Wie schnell auf dem Fahrradweg?

Original geschrieben von Dragxtr
als Biker muss man sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten wie sie für autos gelten!!
man darf fahren wwie schnell man kann. Spielstraßen ausgenommen!!!

Nicht bei Geschwindigkeitsbegrenzungsschildern (Zeichen 274,Zulässige Höchstgeschwindigkeit).

Sie verbieten, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren. Ist also auf einer Straße, egal wo im Geltungsbereich der StVO, max. Tempo 40 erlaubt, gilt das auch für Radfahrer.

Für Spezialisten: Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.
 
Original geschrieben von Tilman

Für Spezialisten: Sind durch das Zeichen innerhalb geschlossener Ortschaften bestimmte Geschwindigkeiten über 50 km/h zugelassen, so gilt das für Fahrzeuge aller Art. Außerhalb geschlossener Ortschaften bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten (§ 3 Abs. 3 Nr. 2 Buchstaben a und b und § 18 Abs. 5) unberührt, wenn durch das Zeichen eine höhere Geschwindigkeit zugelassen wird.

Super... Damit hast du jetzt wahrscheinlich 90% der hier anwesenden verwirrt... :D
 
Wie sieht es aus muss ich in der Stadt auch einen Abstand= halber Tachowert einhalten? Denn dann gebe es noch null Spass.:( Denn irgend welche schein motorisierten Fahrzeuge überholt man ja schon mit nem Citybike. Aber ich denke bei 35-40km/h reicht doch 3m Abstand oder? Schließlich kann man die Rentner auch mal auf dem Gehweg überholen....
 
Apropro auf dem Radweg fahren: Da ich meistens schnell unterwegs bin, meide ich die Radwege. Wie soll meine Antwort auf die Frage eines Polizisten sein, der mich fragt: Was ich auf der Strasse suche? Ich überlege das schon recht lange, mußte bis auf die Autofahrerhuperei aber noch nichts weiter ertragen.
 
Original geschrieben von Tourenfahrer
Apropro auf dem Radweg fahren: Da ich meistens schnell unterwegs bin, meide ich die Radwege. Wie soll meine Antwort auf die Frage eines Polizisten sein, der mich fragt: Was ich auf der Strasse suche? Ich überlege das schon recht lange, mußte bis auf die Autofahrerhuperei aber noch nichts weiter ertragen.

Falls Du von einem Beamten wegen Rad_weg!-Missachtung angehalten wirst, der Dir deshalb ein EUR 15,- Ticket verpassen möchte (soviel kostet der persönliche Beitrag als Radfahrer für mehr Sicherheit im Straßenverkehr derzeit), kann ich Dir folgendes empfehlen:

- Du solltest Dich ausweisen können! (z.B. Kopie Personalausweis beim Ersatzschlauch)

- Bezahle nie vor Ort! (Schuldeingeständnis) sondern bitte um eine schriftliche Mitteilung. Du gewinnst dabei Zeit und der Beamte muss sich mit der Angelegenheit am Schreibtisch noch einmal auseinandersetzen - was er i.d.R. schon aus Zeitgründen meistens nicht tun wird. Oftmals fehlt den Beamten auch die entsprechende Sachkenntnis bezüglich der zahlreichen, für Radfahrer geltenden Sonderregeln.

- Bleibe immer freundlich aber bestimmt und lass Dich auf keine Diskussionen vor Ort ein, auch wenn die Gründe für die Radwegmissachtung offensichtlich sind. Das kannst Du dann im schriftlichen Widerspruch ausführlich formulieren.

- Bei einsichtigen Beamten könnte auch das passendes handout nützlich sein, z.B.:
http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.pdf
http://bernd.sluka.de/Radfahren/Radwege.html
http://www.berlin.de/polizei/Verkehrsinfos/archiv/02352/index.html
usw.


Bezüglich Deiner Frage gilt gemäß StVO grundsätzlich folgendes:

Radweg benutzungspflichtig?
Nur Radwege die mit den Zeichen 237 (Radfahrer), 240 (gemeinsamer Fuß- und Radweg) oder 241 (getrennter Rad- und Fußweg) in der jeweiligen Fahrtrichtung gekennzeichnet sind, sind benutzungspflichtig. Das Zeichen muss an jeder Kreuzung oder Einmündung wiederholt werden, ansonsten erlischt die Benutzungspflicht.


Radweg strassenbegleitend?
Radwege die „zu weit“ (dehnbarer Begriff) von der Hauptfahrbahn entfernt geführt werden oder an Kreuzungen nicht dieselben Vorfahrtsrechte wie die Parallelstraße bekommen (z.B. Zeichen 205 „Vorfahrt gewähren!“ nur für dem Radweg), sind nicht benutzungspflichtig.


Unbenutzbar sind Radwege,
wenn sie zugeparkt oder zugestellt (Mülltonnen) oder "Horden" von Fußgängern auf ihnen laufen,
wenn sie anderweitig blockiert sind,
wenn sie von Schnee und Eis bedeckt sind, während die Fahrbahn geräumt ist - Winterzeit, Fahrbahnzeit! :)
wenn sie nicht in die Richtung führen, in die man fahren will (auch wenn man links abbiegen möchte und an der nächsten Kreuzung keine Radverkehrsführung dazu vorgesehen ist).


Radweg ist nicht zumutbar
Ziemlich dehnbarer Begriff. Beispiele hierfür können sein: Streugut, Glasscherben oder ähnliches was ständig zu Reifenpannen führt. Grundsätzlich gilt: kann die Unzumutbarkeit auch durch angepaßte Fahrweise nicht ausgeglichen werden, muß der Radweg nicht benutzt werden.


Erfüllt ein Radweg auch nur eines Kriterien nicht (logisches und)

benutzungspflichtig
straßenbegleitend
benutzbar
zumutbar

muss er auch nicht benutzt werden!



Oder Du suchst Dir die passende Antwort aus Wolfgang Strobl‘s Sammlung (Quelle: de.rec.fahrrad) aus ;) :


Warum fahren Radfahrer oft nicht auf dem Radweg?

Weil es erheblicher artistischer Fähigkeiten bedarf, über Pkws zu fahren, die auf dem Radweg abgestellt sind.

Weil der Radweg hundert Meter weiter plötzlich aufhört, ohne erkennbare Möglichkeit zur Weiterfahrt.

Weil sie bislang noch keine Stelle gefunden haben, wo der Bordstein genügend abgesenkt war, um gefahrlos aufzufahren.

Weil es kein Radweg ist, sondern eine Baustelle.

Weil sie ein empfindliches Transportgut in der Packtasche mitführen, dem sie das Gerüttel durch die Schlaglöcher, Frostaufbrüche und durch Baumwurzeln verursachten Bodenwellen nicht zumuten können und deswegen auf dem glatten, gepflegten Asphalt der Straße fahren.

Weil Fußgänger auf dem Radweg gehen.

Weil die Polizei es empfohlen hat.

Weil der Radweg für 30 km/h nicht geeignet ist, aber die Straße.

Weil der Anhänger zu breit ist für den 70 cm schmalen Radweg.

Weil das Rad mit Anhänger zu lang ist für die Kurve ein paar hundert Meter weiter.

Welcher Radweg?

Weil man auf dem Liegerad keine Möglichkeit hat, den Knopf der Knopfdruckampel an der nächsten Kreuzung zu erreichen und nicht bei Rot fahren möchte.

Weil noch Streugut vom vorletzten Winter auf dem Radweg liegt - und zwar genau in der nächsten Kurve.

Weil das Drängelgitter auf dem Radweg bei Dunkelheit so schlecht zu sehen ist.

Weil die grelle Leuchtreklame von der Bushaltestelle, um die man herumfahren muß, so stark blendet, daß man quasi blind fahren müsste.

Mal man gerade keinen Besen dabei hat, um die seit letzter Woche auf dem Radweg liegende zerbrochene Flasche wegzukehren.

Weil jemand die Scherben vom Autounfall letzte Woche sorgfältig von der Straße auf den Radweg gekehrt hat.

Weil ich grundsätzlich nicht auf der falschen Straßenseite fahre.

Weil sie hundert Meter weiter links abbiegen wollen.

Weil sie hundert Meter weiter *nicht* rechts abbiegen wollen.

Weil der Radweg gesperrt ist und jemand nur vergessen hat, die richtigen Schilder aufzustellen.

Weil der Radweg gesperrt ist, weil jemand vergessen hat, die Schilder wieder wegzuräumen.

Weil es unbequem ist.

Weil es zu langsam ist.

Weil es gefährlich ist.

> Dadurch reizen Sie auch oft die Autofahrer zu gefährlichen Überholmanövern!
Nun ja - wenn Sie auf dem Radweg fahren, verleiten Sie oft Autofahrer zum gefährlichen Mißachten der Vorfahrt oder Sie werden erst gar nicht wahrgenommen.

Mein Auto ist zur Inspektion, Herr Wachtmeister, und ich kenn' mich mit den komischen Verkehrsregeln auf diesen Radwegen nicht aus.

Sehe ich aus wie lebensmüde?

Weil man dazu die Straße überqueren müßte - aber das Stück Radweg ist
fast kürzer als die Straße breit!

Weil man die Straße überqueren müßte, um hinzukommen - aber wo?

Weil man die Straße überqueren müßte, um wieder zurückzukommen - aber wo?

Weil Helme so schlecht gegen Eisenpfosten in Höhe der Weichteile schützen.

Weil bei der Gesamtbreite vieler kombinierter Geh-Radwege rein rechnerisch der Sicherheitsabstand zu Fußgängern etwa minus fünf Zentimeter beträgt - etwas zu wenig für 20 km/h.

Ich fahr' hier nur auf der Straße, weil man die verdammte Induktionsschleife auf dem Radweg nicht mehr sehen kann - und ich hab' vergessen, wo sie ist!

Weil auf der Straße dank Eisenpfosten auf dem Gehweg der Sicherheitsabstand zu Fußgängern mindestens 50 cm beträgt. Das reicht gerade für die 35 km/h, die ich fahren kann.

Um das bißchen Platz auf dem kombinierten Geh- und Radweg den langsameren Mofafahrern zu überlassen. Hallo Partner, danke schön!

Weil das Überholen auf dem Radweg viel zu gefährlich ist.

Wieso? Die Straßenreinigung hat doch erst morgen einen Mann frei, um die Glasscherben vom Radweg zu entfernen. Hat man mir so am Telefon gesagt.

Ich bremse auch für Bäume. Ich will die zarten Bauwurzeln, die den Radweg da vorne hochdrücken, doch nicht beschädigen, indem ich einfach so drüberfahre!

Sagen Sie mal, seit wann werden Baustellen auf Radwegen denn ausgeschildert? Das *ist* eine Baustelle.

Als ich heute morgen (gestern abend) hier vorbeifuhr, war hier noch eine mobile Baustelle der Post/Telekom. Wer rechnet denn damit, daß die so schnell fertig sind?

Mein Flickzeug ist alle!

Weil die Mofas auf dem Radweg so schlecht zu überholen sind. Auf der Straße geht das viel besser.

Nur solange ich mit dem Ersatz-Rücklichtbirnchen fahre. Versprochen!

Weil man auf dem Radweg mit 50 cm Abstand, auf der Straße aber mit 1 m Abstand überholt wird. Das ist eine Verbesserung um 100 %!

Weil es die Chancen erhöht, daß die Beleuchtung meines Rades tatsächlich gesehen wird.

Auf _dem_ Radweg? Nur mit Waffenschein oder Begleitschutz.

Weil so oft Sperrmüllabfuhr ist.

Was? Ich hab' gedacht, das wärn Parkstreifen.

Weil die harten Schläge - allein durch ungenügend abgesenkte Bordsteinkanten im Schnitt alle zweihundert Meter einer - auf Dauer die Bandscheiben ruinieren.

Weil man Radwege eigentlich nur benutzen kann, wenn man zum Vergnügen unterwegs ist. Aber wer benutzt schon Radwege zum Vergnügen?

Weil man quer ueber den Radweg gespannte Hundeleinen bei Dunkelheit zu spät sieht.

Weil der Radweg zu schlecht beleuchtet ist und der entgegenkommende Verkehr zu stark blendet.

Weil ich es leid bin, auf einem linksseitigen Zweirichtungsradweg beim Rechtsabbiegen zweimal bei Rot an der Ampel warten zu müssen, während die Rechtsabbiegespur IMMER grün hat.

Weil ich Angst vor freilaufenden Hunden ohne Beißkorb habe.

Weil der Radweg zu schmal ist, um aufgehenden Autotüren auszuweichen.

Weil ich schon oft genug Zusammenstöße mit Abbiegern hatte... ("Ach, ich hab sie gar nicht kommen sehen, tut mir leid. Ist wirklich meine Schuld")

Weil Radwege ideal für Mütter (und Väter) mit Kinderwagen sind (Die Bordsteinkanten sind viel zu hoch für Kinderwagen, da fährt man schon lieber auf dem Radweg damit) - und ich will schließlich keine unschuldigen Kleinkinder gefährden.

Weil die Skater viel zu schwer zu überholen sind, und die müssen ja schließlich auch irgendwo fahren.

Weil ich schon zweimal von Kleinkindern (Marke Hans-guck-in-die-Luft) auf Fahrrädern frontal gerammt wurde (Ich selbst hab gute Reflexe und bin immer schon stillgestanden bevor's passiert ist)

Weil die Autowracks vom letzten Unfall von der Fahrbahn auf den Radweg geschleppt wurden und dort jetzt vor sich hin rosten.

Weil der Polizeiwagen auf dem Radweg steht. Die Polizisten setzen gerade das Unfallprotokoll des nächsten Unfalls auf.

Weil der Rettungswagen, der zweite Polizeiwagen, der Abschleppwagen, der Wagen der Straßenreinigung und der Wagen der Schwester des einen Unfallbeteiligten schließlich auch nicht auf der Fahrbahn parken können (Warum eigentlich nicht?).

Weil von ca. 20 Passanten, die einen Radweg überquert haben und die ich dabei beobachtet habe, nur drei zuvor nach links und rechts geschaut haben.

Weil sie die Ampeln / die Laternen / die Verkehrsschilder (nicht) umfahren möchten.

Weil die Fußgängerinsel an der nächsten Kreuzung wirklich nur für Fußgänger geeignet ist.

Weil sie keine Vorfahrtsrätsel lösen möchten.

Es grünt so grün - schon in 1,50 m Höhe.

Weil das Fahrzeug mit dem Meßgerät bei Geschwindigkeitskontrollen immer auf dem Radweg steht.

Weil ich gerne Rad fahre. Immer? Nicht immer. Aber immer öfter.


Armin

"gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht!"
 
also, wenn ich es richtig verstehe, brauche ich den Radweg nicht benutzen wenn er gerade in einer Baustelle umverwandelt wurde.

Aber wenn die Bautrottel an der letzten Kreuzung vor der Baustelle einen Hinweisschild (Umleitung für Radfahrer) angebracht haben, muss ich das dann befolgen ? Vor allem wenn das ein grosser Umweg bedeutet?

Ehrlich gesagt fahre ich lieber auf dem Radweg, den die deutschen Autofahrern sind mir zu unberechenbar. Entweder fahren sie mit 120km/h knapp an einem vorbei, oder sie bleiben 5km lang hinter einem herrollen und trauen sich nicht zu überholen (waren anscheinend noch nie in Holland unterwegs :D :D :D , da werden die Autofahrer von den Radfahrern "erzogen")
 
Diese "interessanten Thesen" finden sich als Ausnahmen zur Benutzungspflicht in der Rechtsprechung zur StVO. Ansonsten muss jeder für sich selbst entscheiden, was ihm die sichere und zügige Fahrbahnbenutzung als Radfahrer wert ist. Ein EUR 15,- Bußgeld (was selten genug vorkommt) mir zumindest allemal.
Auch ein Widerspruchsverfahren mit der Chance auf ein weiteres Urteil zu Ausnahmen zur Benutzungspflicht lässt sich finanziell verkraften:
EUR 12,50 für das Bußgeldverfahren bei der Verwaltung
EUR 6,00 Zustellkosten für den Bußgeldbescheid (Postgebühren)
EUR 25,00 für das Einspruchsverfahren vor Gericht 1. Instanz zzgl. Zustellkosten für Terminsladung, Urteil etc. vermutlich
EUR 12,- (= 2 mal EUR 6,00 Postgebühren)
Also insgesamt so um die 55,50 EUR Verfahrenskosten bei einem Widerspruch gg. den Bußgeldbescheid.


Original geschrieben von Hollandbike
also, wenn ich es richtig verstehe, brauche ich den Radweg nicht benutzen wenn er gerade in einer Baustelle umverwandelt wurde.
Richtig. Wie auch? Nicht jeder Radfahrer beherrscht dirttricks, trial und drops und hat jederzeit das passende Equipment dabei ;)
Ein Radfahrer darf bei jeglicher Art von Hindernissen auf dem Radweg rechtzeitig auf die Fahrbahn wechseln, wo dies gefahrlos möglich ist. Er muss aber (streng genommen) bei der nächsten zumutbaren Gelegenheit wieder zurück ins Ghetto.


Aber wenn die Bautrottel an der letzten Kreuzung vor der Baustelle einen Hinweisschild (Umleitung für Radfahrer) angebracht haben, muss ich das dann befolgen ? Vor allem wenn das ein grosser Umweg bedeutet?
Sicher nicht. Irgendwelche Hinweisschilder von Baufirmen haben keine ordnungsrechtliche Bedeutung. Ausserdem kommt bei einem Umweg der Aspekt der Zumutbarkeit ins Spiel. Anders schaut es bei Verkehrszeichen aus, welche die StVB veranlaßt hat, z.B. Zeichen 254 (Verbot für Radfahrer).

Vgl. hierzu auch:
"Radfahrer absteigen" hat keine rechtliche Bedeutung
Es befindet sich allzuoft an Baustellen und am Ende, bzw. an Engstellen von
(ohnehin oft schlechten) Radwegen. Das Zusatzzeichen Nr. 1012-32 der
Straßenverkehrsordnung (StVO) hat jedoch keinerlei ordnungsrechtliche
Bedeutung, stellte jetzt ein Oberlandesgericht fest. Der rüde Hinweis,
oft und gerne von Baufirmen verwendet, ist jedoch kein Gebot und wird sehr
oft noch in völlig widersprüchlicher Weise mit dem Schild Fuß/ Radweg (Z 240)
verwendet. Nach einem Urteil des OLG Celle (VRS 30,232) dürfen die
Unklarheiten dieses Schildes nicht zulasten der Verkehrsteilnehmer gehen.
Das Zeichen soll lediglich Haftungsansprüche gegenüber dem Baulastträger
(z.B. der Stadt) ausschließen, falls Radler durch Begleiterscheinungen der
Bautätigkeit Schaden erlitten. Wer darüber hinaus Einblick nimmt in die
rechtsverbindlichen Kommentare zur StVO, findet dort überhaupt keine
Erläuterungen zu diesem Schild. Auch dem Verwarnungsgeldkatalog ist
Radfahrer absteigen schlichtweg unbekannt. Fahrradfreundlicher und
verkehrsgerechter ist sicherlich, bei Baustellen und anderen Maßnahmen den
Verkehrsraum so regelnd aufzuteilen, daß Radfahrende und Fußgänger genug
Bewegungsraum haben.
Nur zu oft erleben wir, dass gerade Straßen nicht berührt werden, um die
Flüssigkeit des Verkehrs zu erhalten, während Radler und Fußgänger auf
wenigen Zentimetern zusammengedrängt werden. Auch ist im Zweifelsfall
die Beschilderung von Umleitungen für den Radverkehr eher eine Ausnahme.
Eine weitere Unsitte ist das Aufstellen von Bedarfsbeschilderungen für den
Pkw-Verkehr (Baustelle, Parkplatz gesperrt , zeitliche begrenzte
Geschwindigkeitsbegrenzung etc.) mitten auf dem Radweg, anstatt wie
sinnvoll und angemessen auf der Fahrbahn. Das oben gesagte gilt jedoch
nicht für das Schild "Radfahren verboten" Dieses ist immer im Sinne eines
Gebotes zu beachten. Sollte dieses Schild auf dem Radweg angebracht werden,
geht es auf der Fahrbahn weiter - nicht auf dem Fußweg!

(Quelle: http://www.adfc.de/rp/radblatt/Urteile.htm)


Ehrlich gesagt fahre ich lieber auf dem Radweg, den die deutschen Autofahrern sind mir zu unberechenbar. Entweder fahren sie mit 120km/h knapp an einem vorbei,
Subjektives Empfinden, eingebildete Ängste, gesunder Menschenverstand(tm) oder ein "unangenehmes Gefühl" haben nichts mit objektiver Sicherheit im Straßenverkehr zu tun.

Ehrlich gesagt fahre ich lieber auf der Fahrbahn, Radwege sind mir zu unberechenbar. Dagegen sind Autofahrer gut berechenbar und bei deutlicher Fahrweise sogar steuerbar.


oder sie bleiben 5km lang hinter einem herrollen und trauen sich nicht zu überholen
Wie für alle Fahrzeuge gilt auch für Radfahrer beim Überholen StVO § 5:
(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. 2 Der Führer eines langsameren Fahrzeugs
muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren
unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. 3 Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen
in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.



(waren anscheinend noch nie in Holland unterwegs :D :D :D , da werden die Autofahrer von den Radfahrern "erzogen")
Holland ist mancherorts ein Sonderfall (z.B. eigene Überlandstraßen für Radfahrer), ansonsten ist Holland für Radfahrer die sich als Verkehrsteilnehmer verstehen ein Graus:
"Germany was a pain because the bike routes meant a few car drivers didn't think I had a right to be on the road. Holland is a much worse pain, so far, because I don't have a right to be on the road and, unlike Germany, there don't seem to be bike paths following the major roads. That is another bad point: These are bike routes, not bike paths, and cars can and do use the ones that are wide enough for them. I don't like having a car pass me at 40 mph a foot away in rain with wind (!), but that happened four times today. Moreover, in Germany, bikes had the right of way when they are on bike paths. They don't here. They don't seem get much respect from drivers either. Give me France, or even Germany, but not this "bike friendly" country!"
(Quelle: http://www.cs.unca.edu/~boyd/touring/tour02/day50/day50.htm)


Armin
"gute Radwege brauchen keine Benutzungspflicht!"
 
Original geschrieben von Strunzow
hat 250 DM gekostet, inklusive Prüfungsgebühr
Papa war Prüfer und hat den Fahrlehrer gemimt, Auto kam von befreundeten Fahrschulbesitzer für 2,50 DM Versicherungsbetrag / Stunde plus Sprit
das heisst, du hast knapp 100 fahrstunden gebraucht...

junge, junge.
 
Moin Moin,

Ich hatte gestern eine kleine Auseinandersetzung mit einem Fussgänger.Ich fuhr ausnahmsweise mal auf einem Radweg, besagter Fussgänger kam mir auffem Bürgersteig entgegen. Wir waren noch ca 10 m entfernt da sprang er mir vors Rad und meinte ich würde viel zu schnell fahren. Ich hab´s noch gerade eben geschafft einen Zusammenstoss zu vermeiden und dieser Mensch polterte sofort los" Siehse du warst viel zu schnell du hättest mich fast umgefahren" :confused: :mad:
Ich bin ja erst 43 und noch ein kleiner frecher Bengel den man duzen und anne Ohren ziehen kann , oder was?
Wer der auf seinem Bürgersteig geblieben und hätte mich fahren lassen ,alles wär OK.
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Nun meine Frage : Gibt es eigentlich eine empfohlene Geschwindigkeit auf dem Radweg?
Oder gar eine festgelegte?

Ich bin der Meinung das ist immer Situationsabhängig, das man sein Tempo anpasst.

Was denkt Ihr?

HEIZER
 
wie bei autos, situationsangepasste geschwindigkeit..limit ist auch bei 50 kmh soweit ich weiß...aber solche situationen kenne ich auch nur zu gut..nur wer in münster auf den radweg läuft ist eh ein toter mann ;)
 
im zweifelsfall - also beim unfall - scheint fast immer zu gelten: der radfahrer fährt immer unangepasst und bekommt eine teilschuld.

irgendwo hab ich mal über einige gerichtsurteile diesbezüglich gelesen.
 
Servus Heizer,

ich kenn diese Situationen. Ich tendiere prinzipiell auch zu der Devise "An gepasst fahren, vor allem vorausschauend".
Trotzdem hat ein Fußgänger nix auf dem Radweg verloren, wie ich Deiner Beschreibung entnehmen kann, ist Dir der Fußgänger vor´s Rad gesprungen, also auf den Radweg. Ich hatte im Dezember ein ähnliches Erlebnis, nur war ich da mit meiner Stadtschlampe unterwegs, also definitiv nicht schnell. Mir kamen zwei Jugendliche entgegen, die ich mit lautem Klingeln auf mein Kommen aufmerksam gemacht habe. Die sind natürlich nicht zur Seite, ich hab den Bogen versucht, nur ist das Mädel voll in meinen Weg gelaufen. Warum ? Keine Ahnung... Jedenfalls ist das ganze auf einem ausgewiesenen Radweg passiert. Naja, Klamotten im Arsch, multiple Schürfwunden...
Die meinten dann daraufhin, mich beschuldigen und beschimpfen zu müssen und haben sich vom Acker gemacht, allerdings zu ihren Ungunsten in einen nebenan gelegenen Jugendtreff. :rolleyes:
Mir war das zu blöd, ich hab die Polizei gerufen. Die kamen und ich hab für den Fall volles Recht erhalten. Logischerweise mussten sie mir die Klamotten erstatten und haben zudem eine Strafe wegen gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr erhalten. Das war´s mir in dem Moment und auch noch heute wert, weil ich es :mad: HASSE :mad: , wenn Fußgänger meinen, sie könnten in die Rechte von Radfahrern einfreifen. Ich achte die Rechte der Fußgänger und verhalte mich stets rücksichtsvoll und erwarte deshalb auch das Gleiche von dieser Gattung von Verkehrsteilnehmern.

Also, prinzipiell gilt (dafür gibt es auch einen Rechtsspruch): Auf einem Radweg hat ein Fußgänger NICHTS verloren, eventuelle Unfälle oder Schäden werden dem Fußgänger angelastet.

Viele Grüße,

Ben
 
Hola,

Der Hillkiller stellte sich auch schon diese Frage...

naja grundsätzlich sollte es so sein, dass die auf der Straße geltende Geschwindigkeit auch auf dem Radweg gilt. Sprich im Ort auch 50 km/h.
Doch das ist unrealistisch, denn meist sind die Radwege unübersichtlich angelegt. Dabei sind die Füßgänger nur eine Sache, denn es kann schnell gehen, dass man von nem Autofahrer übersehen wird ( unübersichtliche Straße, Geschwindigkeit falsch eingeschätzt...). Das bekomm ich auf einer Straße bei uns öfter mit, teilweise wird man an 5 von 10 Straßeneinmündungen übersehen. Aber sicher weiß das jeder Autofahrer wie schnell das gehen kann, nur die auch Biker sind wissen die brenzligen Ecken.
Aber grundsetzlich tendiere ich zu §1 der StvO " Gegenseitige Rücksichtnahme, usw." Sprich an unübersichtlichen ecken etwas langsamer und sonst normales Tempo fahren.
Denn es heißt ja immer so schön, unverhofft kommt oft.
Daher sehe ich gegenseitige Rücksichtsnahe als wichtig an. :daumen:
Aber das Verhalten des Fussgängers ist auch nicht nachzuvollziehen, denn ich halte ja mit dem Auto auch nicht drauf, nur weil einer mir die Vorfahrt nimmt.
Fehler sind menschlich, und vondaher lieber miteinander als gegeneinander.

Amen. HK :cool:
 
obs ne richtgeschwindigkeit für'n Radelweg gibt weis ich net, aber ich fahr jeden morgen mit etwa 30 aufm Radweg in die Satdt.
Da is mir mal ein Fußgänger vors Rad gehüpft ( :spinner: ) und hat mich mit nem vollautomatikschirm (diese dinger die per druckknopf so aufhupfen) erschrecken wollen . Ich bin ihm erst langsam reingefahren (irgendwie hab ich am ende nochmal kurz den Bremshebel verfehlt :teufel: ) und dann hab ich ihn so angebrüllt ( :aufreg: ) , dass er nix mehr gesagt hat.
Zum :kotz: sowass!
 
Genauso ist es wenn ein Fussgänger auf dem Radweg in die gleiche Richtung läuft wie mir, ich klingele der bleibt aber stur auffem Radweg und ich überhole ihn rechts auf dem Bürgersteig. In dem Moment kommt jemand aus dem Haus oder sonst woher und läuft mir ins Rad . Der Schuldige bin ich weil ich nicht auf dem Radweg gefahren bin.

Deswegen fahr ich am liebsten auf der Strasse, is auch schlimm aber nicht so schlimm wie die hin und her tanzenden Fussgänger :daumen:

HEIZER
 
Eddie L. schrieb:
Einschränkungen ergeben sich dann aber wieder in Tempo 30 Zonen oder sonstigen innerörtlichen und ausserörtlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen. Bei Überschreitung wird darauf abzustellen sein, ob man seine eigene Geschwindigkeit hätte erkennen können.


Das was du da schreibst hört sich zwar sehr kompetent an, ist aber total falsch.

Radfahrer müssen sich auf Straßen nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten die für Autos gelten. Wo Autos z.B. nur 30 fahren dürfen darf man mit dem Fahrrad so schnell das
lim
km/h --->00 (die schiefe 8 steht für unendlich)
 
Ja theoretisch dürfte es so sein, nur man muss ja immer beachten, das die Redwege in Deutschland meist für nur so 15 km/h ausgelegt sind.
Vondaher muss man eh immer die gegenseitige Rücksichtnahme oder aber die damit verbundene angepasste Geschwindigkeit haben.
Das sollte man sich halt mal vor Gesicht führen.
Wenn es sonst zu nem Unfall kommt, kann es sein, das man Schuld, gebenenfalls eine Mitschuld bekommen.

HK
 
Poisson schrieb:
Das was du da schreibst hört sich zwar sehr kompetent an, ist aber total falsch.

Radfahrer müssen sich auf Straßen nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzungen halten die für Autos gelten. Wo Autos z.B. nur 30 fahren dürfen darf man mit dem Fahrrad so schnell das
lim
km/h --->00 (die schiefe 8 steht für unendlich)

Völlig flasch:

Aber schaun wir doch mal die StVO an:

§41 Vorschriftzeichen
Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit
verbietet, schneller als mit einer bestimmten Geschwindigkeit zu fahren...

Wo siehst Du bitte die Erlaubnis mit Deinem Rad dort schneller als 30 zu fahren?

Du darfst allerdings schneller als 30 schieben. Aber ruf mich bitte vorheran, da möchte ich gerne zuschauen..

Die einzige Ausnahme ist Zeichen 310: Hier beginnt eine geschlosse Ortschaft:

§3 Geschwindigkeit
(3) 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h.
d.h. Du darfst mit dem Rad innerorts auch schneller als 50 km/h.
(wirst Dir aber im Falle eines Unfalls eine erhebliche Mitschuld aufbrummen lassen dürfen, da ja bekanntlich bei Fahrrädern mit maximal 15 km/h zu rechnen ist. :mad: )

[Edit: irgendwann werde ich die Programmierung der Icons schon noch verstehen]
 
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