kurze Zwischeninfo von DIMB-Seite:
es darf nicht jeder einfach Schilder aufstellen, der möchte. Dazu ist in der Regel nur die Ordnungsbehörde befugt (auf Straßen) oder aber die Forstverwaltung (an Waldwegen). Diese Schilder sind gem. StVO an ein bestimmtest Format gebunden.
Alle anderen (selbst gebastelten) Schilder müssen nicht beachtet werden.
Beim Nachfragen aber trotzdem beachten, dass es in Ba-Wü nun mal die ungeliebte (und regelmässig ungeachtete) 2-Meter-Regel gibt. Also durchaus schon mal mit der Frage rechnen, was Dich an dem Schild eigentlich stört, da Du (zumindest nach dem GEsetz) da eh nicht fahren darfst. Musst Dich ja nicht unbedingt selbst bezichtigen, sondern kannst einfach auf das Prinzip bestehen, dass nicht jeder Schilder aufhängen kann, wo er will.