Lupine und das Zelt : kann das jemand erklären?

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Lupine und das Zelt : kann das jemand erklären?

Hallo Leute. Frage ist ernst gemeint, konnte auch mit der Suche/Google kein klärendes Wort finden.
Im Lupine Forum http://www.lupine.de/phpBB3/index.php ist permanent von Zelt anstatt Rad/Rennrad/Lenker oder weiss ich was die Rede. Allemal gewöhnungbedürftig. Ich ahne irgend ein Schutz gegen Abmahnungen und/oder "Wettbewerbsauflagen" oder dass die Lupine Teile auf der Strasse nicht zugelassen sind.

Habe sogar den Eindruck dass im Forum dort gewisse Wörter automatisch in irgend was mit "Zelt" umgeändert werden.

Kann das hier jemand erklären wieso das im Lupine Forum so gehandhabt wird?

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Lampenhalter von Lupine sind zum Befesigen der Lampe an Zeltstangen konstruiert.
Zufällig passen sie verbotenerweise(STVO) auch an Fahrradlenker und Lupine darf damit nicht werben weil keine Verkehrszulassung besteht.
Es soll aber clevere Biker geben die genau das, zum Leidwesen engstirniger Beamter, schon herausgefunden haben:lol:

Ich habs noch nicht herausgefunden und mir meine Lampen bislang selbergebaut:D
Siam will wahrscheinlich immer Rehe jagen gehen und hat noch nicht mitbekommen, dass die Viecher das Mörderlicht auch schon von Weitem sehen und verschwinden:lol::lol::lol:;)

bergnafahre
 
Schau Dir mal die Sigma Seite an, da gibt es die nicht STVO Lampen auch nur auf der Seite für den A/CH Markt ;)

Früher stand nicht nur drin, dass die Montag für Zeltstangen mit 25,4 mm passt.
Sondern noch, dass man die Batterie am Besten in einem an der Zeltstange montierten Flaschenhalter aus dem Fahrradbereich unterbringen kann. :D

:winken:
 
Wenn Siam durch den Wald fährt ist nur noch Asche:lol:

@chnuschti
Weil die Lupine Lampen in DE keine Strassenzulassung haben heissen die da "Für Zeltstange"(wie Bergnahfahre gesagt).
Bei uns in CH darf man andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden(egal wie stark die Lampe ist).

smohr
 
Hi,

Ich versteh aber trotzdem nicht warum die das nicht als Fahrradlicht bewerben dürfen.
Denn auch ohne StVO zulassung kann ich ja auf privatem Gelände fahren.
Weil eigentlich ist ja nichts illegales an den Lampen

:confused:

MfG
 
Hat insgesamt keinen ernstzunehmenden Hintergrund.

Lupine schreibt selbst auf der Homepage:
>> ...Unser Anspruch ist sehr einfach: Die hellste, kleinste und leichteste Bike Lampe weltweit anzubieten. Es kann sehr viele Gründe geben, ausgerechnet in der Nacht, mit Hilfe einer Lampe zu biken. ...<<

Nichts mit Zelt Lampe...

Rechtlich hat es keine Relevanz, sowas anzubieten, solange man nicht den Eindruck erweckt, es sei eine zugelassene Lampe.

Der Nikolauzi
 
Ich denke auch das Ganze ist eher PR als eine ernstzunehmende Konsequenz irgendwelcher Vorschriften. Ein nicht straßenzugelassener Endtopf für ein Motorrad wird ja auch nicht als Wasserpfeife verkauft.

Vor allem sind die LED-Funzeln im Zelt ohne Fahrtwind doch völlig überfordert;)...
 
Die hatten schon mal Ärger mit einem Konkurrenten, der hat denen die Staatsanwaltschaft auf den Hals gejagt. Seitdem gibts halt nur 'Zelt'.
Könnt ja googeln, auch in de.rec.fahrrad. Irgendwo steht die Geschichte.
 
Rechtlich hat es keine Relevanz, sowas anzubieten, solange man nicht den Eindruck erweckt, es sei eine zugelassene Lampe.

Der Nikolauzi

Dies glaube ich nicht! Auf der Eurobike hatte Lupine an sämtlichen Lampen einen großen Aufkleber "Export Only". Hab auch mit denen geredet und die klare Antwort bekommen, dass sie ohne diese Aufkleber den Stand schließen müssten.
 
Ich hatte noch nie Probleme damit, wenn ich mein Zelt mit dem Fahrrad transportiert habe, um etwas zu sehen. Die Beamten waren ja froh dass ich überhaupt eine Zeltlampe hatte.
 
Dies glaube ich nicht! Auf der Eurobike hatte Lupine an sämtlichen Lampen einen großen Aufkleber "Export Only". Hab auch mit denen geredet und die klare Antwort bekommen, dass sie ohne diese Aufkleber den Stand schließen müssten.

Das erzählen die... Mir fällt da spontan aber keine Vorschrift zu ein, die den Besitz/Betrieb von nicht zugelassenen Radlampen generell unter Strafe stellt:lol:

Außerdem, auf der HP schreiben die's ja selbst: "Fahrradlampe".
Erinnert mich ein wenig an "Leben des Brian". In diesem Sinne: Jehowa!

Der Nikolauzi
 
Danke für die Inputs. So ganz klar ist es mir nach wie vor nicht.
Aber es sieht mMn stark danach aus, dass Lupine keine Werbung für ihre Lampen als "Radlampen" (fest am Lenker befestigt) machen darf. Und das eigene Forum wohl als "Werbung in eigener Sache" ausgelegt werden könnte. Interessanterweise gibt es ja auch einen Sticky im dortigen Forum, der im deutschen Forumteil das Einfügen von Fotos mit Lampen am Helm erlaubt, aber nicht wenn die selben Lampen am Lenker angebracht sind.

Schätze es gibt wohl eine Regelung in Deutschland, die Firmen Werbung der eigenen Teile untersagt, die für eine Anwendung in einen nicht zugelassenen Bereich vorgesehen sind. Hier eben als "feste" Radbeleuchtung. Der Hinweis der Sigma Sport Homepage, wo die Lampen nach StVO und nicht StVO zugelassen ("Ausland") unterschieden werden, spricht auch dafür.

P.S. Im Forum scheint das Wort Rennrad automatisch in "Rennzelt" umgewandelt zu werden. :lol:

Gruss
 
Wobei mir dann immer noch nicht klar ist, warum in Tuningkatalogen nicht zugelassene Teile (Untebodenbeleuchtung etc.) durchaus am Fahrzeug montiert dargestellt werden, jedoch darauf hingewiesen wird das bei Montage die ABE erlischt.
Es gibt doch sicher keine "härtere" Regelung für Fahrräder als diese für Kraftfahrzeuge besteht...
 
Wobei mir dann immer noch nicht klar ist, warum in Tuningkatalogen nicht zugelassene Teile (Untebodenbeleuchtung etc.) durchaus am Fahrzeug montiert dargestellt werden, jedoch darauf hingewiesen wird das bei Montage die ABE erlischt.
Es gibt doch sicher keine "härtere" Regelung für Fahrräder als diese für Kraftfahrzeuge besteht...

Ja, sehr komisch. 3 Klicks und ich bin im D&W Onlinekatalog auf der Seite für Autohupen. Da werden die Dinger mit "Zur Verwendung als Signalgeber im Straßenverkehr sind die Fanfaren gemäß der StVZO nicht zugelassen" angeboten....

...und Lupine soll das Wort "Fahrrad" nicht auf seiner Website verwenden dürfen? Sehr strange...:confused:
 
In dem Forum wird, seit is das erste mal auf der Seite war schon von Zeltlampen geredet.

Und warum es genau bei Lampen diese Rechtsgeschichten gibt ist mir ein Rätsel. Andere Teile kann man ja auch kaufen, die nicht der StVZO entsprechen, genau genommen fast das ganze MTB- und Crossrad-Sortiment. Da müsste nämlich an jedes ne Dynamobeleuchtung und n halbes kg Reflektoren noch drangebaut werden, worauf ich in keinem Radladen hingewiesen worden bin. Da ist höchstens ein kleiner Aufkleber in Tretlagernähe.
 
Wobei mir dann immer noch nicht klar ist, warum in Tuningkatalogen nicht zugelassene Teile (Untebodenbeleuchtung etc.) durchaus am Fahrzeug montiert dargestellt werden, jedoch darauf hingewiesen wird das bei Montage die ABE erlischt.

Ich vermute es betrifft nur die Werbung an sich. Kataloge (mit Preis) usw. stellen ja eigentlich nur ein Angebot dar, es ist keine explizite Werbung. Der Hinweis auf den Lupine Messestand geht auch in die Richtung, ein Messestand ist, wie auch eigene Inserate und eigene Homepage, auch eindeutig "Werbung".

Es fällt aber auch auf dass die Lupine Homepage unzählige Bilder zeigt, aber in Zusammenhang mit "Rad" nur immer mit Helmlampe. Vielleicht handhabt Lupine das Thema aber auch nur übervorsichtig, um sich diesen bürokratischen Kram sicher von Halse zu halten.

Gruss
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollte jemand was über den Rechtsstreit finden würde ich und sicherlich einige andere es begrüßen wenn er den Link hier reinstellt.

Habe schon mal ein wenig gesucht aber konnte beim großen G nichts finden.
 
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