Scandium Pro Rahmen gebrochen, Reklamation verweigert- Wo Gutachten?

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rtc

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Hallo,
letzten Mittwoch (9.11.) ist mir mein nagelneuer Scandium Pro Rahmen von Rose nach ganzen 186km gebrochen (5-10cm hinter dem Steuerrohr beide Rohre durch). Unguenstigerweise natuerlich waehrend der Fahrt, was zu schweren Schuerf- und Platzwunden fuehrte.

Schnell noch Fotos von der Bruchstelle gemacht und den ganzen Spass zu Rose geschickt, zusammen mit einem Zettelchen, auf dem der Unfallhergang beschrieben ist.

Nach langem Hin und Her meint Rose nun, dass die Reklamation eindeutig abgewiesen werden muss, da an der Felge deutlich zu sehen sei, dass ich zuerst gegen ein Hindernis gefahren bin und infolgedessen erst der Rahmen brach. An sich macht die Begruendung Sinn, nur leider war da kein Hindernis, auf das man haette fahren koennen. Ausserdem wiege ich 55kg und konnte an dieser Stelle hoechstens 25km/h fahren, da ich sonst auch ohne Rahmenbruch nicht unbedingt gluecklich gewesen waere - dann haette ich nach 3m Fall im Bach gelegen.

Ich bin mir nun natuerlich keiner Schuld bewusst, da ich eben nicht weiss, wie man mit meinem Gewicht und dieser Geschwindigkeit Beschaedigungen in diesem Ausmass hervorrufen soll/kann.

Ich kann mir die Beschaedigungen nur so erklaeren, dass ich, noch auf dem Rad sitzend, nach dem Bruch gegen einen Pfosten gekracht bin, der neben der Fahrbahn steht. Die Pfosten (ca 10*10 - 15*15cm) halten das Gelaender an der Bruecke, auf der das ganze passiert ist. Der Lenker war nach dem Sturz verdreht (liess sich von Hand auch nicht einfach wieder geradedrehen) und das Bike lag nach dem Sturz auf der rechten Seite der Bruecke, obwohl ich gegen das linke Gelaender geflogen bin. Wie es da hin kam weiss ich leider auch nicht, da ich in dem Augenblick wohl auch andere Sorgen hatte.

Nun bin ich mir ueberhaupt nicht mehr sicher, was ich denken soll und haette gern ein unabhaengiges Gutachten. Kann vielleicht jemand gute Adressen im Raum Leipzig nennen und ungefaehr schaetzen, was man fuer sowas zahlt? Bin leider nur Schueler ohne Rechtschutz.

Vielen Dank schonmal,
André
 
Erstmal gute Besserung.

Probier doch erst noch mal dich bei Rose telefonisch zu melden und dann kann man immer noch mal sehen. Manchmal muss halt einfach nur mal hartnäckig bleiben. Ist vielleicht ja auch eine Masche von Rose. Einige denken sich dann, dass sie da wohl selber Schuld dran waren und geben sich dann mit einem gebrochenem Rahmen zufrieden.

Alles Weitere würde ich dann gucken.

mfg
Horstmann
 
Hallo,
Danke.

Ich habe mich am Telefon schon ausfuehrlich mit den Rose-Leuten unterhalten. Keinerlei Entgegenkommen, da die Spuren wohl sooo eindeutig sind (keine Ahnung wo die Spuren herkommen, denn es war wie gesagt nichts da, was sowas haette verursachen koennen).

Da ist nichts mehr zu reissen. Das Bike wird nun an mich zurueckgeschickt - mit einer schriftlichen Begruendung fuer die Verweigerung der Reklamation.

"Einige denken sich dann, dass sie da wohl selber Schuld dran waren und geben sich dann mit einem gebrochenem Rahmen zufrieden."
Ich weiss eben nicht mehr, was ich eigentlich denken soll, denn ich hab in dem Moment leider ueberhaupt nichts vom Sturz mitbekommen. Andererseits kostet der Rahmen aber 920EU und das moechte ich eben nicht einfach so auf mir sitzen lassen (denn das Geld fuer einen neuen ist natuerlich knapp).

MfG,
André
 
Aber du wirst Rose ja dann nie beweisen können, dass du nicht gegen ein Hinderniss gefahren bist. Einerseits kann dadurch natürlich der Rahmenbruch resultieren, andererseits kann der Achter natürlich auch durch den Rahmenbruch und den folgenden Sturz entstanden sein. Ein Gutachter kann da doch auch nicht mehr sehen oder?
 
Hallo.
Erstmal gute Besserung!

Ich hatte in den letzten zwei jahren zwei Rahmenbrüche, bei nen CC-Factory Rahemn, jeweils ist die Schwinge am Lager gerissen.
Aber hab die Risse immer noch rechtzeitig erkannt...
Hatte nie Probleme mit der Garantieabwwicklung.
Beim erstem mal wurde der Hinterbau getauscht.
Beim zweiten mal konnte ich mir einen Rahmen aussuchen, hab nun den NPL, und der hält noch *aufholzklopf*
Naja bei mir gabs nie Probleme...
Aber bei dir lässt ein soo großer Riss doch härteren Einsatz vermuten, was aber deine Beschreibung wiedeum wiederlegt....

Wie das rechtlich ist weiß ich nicht, wer wem das Gegenteil beweisen muss usw.

HK
 
Hallo,

ich denke, dass ein Gutachter grundsätzlich auch nicht mehr sehen kann, wenn aber ein Gutachten besteht, das aussagt, dass der Rahmen fehlerhaft ist, braucht der Hersteller erst ein Gegengutachten.

Weiter ginge es mit einem Materialgutachten. Das wird aber sicher teuer.

Aber, wenn du dir sicher bist, dass du nichts dafür kannst, ist der Rechtsweg sicher nicht falsch.

Ein Rahmenbruch in dessen Folge ein Unfall mit Personenschaden entstanden ist, lässt sich nicht so einfach beiseite wischen.

Ein neuer Rahmen ist meines erachtens das mindeste. Mit Schmerzensgeld geht es weiter. Außerdem will deine Krankenversicherung normalerweise wissen wenn Fremdverschulden vorliegt, weil sie dann versuchen wird, die Kosten vom Verursacher ersetzt zu bekommen.

Frage doch mal beim ADFC nach, vielleicht haben die Erfahrungen mit sochen Angelegenheiten.

Viele Grüße
Markus
PS: apropos Gegenteil beweisen. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass das Produkt nicht fehlerhaft war. Zu sagen, dass es ein Fehler des Kunden war, ist kein Beweis sondern eine Behauptung.
 
Naja von "hartem Einsatz" kann bei mir keine Rede sein, ich fahre nur Wald- und Feldwege, zum grossen Teil aber auch Strasse.

Der Tipp mit dem ADFC ist gut, werd mich da mal informieren.

MfG,
André
 
Doch, ein Gutachter KANN mehr sehen.

In diesem Fall müsste der Bruch, wenn er während der Fahrt ohne Gewalteinwirkung passiert ist, durch allmähliche Rissausbreitung ("allmählich" kann dabei auch heissen: Innerhalb von 2 Minuten) geschehen sein. Man müsste sehen, von wo der Riss ausgeht und wo er angefangen hat, und ob dort z.b. ein Lunker oder sonstiger Materialfehler war.

Eins der beiden Rohre würde diese Spuren tragen, das andere die eines Gewaltbruchs.

Ist der Bruch des Rahmens aber durch einen Einschlag entstanden, dann zeigen beide Rohre die Merkmale eines Gewaltbruches, was man eindeutig an der Bruchfläche erkennt.
 
Ist es die ersten sechs Monate nicht so, dass der Hersteller beweisen muss, dass kein Mangel vorlag (Beweislastumkehr)?
Frag doch mal einen Rechtsanwalt, welche Chancen er bei einer Klage sieht. Diese Frage kostet dich nicht viel und dürfte Dir schon mal helfen Deine Chance einzuschätzen.
 
Hallo,

soweit ich weiß ist es so: Tritt ein Fehler im 1. halben Jahr auf, kann man davon ausgehen, dass er bereits beim Kauf bestanden hat. Folglich muss der Verkäufer beweisen, dass dem nicht so war.
In den restlichen 1 1/2 Jahre der Gewährleistung muss der Käufer den Mangel beweisen.

Gruß
Markus
 
Naja, "beweisen" scheint auch ein Gummi-Wort zu sein. Zieh es dir zurecht, wie du es brauchst. Die Gutachter bei Rose (da laufen anscheinend viele rum) haben sich das angesehen und gemeint, das waer absolut eindeutig (scheint als Beweis zu reichen, aber wie ist beweisen denn definiert?). Gleichzeitig wurde mir gesagt, man habe nur ein einziges Mal bei einem Team-Bike solch schwere Beschaedigungen gesehen.

Ich steh jetzt voellig auf dem Brett, weil ich mir ueberhaupt nicht vorstellen kann, wie ich Leichgewicht ein Fahrrad so zusammenfalten kann, wie das in 20 Jahren nur 2 Mal vorzukommen scheint. Noch dazu mit <30km/h.

Die Idee mit dem Anwalt ist gut, die mit dem Gutachter auch. Beides kostet natuerlich recht viel Geld, auch wenn nich nicht weiss, wer von beiden teurer wird, wenn ich zuerst zu ihm gehe.

Danke fuer die Beitraege, mfG,
André
 
Hallo,

so jetzt müsst mein Posting endlich passen.
Ist zwar viel zum lesen und es geht nicht um MTBs aber der Inhalt passt schon.

Der Artikel ist von der Verbraucherzentrale NRW:


Beispiel: An den neuen Inline-Skates bricht bei der ersten Bergabfahrt eine Rolle. Ein heftiger Sturz ist die Folge. Die Ursache dafür könnte ein Konstruktionsfehler aufgrund leichtfertiger Materialwahl sein. Der Verkäufer haftet hier in der Regel nur für die Mängel des Produkts, nicht aber für Folgeschäden. Der Käufer kann vom Verkäufer eine Nachbesserung in Form eines Austauschs der Rollen verlangen oder einwandfreie neue Skates fordern. Ist das nicht möglich, erhält er den Kaufpreis zurück. Im Zuge der Produkthaftung hat der Hersteller der Inline-Skates alle weitergehenden Sach- und Personenschäden zu tragen. Welche Ansprüche durchsetzbar sind, muss im Einzelfall geprüft werden.

Trifft den Hersteller kein Verschulden am Mangel, der zum Sturz geführt hat, kann sich das Unfallopfer aufs Produkthaftungsgesetz stützen. Hat der Hersteller schuldhaft gehandelt, kann das zudem einen Anspruch aus dem Schadensrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs nach sich ziehen. Dann ist beispielsweise ein Schmerzensgeld oder die Zahlung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit möglich.

Seit dem 01. August 2002 sieht auch das Produkthaftungsgesetz einen Anspruch auf Ersatz von solchen Schäden vor, die nicht Vermögensschäden sind. Wenn das schädigende Ereignis nach dem 31. Juli 2002 eingetreten ist, kann der Geschädigte beispielsweise auch Schmerzensgeld verlangen. Wer sich nur auf das Produkthaftungsgesetz berufen kann, der muss bei Sachschäden einen Betrag von 500 Euro, den so genannten Selbstbehalt, aus eigener Tasche zahlen.

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus gesetzlicher Produkthaftung beträgt in der Regel drei Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in welchem dem Käufer der Schaden, der Fehler des Produkts sowie der verantwortliche Hersteller bekannt werden.
 
Finds ja der Hammerm wie mit Kunden umgegangen wird!
Kenne jemad in den USA, der einen Sturz erlitten hat (Schluesselbeinbruch), weil ein Time Atac Pedal brach. Die Firma hat alle Arztkosten uebernommen und neue Pedale geschickt.
Das Lob ich mir, kann natuerlich auch sein, dass die die Hosen vol hatten, falls er klagen wuerde.....naja...leider hilft das dem Kollege hier auch nicht weiter.
 
tja, soviel zum thema versender und deren kulanz bei unschlagbaren preisen.

nehme nochmals kontakt (unbedingt schriftlich und per einschreiben mir rückschein!!!!) mir rose auf. schildere den hergang sehr sachlich (kommt es zu einer gerichtsverhandlung macht ein emotionsgeladenes schreiben nicht viel her). mach deutlich, dass nach der geänderten gesetzeslage nicht du beweisen mußt dass es ein herstellerfehler ist, sondern sie. heißt im klartext, wenn sie der meinung sind, dass es ein schaden durch einen aufprall auf das hinderniss ist, müssen sie es beweisen. dies kann gerichtsverwertbar aber nur ein staatlich zugelassener gutacher. die aussage des meisters/gesellen aus der werkstatt ist ein indiz, mehr nicht). fertige fotos von der unfallstelle die verdeutlichen, warum du nicht schnell gefahren sein kannst -nenne aber auf keinen fall eine zahl z.b. 25 km/h- und lege sie bei. mach deutlich, dass du bereit bist auf schmerzensgeldansprüche zu verzichten, wenn man sich ohne gerichtsverfahren einigen kann (falls die verletzungen nicht zu groß sind, sonst natürlich nicht).
was rose vollkommen unterschlägt ist, dass hier nicht die garantiebestimmungen des herstellers oder von rose greifen sondern die GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNG. die garantie des herstellers greift erst nach ablauf der 2 jahre. dann kommen solche sachen wie: du darfst kein kopfsteinpflaster benutzen :D zum tragen. zuvor gelten die gesetzlichen bestimmungen.
denn ein rahmen darf auch dann nicht brechen, wenn du einen "kleinen" aufprall auf ein hinderniss (z.b. bordsteinkante) hast. da kann die felge kaputtgehen aber nicht der rahmen.
in den ersten 6 monaten ist es aber auch dann an rose, NICHT AN DIR, zu bweisen, dass der aufprall so stark war, dass der rahmenbruch NICHT auf einem materialfehler beruht.

lass dich nicht einschüchtern. ist das ergebniss wieder negativ, wende dich an einen anwalt (was du in dem schreiben an rose ruhig erwähnen kannst).

kh-cap
 
Hallo,

gute Besserung André! :daumen:
Ich denke das die rechtlichen Aspekte hier schon genug erläutert worden sind.

Ich finde es bedenklich wie sich ein so großer Versender wie der Rose-Versand verhält! :mad:
Ich werde dieses bei meinen zukünftigen Einkäufen berücksichtigen.

Das mindeste bei einem so teuren und fast neuen Rahmen wäre eine Endschuldigung und ein Ersatz des Rahmens gewesen.

Diese Firma hat besser reagiert:
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=184829

Ist der Ruf erst einmal ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert.
 
Hallo,
erstmal vielen Dank fuer die vielen Beitraege. Ich bin mir nicht sicher, ob ich auf Schmerzensgeld verzichten soll, denn ich hab in einigen Tagen wunderbar grosse Narben auf den Handruecken- und Gelenken. Der Spass am Kopf ist zum Glueck bereits vollstaendig verheilt.

Den Brief an Rose werde ich noch heute schreiben und werde mich auch an velotech wenden (danke fuer den Link).

Tolle Unterstuetzung, ihr seid die Besten :)

MfG,
André
 
hi,

@kh-cap
kh-cap schrieb:
die garantie des herstellers greift erst nach ablauf der 2 jahre.
Die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) greift unabhängig von der Gewährleistung. Der Kunde hat die Möglichkeit wahlweise Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nehmen.

gruß Norbert
 
rtc schrieb:
Ich bin mir nicht sicher, ob ich auf Schmerzensgeld verzichten soll, denn ich hab in einigen Tagen wunderbar grosse Narben auf den Handruecken- und Gelenken. Der Spass am Kopf ist zum Glueck bereits vollstaendig verheilt.

Wenn du nicht seit dem Unfall, sondern erst in einigen Tagen Narben haben wirst siehts schlecht aus mit Schmerzensgeld. Dann wird man dir Betrug vorwerfen.
Du warst unmittelbar nach dem Unfall beim Arzt? Attest austellen lassen.
Auf Schmerzensgeld verzichten solltest du nicht, immerhin wurde deine Gesundheit beeinträchtigt.
Weiterhin solltest du (und dein Anwalt) über Nutzungsausfall nachdenken - du hast eine Ware gekauft die du nicht nutzen kannst.

Hast du Unfall-Zeugen?

Hast du irgendetwas an dem Bike selber gemacht, montiert usw.?

Welcher Mitarbeiter der Firma Rose hat den Schaden begutachtet?
Welche Untersuchungsmethoden wurden angewandt?
Wenn tatsächlich der Rahmen als Bauteil versagt hat (gebrochen ist) und Grund für den Unfall war, dann wird Herr Brust (oder einer seiner Kollegen aus dem Kreis der anerkannten Fahrradsachverständigen) mit Sicherheit die Ursache feststellen.

Wäre schön, wenn du über den Ausgang der Angelegenheit berichtest. Dann weiss man, was ev. für Probleme zu erwarten sind und ob es sich empfiehlt, auf andere Anbieter zurückzugreifen.
 
rtc schrieb:
Hallo,

Den Brief an Rose werde ich noch heute schreiben und werde mich auch an velotech wenden (danke fuer den Link).

Hallo Andre,
ich würde den Brief nicht alleine schreiben, sondern mit einem Rechtsanwalt. Frag mal nach, was da eine Beratung kostet. Dürfe wahrscheinlich unter 100€ sein. Oftmals hilft der Briefkopf eines Anwalts mehr als tausend *gute* Argumente.
Viel Glück,
Tim

P.S.
Ich weiß zwar nicht wo du wohnst, wen es geht fahr mal Bocholt vorbei. Die Chefin ist fast immer im Laden, und Herr Rose ist auch häufiger da. Ich würde mich da nicht von den Mitarbeitern abspeisen lassen!
 
@rtc
falls du dich rechtlich noch etwas schlau machen willst, kannst ja mal im Forum bei www.123recht.net posten. Da gibts meistens gleich die Infos mit den nötigen Verweisen auf die Gesetzestexte.
Zieht vielleicht bei einem Brief an Rose mehr, wenn die merken, dass man gut über die Rechtslage informiert ist.

Eigentlich schon ein Armutszeugnis für so einen Riesenladen wie Rose :(
 
Hallo,
ich wohne leider in Leipzig, ein ganzes Stueck bis Bocholt.

"Wenn du nicht seit dem Unfall, sondern erst in einigen Tagen Narben haben wirst siehts schlecht aus mit Schmerzensgeld. Dann wird man dir Betrug vorwerfen.
Du warst unmittelbar nach dem Unfall beim Arzt? Attest austellen lassen."

Das verstehe ich nicht. Hat man nicht, bevor sich Narben bilden, zuerst einmal Wunden? Ich war 30 Minuten nach dem Unfall beim Arzt und wurde fuer 2 Tage krankgeschrieben.
Zeugen zu dem Unfall habe ich leider keine.

"Hast du irgendetwas an dem Bike selber gemacht, montiert usw.?"
Ich habe danach lediglich meine Pedalen und meinen Fahrradcomputer abmontiert und das Schutzblech abgemacht (war nur eines dieser Dinger, die mit einem orangefarbenen Riemen an der Sattelstuetze festgemacht werden).

Begutachtet hat den Schaden wohl zuerst ein gewisser Herr Furtmeier (der Name ist sicher falsch geschrieben), der nun aber im Urlaub ist. Nun ist ein Herr Strauß aus der Werkstatt dafuer zustaendig, der aber von Herrn Furtmeier über die Sachlage informiert wurde.

"Untersuchungsmethoden"
Tja, also so wie ich das am Telefon verstanden habe, sah man sich die Felge an, dann die Bruchstelle und folgerte dann, dass wohl ein Aufprall fuer alles verantwortlich gewesen sein muesse. Leider ist an dem Streckenabschnitt aber nichts, wogegen man prallen koennte.

Mit dem Anwalt und dem Brief werde ich noch warten, bis das Fahrrad von Rose zurueckkommt, denn ich bin bisher noch nicht dazu gekommen, mir das selbst einmal genau anzusehen. Ich ging ja eigentlich davon aus, dass eine Reklamation ganz unproblematisch verlaufen wuerde, da ich auch mit dem letzten Bike von Rose rundum zufrieden war.

Ich halte euch auf jeden Fall auf dem Laufenden,
Danke und mfG,
André
 
trebron schrieb:
hi,

@kh-cap
Die Garantie (freiwillige Leistung des Herstellers) greift unabhängig von der Gewährleistung. Der Kunde hat die Möglichkeit wahlweise Garantie oder Gewährleistung in Anspruch nehmen.

gruß Norbert


bezog mich auch darauf, dass der hersteller/versender mit seiner freiwilligen garantie nicht die gesetztliche gewährleistung aushebeln kann, wie in diesem fall versucht wird (vorrausgesetzt es hat sich alles so zugetragen) ;)
ansonsten hast du recht.

kh-cap
 
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