§24 StVO - Kinderfahrräder sind keine "Fahrzeuge" im Sinne der StVO. Selbst wenn also lt. StVzO etwas für "Fahrräder" vorgeschrieben ist, so gilt das dann nicht für "Kinderfahrräder", weil sie eben als Spielzeug gelten.
Die Frage ist nun, was zu einem "Kinderfahrrad" zählt.
Da gibt's bereits eine Diskussion:
http://www.gutefrage.net/frage/fallen-kinderfahrraeder-sog-spielraeder-unter--67-stvzo
Edit: die VwV StVO sagt dazu "... Vorschulalter...".
Das Alter des Kindes ist doch völlig irrelevant. Entscheidend ist wo das Kind fährt. Also bewegt es sich im Geltungsbereich der Straßenverkehrsordnung (STVO) oder nicht. Wenn ja muss das Rad Straßenverkehrs-Zulassungsordnungs- (StvZo-) konform sein, wenn nein dann eben nicht.
edit: Ja, in der StVO steht die Vorschrift, das Kinder bis 8 Jahren nicht die Straße bzw. den Radweg nutzen dürfen, sondern auf dem "Geh-"Weg "Radeln" müssen. Und Kinder von 8-10 dürfen sowohl als auch. Trotzdem befinden sie sich auch auf dem Gehweg an einer Straße im Regelungsbereich der STVO - und Spielräder sind damit dort ungeeignet.
Und haargenauso gehört es sich für "Sporträder". Bewegen sie sich im Regelungsbereich der STVO haben sie StVZO konform zu sein.
Die andere Frage ist dann wiederum wie die Straßenverkehrszulassungsordnung sinnvollerweise heute aussehen sollte.
Da stehe ich auf dem Standpunkt, das Batterielicht generell für alle Rädertypen zulässig sein sollte. Die Beleuchtungsanlage aber sehr wohl eine sichtbare Zulassung wie beispielsweise die heute übliche Schlangenlinie aufweisen muss. Sichert ab, genügende Helligkeit aber eben auch nicht zu hell oder zu fokussiert, und hinreichende Zuverlässigkeit im Alltag.
Entscheidendes Problem ist da freilich die Gesamtzuverlässigkeit der Lichtanlage.
Bei heutigen aktuellen Dynamo-Lichtanlagen werden die einzelnen Komponenten - also Dynamo, Vorder- und Rücklicht für sich getestet. Und erhalten für sich einzeln das Prüfzeichen. Soweit zwar nicht wirklich gut, weil man wirklich sowohl bei Dynamo wie auch den den Lampen besseres verwenden sollte als der derzeitige Standard vorschreibt.
Aber nun kommt der Pferdefuss: Die (zumindest in besserer Ausführung) an sich recht guten Komponenten werden heute üblicherweise völlig miserabel über sogenannte "leitende" Schutzbleche verbunden. Dies hat sich als sehr anfällig erwiesen. An öfter genutzten gerade auch draussen stehenden neueren Rädern mit Nabendynamo und LED-Lichtern ist die Fehlerursache meistens diese miserable "Verkabelung". Aus meiner Sicht sollten also Räder mit dieser "Verkabelungsart" nicht mehr als STvZO konform akzeptiert werden, es sei denn die Zuverlässigkeit wird drastisch verbessert.
Ich habe sehr viel mit gebrauchten Rädern mit Dynamolichtanlage zu tun - und Defekte / fehlende Teile ist in meiner Erfahrung die häufigsten Defektart an diesen Rädern überhaupt. Der behauptete Sicherheitsvorteil ist meiner Meinung also in der derzeitigen Praxis nicht existent.
Weiterhin ist die alltägliche Praxis die, das viele Räder zwar eine funktionierende Dynamo Lichtanlage haben, diese aber nicht eingeschaltet wird. Sicherheitsplus dann also Null.
Also kurz: Entscheidendes Kriterium ist die Gesamtzuverlässigkeit der Anlage. Und das diese dann auch benutzt wird. Letztere ist zu gutem Teil eine KomfortFrage. Aber beide Punkte kommen meiner Meinung nach nicht ohne gesetzliche Zulassungsvorschriften aus, und ebenfalls nicht ohne damit vebundene Bußgeldandrohung bei Nichtbefolgung.
Ja Aufklärung über die im Vergleich zu mangelnder Beleuchtung überwiegenden anderen Unfallursachen ist genauso wichtig - aber kein Argument gegen Beleuchtungsvorschriften.
Also Dynamo- und Akkulichtanlagen für alle Radtypen gleichermaßen zulässig und vergleichbare Anforderungen an Ausleuchtung und Gesamtzuverlässichtkeit.
Aber um die Sache noch einen Hieb komplizerter zu machen:
Ich bin der Meinung, das eventuell verschärfte Anforderungen insbesondere höhere Mindesthelligkeit des Scheinwerfers nötig sind bei Fahr-Rädern, die typischerweise schnell unterwegs sind - insbesondere Bauformen wie Rennräder, Liegeräder und Pedelecs der 40kmh Klasse.
Und ausserdem sollte das derzietige in der StvZo stehende Verbot entfallen an Fahrrädern zusätzliche Lichtsignale - wie Blinker oder Bremslicht zu installieren. Freilich benötigt solche freiwilige Zusatzbeleuchtung dann ebenfalls ein Prüfzeichen. Und sie bleibt freiwillig.
Die Klasse der schnellen Pedelecs ist freilich auch hier ein Sonderfall - derzeit gelten hierfür die gleichen Beleuchtungsvorschriften wie für herkömmliche Räder. Vielleicht ist es hier sinnvoll Blinker und Bremslicht zur Pflichtausstattung zu machen.
Und ein abseitiges Thema - Klingel - Aufhebung des Verbotes wirksamer Signaltöne wie beispielsweise der Airzound - freilich ebenfalls freiwillig und zusätzlich zur weiterhin vorhandenen Klingel und ggf. ebenfalls mit Zulassungsprozedur.
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