Darf ich im Wald Rad fahren??!!

Verstehe, deshalb fahren so viele DJ's nur im eigenen umgegrabenen Garten ...

Habe mir die DIMB-Seite mal durchgelesen.

Wenn der Spass in Deutschland schon so schön bürokratisiert ist, gibt es dann wenigstens ein parr bikende Politiker, die an den richtigen Stellen PRO Trailfahren Einfluß ausüben?

Der Schapping z.B fiel doch auch immer vom Rad, ähnlich wie der Georg Busch in den Staten (der sich wenigstens zum Mountainbike bekennt, auch wenn er sonst gegen alles ist) ...
 
juchhu schrieb:
Hallo Rene,

wo hast Du das denn gelesen? Ich habe gerade mal das LFoG NRW gescannt und habe keine Eintragungen zu "Nacht" oder "Dunkelheit" gefunden. Auch im § 3 Betretungsverbote sind keine Hinweise auf explizite Erlaubnis-/Verbotszeiten zu finden.

http://www.recht.nrw.de/gesetze/Gesetz3830/3830.pdf Quelle zu LFoG NRW

VG Martin

PS: Im Bundeswaldgesetz habe ich auch nichts gefunden.

Wortwörlich steht das nirgends.

Entscheidend ist folgendes:
Gem. § 2 Abs. 1 Landesforstgesetz (LFoG NRW) ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet. Diese Befugnis wird begrenzt durch den Grundsatz der Gemeinverträglichkeit, denn gem. § 2 Abs. 3 LFoG hat sich jeder, der den Wald betritt, so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und .... nicht gestört wird.

Da so ziemlich jeder weiß, das Tiere im Schutz der Dunkelheit das Dickicht verlassen um auf Freiflächen und an Wegesrändern nach Futter zu suchen, gilt sinngemäß ein Betretungsverbot bei Einbruch der Dunkelheit.

Ich habe schon Schilder der Forstbehörde gesehen, wo steht: "Das Wild braucht sein Ruh', Bei Nacht ist der Wald tabu!" (...oder so ähnlich)

Ich glaube auch, das früher oder später die Modeerscheinung "Nightbiken" zu Problemen mit Behörden, Förster, Pächter, usw. führen wird.

Bis dahin gilt noch: "Wo kein Kläger, da kein Richter." ;)
 
rid4fun schrieb:
Verhandelt die DIMB auch mit den örtlichen Waldbesitzern, etc. wie das in den USA üblich ist, um eine eindeutige Rechtslage für die dort Bikenden zu schaffen?

juchhu schrieb:
Das Bundes- und die jeweiligen Landesforstgesetze regeln dies eindeutig. Sind für bestimmte Flächen (z.B. Naturschutzgebiete) keine eindeutigen Betretungsverbote oder -einschränkungen erlassen, gilt grundsätzlich eine Betretungserlaubnis auf eigene Gefahr. Damit gibt es keinen 'rechtsfreien' Raum und Diskussionsgrundlage für den DIMB und den jeweiligen Waldeigentümern.

Problematisch sind die nur stärker werdenden Betretungseinschränkungen für MTB-ler hinsichtlich zu befahrender Wege mit bestimmter Bodenbeschaffenheit und Wegesbreite.

"die DIMB" ist/sind ihre mitglieder. ;)

jeder, der sich den dimb-regeln entsprechend verhält, tut was, um unseren sport sozialverträglich zu halten.

darüber hinaus ver-und handeln wir natürlich, um unsere interessen transparent zu machen und damit zu wahren. nachzulesen z.b. auf der dimb seite unter opentrails > aktionen oder aktuell hier im zusammenhang mit dem neuen gesetz im trentino.

und als beispiel zur trailpflege mag hier die schufterei der dimbos aus münchen auf den isartrails dienen, die in zusammenarbeit mit der forstbehörde eine kritisch ausgefahrene strecke durch den bau einer brücke vor der totalsperrung bewahrten.

:daumen:
 
XCRacer schrieb:
Wortwörlich steht das nirgends.

Entscheidend ist folgendes:
Gem. § 2 Abs. 1 Landesforstgesetz (LFoG NRW) ist das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung gestattet. Diese Befugnis wird begrenzt durch den Grundsatz der Gemeinverträglichkeit, denn gem. § 2 Abs. 3 LFoG hat sich jeder, der den Wald betritt, so zu verhalten, dass die Lebensgemeinschaft Wald und .... nicht gestört wird.

Da so ziemlich jeder weiß, das Tiere im Schutz der Dunkelheit das Dickicht verlassen um auf Freiflächen und an Wegesrändern nach Futter zu suchen, gilt sinngemäß ein Betretungsverbot bei Einbruch der Dunkelheit.

Ich habe schon Schilder der Forstbehörde gesehen, wo steht: "Das Wild braucht sein Ruh', Bei Nacht ist der Wald tabu!" (...oder so ähnlich)

Ich glaube auch, das früher oder später die Modeerscheinung "Nightbiken" zu Problemen mit Behörden, Förster, Pächter, usw. führen wird.

Bis dahin gilt noch: "Wo kein Kläger, da kein Richter." ;)

Danke. Sehr nett von Dir.:daumen:

Rein rechtlich kann ich bei dieser Quelle kein expizites Betretungsverbot ableiten sehr wohl aber eine sinnvolle Aufforderung.

Allerdings habe ich bei meinen Nightrides die Erfahrung gemacht, dass solange man in der Gruppe durch Gebiete fährt, die auch tagsüber stark frequentiert sind, man kaum Wildtiere (wg. Licht und Gespräche/Geräusche) zu Gesicht bekommt. Die Rehe, die wir gestern gesehen haben, sind trotz des Anblickes von 13 Nightriders nicht panisch geflüchtet.

Ganz anderes allerdings war meine Erfahrung nach dem Nightride, als ich die Gruppe am Treffpunkt abgeliefert hatte und mich auf die Rückreise machte.

Mitten im Königsforst querte direkt vor und hinter meinem Bike eine Wildscheinrotte meinen Weg. Auch nicht fluchtartig aber ein Zusammenstoß wäre wohl nicht glimpflich abgelaufen.

Die nächtlichen Holzrücke- und Transportarbeiten sollten dann in diesem Zusammenhang auch mal überdacht werden. Aber da hat die kommerzielle Nutzung bestimmt einen höheren Stellenwert als der 'Erholungs-Freizeitgedanke'.

Naja, das war ohnehin der erste und einzige offizielle Nightride für dieses Jahr.

VG Martin
 
Um noch mal auf meinen Jäger Konflikt zurückzukommen.
Hab mich eh gefragt was der da im dunklen Wald treibt, ich meine da war es ohne Licht stocke duster, Ballern die da auf Schatten die Sie im Dickicht erahnen??
Dann sollte man dehnen eher das betreten des Waldes bei Dunkelheit verbieten.
Wenn ich im Dunkeln mit´m Bike unterwegs bin leuchte ich wie ein Weihnachtsbaum.
 
Der_Heiko schrieb:
ja, die Quelle würde mich mal Interresieren.

hab mir schon mal überlegt ob man die Tour nicht mal mit ein paar mehr Bikern fahren sollte, dann hätte der sich sicher bedeckt gehalten mit seinen Äußerungen.
Also bei Interesse: ca. 20km , 380hm, ca. 30% Aspahlt,Rest Waldwege und ein sehr spaßiger Trailabschnitt ca.2km lang, super schmierig und lecker matschig .PLZ 5353X


Sau geile Idee, wo kommsten her?
 
Der_Heiko schrieb:
hab mir schon mal überlegt ob man die Tour nicht mal mit ein paar mehr Bikern fahren sollte, dann hätte der sich sicher bedeckt gehalten mit seinen Äußerungen.

was soll das werden, so ne art selbstjustiz? so eine ladung schrot reicht im fall des falles auch für mehrere.....

und wenns dann so weit kommt und der entsprechende wald wegen euch für uns alle gesperrt wird, dann sagt bescheid, wo ihr zu finden seid. wir kommen dann auch mit mehreren.... :mad:

brauchst du ne gruppe, um deinen mann zu stehen? warum hast du es nicht direkt mit ihm geklärt?

er war ja offensichtlich mit einem fahrzeug mit nummernschild unterwegs. nr gemerkt, heute mal mit der forstbehörde kontakt aufgenommen und gefragt, wer das war und ob der sich dir gegenüber so benehmen darf, hätte vielleicht licht ins dunkel gebracht.

an deinem verhalten wird es ja sicherlich nicht gelegen haben, oder??
 
An meinem Verhalten hats ganz sicher nicht gelegen,
bin alleine und gesittet auf offiziellen Wegen unterwegs gewesen.
War ein Teil der Mountainbikestrecke von Vulkanbike extrem.
Hatte aber gestern bei knapp über Null leicht verschwitzt und noch 8km bis ins warme heim kein großes Interesse eine Grundsatz Diskussion mit jemandem zu führen der wie ein Irrer mit Fernlicht in meine Richtung rast, stehen bleibt uns sich mir in den Weg stellt.
 
Der_Heiko schrieb:
An meinem Verhalten hats ganz sicher nicht gelegen,
bin alleine und gesittet auf offiziellen Wegen unterwegs gewesen.
War ein Teil der Mountainbikestrecke von Vulkanbike extrem.

dann wärs doch umso interessanter zu wissen, was der da in dieser art zu suchen hatte. ich würd wirklich mal bei der forstbehörde nachfragen.

wär ja vielleicht auch hilfreich für künftige touren. wenns da, wo du gefahren bist, nichts zu beanstanden gibt, sehe ich keinen grund, warum du dich ins unrecht setzen lassen solltest.

Der_Heiko schrieb:
Hatte aber gestern bei knapp über Null leicht verschwitzt und noch 8km bis ins warme heim kein großes Interesse eine Grundsatz Diskussion mit jemandem zu führen der wie ein Irrer mit Fernlicht in meine Richtung rast, stehen bleibt uns sich mir in den Weg stellt.

kann ich sehr gut verstehen. und genau deshalb hätte ich.. na, siehe oben halt...

bleibt mir nur zu hoffen, dass bei meinem ride gleich kein wildgewordener bauer meint, seine felder gegen mich verteidigen zu müssen... :rolleyes:
 
Jäger hin Jäger her, egal.

Hätte trotzdem große Lust mal in einer größeren Gruppe zu biken.
Im Winter sind wir hier gerade mal zu dritt, wobei einer noch an seinem Licht schraubt.
 
Wünsch Dir viel Spaß und keine bewaffnete Landwirte. War gestern auch mein erster Gedanke das es ein Landwirt ist der Angst um seine Pferde hat, weil bei uns vor kurzem ein Pferderipper sein Unwesen getrieben hat.

Mal sehen ob ich heute noch fahre, mein Bike Kollege weis noch nicht ob er sich heute aufrappeln kann, ist ja doch recht frisch da draußen.
 
Der_Heiko schrieb:
Der wurde wohl durch den Schein meiner Lampe aus seinem Nest gelockt und ist mir dann mit seinem Suzuki nachgeheizt, bzw. mußte er einen anderen Weg nehmen und kam mir dann entgegen.


Wegen der Gefahr des Aufschreckens von Wild darf man doch nachts nicht in den Wald, oder irre ich da?
Unter diesem Gedanken stelle ich mir vor, was mehr Spektakel verursacht...ein Geländeauto das mit 2x 55W H4-Autolampen und Motorenlärm und dem Geräusch von 4 Autoreifen durch den Wald geprügelt wird oder ein Biker ohne Motor, zwei Reifen und einer, sagen wir mal 10W-, Lampe
 
ride4fun schrieb:
Da ich mitbekommen habe, dass sich der DIMB FÜR das Fahren im Wald einsetzt:

Um hier keine Unklarheiten aufkommen zu lassen:
-> Ja, wir setzen uns für das Fahren im Wald ein (inkl. Biken auf Singletrails).
Unser Ziel ist es, dass überall dort wo auch gewandert werden darf, auch das Biken erlaubt ist! Wir wehren uns dagegen, Naturnutzer zweiter Klasse zu sein!!! :mad:

Wir sind nicht der Meinung, dass Nightride grundsätzlich OK ist.
Auch hier gilt es, sich selbst einen Kopf zu machen, wann man wo im Wald unterwegs ist.
Wer für sich sagen kann, dass er sich wie ein "Gast in der Natur" benimmt, der ist auf dem richtigen Weg! Auch die Tiere brauchen ihre Ruhe. Und ob nun der Förster, Waldarbeiter oder Wanderer etwas verkehrt macht, sollte uns wirklich s.....egal sein. Wir sollten unser Verhalten an dem orientieren, was sinnvoll ist und nicht mit dem Finger auf andere zeigen!


ride4fun schrieb:
P.S.: Ich Grüße auch Wanderer und bedanke mich wenn ein Jogger ausweicht oder eine Oma Ihren Dackel an die Leine nimmt. Da dann alle offensichtlich überrascht sind, höre ich selbst nur recht selten Gemaule ... - vielleicht nachahmenswert?

Und wenn alle Biker diese Aussage für sich bestätigen könnten, wären wir sicher ein Stück weiter. Die Trail Rules sind dabei nur so etwas wie ein Spickzettel, damit man nichts vergisst.

Was die Frage nach einzelnen Aktionen wie "share the trails" etc. angeht, haben wir leider in GOG nicht den Organisationsgrad, dass sich überall im Bundesgebiet sowas stemmen ließe.
Viele Biker meinen halt, dass man ja sowieso nicht erwischt wird und dass wir hier keine Bikerlobby bräuchten.
Nun, ich hoffe, sie werden nicht eines Tages eines anderen belehrt, nämlich dann, wenn uns die Jäger, Wanderer, Grundeigentümer, Kommunalverbände, Förster etc. alle gemeinsam den Wald dicht machen oder wir nur noch mit Nummernschild und gegen Gebühr biken dürfen. :(

Wir werden weiter unsere Kontakte (bspw. im Kuratorium Sport und Natur) und auch in die Landtage nutzen, um etwas gegen unsinnige/einseitige Regelungen auf Bundes- und Landesebene zu unternehmen!

Und wir freuen uns über jeden, der uns dabei aktiv oder auch nur als Mitglied unterstützt und die Arbeit der DIMB erst ermöglicht.
 
Da ist Hessen ja recht liberal.
Auszug aus dem Landeswaldgesetz §25:

(4) Radfahren, Fahren mit Kutschen und Krankenfahrstühlen und Reiten ist nur auf Wegen und Straßen gestattet. Andere Benutzungsarten, insbesondere das Fahren mit Kraftfahrzeugen und Fuhrwerken, bedürfen der Erlaubnis des Waldbesitzers.

Eine nähere Definition, was "Wege" sind, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.
 
Bei uns läuft gerade eine Diskussion im Gemeinderat mit Pächtern und Förstern eine permanente Mountainbike Strecke auszuweisen.
Die bei uns ausgeschilderte Variante ist wohl nur zum Teil offiziell, aber schön zu sehen das sich da was tut.
 
micve schrieb:
Da ist Hessen ja recht liberal.
Auszug aus dem Landeswaldgesetz §25:



Eine nähere Definition, was "Wege" sind, habe ich auf die Schnelle nicht gefunden.

Hat sich aber leider bei uns in der Region noch nicht rumgesprochen.
Hier gibt´s ständig Ärger mit div. Wandersleuten (Zitat: Die Mountainbiker machen hier alles kaputt) und Jagdpächtern........
Komisch: Mein Bike hat keine 3.5"-Reifen und knattert und stinkt nicht !!!

Wege sind offiziel ausgezeichnete Wanderwege und die üblichen Forst-Wirtschaftswege......
 
Was auf jeden Fall Legal ist: Wenn ein Teil des Waldes mit einer schwarzen Schicht mit weisen Streifen in der Mitte abgedeckt ist darf ich zu jeder Tages- und Nachtzeit mit so ziemlich jedem Fahrzeug da langfahren, da ist das arme Wild auf einmal völlig schei55egal. Es gab bei uns einen recht schönen Weg der zum Teil ein Singletrail war, rechtlich war es wohl nicht ganz klar ob und wenn zu welcher Uhrzeit ich darauf Radfahren durfte. Jetzt ist das endgültig geklärt: er ist jetzt ca. 3m breit asphaltiert, ein Radweg. Wie die Gestzeslage auch aussehen mag, die ist mir vollkommen egal. Die ganzen Stänkerer(und das sind sehr wenige) sind anscheinend der Meinung das Strassenbauen so eine Art Umweltschutz ist(schön sauber und aufgeräumt). An Wochenenden sind alle Parkplätze am Anfang und Ende von Wander(Rad)wegen belegt wegen dem schönen Naturerlebniss. Und wenn hier irgendwas den Wald kaputt macht: die ganzen Wege die in meiner Nähe zerstört sind, in denen irgenwelche tiefe Rinnen sind sind von Waldarbeitern und Förstern in diesen Zustand versetzt worden.
Und ich kenne zwei Förster aus meiner Gegend, die sind recht liberal, mit dem einen war ich früher MTB-fahren.
Die Disskussion ob man mit dem MTB den Wald ruiniert, die ignoriere ich nicht mal.
 
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