Rechtslage bei Unfall mit MTB ohne Straßenausstattung

wenn ihr euch am Unfallort darauf einigt die Geschichte ohne Polizei und Versicherung zu regeln, empfehle ich euch dringendst ein schriftliches Schuldeingeständnis vom Unfallgegner am Ort geben zu lassen

Leider ist so ein vor Ort unterschriebene Schuldeingeständnis nichts Wert.

Vor einige Jahren hatte ich ein Motorradunfall bei dem eindeutig war, dass der andere Schuld war, die Person hat auch vor Ort unterschrieben dass sie Schuld ist, dass am Fahrzeug die Elektronik/Blinker defekt war usw.

Die Person änderte später seine Meinung und meine ich wäre Schuld, ich musste vor ein Anwalt einschalten und vor Gericht gehen.

Der vor Ort unterschriebe Zettel war nichts Wert, weil man immer sowas im "Schock" unterschrieben haben könnte.

Ich habe zwar aus anderen Gründen gewonnen, aber der Zettel ist rechtlich nichts Wert. Also aufpassen und immer Polizei rufen
 
Die Geschichte zieht sich in die Länge. Ich hatte mich mit der Unfallgegnerin (19 Jahre) in ihrerer Wohnung getroffen, ihr Freund war ebenfalls anwesend. Dabei haben wir uns geeinigt einen Unfallbericht zu erstellen. Ich habe ihr klar gemacht, das ich andernfalls keine andere Wahl habe als sie anzuzeigen. Dadurch währe sie wahrscheinlich Fußgänger geworden (Führerschein auf Probe)...
Bis hierher glaubte ich immer noch an ein schnelles, friedliches Ende. Jedenfalls bis zum nächsten Anruf ihrer Eltern (unterste Schublade...). Sie meinten, ich hätte sie zur Unterschrift genötigt und würde dann im Gegenzug angezeigt. :eek: :mad:
Nächste Woche geht es zum Anwalt.
 
Es ist wirklich das einzig richtige sofort die Polizei zu rufen. Meiner Mum ist auch mal jemand hinten ins Auto reingefahren, der sich am Unfallort noch sehr kulant zeigte. Ein Riesenspektakel mit Anwalt und so hat sich dann aber daraus entwickelt...Seitdem nur noch mit Polizei
 
Es ist wirklich das einzig richtige sofort die Polizei zu rufen. Meiner Mum ist auch mal jemand hinten ins Auto reingefahren, der sich am Unfallort noch sehr kulant zeigte. Ein Riesenspektakel mit Anwalt und so hat sich dann aber daraus entwickelt...Seitdem nur noch mit Polizei

das ganze wird wohl nicht gut ausgehen, er hat keine Zeugen, und sie hat wohl den Werkstatt Typ.. hätte er gleich Polizei gerufen würde es IMHO anders aussehen. viel Glück.
 
das man mit einem mtb im straßenverkehr die hauptschuld an einem unfall oder sogar zu 100% bekommt weil das licht fehlt ist nicht korrekt. man darf trotzdem keinen über den haufen fahren.
ich habe mal gegenüber einer sparkasse geparkt. halb auf dem bürgersteig, eingeschränktes halteverbot.
eine kundin ist rückwärts vom parkplatz der bank gefahren, über die straße in mein auto.
ich sagte ihr, dass ich polizeibeamter (damals noch jung und unerfahren :D) sei und sie gerne meine kollegen rufen könnte, sie sich aber das bußgeld ersparen kann, sie würde ja sicher einsehen, dass sie beim rückwärtsfahren nicht aufgepaßt hätte.
sie bestand darauf, dass die polizei kommt, ihr man sei anwalt und sie sollte das immer machen.
kein problem, die kollegen kamen, unfallaufnahme, 75.- DM für die autofahrerin wegen unfall beim rückwärtsfahren mit sachschaden, mündliche verwarnung für mich, wegen halten im eingeschränkten halteverbot (war mehr als 10 minuten in der bank :rolleyes:).
soweit sogut.
dann kam das schreiben der versicherung, abzug bei meinem schaden von 20 % wegen dem parken trotz verbot :eek:
ich zum anwalt und vor gericht.
ergebnis 15% abzug der schäden an meinem fahrzeug. begründung: hätte ich mich an die verkehrsvorschriften gehalten, hätte mein fahrzeug da nicht gestanden. die autofahrerin hätte zwar nach hinten schauen müssen, aber sie hätte an dieser stelle nicht unbedingt mit einem parkenden fahrzeug rechnen müssen (ag bad kreuznach 1986, ist zwar lange her, aber wurde mehrfach ebenso entschieden)).
ähnlich ist es nun beim mtb, man darf diesen radfahrer nicht umfahren, aber hätte er sich an die stvzo gehalten, hätte er gar nicht da sein dürfen. ein abzug bei der schadensregulierung ist also wahrscheinlich.
wo der unterschied bei einem mtb mit lichtanlage, die zu dieser uhrzeit und bei sonnenschein eh nicht in betrieb ist, liegt ist mir auch schleierhaft.

aber allein zur schadensregulierung, vor allem wenn man alleine ist oder ein "zeuge" (wie in diesem fall) sich meldet, immer die polizei holen. lieber einen teilabzug riskieren, als ganz leer auszugehen.

mfg
frank
 
Zuletzt bearbeitet:
Was eigentlich lustiger ist,ist wenn man wie ich neulich. von einer Meute fitnessbegeistertet Walkerinnen im Wald darauf hingewiesen wird das man kein Licht,Klingel und Schutzbleche hat und man so ja nicht fahren dürfte.
Das ist dann wieder das Gegenteil wo außenstehende ihre Doofheit zur Schau stellen und man nur müde lächelnd erwiedert "Wie heißt die Vorschrift und wo sind wir hier liebe Hohldamen?".

Was is`n das fürn Spruch - man soll nur behaupten was man weiss - ich habe vor 10 Jahren 12 !!!!!! Punkte ( 7P Fahrerflucht + 5P Körperverletzung) in Flensburg gekommen weil ich im Staatswald (kein Privatwald) mit einer Fussgängerin zusammengestossen bin (verifizierbarer Schaden bei der Gudsten damals ein geprellter Steiss) - Entscheidungsgrundlage damals : Wo die STVIO nicht explizit gilt soll sie nicht gebrochen werden (Urteilsbegründung) - also immer schön die Bälle falchhalten - wenn heute nochmal was im Wald passiert was definitiv keine erste Hilfeleistung erfordert kann ich nur jedem raten zur nächsten Polizeidienstelle zu radeln und gegen den Unfallgegener wegen Sachbeschädigung, Köperverletzung ....etc (was sich anbietet) eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen - Sinn der Sache - zeigt der andere auch an dann steht Anzeige gegen Anzeige - verläuft dann meist im Sande..........
 
Was is`n das fürn Spruch - man soll nur behaupten was man weiss - ich habe vor 10 Jahren 12 !!!!!! Punkte ( 7P Fahrerflucht + 5P Körperverletzung) in Flensburg gekommen weil ich im Staatswald (kein Privatwald) mit einer Fussgängerin zusammengestossen bin (verifizierbarer Schaden bei der Gudsten damals ein geprellter Steiss) - Entscheidungsgrundlage damals : Wo die STVIO nicht explizit gilt soll sie nicht gebrochen werden (Urteilsbegründung) - also immer schön die Bälle falchhalten - wenn heute nochmal was im Wald passiert was definitiv keine erste Hilfeleistung erfordert kann ich nur jedem raten zur nächsten Polizeidienstelle zu radeln und gegen den Unfallgegener wegen Sachbeschädigung, Köperverletzung ....etc (was sich anbietet) eine Anzeige gegen Unbekannt zu stellen - Sinn der Sache - zeigt der andere auch an dann steht Anzeige gegen Anzeige - verläuft dann meist im Sande..........

dazu kommt noch, wer zuerst die Anzeige macht ist dann normalerweise vor Gericht im Vorteil.
 
Es ist wirklich das einzig richtige sofort die Polizei zu rufen. Meiner Mum ist auch mal jemand hinten ins Auto reingefahren, der sich am Unfallort noch sehr kulant zeigte. Ein Riesenspektakel mit Anwalt und so hat sich dann aber daraus entwickelt...Seitdem nur noch mit Polizei

Tschja, am Unfallort habe ich keinen Kratzer gesehen (rechte Seite ist gut abgeklebt...). Das etwas verbogen wurde ist mir erst zuhause aufgefallen. Hatte es auch eilig, der Junior musste abgeholt werden, wie das Leben so spielt.
So ganz realisiert habe ich den Crash irgendwie auch erst später.
*gottseidank nix passiert, bloß weg von diesen $"&$§"...*

Beim Anwalt war ich inzwischen auch schon.
 
das ganze wird wohl nicht gut ausgehen, er hat keine Zeugen, und sie hat wohl den Werkstatt Typ.. hätte er gleich Polizei gerufen würde es IMHO anders aussehen. viel Glück.

Der Typ kam erst später, hat den Unfall selbst nicht gesehen. Einen Zeugen haben wir beide nicht.
Alles in allem war der Unfall noch das Harmloseste an der ganzen Geschichte. Was ich mir im Nachhinein von ihrer Familie anhören musste ist einfach unglaublich. :kotz:

Naja, mein Anwalt meinte bei der Schadenshöhe machen die Versicherer in der Regel keinen Ärger.
 
hallo zusammen,

Ohne hier die Leute die schon geantwortet haben beleidigen zu wollen:
Das deutsche Rechtssystem ist einfach zu komplex und verschachtelt um es von "Laien" entschlüssen und auslegen zu lassen, mehr als Erfahrungen und Vermutungen kommen hier wohl leider nicht, oder gibt es zufällig einen Juristen mit Schwerpunkt Stvo der hier mal vorbeischauen will?

ja so ein jurist wär mal was...

Gehe daher lieber in ein "reines" Juristenforum und frage da mal lieb nach ;)

wird nur den nachteil haben, daß er nix mehr verstehen wird beim fachchinesisch.:confused:
 
Ich habe mich in einem Juraforum umgesehen. Wenn man sich dort nicht auskennt wird es auch schwierig die gut gemeinten Ratschläge von denen der Profis zu unterscheiden. Letzen Endes bleibt einem doch nur der Gang zum Anwalt, um sein Recht auch durch zu setzen...
 
Ich habe mich in einem Juraforum umgesehen. Wenn man sich dort nicht auskennt wird es auch schwierig die gut gemeinten Ratschläge von denen der Profis zu unterscheiden. Letzen Endes bleibt einem doch nur der Gang zum Anwalt, um sein Recht auch durch zu setzen...

Zehn verschiedene, sich widersprechende Antworten der Profis, hätten dir auch nicht weiter geholfen.:rolleyes::D
Ausserdem kannst du die hier auch haben.

Eines ist aber richtig; Nach einem Unfall mit einem KFZ-Versicherungspflichtigen, immer die Polizei hinzuziehen. In Meiner Praxis als Mechaniker habe ich nicht einmal erlebt, das ein Autofahrer bereit war, für "das Bisschen" mehr als 30 € aus eigener Tasche zu berappen.
Die Panik, dass sich die Versicherungsprämie erhöhen könnte, treibt die Leute zu den absurdesten Ausreden.
Da hierzulande selbst Richter im Staatsdienst die Finger/Nase anscheinend nicht von Drogen lassen können, kommt es leider auch häufig zu völlig absurden Urteilen gegen Radfahrer.
 
Zehn verschiedene, sich widersprechende Antworten der Profis, hätten dir auch nicht weiter geholfen.:rolleyes::D
Ausserdem kannst du die hier auch haben.

Eines ist aber richtig; Nach einem Unfall mit einem KFZ-Versicherungspflichtigen, immer die Polizei hinzuziehen. In Meiner Praxis als Mechaniker habe ich nicht einmal erlebt, das ein Autofahrer bereit war, für "das Bisschen" mehr als 30 € aus eigener Tasche zu berappen.
Die Panik, dass sich die Versicherungsprämie erhöhen könnte, treibt die Leute zu den absurdesten Ausreden.
Da hierzulande selbst Richter im Staatsdienst die Finger/Nase anscheinend nicht von Drogen lassen können, kommt es leider auch häufig zu völlig absurden Urteilen gegen Radfahrer.

Ja, ich hätte mir nie träumen lassen das es soweit kommt.
Dann erkläre mal solchen Dorfdeppen, das die Innenachse der Kurbel einen Treffer hat und beim Händler nur komplett für 179.- zu haben ist.
"Da sieht man doch kaum was..." :rolleyes:
 
Ja, ich hätte mir nie träumen lassen das es soweit kommt.
Dann erkläre mal solchen Dorfdeppen, das die Innenachse der Kurbel einen Treffer hat und beim Händler nur komplett für 179.- zu haben ist.
"Da sieht man doch kaum was..." :rolleyes:

Ich habe einer Versicherung mal angeboten, meine äusserlich unversehrte Rock Shox Federgabel an den Hersteller zwecks Überprüfung einzuschicken.:D 3 Tage später war die von mir geforderte Reparatursumme auf meinem Konto.:cool:
 
Hallo,

ich habe mir jetzt nicht alle Postings durchgelesen.

Aber bei einem Unfall PKW gegen Radfahrer mit verletztem Radfahrer würde ich immerdie Polizei kommen lassen.

Denn nur dann wird der Unfallsachverhalt ganz genau aufgenommen.

Dann hast Du als Geschädigter immer das Recht einen Rechtsanwalt einzuschalten, dessen Kosten von der Versicherung des Unfallgegeners übernommen wird. Der Rechtsanwalt kennt sich mit den Abläufen bestens aus.

Sich persönlich mit dem Unfallgegener/in privat zu treffen und dort unter der "Androhung" einer Strafanzeige einen Unfallbericht (was ist das überhaupt?) zu erzwingen, ist wirklich nicht angebracht.

Insgesamt hört sich das ganze hier sehr komisch an.

Gruß

SR
 
§ 67 StVZO regelt welche lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern vorhanden sein müssen. Ist das Bike nicht entsprechend ausgerüstet, begeht man eine Ornungswidrigkeit.

In Deinem Fall, sofern es noch hell war, kann Dir daraus kein Mitverschulden an dem Unfall angelastet werden. Die Pflichtverletzung (kein Licht am Rad) war nicht kausal dafür, dass Deine Unfallgegnerin Dich nicht gesehen hat. Also keine Mitschuld (bezogen auf das Licht), die Dir über § 9 StVG, § 254 BGB zugerechnet werden kann.
Also entspannt zurücklehnen, den Schaden beziffern und bei der KFz Haftpflichtversicherung des Gegeners einreichen.

Was das Schuldanerkenntnis anbelangt, kann ich jedem nur anraten, dass er nach dem Unfall sich von dem Verursacher ein Schuldanerkkentnis unterschreiben lässt. Das sollte natürlich nicht so aussehen, dass der Gegner lediglich auf einen Zettel schreibt: ich bin an dem Unfall schuld. Vielmehr sollte darauf die konkrete Unfallsituation dargestellt und das Fehlverhalten eingeräumnt werden.

Von der Rechtsprechung wird solch ein Anerkenntnis als konstitutives Anerkenntnis gewertet. Das konstitutive Anerkenntnis hat keine endgültige Feststellung des anerkannten Anspruchs zur Folge, sondern bewirkt lediglich eine Beweislastumkehr im technischen Sinne. Daher muss der Unfallgegener im Prozess beweisen, dass der Anspruch gegen ihn nicht besteht.

Hat er zBsp. bestätigt, dass er beim Einbiegen in die Straße nicht nach rechts gesehen hat und es deswegen zur Kollision kam, wird er Probleme haben gegenteiliges im Prozess nachzuweisen.
 
Denn nur dann wird der Unfallsachverhalt ganz genau aufgenommen.

Dann hast Du als Geschädigter immer das Recht einen Rechtsanwalt einzuschalten, dessen Kosten von der Versicherung des Unfallgegeners übernommen wird. Der Rechtsanwalt kennt sich mit den Abläufen bestens aus.


naja, die Polizei dein Freund und Helfer, nimmt nicht immer alles 100%ig auf. Auch die machen Fehler, was dann später vor Gericht nur schwer auszumerzen ist. Denn aus sicht der Richter protokollieren Polizisten alles richtig. Dennoch, wenn keine weitern Zeugen zur Verfügung stehen, insbesondere wenn ein Personenschaden vorliegt, besser die Polizei rufen.

Das Recht einen Anwalt einzuschalten hast Du immer, nur trägt der Gegner auch nur dann die Kosten zu 100 % wenn er 100% schuldig ist.

Ich kann jedem nur den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfehlen. Damit sit zumindest der Kostenfaktor minimiert und man kann, sofern man keine Selbstbeteiligung hat, ganz entspannt in den Prozess gehen.
 
Hallo,

ich habe mir jetzt nicht alle Postings durchgelesen.

Insgesamt hört sich das ganze hier sehr komisch an.

Tschja, hättest du machen sollen. Dann wüsstest du, das du komplett daneben liegst.
Komisch finde ich eher hier ein paar Sätze zu lesen, die nicht zu verstehen und dann solch einen Spruch zu machen. :rolleyes:
Du fragst doch nicht ernsthaft was ein Unfallbericht ist?


@Speedbullit:

Danke!
So hat mir das der Anwalt auch erklärt. Ich wusste bspw. nicht, das man zivilrechtliche Schadensersatzansprüche durchsetzen kann ohne den Unfall polizeilich zu melden.

Gibt es eigentlich bei den Rechtsschutzversicherern qualitativ große Unterschiede? Genügt da eine huk24...?

Grüße, Kai
 
Zuletzt bearbeitet:
Tschja, hättest du machen sollen. Dann wüsstest du, das du komplett daneben liegst.

Womit liege ich denn daneben? Das es falsch ist die Polizei nach einen Verkehrsunfall mit verletzten Personen zum Unfallort zu rufen?

Oder ist es falsch das Du einen Rechtsanwalt einschalten kannst und das dieser von der KFZ Versicherung des Unfallgegeners übernommen wird wenn und an dem Unfall keine Schuld hast?

Kläre mich doch mal auf. Dann weiß ich mehr!

Du fragst doch nicht ernsthaft was ein Unfallbericht ist?

Nein, das frage ich ganz sicher nicht, weil das dafür keine rechtliche Definition gibt.

So eine komische Gechichte habe ich ja noch nie gehört.

naja, die Polizei dein Freund und Helfer, nimmt nicht immer alles 100%ig auf. Auch die machen Fehler, was dann später vor Gericht nur schwer auszumerzen ist. Denn aus sicht der Richter protokollieren Polizisten alles richtig. Dennoch, wenn keine weitern Zeugen zur Verfügung stehen, insbesondere wenn ein Personenschaden vorliegt, besser die Polizei rufen.

Sicher macht auch die Polizei Fehler. Welcher Mensch macht keine Fehler.
Wer nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden NICHT die Polizei dazu zieht, der ist für mich .....
Bei einem Unfall mit Personenschaden wird durch die Polizei immer eine Skizze zum Unfallgeschehen gefertigt, damit ist hinterher eine wesentlich bessere Beweisführung möglich, falls das ganze mal vor Gericht geht. Dazu kann es immer mal sein, dass für ein KFZ kein Versicherungsschutz vorliegt, der Fahzeugführer nicht im Besitz eine gültigen Fahrerlaubnis ist, ect. Hinterher hat man dann den Ärger.

Das gilt übrigens für bei Parteien des Unfalls.

Das Recht einen Anwalt einzuschalten hast Du immer, nur trägt der Gegner auch nur dann die Kosten zu 100 % wenn er 100% schuldig ist

Wenn das Unfallgeschehen wie hier beschrieben, richtig ist, dann gibt es über die Schuldfrage ja gar keine Diskussion. So etwas wäre sofort beim Rechtsanwalt.

Da würde ich niemals kleine Mädchen unter Druck setzten und hinterher noch mit den Eltern diskutieren.

Gruß

SR
 
Zuletzt bearbeitet:
Womit liege ich denn daneben? Das es falsch ist die Polizei nach einen Verkehrsunfall mit verletzten Personen zum Unfallort zu rufen?



Da würde ich niemals kleine Mädchen unter Druck setzten und hinterher noch mit den Eltern diskutieren.

Ich liebe Wichtigtuer, welche zu bequem sind einen Thread komplett zu lesen, aber unbedingt ihren Senf dazu geben müssen.
Was das "kleine Mädchen" angeht, nun, sie ist alt genug mich im eigenen Auto anzufahren. Da erlaube ich mir eben auch, sie höflich und sachlich über die nötigen/möglichen Konsequenzen ihres Handelns aufzuklären. Mal völlig abgesehen davon das ihr Freund dabei war...
Lustigerweise habe ich geglaubt ihr einen Gefallen zu tun, indem sie sich mit der Zahlung des Kostenvoranschlages über ***€ die andernfalls fällige Steigerung der Haftpflichtprämie spart. Dafür hätte ich die Angelegenheit schneller vergessen können.
Egal, du hast noch nicht einmal mitbekommen das eben NIEMAND verletzt wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich liebe Wichtigtuer, welche zu bequem sind einen Thread komplett zu lesen, aber unbedingt ihren Senf dazu geben müssen.
Was das "kleine Mädchen" angeht, nun, sie ist alt genug mich im eigenen Auto anzufahren. Da erlaube ich mir eben auch, sie höflich und sachlich über die nötigen/möglichen Konsequenzen ihres Handelns aufzuklären. Mal völlig abgesehen davon das ihr Freund dabei war...
Lustigerweise habe ich geglaubt ihr einen Gefallen zu tun, indem sie sich mit der Zahlung des Kostenvoranschlages über ***€ die andernfalls fällige Steigerung der Haftpflichtprämie spart. Dafür hätte ich die Angelegenheit schneller vergessen können.
Egal, du hast noch nicht einmal mitbekommen das eben NIEMAND verletzt wurde.

Du schreibst ja selber das Du nach dem Gespräch mit dem Mädchen noch Ärger mit deren Eltern hattest. Also scheint sie es doch nicht so einfach selber zu regeln. So was würde ich erst gar nicht mitmachen.

Ich weiß aber immer noch nicht was ich hier falsch verstanden haben solle oder nach deiner Aussage "womit ich daneben liege".

Egal, Du wirst das schon machen.

Viel Spaß.

Gruß

SR
 
Hast du mit der HUK schlechte Erfahrungen gemacht? ADAC lohnt sich für mich nicht...

Bei der HUK galt der Versicherungsschutz nur für die auf mich zugelassenen Fahrzeuge. Und pro Fall eine Selbstbeteiligung von, ich weiss es nicht mehr genau, ca. 150 Euro.

Beim ADAC gilt der Verkehrsrechtschutz bei allen Fahrzeugen (da ich auch recht häufig mit Fremd-/ Mietfahrzeugen unterwegs bin) und es gibt keine Selbstbeteiligung. Von den Kosten tut sich nix, ich glaube 59 Euro im Jahr.

Bin jetzt seit 12 Jahren im ADAC und wurde mindestens 20 Mal abgeschleppt. Von abgefallenen Auspuff, über Unfälle, Probleme an der Einspritzanlage, Reifenschäden am Motorrad, Lichtmaschinendefekte... Ich find den ADAC super :)

Also schlechte Erfahrungen habe ich mit der Huk nicht machen können, da der Versicherungsschutz von mir ja nicht in Anspruch genommen werden konnte, als ich mit einem anderen Fahrzeug unterwegs war :rolleyes:
 
Ich weiß aber immer noch nicht was ich hier falsch verstanden haben solle oder nach deiner Aussage "womit ich daneben liege".

Egal, Du wirst das schon machen.

Viel Spaß.

Gruß

SR

blablabla - und weil du`s immer noch nicht weiszt hats auch kein Sinn mehr es zu versuchen dir`s jetzt noch zu verklickern Mr.Goldwaage Rechthaber - mach einfach dicht und belehr andere über Sachen die hier lange klar waren...........

Als letzte Stütze - Unfallbericht (europäischer) : ADAC Unfallbericht
 
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