindeutig :cool:

Eventuell hilft dir der § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung weiter.
Wenn Du es dann immer noch nicht glaubst, dann im Anhang eine Antwort des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Wer übrigens glaubt, dass solche Verkehrsführungen selten sind, der sollte beim Rad- oder Autofahren besser mal die Augen auf machen.
 

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Eventuell hilft dir der § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung weiter.
Wenn Du es dann immer noch nicht glaubst, dann im Anhang eine Antwort des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Wer übrigens glaubt, dass solche Verkehrsführungen selten sind, der sollte beim Rad- oder Autofahren besser mal die Augen auf machen.

Rechtfertige dich ruhig weiter....paßt schon :cool:
Die Verkehrführung ist EINDEUTIG!

Geradeaus - Spur / Rechtsabbieger - Spur. Ist die Ampel im Vordergrund grün kannst du fahren...ist sie rot fährst du ja trotzdem also....:rolleyes:
 
Eventuell hilft dir der § 37 Abs. 2 Nr. 5 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung weiter.
Wenn Du es dann immer noch nicht glaubst, dann im Anhang eine Antwort des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.

Wer übrigens glaubt, dass solche Verkehrsführungen selten sind, der sollte beim Rad- oder Autofahren besser mal die Augen auf machen.

heißt also, wenn man dort an dieser stelle geradeaus fahren will, die reguläre ampel grün anzeigt und die radampel rot, muss der radfahrer mitten auf der fahrbahn stehen bleiben weil er ja rot hat?!

hmmm....
 
Ich kenn die Stelle. Hab da aber noch nie ´nen Biker gesehen, weil: Die fahren alle 100 Meter weiter östlich auf kleineren Nebenstraße. Viele Bayer-Mitarbeiter fahren mit dem Rad zur Arbeit, aber keiner an dieser Stelle - man kann Widersprüche auch konstruieren :)

Gruß
Ralf
 
Auf dem Bild soll ich laut StVo auf der Straße fahren, also mach ich das auch. Müssen sich die Autofahrer eben damit abfinden. Wo ist das Problem?

Nach der Abbiegung ist ein "Radfahrer frei" Schild, da steht es mir frei, ob ich nun auf der Straße bleibe oder auf dem Bürgersteig. Ich würde auf der Straße bleiben. Bin flott genug.

Es sind zwei geradeaus-Spuren vorhanden, also sollte sich die Autofahrer nicht großartig behindert fühlen.
 
die (massive) existenz von ampeln ist eine folge des hohen aufkommens des autoverkehrs. daher sehe ich als radfahrer die farbe einer jeden ampel eher als "empfehlung" und beuge mich nicht dem diktat des automobilwahnsinns. doch zum eigenen schutze mit vorsicht.
außerdem muss sich jeder der gesetzlichen wie gesundheitlichen konsequenzen bewusst sein, ist ja klar. meckern über die polizei hilft daher nischt.

rb
 
die (massive) existenz von ampeln ist eine folge des hohen aufkommens des autoverkehrs.

speziell in ostberlin auch des straßenbahnverkehrs. siehe beispielsweise neubau in des M10 streckenabschnitts eberswalder straße => bernauer straße => nordbahnhof: seit die straßenbahn da ist, hat jede popelkreuzung eine ampel, damit die straßenbahn durchrasen bzw. sich per funkampel vor den autos in stellung bringen kann. und da metrotramlinien auch nachts fahren, müssen die ampeln per gesetz die ganze nacht durchbrennen. auch wenn weit und breit keine karre auf der straße ist. :spinner:
 
Der Weg ist doch überhaupt nicht benutzungspflichtig für Radfahrer. Das Schild "Radfahrer frei" sagt doch nur aus, das ich auf dem Bürgersteig fahren darf aber nicht muss.
 
Ich kenn die Stelle. Hab da aber noch nie ´nen Biker gesehen, weil: Die fahren alle 100 Meter weiter östlich auf kleineren Nebenstraße. Viele Bayer-Mitarbeiter fahren mit dem Rad zur Arbeit, aber keiner an dieser Stelle - man kann Widersprüche auch konstruieren :)

Gruß
Ralf

Es fahren dort einige Radfahrer auf der Fahrbahn besonders Orstfremde. Es hält natürlich kein Radfahrer an weil die Fahrradampel rot zeigt, sie fahren alle bei rot drüber, mache ich auch.
Ich wollte nur mal klarstellen, dass es nicht immer angebracht ist bei roten Ampeln stehen zu bleiben auch wenn es die StVO verlangt.

Das dort ein Widerspruch konstruiert wurde sehe ich auch so. Allerdings wurde dieser Widerspruch in den Planungsbüros der Verkehrsbehörde und vom Gesetzgeber konstruiert. Radfahrer können zusehen wie sie mit diesem Widerspruch zurecht kommen.
 
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