Anzeige wegen Northshore

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26. Januar 2007
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Hallo zusammen,

wir, das MTB-Team Schaumburg haben seit kurzen eine neue Downhillstrecke
in einem privateigenem Waldstück.

Auf dieser Strecke wurde auch heftigst und mit schweren Gerät gearbeitet.
Meterhohe Rampen und Northshores gehören jetzt zum Programm. Der Downhill
steht auch kurz vor der Fertigstellung.

Problem: vor drei Wochen war das Bauamt bei uns im Wald. Wir haben von einem nicht wohlgesonnenen uns noch unbekannten Anlieger eine Anzeige wegen Bauen ohne Baugenehmigung gefangen...

Hat jemand ähnliche Probleme gehabt und kann uns vielleicht ein paar Tips
geben, wir wir uns am geschicktesten Verhalten sollen. Wie ist hier die
aktuelle Rechtslage und wie hoch stehen die Chancen das wir unsere Anlage behalten dürfen.

Vielen, vielen Dank für eure Beiträge....

Viele Grüße

siehe www.singletrail.net

Peter (vom MTB-Team Schaumburg) :confused:
 
...Auf dieser Strecke wurde auch heftigst und mit schweren Gerät gearbeitet.
Meterhohe Rampen und Northshores gehören jetzt zum Programm. Der Downhill
steht auch kurz vor der Fertigstellung...
Und Ihr wundert Euch? Privatwald heißt nicht eingezäunt, sondern er muß für jederman zugänglich und erhalten bleiben. Und meterhohe Bauwerke brauchen nicht nur in der Stadt eine Genehmigung:rolleyes:
Eine Baugenehmigung werdet Ihr dafür wohl nicht mehr so einfach bekommen. Das könnte sogar teuer werden. Ich würde mal einen Anwalt fragen, was da noch auf Euch zukommen wird...

Ihr seid aber schon etwas naiv...

Der Nikolauzi
 
Hallo zusammen,

wir, das MTB-Team Schaumburg haben seit kurzen eine neue Downhillstrecke
in einem privateigenem Waldstück.

Auf dieser Strecke wurde auch heftigst und mit schweren Gerät gearbeitet.
Meterhohe Rampen und Northshores gehören jetzt zum Programm. Der Downhill
steht auch kurz vor der Fertigstellung.

Problem: vor drei Wochen war das Bauamt bei uns im Wald. Wir haben von einem nicht wohlgesonnenen uns noch unbekannten Anlieger eine Anzeige wegen Bauen ohne Baugenehmigung gefangen...

Hat jemand ähnliche Probleme gehabt und kann uns vielleicht ein paar Tips
geben, wir wir uns am geschicktesten Verhalten sollen. Wie ist hier die
aktuelle Rechtslage und wie hoch stehen die Chancen das wir unsere Anlage behalten dürfen.

Vielen, vielen Dank für eure Beiträge....

Viele Grüße

siehe www.singletrail.net

Peter (vom MTB-Team Schaumburg) :confused:

Hallo Peter,

Du ahnst es schon, aber es sieht sehr, sehr schlecht aus.

Wie nikolauzi so wenig mitfühlend schrieb, habt Ihr Euch durch den Status Privatwald nur in einer vermeintlich Rechtsicherheit gewiegt.

Aus den angelesenen Kenntnissen der Vergangenheit solltet Ihr Euch geistig daraufeinstellen, dass im schlimmsten Fall der Abriss und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes angeordnet wird. Des Weiteren kann für das Bauen ohne Baugenehmigung noch eine Strafe festgesetzt werden.

Einzige Chance, die Ihr m.A. nach habt, ist eine nachträglich Genehmigung. Dazu müssen aber erstmal alle mit Euch an einen Tisch: Bürgermeister, Bauamtsvertreter, Forstamt, Landschaftsbehörde etc.

Wenn überhaupt, wird dies massive Auflagen zur Folge haben:

Grundstückssicherung (Zaun), Betriebsversicherung, TÜV-Abnahme etc.

Seid Ihr Mitglied in der DIMB?

Am besten, Ihr nehmt mal Kontakt mit Thomas @Präsi und/oder Tilman @tilman, vielleicht können die Euch helfen.

VG Martin
 
ich verstehe es ehrlich gesagt nicht, wie es immer noch kollegen gibt, die sich vor bauaktionen nicht absichern. vor allem, weil das ibc-forum voll solcher und ähnlich gelagerter fälle ist und wenn man sich nicht sicher ist, dann schaut man mal bei google, was denn die gesetze des bundeslandes dazu sagen.

bringt dir nicht viel, ich weiß, aber ich schließe mich dem vorredner an. ihr seit vllt. naiv.

ok, was tun:

01. entweder ihr wartet ab, was da auf euch zukommt und braucht dann sowieso einen rechtsbeistand

02. oder ihr sucht euch gleich einen rechtsbeistand und geht in die offensive, in dem ihr euer verhalten unaufgefordert erklärt. das ganze schriftlich und möglichst in sauberer form (auf schreibweise und fehler achten). evtl. ist der verantwortlich in eurem fall kompromissbereit und ihr einigt euch auf dem kurzen dienstweg. das wäre top.

oft hat man es aber mit leuten zu tun, die a) total überfordert sind und b) nur auf durchsetzung der rechtsmittel pochen. in so einem fall habt ihr die arschkarte gezogen. neben dem rückbau der strecke und der instandsetzung des geländes, kann von euch auch schadenersatz gefordert werden. wie hoch dieser ausfällt? das wäre reine spekulation...

daher mein tip: werdet aktiv und sucht die kommunikation, entschuldigt euch und macht ein bisschen auf blöd (ham wa nich jewusst). übernehmt verantwotung und spart euch kommentare wie: scheiß deutschland, alles zu bürokratisch etc.... mit etwas glück kann so sogar das eine oder andere bauwerk (bis 60 oder 80 cm höhe glaube ich) auch auf uneingezäunten gelände stehen bleiben.

wir warten immer noch auf die baugenehmigung für unseren startturm, der auf einem privatgelände in der stadt (eingezünt) gebaut werden soll.

viel glück!

edit sagt: da war der erklärbär schneller!
 
Wenn das alles immer so leicht wäre, dann gäbe es schon mehr Strecken in der Art.
In erster Linie würe ich vorschlagen, auch wenn es schmerzt, alle Northshores, höheren Drops und auch Rampen wieder abzubauen um dem Menschen, der euch nicht so wohlgesonnen ist zu signalisieren, dass ihr ein Einsehen habt. Könnte auch im Fall einer eventuellen Anzeige mit Folgen für euch zum Positiven ausgelegt werden. Ansonsten muss ich meinen Vorrednern Recht geben. Es nicht leicht sich mit den Forstämtern, Kommunen etc. in dieser Hinsicht zu einigen und auch aus versicherungstechnischer Sicht werden sich euch vielen Hürden auftun. Ich wünsche euch viel Erfolg und Durchhaltevermögen bei eurem Vorhaben.
 
Vielen Dank für eure ehrlichen Antworten,

das ganze sieht ja wirklich nicht sehr rosig aus. Vielleicht waren wir wirklich
in dieser Angelegenheit etwas blauäugig :heul:
Mann lernt ja nie aus ...
Wir werden versuchen das Beste daraus zu machen, aber es wird bestimmt
nicht einfach.
Das Gelände einzuzäunen ist so ziemlich unmöglich, jedenfalls mit den Mitteln
des Vereins. Vielleicht können wir ja tatsächlich am Verhandlungstisch einige
Kompromisse aushandeln ...

Bis bald im Wald ;)

Peter (MTB-Team Schaumburg)

P.S. Schaut mal unter www.singletrail.net rein, vielleicht habt ihr ja Interesse
an unserem 24-Stunden Rennen an der Burg Hohenfels...;)
 
Ich weiss nicht ob das so einfach ist für das Bauamt.
Immerhin geht es um bebauten Raum und Fläche. Ich denke mal die Grösse der Northshores wäre höchstens meldepflichtig. Ausserdem sind denke ich mal keinerlei Fläche versiegelt, Fundamente angelegt und Bäume entfernt worden.

Bei Schwarzbauten ist das noch lange nicht so schlimm wie es gerne erzählt wird.

Das wird auf jedenfall nicht viel kosten. Das einzigste was kommen kann ist, das Ihr das Gelände in den ursprünglichen Zustadt versetzen müsst, und eine minimale Strafe bezahlen.Dagegen könnt Ihr natürlich rechtlich vorgehen, somit würde es erst dann teuer werden.

Redet mit der Stadt, das ist immer das beste. Denke mal die wollen auch nicht aus einer Mücke nen Elefant machen.

Kenne einen ähnlichen Fall, wo ein paar Leute schwarz eine Hütte auf einer Waldwiese gebaut haben. Da gehts auch schon seit 5 Jahren mit der Stadt hin und her.

Mir würde eher grosse Sorgen bereiten, wenn sich jemand auf euren Nortshores verletzt.
 
...Kenne einen ähnlichen Fall, wo ein paar Leute schwarz eine Hütte auf einer Waldwiese gebaut haben...

steht aber im krassen Gegensatz zu

...Auf dieser Strecke wurde auch heftigst und mit schweren Gerät gearbeitet...

Wir reden hier also eher von Terraforming, als von ein paar Bretter zusammennageln;)
Und versicherungstechnisch ist das ganze sowieso haarsträubend...

Der Nikolauzi
 
Los, kommt Leute.:o

Ich bin sicher, dass Peter spätestens jetzt verstanden hat,
dass die Vorgehensweise weder rechtens noch planvoll war.

Wenn wir also schon keine konkrete Hilfestellung bieten können,
dann sollten wir doch wenigsten ab jetzt das gemeinschaftliche Draufeinprügeln lassen. ;)

Die Jungs um Peter werden jetzt erstmal mit den Verantworltichen sprechen,
und dann sehen wir ja, wie das Ganze ausgehen wird.

VG Martin
 
Naja ich bin zwar kein Fachmann aber soweit ich weis zählt das unerlaubte abholzen von Bäumen mit zur Wilderung und das kann äuserst unangenehme Folgen haben. Aber auch nur, wenn ihr die Northshores aus den Bäumen des Waldes gebaut habt. Wovon ich aber mal ausgehe.
 
Ich meine gelesen zu haben, daß Spielgeräte unter 2 m (oder warens sogar 5 m?) keiner Baugenehmigung bedürfen. Würde also in Gesprächen diesen Terminus verwenden. Versicherungstechnisch solltet ihr euch aber auf jeden Fall absichern. Das kann sonst richtig teuer werden, wenn sich da jemand was tut!
 
Schwarzer Kater scheint hier sogar Recht zu haben. Es gibt tatsächlich entsprechende Vorschriften, die wir gerade prüfen lassen. Macht aber
auch teilweise Sinn, denn sonst müsste ja jeder Hochsitz im Wald einer
Baugenehmigung bedürfen. Hochsitze bis zwei Quadratmeter Grundfläche
bedürfen z.B. keiner Baugenehmigung! Ähnliche Vorschriften gibt es
für Spielgeräte. Wenn ich hier Näheres in Erfahrung gebracht habe teile
ich es dem Forum mal mit...
Versicherungstechnisch müssen wir allerdings überprüfen, inwieweit die Unfallversicherung des Vereins für solche Schäden aufkommt.
Wenn überhaupt aber nur für Unfälle der Vereinsmitglieder ...
 
Ich meine gelesen zu haben, daß Spielgeräte unter 2 m (oder warens sogar 5 m?) keiner Baugenehmigung bedürfen. Würde also in Gesprächen diesen Terminus verwenden. Versicherungstechnisch solltet ihr euch aber auf jeden Fall absichern. Das kann sonst richtig teuer werden, wenn sich da jemand was tut!

Richtig ist, dass für bestimmte "kleinere" Bauwerke keine Genehmigung erforderlich ist. Dennoch müssen diese Bauwerke den öffentlich-rechtlichen Bestimmungen entsprechen. Praktisch gesagt: Man muss genauso alle Vorschriften einhalten, aber die Überprüfung der Einhaltung der Vorschriften durch die Baubehörde entfällt.

Zum konkreten Fall möchte ich mich jetzt rechtlich nicht vertieft einlassen. Bauplanungsrechtlich befinden wir uns im Außenbereich. Schon aus diesem Grund dürften die Bauten rechtswidrig sein. Hinzukommen aber wahrscheinlich noch spezielle Schutzgesetze (z.B. Landschaftsschutz, Waldgebiet, etc.). In diesen Gesetzen finden sich meist auch Ordnungswidrigkeitsvorschriften mit teils empfindlichen Bußgeldern. Ich kenn mich aber in eurem Bundesland nicht so aus (Hessen?).

Wer ist denn Bauherr? Der Verein? Dann haftet "nur" der Vorstand gemeinschaftlich.

Wichtiger, ein praktischer Tipp: Ich habe längere Zeit in einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei (bin selber RA) für Verwaltungsrecht, speziell Baurecht gearbeitet. Mein Referendariat habe ich teilw. im Bauamt verbracht. In Fällen wie dem Geschilderten sollte man eine schnelle pragmatische Lösung anstreben. Klappt (zumindest in Oberbayern) recht häufig. Versucht so schnell wie möglich ein persönliches Gespräch mit dem Leiter des Bauamts zu bekommen. Bekennt euch ganz offen zu eurer Naivität und dem Fehler und bietet eine Lösung unter eurem vollen persönlichen Einsatz (Rückbau) an. Nimmt die Verwaltungsbürokratie erst mal Fahrt auf, könnt's schnell langwierig und teuer werden.

Viel Glück!
Max
 
Schwarzer Kater scheint hier sogar Recht zu haben. Es gibt tatsächlich entsprechende Vorschriften, die wir gerade prüfen lassen. Macht aber
auch teilweise Sinn, denn sonst müsste ja jeder Hochsitz im Wald einer
Baugenehmigung bedürfen. Hochsitze bis zwei Quadratmeter Grundfläche
bedürfen z.B. keiner Baugenehmigung! Ähnliche Vorschriften gibt es
für Spielgeräte. Wenn ich hier Näheres in Erfahrung gebracht habe teile
ich es dem Forum mal mit...
Versicherungstechnisch müssen wir allerdings überprüfen, inwieweit die Unfallversicherung des Vereins für solche Schäden aufkommt.
Wenn überhaupt aber nur für Unfälle der Vereinsmitglieder ...

Für Rheinland-Pfalz schaut mal hier rein:

http://www.baurecht-dienst.de/demo/zrp01.htm#LBauORP_11

§ 62 Abs. 1 Nr. 6, 7, 10, 11 Genehmigungsfreie Vorhaben

Biete Euch eine bessere Verhandlungsbasis.

VG Martin

PS: MTBMax war schneller. Folgt seiner Empfehlung.
 
Für Rheinland-Pfalz schaut mal hier rein:

http://www.baurecht-dienst.de/demo/zrp01.htm#LBauORP_11

§ 62 Abs. 1 Nr. 6, 7, 10, 11 Genehmigungsfreie Vorhaben

Biete Euch eine bessere Verhandlungsbasis.

Nochmal: Genehmigungsfrei heißt nicht, dass erlaubt. Es entfällt nur das formelle Antragsverfahren. Ganz ausdrücklich im Gesetz in § 62 Abs. 3. Praktisch: Das Bauamt sagt dir nicht schon bei Bearbeitung der Baugenehmigung, dass du nicht bauen darfst, sondern erst, wenn du schon gebaut hast. Deswegen sollte man bei genehmigungsfreien Bauten vor Baubeginn ganz genau prüfen, ob das Vorhaben zulässig ist. Man selbst trägt die Verantwortung für rechtmäßiges Handeln, nicht die Behörde.
 
Nur mal so am Rande - die hier diskutierte Frage dürfte sich nicht nur im Bereich des Baurechts bewegen. So besagt § 24 Abs. 2 Forstgesetz (Hessen) z. B.:

"Jeder Waldbesucher hat sich so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft des Waldes nicht gestört, die Bewirtschaftung des Waldes nicht behindert, der Wald nicht gefährdet, geschädigt oder verunreinigt und die Erholung anderer nicht beeinträchtigt wird."

Diese Vorschrift steht im allgemeinen Teil des Forstgesetzes und gilt somit für sämtlichen Waldarten, mithin auch für Privatwald. Vor diesem Hintergrund dürfte es in jedem Fall, selbst wenn eine Baugenehmigung nicht erforderlich sein sollte, notwendig sein, auch eine Abstimmung mit der zuständigen Forstbehörde zu suchen.
 
Nochmal: Genehmigungsfrei heißt nicht, dass erlaubt. Es entfällt nur das formelle Antragsverfahren. Ganz ausdrücklich im Gesetz in § 62 Abs. 3. Praktisch: Das Bauamt sagt dir nicht schon bei Bearbeitung der Baugenehmigung, dass du nicht bauen darfst, sondern erst, wenn du schon gebaut hast. Deswegen sollte man bei genehmigungsfreien Bauten vor Baubeginn ganz genau prüfen, ob das Vorhaben zulässig ist. Man selbst trägt die Verantwortung für rechtmäßiges Handeln, nicht die Behörde.

Korrekt, einfach zusammengefasst:

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.:)
 
Also noch einmal vielen Dank an alle die sich hier so rege beteiligt haben und
sich zum Teil sogar richtig Mühe gemacht haben.
Ich denke wir sind jetzt so um einiges schlauer.
Sogar unsere Homepage hat auch jetzt Dank "Ciao Heiko" ein Impressum.
Wie die ganze Sache ausgeht, berichte ich dann wenn die Sache ausgestanden
ist.

Bis bald im Wald

Peter
 
was immer gut geht und bei behörden den rechtsweg etwas aushebelt( falls es dafür noch nicht zu spät ist) wenn ihr einen auf gemeinnützig macht.
d.h. bei euch wird die jugendarbeit gross geschrieben.
also besorgt euch einen stadtrat oder ähnliches dem das wichtig ist(oder mit dem man in der schule war ;-) und schreibt nen kleinen bericht in der tageszeitung mit entschuldigung aber pocht auf die leistungen für die kinder.....ihr macht es ja nur deswegen.
schliesslich sind die kids weg von der strasse blabla.
dann steht nämlich der nachbar als kinderhasser(übertrieben ausgedrückt) da und wer will das schon.
bei uns wurde deswegen sogar mal ein enduro motorrad rennen ( da ist die toleranz noch viel weniger) erlaubt weil die einnahmen teilweise gesependet wurden. es geht unglaublich viel wenn man nur die richtigen hebel zieht.
sollte das ganze schon amtlich unterwegs sein wünsch ich schon mal viel spass und gute nerven.
 
Moin,

Also wir haben auch was nettes in einem Wald zusammengetimmert bis zu 8m. hoch und steilabgfahrt und viele andere spielereien und dan kam letztens nen förtster un meint so daran rumzusägen, dass wir häten 8 meter in die tiefe fallen können.

Danach anzeige mit tatfoto gemacht und der förster musste das eigenhändig wieder in ordnung bringen und 300 std. sozialdienst, weil das gefährdung von Jugendlischen war un da nehmens die behörden gerne sehr ernst

Wir durften auch alles behalten xDDDDDD

Gruß
DH Kierspe
 
Schwarzer Kater scheint hier sogar Recht zu haben. Es gibt tatsächlich entsprechende Vorschriften, die wir gerade prüfen lassen. Macht aber
auch teilweise Sinn, denn sonst müsste ja jeder Hochsitz im Wald einer
Baugenehmigung bedürfen. Hochsitze bis zwei Quadratmeter Grundfläche
bedürfen z.B. keiner Baugenehmigung!

Hochsitze müssten aber auch über die jeweiligen Forstgesetze abgedeckt werden, da sie zur Ausübung der Jagdt erforderlich sind. (Northshore :confused: )

Versicherungstechnisch müssen wir allerdings überprüfen, inwieweit die Unfallversicherung des Vereins für solche Schäden aufkommt.
Wenn überhaupt aber nur für Unfälle der Vereinsmitglieder ...

Ich würde nicht der Eigentümer des Grundstücks sein wollen.
Wenn man schon haftet wenn das Nachbarkind von der eigenen Schaukel fällt möcht ich nicht wissen wie die einen für einen Northshore abzocken.

Würde mir mal einen Beratungstermin bei einem auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt holen um zu sehen ob es in eurem Bundesland überhaupt Sinn macht für die Bikeanlage "zu kämpfen". Vielleicht kann er euch für den worstcase sogar Tipps zur Schadensbegrenzung geben. :daumen:

Das Einzäunen von Waldgebieten ist meiner Ansicht nach auch nicht so einfach. Mein Kenntnisstand ist, dass ein Waldgebiet der Allgemeinheit zugänglich sein muss. Ausnahme ist eine Neubepflanzung mit Bäumen. Hier darf für einen Zeitraum von einigen Jahren eine Umzäunung aufgestellt werden , bis die Bäume so groß sind, dass kein Verbiss mehr stattfindet.
 
Ich meine gelesen zu haben, daß Spielgeräte unter 2 m (oder warens sogar 5 m?) keiner Baugenehmigung bedürfen. Würde also in Gesprächen diesen Terminus verwenden. Versicherungstechnisch solltet ihr euch aber auf jeden Fall absichern. Das kann sonst richtig teuer werden, wenn sich da jemand was tut!

Vergiß es!
 
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