Hier nochmal die offizielle Mail vom Zoll:
Sehr geehrter Herr ,
die Einfuhrzölle für die Wareneinfuhr in die Europäische Union -EU- sind davon
abhängig, welcher Warennummer des internationalen
"Harmonisierten Systems" - HS-Code- ein Produkt zugeordnet wird.
Fahrradrahmen sind der Zolltarifnummer 8714 9110 190 zuzuweisen.
Der Drittlandszollsatz beträgt 4,7 % (gleich ob neu oder gebraucht).
Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EU wird bei der Einfuhrzollabfertigung in
Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer -EUSt- in Höhe von 16 % erhoben.
Berechnungsgrundlage ist für
-den Zoll: der Warenwert laut Rechnung inklusive aller Versandkosten
(=Zollwert) bei Einfuhren über den Postweg,
-die EUSt: die Summe aus Zollwert und zu zahlenden Zollbeträgen.
Den Ablauf der Abfertigung nach Post-/Kurierversand habe
ich nachfolgend für Sie skizziert:
Im (Luft-) Postverkehr werden die Sendungen für Deutschland m.W. ausschließlich
über das Hauptzollamt Frankfurt am Main Flughafen in die Europäische
Gemeinschaft eingeführt und durch die Post oder den Kurierdienst regelmäßig
auch angemeldet und in den freien Verkehr überführt. Der Zeitpunkt der
Gestellung der Ware beim Zoll obliegt der Post bzw. dem Kurierdienst. Die reine
Zollabfertigung selbst dauert normalerweise ca. 1-2 Tage (an Weihnachten,
Ostern oder Pfingsten kann es etwas länger dauern).
Sendungen die in den USA über den United States Postal Service (USPS) befördert
werden, werden in Deutschland durch die Deutsche Post AG oder die Firma
General Logistic Systems zugestellt.
Die Post verauslagt in diesen Fällen die anfallenden Einfuhrabgaben und holt
sich diese bei Auslieferung des Paketes gegen Aushändigung des Zollbescheides
von Ihnen zurück. In Fällen, in denen die Post nicht über alle Angaben verfügt
oder zwingend erforderliche Unterlagen fehlen, wird die Sendung an die für Ihre
Wohnung zuständige Zollstelle weitergeleitet. Die Post benachrichtigt Sie
entsprechend und fordert Sie auf, die Zollanmeldung selbst beim Zollamt
vorzunehmen.
Kurierdienste befördern Sendungen als Frachtgut und fertigen diese nicht nur am
Flughafen Frankfurt ab. Eine Übersendung an die Zollstelle am Wohnort des
Empfängers wird von den Kurierdiensten üblicherweise nicht vorgenommen.
Welche Gebühren der jeweilige Kurierdienst für die Zollabfertigung
erhebt, bitte ich ggf. direkt bei dem betreffenden Unternehmen zu erfragen.
Sendungen mit einem Wert von bis zu 22 EUR inkl. Versandkosten sind von
der "Beförderungspflicht" zur Zollstelle befreit. Wenn keine Verbote und
Beschränkungen zu beachten sind, darf das Päckchen durch die Post oder den
Kurierdienst direkt zugestellt werden. Einfuhrabgaben werden dann nicht erhoben.
Um prüfen zu können, ob eine Postsendung gestellungspflichtig ist oder nicht,
benötigt die Post Wert- und Inhaltsangaben. Der Absender muß deshalb die
Warenbezeichnung/Inhalt und den tatsächlich von Ihnen bezahlten Preis auf der
internationalen Zollinhaltserklärung, die außen am Paket angebracht wird,
angeben.
Auskünfte dieser Art können aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt
werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Sorry für Endlosposting aber das ist ja für viele interessant.
