Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Sesselpupser schrieb:Hi,
also. melde das ganze als "Vermittlung/Vertrieb von Fahrradteilen und Zubehör" an. Wenn Du es "Handel" nennst, können folgende Probleme auftreten:
1. Garantieabwicklungen als Händler,wenn mal irgendetwas nicht taugt
2. die IHK bombadiert Dich mit Beitragsanforderungen
3. die Abfallwirtschaft /Müllabfuhr besteht auf Gewerbemüll-Gebühren
4. das Finanzamt möchte Umsatzsteuer-Vorausanmeldungen und vor allem -zahlungen!!!
5. das Ordnungsamt prüft evtl., ob unter der angegebenen Adresse eine derartige Gewerbenutzung überhaupt zulässig ist (Wohngebiet!?)
etc.
Bei Handel wird unterstellt, das entsprechende Geschäftsräume vorhanden sind, dass Ware gelagert wird, das Verpackungsmüll anfällt, dass Publikumsverkehr besteht (Ladenlokal)
Bei Vermittlung handelt es sich der Natur nach nur um das sog. "Anbahnen" von entsprechenden Geschäften.
da wird nur das Geschäft zwischen dem eigentlichen Verkäufer und Käufer vermittelt. Da möchte das Finanzamt höchstens eine Steuer auf die Vermittlungsprovision als Einkommen.
Das einzige Problem liegt darin, dass Du die Vorsteuer nicht geltend machen kannst.
Also gut überlegen, was Du machen willst.
Ne Gewerbeanmeldung hast Du in fünf Minuten, danach kannst Du aber fünf Monate Ärger haben mit allen Behörden. Das kann Nerven kosten![]()
Gruß
M.
Sesselpupser schrieb:Hi,
also. melde das ganze als "Vermittlung/Vertrieb von Fahrradteilen und Zubehör" an. Wenn Du es "Handel" nennst, können folgende Probleme auftreten:
1. Garantieabwicklungen als Händler,wenn mal irgendetwas nicht taugt