Schlettenbacher
Wer leiden will, muss nicht schön sein!
Hallo,
gestern Abend beim gemütlichen Biken nähe Wissembourg zum Col du Pigeonnier,
fuhren wir einen schmalen Pfad, der seitlich neben der Straße verlief, den Berg hoch. Plötzlich hielt ein Auto und ein in grün gekleideter Herr (vermutlich Förster oder Jäger) kam die Böschung hoch gerobbt und versperrte uns den Weg.
Er erzählte uns, das es verboten sei mit dem Bike Wege zu befahren die schmäler wie 2 Meter sind.
Er ließ uns auch keinen Meter weiter fahren, sodaß wir die Bikes die Böschung runtertragen mussten, um unsere Fahrt auf der Straße fortzusetzen.
Ich dachte bis gestern so ne Regelung gibt es nur bei uns in Deutschland,
ist das im Elsass genauso und seit wann ?
Wer hat schon Erfahrung in dieser Art gemacht und kennt sich mit den französischen Waldgesetzen aus?
Gruß
vom etwas verdutzten Schlettenbacher
gestern Abend beim gemütlichen Biken nähe Wissembourg zum Col du Pigeonnier,
fuhren wir einen schmalen Pfad, der seitlich neben der Straße verlief, den Berg hoch. Plötzlich hielt ein Auto und ein in grün gekleideter Herr (vermutlich Förster oder Jäger) kam die Böschung hoch gerobbt und versperrte uns den Weg.
Er erzählte uns, das es verboten sei mit dem Bike Wege zu befahren die schmäler wie 2 Meter sind.
Er ließ uns auch keinen Meter weiter fahren, sodaß wir die Bikes die Böschung runtertragen mussten, um unsere Fahrt auf der Straße fortzusetzen.
Ich dachte bis gestern so ne Regelung gibt es nur bei uns in Deutschland,
ist das im Elsass genauso und seit wann ?
Wer hat schon Erfahrung in dieser Art gemacht und kennt sich mit den französischen Waldgesetzen aus?
Gruß
vom etwas verdutzten Schlettenbacher