Wegsperrungen am Altkönig im Taunus

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(1)Dann wäre zu prüfen, wie die Rechtslage nun tatsächlich ist. Handelt es sich um Wege, dann ist nach § 24 Abs. 4 Satz 1 Hess. Forstgesetz das Radfahren erlaubt und die Hinweisschilder sind falsch. Handelt es sich nicht um Wege, sondern um durch regelmäßige Benutzung entstandene Trampelpfade in einem Naturschutzgebiet, dann sind die Hinweisschilder höchstwahrscheinlich unvollständig, denn dann wäre auch das Betreten durch Wanderer illegal. Dürfen dagegen Wanderer diese Wege legal benutzen, dann gilt das auch für Radfahrer und kann nur durch eine förmlich herbeigeführte Sperrung herbeigeführt werden. Nur so zur Vollständigkeit - das Hessische Forstgesetz verwendet nur den Begriff "Weg" und die dazu ergangene Durchführungsverordnung den Begriff "feste Wege". Wenn das Befahren der jetzt faktisch gesperrten Wege illegal sein soll, dann müßte jemand erklären können, warum es sich dabei weder um Wege noch um feste Wege handelt und wie der Mountainbiker erkennen soll, ein Weg weder ein Weg noch ein fester Weg ist. Zum Begriff "fest" http://de.wiktionary.org/wiki/fest und zum Begriff "Weg" http://de.wiktionary.org/wiki/Weg

(2) In der mir bekannten Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass die Waldbenutzungsrechte der Natur der Sache nach nicht von juristischen Personen (z. B. Vereinen), sondern nur von natürlichen Personen wahrgenommen werden können (so wohl zuletzt VG Arnsberg, Beschlusss vom 24.06.2008, 1 L 302/08 zu § 14 BWaldG und § 2 LFoG NRW; es ging in diesem Fall um den P-Weg-Marathon). Allerdings könnte man ruhig mal darüber nachdenken, ob sich nach Klärung der Sachlage zu (1) eine natürliche Person findet, die den Klageweg beschreitet. Der Streitwert und damit die Gerichts- und Anwaltskosten dürften sich in der ersten Instanz noch in überschaubaren Grenzen bewegen. Bei einem Streitwert von EUR 5.000,-- (so beim P-Weg-Marathon festgesetzt) dürfte sich im Falle des Unterliegens das Kostenrisiko (Gerichtskosten, Anwaltskosten, Auslagen) auf ca. EUR 2.000,-- bis EUR 2.500,-- belaufen. Man könnte ja mal darüber nachdenken, ob sich nicht Sponsoren und Spender für die Finanzierung finden.

Das Problem ist, dass sich der hessische Gesetzgeber sich wiedermal davor gedrückt hat einen Begriff zu definieren; daher wie bei der Rechtsprechung des VGH zu § 11 HSOG,bei welcher Defintionen anderer Bundesländer verwendet wurde.

z.B.

NRW
§ 49
Betretungsbefugnis
(1) In der freien Landschaft ist das Betreten der privaten Wege und Pfade, der Wirtschaftswege sowie der Feldraine, Böschungen, Öd- und Brachflächen und anderer landwirtschaftlich nicht genutzter Flächen zum Zwecke der Erholung auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Abschnitts oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Für das Betreten des Waldes gelten die Bestimmungen des Landesforstgesetzes.
(2) Absatz 1 gilt sinngemäß für das Radfahren und das Fahren mit Krankenfahrstühlen in der freien Landschaft. Das Radfahren ist jedoch nur auf privaten Straßen und Wegen gestattet. Radfahrer und Reiter haben auf Fußgänger besondere Rücksicht zu nehmen.

oder BW
§ 51
Betreten der freien Landschaft
(3) Das Fahren mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorantrieb) ist nur auf hierfür geeigneten Wegen erlaubt. Auf Fußgänger ist Rücksicht zu nehmen.


Natürlich sind auch diese Begriffe nicht besonders überzeugend definiert, aber wenn es sich bei einem Pfad um einen auf einer Wanderkarte eingezeichneten Weg/Pfad handelt (z.B.), wird das Forstamt es schwierig haben diesem das Merkmal "Weg" abzusprechen. Bei der Definition "fester" Weg in der Verordung, wenn es sich dabei um kein Redaktionsversehen handelt, ist aus meiner Sicht dahingehend auszulegen, dass dieses sich auf den Weg bezieht; also ob der jeweilige Weg als solcher anzusehen, nicht um sein Beschaffenheit (Asphalt,Schotter...).Ausgehend von dem oben geschriebenen dürfte einem als Wanderweg anerkannten Pfad das Merkmal "fest" nicht abzusprechen sein. Eine andere Auslegung dürfte problematisch sein, da das fest insoweit unbestimmt ist und dennoch in Grundrechte eines jeden Radler und Wanderer eingreift.
 
Genau dafür haben wir die Flyer ja entworfen...
Denke auch, dass die schon vorhandene Flyervorlage hierfür gut geutzt werden kann...

mal ein kleiner Einblick:

http://www.woffm.de/info.html

Der Flyer ist als allgemeiner Flyer unverändert hervorragend geeignet. Wir brauchen hier aber zudem einen Flyer, der auf die konkrete Situation aufmerksam macht:

  • 5 Jahre Stagnation zum legalen DH
  • Trailöffnung am Altkönig
 
Das Problem ist, dass sich der hessische Gesetzgeber sich wiedermal davor gedrückt hat einen Begriff zu definieren; daher wie bei der Rechtsprechung des VGH zu § 11 HSOG,bei welcher Defintionen anderer Bundesländer verwendet wurde.

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Natürlich sind auch diese Begriffe nicht besonders überzeugend definiert, aber wenn es sich bei einem Pfad um einen auf einer Wanderkarte eingezeichneten Weg/Pfad handelt (z.B.), wird das Forstamt es schwierig haben diesem das Merkmal "Weg" abzusprechen. Bei der Definition "fester" Weg in der Verordung, wenn es sich dabei um kein Redaktionsversehen handelt, ist aus meiner Sicht dahingehend auszulegen, dass dieses sich auf den Weg bezieht; also ob der jeweilige Weg als solcher anzusehen, nicht um sein Beschaffenheit (Asphalt,Schotter...).Ausgehend von dem oben geschriebenen dürfte einem als Wanderweg anerkannten Pfad das Merkmal "fest" nicht abzusprechen sein. Eine andere Auslegung dürfte problematisch sein, da das fest insoweit unbestimmt ist und dennoch in Grundrechte eines jeden Radler und Wanderer eingreift.

Darum geht es mir: Vor der Gesetzesanwendung kommt immer die Gesetzesauslegung. Wenn man sich fragt, wie die vom Gesetzgeber verwendeten Begriffe "Weg" und "fester Weg" auszulegen sind, dann muss man im ersten Schritt bei dem Wortsinn anfangen. Hier kann es dann aber nicht darum gehen, welchen Wortsinn eine einzelne Person mit diesen Begriffen verbindet, sondern wie diese von einem normalen durchschnittlichen Bürger verstanden werden.

Und wie Du richtig anführst, wird hier in Rechte des Bürgers eingegriffen und eine Auslegung hat grundsätzlich restriktiv zu erfolgen. Dies gilt erst recht, wenn dies im Kontext von Ordnungswidrigkeiten geschieht. Wenn also die Begriffe mehrere Bedeutungen haben (deshalb hatte ich die Links zum Wictionary gepostet), dann sind die Bedeutungen zu wählen, die am wenigsten in die Rechte der Bürger eingreifen.
 
thema flyer:
wenn, würde ich diesen so ähnlich machen wie bei der bombenkrater demo... schwarz/weiss zum download und zum ausdrucken, damit man den problemlos versenden kann. die botschaft kommt trotzdem an. meine nächste frage wäre: wen will man mit dem flyer erreichen? das auslegen in den bikeläden erreicht ja vermutlich erstmal nur biker und ich gehe davon aus, dass diese eher pro trailerhalt sind. wie kommt man also an die breite öffentlichkeit? da halte ich flyer für ein günstiges, aber im zweifelsfall recht wirkungsloses mittel, wenn man sie als wurfsendung veröffentlicht, da man im allgemeinen nur das liest, was einen auch wirklich interessiert. was anderes ist es, wenn man den flyer persönlich im rahmen einer infoveranstaltung überreicht bekommt und dazu die möglichkeit hat, das geschriebene aus den mündern der biker erläutert zu bekommen.
der flyer von woffm ist zu allgemein gehalten, zu dem ist der ursprung dieses flyers ein druckerzeugnis eines ebenfalls im taunus ansässigen vereins, mit ähnlichem inhalt, und gleicher optik, was evtl. zur verwirrung beitragen kann.
 
Zur Publikation taugt ja dann eigentlich am besten ein sachliche Artikel in einer ordentlichen Zeitung. Paßt aber acht bei den Lokalzeitungen. Z.B. die Taubnuß-Zeitung hält sich häufig nicht unbedingt an die reinen ethischen Regeln des Journalismus und bastelt ihre eigene tendentiöse Meinung in Berichte. Das kann dann schnell in der Richtung ausarten, dass die bösen Biker Natur zerstören und Wanderer jagen wollen, nur weil die Zeitung auf Blödzeitungsniveau Stimmung machen will.
 
auch zeitungsartikel werden nur gelesen, wenn es für den leser interessant genug ist. m.e. macht die mischung der öffentlichkeitsarbeit den erfolg aus. m.e. sind aktionen vor ort (man beachte den plural) ein wirklich gutes mittel, auf unsere belange aufmerksam zu machen... und ein fürsprecher bei der presse wäre sicher auch von vorteil.
 
Wir brauchen hier aber zudem einen Flyer, der auf die konkrete Situation aufmerksam macht:
  • 5 Jahre Stagnation zum legalen DH
  • Trailöffnung am Altkönig

Ich finde der Flyer sollte zuersteinmal wieder ins rechte Licht rücken, was die ollen Schilder da in den Köpfen Ahnungsloser angerichtet haben. Da könnte es ein Eigentor sein, wenn wir uns beschränken auf weitere Forderungen. Ich kann Leute verstehen, die es stört, dass immer mehr los ist im Wald, mir geht es da genauso. :rolleyes:

Zumindest sollte es gut rüber kommen, dass es eine Lösung für ALLE ist, dass es den Wald beruhigen soll, weil es das Bikeraufkommen zu einem grossen Teil kanalisiert in einen festen Bereich.

Ich hab schon den Eindruck dass die Leute im Wald neuerdings viel grimmiger schaun, wenn man mit dem Bike auftaucht :D :heul:
 
Ich hab schon den Eindruck dass die Leute im Wald neuerdings viel grimmiger schaun, wenn man mit dem Bike auftaucht :D :heul:

Das liegt aber zum grössten Teil an der rabiaten Fahrweise einiger Kamikazepiloten. Man braucht ja nur hier im Forum zu schauen, was für Einstellungen da zum Teil herrschen, oder sich die Bilder einiger brachialst quer durch den Wald gefräster Trails ansehen. Das sowas extremen Missmut erzeugt sollte eigentlich jedem klar sein. :mad:


Mit anderen Worten, sind alle Bemühungen zu gütlichen einvernehmlichen Regelungen zu kommen zum Scheitern verurteilt, solange es nicht gelingt, bei diesen (sorry Leutz!) Schwachköpfen die Einsicht zu wecken, daß sie sich mit solchen Aktionen selbst (und allen anderen natürlich) ins Knie schiessen.
 
zu eurer Information, Ich habe folgende mail an Hessenforst versendet. Sollte es eine Antwort geben, womit ich nicht wirklich rechne, werde ich diese auch hier posten.

An: Hern Heitmann, Hessenforst, Forstamt Königstein

cc: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Hessenforst, Magistrat Königstein

Betreff: Wegsperrung am Altkönig für Mountain Biker

Sehr geehrter Herr Heitmann, sehr geehrte Damen und Herren,

auf dem Altkönig sind letzte Woche vom Hessenforst Woche Wege blockiert worden und zahlreiche Hinweise auf 'illegale trails' angebracht worden. Ich schreibe Ihnen um zu sagen dass ich dieses Vorgehen für unangemesssen und ungerechtfertigt halte.

Ich befahre seit etwa 15 Jahren den Altkönig mit dem Mountainbike. Regelmäßig, 2mal wöchentlich, Sommer wie Winter. Ich hinterlasse keinen Müll, ich mache keine Feuer, ich hinterlasse keine Bremsspuren und ich bleibe auf den Wegen, die es wohl schon vor dem ersten Mountain Bike gab, und die Sie nun als illegale trails bezeichnen. Das Fahrverbot schränkt mich ein, denn ich befahre den Altkönig gerade wegen seiner Natürlichkeit und Ruhe und auch wegen seiner naturbelassenen trails. Ich vermag nicht zu erkennen welchen Gewinn die Natur am Altkönig ohne Mountain Biker haben sollte. Zudem ist der Altkönig im Vergleich zu anderen Hot Spots im Taunus wenig frequentiert sodass Konflikte zwischen Bikern und Wanderern eher selten sind.

Welches Problem gibt es denn eigentlich, das Sie lösen wollen? Leider sagen die Verbotschilder darüber nichts. Ich kann auch auf der Homepage von Hessenforst nichts finden, ich kann keine Presseartikel oder andere Publikationen finden, die eventuelle Beeinträchtigungen der Natur durch Radfahrer am Altkönig thematisieren. Kein Hinweis. Mangels Begründung erscheint diese Wegesperrung willkürlich und ist kaum geeignet Einsicht zu fördern. Anstelle von Konfrontation und Verbotsschilder wäre es wohl zielführender das Gespräch mit den Bikern und deren Interessenverbänden zu suchen um eine Lösung des Problems zu suchen - wenn es denn ein Problem gibt. Gehen Sie doch mal am Wochenende auf den Altkönig und erklären Sie warum diese Sperrung notwendig ist. Oder erklären Sie es öffentlich. Guten Argumenten werden sich viele Biker nicht verschließen. Ein unbegründtes Verbot wird mit Sicherheit umgangen werden. Es ist jetzt schon zu sehen dass die Sperrungen umgangen (und umfahren) werden und so neue Wege um die Hindernisse herum entstehen. Das wollten Sie ja wohl gerade nicht, vermute ich.

Geradezu befremdlich finde ich es in einem Naturschutzgebiet Bäume zu fällen ums sie als Barriere über Wege zu legen. Damit habe Sie wohl sichtbarer in die Natur eingegriffen als alle Altkönigbesucher zusammen. Und Schilder an Bäume zu nageln will auch nicht so recht zum Gedanken einer naturbelassenen Umwelt zu passen.

Sollte die Wegesperrung aber nicht mit Schutz der Natur begründet sein sondern nur weil Wege nicht auf der behördlichen Karte verzeichnet sind dann stellt sich die Frage wieso sich das Verbot nur an Radfahrer richtet und nicht auch an Fußgänger. Radfahrer haben ein ebenso berechtigtes Interesse an der Natur wie Wanderer und Forstwirtschaft. Es steht ihnen nicht zu die Interessen einer Interessengruppe diskriminieren. Als Staatsvertreter schon gar nicht. Viel mehr sollte man erwarten können, dass Entscheidungen ihrer Behörde vom Gleichbehandlungsgrundsatz geleitet werden.

Meiner Auffassung nach sollte ihre Behörde trails anerkennen. Der Bedarf ist da. Es würde genügen wenige Wege, insbesondere Richtung Fuchstanz, als offizielle Wege anzuerkennen. Es wäre kein Wegebau erforderlich, die Wege sollen so bleiben wie sie sind allerdings wäre es wohl von Vorteil wenn solche trails 'gepflegt' und von umgefallenen Bäumen zu befreit würden um Umgehungen obsolet zu machen. Radsportvereine oder Bike Initiativen wären bestimmt bereit die Pflege zu übernehmen. Ich würde das auch gerne selbst mit Hilfe von Freunden übernehmen. Und sollte dazu der Motorsägen Kurs notwendig sein (den ihr Amt anbietet) oder andere Instruktionen dann mache ich das auch gerne.

Eine Kopie dieser email stelle ich in das mtb-news internet forum.

Mit freundlichen Grüssen

Roland Heinzmann

Schmitten im Taunus

Und hier die Antwort von heute morgen. Viel Rechfertigung und Paragraphen aber auch die Bereitschaft mit uns Bikern zu sprechen und zumindest in teilen zu anderen Lösungen zu kommen. Dies sollten wir aufgreifen

Gruss

Roland
 

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Ich bin überrascht, soviel Verständnis hätte ich jetzt nicht erwartet. Ich denke der angesprochene "Runde Tisch" kann helfen die Sache ins Reine zu bringen. Jetzt ist es an uns, die nächste Zeit mal ein wenig ruhiger durch den Wald zu fahren um unser aller Bereitschaft zu signalisieren. Allerdings werden wir hier sicher eine menge Geduld aufbringen müssen da Erfahrungsgemäß die Lösungen immer dauern werden.
 
Das Schreiben offenbart IMHO eine rechtlich sehr wichtige Erkenntnis:

"Vor allem für die Waldbereiche um den Großen Feldberg über den Sandplacken bis zur Saalburg, also für die Hochtaunus-Region stellen Mountainbiker unterschiedlicher Gruppierungen neben Wanderern zwischenzeitlich die Hauptbesuchergruppe. Und ihre Zahl steigt nach unseren Beobachtungen ...... weiter an..."



Wir sind nicht irgendeine nachrangige, sondern neben den Wanderern die Hauptbesuchergruppe. Damit kann die Verwaltung Mountainbiker und ihre Bedürfnisse nicht einfach so ignorieren, wenn sie den Vorwurf mangelnder Interessensabwägung bei ihren Entscheidungen vermeiden will, und wenn man genauer zwischen den Zeilen liest stellt man IMHO fest, dass sich zumindest die Forstverwaltung dieser Problematik durchaus bewußt ist. Das Problem für die Forstverwaltung dürfte aber sein, dass anders als im gut organisierten Wander- oder Reiterbereich für die Berücksichtigung und Einbindung der Interessen der Mountainbiker lokale/regionale Ansprechpartner fehlen, die in die teils langwierigen Verfahren eingebunden werden können.
 
Das Schreiben vom Forstamt klingt sogar recht vernünftig - ich werde mir aber selbst erstmal ein Bild machen müssen was da oben am Altkönig (falls ich rauffahren darf?) so abgeht.
Ein Unrechtsbewusstsein hatte ich beim Befahren bisher (trotz jagdlichem Hintergrund und Verständnis) noch nicht, werde aber mal verstärkt auf gekennzeichnete NSG achten.

Uns so arg überfrequentiert mit Bikern halte ich den Taunus nicht und es ist schon schöner einige Gleichgesinnte zu treffen als gar nicht.

Jetzt beim Joggen im Urlaub im Wald an der Ostsee hatte ich den Eindruck mehr Wild zu entdecken als bei MTB-Touren im Taunus. Also entweder ist schon alles verjagt oder wir sind nicht fähig genug das Schützenswerte zu erkennen;)

Und was das Klarstellen der rechlichen Bestimmungen zum Radfahren betrifft - die sollen sich mal ein Beispiel an NRW etc. nehmen und die Regelungen übernehmen.
Sonst dauert das noch 10 Jahre und länger, dann knallt eh jeder mit einem schnellen EBike die Wälder hoch und runter und es muss wieder neue Bestimmungen zu EBikes geben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich warum das woanders (nichtweitweg) so einfach ist.....>

Auf dem Schottener Mountainbike-Parcours

1346.jpg

Keine Frage, der Steilabfall des Hohen Vogelsberges von seinen höchsten Höhen um Taufstein, Geiselstein und Hoherodskopf in westliche Richtung hinunter nach Schotten und dem Niddastausee ist imposant. Satte 500 Höhenmeter auf knapp 6 bis 7 km Luftlinie. Das läßt die Herzen der MTB-Fans höherschlagen. Beim Downhill-Ritt können sie die Scheibenbremsen zum Glühen bringen. Bergauf lassen sie die Ritzel krachen, und sie können garantiert mehr als einen Schweinehund auf einen Streich bezwingen. Das ist das Profil, aus dem die reizvollen MTB-Strecken gestrickt werden. Der neue Schottener Mountainbike-Parcours, mit zunächst 72 km Strecke und unter Kennern als besonders anspruchsvoll eingestuft, wurde erst im Oktober 2004 eingeweiht. Der durchgehend markierte Kurs bindet sowohl Schotten als auch den Niddastausee ein. Für GPS-Fans gibt es sogar einen per Internet downloadfähigen Tracklogfile.


http://www.wandermagazin.de/page.asp?pageID=1071

Vielleicht kann man sich da ja Tips einholen.....


Grüße Jan
 
Das Schreiben vom Forstamt klingt sogar recht vernünftig -

Das finde ich nicht. Es lenkt von der rechtlich zweifelhaften Handlung (Sperrung naturfester Wege) ab, durch die Verwendung nebulöser und irreführender Begriffe wie "Single-Trails" (klingt ja schonmal gefährlich) und "Befahren von Waldbeständen" (also quer durch den Wald) usw.

Interessant ist auch, dass die bisher nur dieses Standardschreiben verschicken - und auf konkrete Fragen, etwa nach dem Rechtsbehelf (wie man dagegen vorgehen kann - AFAIK ist die Behörde zu dieser Auskunft verpflichtet) gar nicht eingehen.
 
Das finde ich nicht. Es lenkt von der rechtlich zweifelhaften Handlung (Sperrung naturfester Wege) ab, durch die Verwendung nebulöser und irreführender Begriffe wie "Single-Trails" (klingt ja schonmal gefährlich) und "Befahren von Waldbeständen" (also quer durch den Wald) usw.

Interessant ist auch, dass die bisher nur dieses Standardschreiben verschicken - und auf konkrete Fragen, etwa nach dem Rechtsbehelf (wie man dagegen vorgehen kann - AFAIK ist die Behörde zu dieser Auskunft verpflichtet) gar nicht eingehen.

Ich kann nicht einschätzen, wie viele E-Mails (ohne SPAM) so ein Forstamt im Normalbetrieb pro Tag bekommt. Ich bin aber sicher, dass zur Zeit kein Normalbetrieb dort abläuft. Schließlich hat so ein Forstamt keine hauptamtliche Pressestelle und eigens dafür abgestellte Mitarbeiter. Außerdem sollte mit einem Blick auf den Kalender klar sein, dass Urlaubszeit ist.

Thomas Kleinjohann (@Präsi) und ich haben gemeinsam von Herr Heitmann eine persönliche E-Mail mit dem o.g. Brief erhalten.

In sofern sollte man im Augenblick bis zur Einberufung des Runden Tisches ein wenig Geduld und Verständnis für die Versendung der Standardantwort aufbringen.

VG Martin
 
So konstruktiv finde ich es auch nicht. Der Nachweis, dass im NSG Altkönig das Befahren generell verboten ist, wird nicht erbracht und genausowenig auf den Abstimmungsvorbehalt mit dem Eigentümer eingegangen. Die aus den Paragraphen gezogenen Folgerungen klingen zwar erst einmal imposant, nur dummerweise scheint da das ein oder andere essentielle Teilchen zu fehlen. Insgesamt fühle ich mich davon mehr verar**** als aufgeklärt. :mad:
 
was mich bei dem schreiben wundert ist, dass wieder nur von "festen wegen" die rede ist. laut eigener aussage von hessen-forst (http://www.dimb.de/index.php?option=com_content&task=view&id=45&Itemid=73) zählen dazu auch saisonal trockene erdwege, ergo singletrails. genau solche sind es aber, die ebenfalls gesperrt wurden. wie seht ihr das? verstehe ich hier was falsch?

Es geht um größtmögliche Verhandlungsmasse.;)
Man reduziert alles auf die Minimalinterpretation der bestehenden Gesetze/Verordnungen und beginnt dann die Verhandlung.

Nachzulesen im Buch "Satanische Verhandlungkunst" von Dr. Dr. Wolf Rüde-Wissman. (Eins meiner Lieblings(fach)bücher:D)
 
Einen konkreten Vorschlag, um den in dem angeführten Schreiben ja gebeten wird, hätte ich schon mal.

Die Hinweisschilder sollten dringend überarbeitet werden.
Meine Idee hierzu wäre eine gemeinschaftliche Gestaltung z.B. von Forstamt, DIMB, Taunusklub un anderen.

Auf dem festen Schlid ca. in DIN A5 Größe:
Ein Symbol für Radlerverbot und/oder Wanderverbot. Je nachdem worauf man sich bei dem jeweiligen Weg geeinigt hat.

Darunter ein Text in dem, wegen des erhöten Besucheraufkommens und mit bitte um Beachtung des Naturschutzes, der Besucher dazu aufgefordert wird den Weg nicht zu benutzen (betreten/befahren). .... Ggf. weiter Erläuterungen. ... "Danke für Ihr Verständnis" nicht vergessen.

Der wichtige Teil würde dann auf dem unteren Drittel kommen:
"Eine Initaitive von: Forstamt Königstein, Deutsche Initiative Mountainbike, Taunusklub...." jeweils ergänzt durch Ihre Logos.
Toll wären natürlich auch BUND, ADFC, BDR, Tourismusverband, ansässige Wirte...

Die Schilder sollten zwar auffallen, sollte jedoch auf jeden Fall dezenter sein als die jetzigen Zettel. Insgesamt wäre damit dann keine gleiche aber eine gleichwertige Behandlung erreicht. Und man würde sich nicht wie jetzt anmaßen, die Grundsätze und Ziele eines anderen zu vertreten.

Um alle aufgeführten Organisationen zur Unterstützung zu bewegen, wird es darauf hinauslaufen den "(natur)festen Weg" zu definieren oder alle Einzelfälle durchzukauen.
Bei Wegen, bei denen man sich im breiten Konsenes auf eine generelle Sperrung verständigen kann wäre das einfach. Ich denke da beispielsweise an die Abkürzungen auf der Ost- und Nordostseite des AK.
Bei anderen Wegen, speziell denen außerhalb des Naturschutzgebietes, wird das mit dem breiten Konsens sowie der Akzeptanz durch Biker und Wanderer wohl schwieriger. Hier wären nach einer Einigung dann auch Ideen von uns engagierten und aufgeklärten Radlern gefragt (Erklärungen im Einzelkontakt, Tips und Hilfe bei Befestigungen und Verbauungen, Wegpatenschaften vielleicht inkusive Verein "Landschaftspflege durch Biker e.V."). Keine leichte Aufgabe aber zumindest wäre es ein guter Ansatz für den angeblich von allen Seiten angestrebten "Runden Tisch". Hier achtet man natürlich darauf, dass man nicht einseitig in Vorleistung geht.

Wenn man darüber hinaus auf die ein oder ander Strecke für Biker verzichtet und sie den Wanderern überlässt, hätte man natürlich auch ein weiteres kleines Argument für den Bau längst überfälliger, fester DH Strecken.
An denen machen sich dann entsprechend ähnlich gestaltete Informationsschilder auch klasse.

Insgesamt ganz schön viel Orgastress und ohne feste Strukturen wie Vereine oder gewerbliche Betreiber wohl kaum zu machen.
Ich habe aber das Gefühl, dass es produktiver sein könnte als sich über die rechtliche Schiene mit allen Gruppen ineinander zu verhaken.
Oder meint ihr die ganze Idee ist von Haus aus zu hoch gegriffen und unrealistisch?


@kingfrett & Lucafabian:
Ich bin auch der Meinung, dass einige Kamikazepiloten das Image aller Biker runterziehen.
Als ich kingfretts Beitrag gelesen habe, hatte ich sofort das Bild eines Hardtails samt RC bekleideten Fahrers vor mir, der am Sonntag direkt nach unserem Treffen, mit geschätzen 50 km/h am Fuchstanz vorbei geschossen kam. Ich habe in den Momenten immer das innere Verlangen, hinter demjenigen her zu fahren und ihn vom Rad zu treten. (Kein Scherz)
Ich hatte den Beitrag auch so verstanden, dass solche Vorzeigehelden aus allen Bikergruppen gemeint waren.
CCler oder Tourer (wie ich selbst) haben hierbei quantitativ mehr Wandererkontakte, DHler hinterlassen durch ihr Equipment eventuell einen stärkeren Eindruck. Somit sind beide Gruppen (und alle dazischen) in gleichem Maße gefragt.


Generell zur Imagepflege:
Fußgänger reagieren z.B. immer äußerst verstört auf quitschende Bremsen hinter sich. Wenn man ihnen einmal mit 3-4 Sätzen erklärt, dass das Quitschen nicht wegen einer kritischen oder unkontrollierten Bremsung auftritt, sondern je nach Bremse und wegen der vergleichsweise dünnen Scheiben einfach schwer weg zu bekommen ist, sind sie beim nächsten Mal deutlich relaxter und freuen sich darüber es ihren Mitwanderern erklären zu können.

Was mir persönlich auch ein wenig quer liegt, sind einige Stellen an denen Bikespuren in Schlammlöchern dutzendweise nebeneinanderliegen und die Stellen teilweise fast unbegehbar oder unbefahrbar machen. Das betrifft in der Regel ebene Passagen mit kleinem Bachlauf oder der Mulde an der richtigen Stelle. Das Befahren solcher Stellen passt weder zum Forstgesetz noch zu den Trailrules.
Mir fällt als prominentes Beispiel der untere Abschnit des Viktoriatrails ein. Ich kann nicht beurteilen wer für Zustand des Wegs verantwortlich ist, ob er einen negativen Einfluß auf die Natur hat oder sich der Zustand aktuell dur Befahren bei Regen verschlechtert. Das ist mir hier auch nicht weiter wichtig. Mir geht es hier um das für Andere sichtbare Ergebnis. Es ist hier einfach zu leicht mit dem Finger auf die Biker zu zeigen. Und vielleicht hat man damit im Einzelfall nicht unrecht.
Vielleicht könnte man hier eine Patenschaft für den Weg übernehmen und in Abstimmung mit dem Forstamt die kritischen Stellen befestigen.

Fazit: Das sind nur beispielhafte Ideen und wahrscheinlich nicht die besten die es in die Richtung gibt. Aber wenn man schon so oft von Imagepflege spricht, sollte man sich auch zusammen Gedanken über effektive Aktionen machen. Und die machen unter Umständen nicht immer nur Spaß.
 
Mir fällt als prominentes Beispiel der untere Abschnit des Viktoriatrails ein. Ich kann nicht beurteilen wer für Zustand des Wegs verantwortlich ist, ob er einen negativen Einfluß auf die Natur hat oder sich der Zustand aktuell dur Befahren bei Regen verschlechtert

Ursprünglich die Wildschweine. Wenn Du drin liegst erkennst Du das am Geruch ;) Wenn die noch da sind wird auch jede pflegende Aktion keinen Erfolg haben können.

Vor ca. 10 Jahren war die Stelle vollkommen trocken, dafür gab es noch etwas weiter unten, gerade über den Querweg drüber, eine natürliche Feuchtigkeitsader. Die ist mittlerweile so gut wie verschwunden und dafür gibt es die Suhle. Das blöde an der Stelle ist, daß sie auch bei größter Trockenheit meistens noch sehr schlammig ist und man nicht damit rechnet, dass sie noch so ist. Dann steht man wie der Keiler vorm Berg davor.
 
Hallo Leutz,

sorry, aber ich bin gesundheitlich bissl angeschlagen und befinde mich derzeit mehr auf der Keramik denn auf der Couch oder gar vor dem PC. Daher auch die verzögerte Veröffentlichung des Schreibens an das Landratsamt und alle anderen Institutionen.

Das angehängte Schreiben ist raus und wir dürfen auf die REaktion gespannt sein.

Wenn ich morgen wieder mehr die Keramik verlassen kann, werde ich mich dran setzen, unsere Positiv-Strecken vom Sonntag so aufzubereiten, dass das Forstamt den Verlauf erkennen kann. Werde dazu auch noch ein paar weitere Daten von Daniel erhalten, der heute Richtung weisse Mauer noch einiges abfahren und mit GPS speichern wollte. Ziel ist, dass Hr. Heitmann noch vor seinem Urlaubsantritt mal drüber schauen kann (also bis Donnerstag Abend). Während seines Urlaubs wird er von seinem Vize, der 100% im Bilde ist, in der Sache vertreten.

Einige der Vorschläge hier aus den letzten Postings werde ich in der Vorlage an das Forstamt verarbeiten. Da sind wirklich gute Ideen dabei, die unser grobes Brainstorming vom Sonntag noch mal verfeinern. :daumen:

In den Mailverteiler haben sich schon 20 peoplez eintragen lassen :daumen:

WEitere Infos folgen.
 

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So konstruktiv finde ich es auch nicht. Der Nachweis, dass im NSG Altkönig das Befahren generell verboten ist, wird nicht erbracht und genausowenig auf den Abstimmungsvorbehalt mit dem Eigentümer eingegangen. Die aus den Paragraphen gezogenen Folgerungen klingen zwar erst einmal imposant, nur dummerweise scheint da das ein oder andere essentielle Teilchen zu fehlen. Insgesamt fühle ich mich davon mehr verar**** als aufgeklärt. :mad:

Die Naturschutzgebietsverordnung ist auf der Internetseite des Hochtaunuskreis veröffentlicht http://www.hochtaunuskreis.de/htkme...00_Umwelt-p-60/PDF_Texte/NSG_AK_1944_1978.pdf

Die entscheidende Passage findet Ihr auf Seite 13 des PDF (Seite 3 der Verordnung zur Änderung und Neufassung über die Verordnung über das Naturschutzgebiet "Altkönig" vom 27.06.1978). Leider ist damals vor mehr als 30 Jahren (!) tatsächlich das Befahren komplett verboten worden:(

Es sollte allerdings selbstverständlich sein, dass nicht nur Hinweisschilder auf das bestehende Naturschutzgebiet aufgestellt werden, sondern auch vor Ort über die bestehenden Verbote informiert wird. Es ist dem Bürger schließlich nicht zuzumuten, auf seinen Wanderungen oder Radtouren sämtliche Jahrgänge des Staatsanzeigers mitzuschleppen und dann unterwegs beim Erblicken eines NSG-Schildes zu recherchieren, was dort erlaubt oder verboten ist.

Um das Biken am Altkönig auf Wegen zu legalisieren, werden wir aber nicht daran vorbeikommen, auf eine Änderung der bestehenden Naturschutzgebietsverordnung hinzuarbeiten. Gespräche mit der Forstverwaltung, die ja auch an die Naturschutzgebietsverordnung gebunden ist, können hierfür allenfalls vorbereitenden Charakter haben.
 
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