Verhaftung durch Förster?

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:confused: Hallo Leute,:confused:
habe eine kurze Frage zu einer rechtlichen Situation welche wahrscheinlich jeder kennt.
Bin gestern auf einem Trail von Special Agent Förster gestoppt worden. es folgten die üblichen Diskussion wegen Umweltschutz, zwei-Meter Regel, Scheiß Mountainbiker....blablabla. Da wir natürlich nicht Freunde fürs Leben wurden wollte er am Schluß dann meinen Ausweiß, Adresse usw. haben. Habe ich natürlich verweigert. Jetzt kam dann die übliche Drohung mit der Polizei. Ich sagte ihm dann, das er sie gerne anrufen kann, ich aber "leider" nicht solange warten werde, da ich noch etwas weiterfahren wollte. Nun wollte er mich solange in "Sicherheitsgewahrsam" nehmen bis die Polizei kommt; sprich mich festhalten. Ich drohte ihm dann mit plötzlichem Zahnausfall falls er mich mit seinen bemoosten Händen anfässt. Da also keine Lösung in Sicht war bin ich dann einfach weiter gefahren begleitet von irgendwelchen Grunzlauten des bösen Waldgeistes.
Meine Frage nun (gilt nicht nur für Förster sondern allgemein):
Darf eine Privatperson oder Förster meinen Ausweis verlangen bzw. mich bis zum Eintreffen der Polizei festhallten? Ich habe ja keinen Unfall gebaut oder sonst jemanden geschädigt. Ich bilde mir ein, das mir einmal ein Freund(Polizist) erzählt hat das das Recht für beides nur bei der Exekutiven(Polizei ) liegt und ich alle anderen ignorieren kann.

Gruß
Bernd
 
§127 der Strafprozessordnung regelt:
"Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen."

Andererseits gilt auch die sog. "Verhältnismäßigkeit der Mittel", also darf die "festnahme nur mit Mitteln erfolgen die der strafbaren Handlung angemessen sind. Z.B. also nicht auf der Flucht erschiessen weil jemand ein Fahrrad klauen wollte! Ausserdem ist nur die Polizei berechtigt deinen Ausweis zu verlangen. Der Förster darf dich aber im Zweifel so lange festhalten, bis die gerufene Polizei eintrifft.

Und für dich entscheidend: Der "Jedermannparagraph (so heisst er umgangssprachlich) gilt nur bei Vorliegen einer Straftat.
Bei dir ging es aber lediglich um eine Ordnungswidrigkeit - hätte der Förster dich also festgehalten läge u.U. gar eine Freiheitsberaubung vor.
 
Hi,
das heist also in meinem Fall, das mich Herr Waldgeist wirklich am Ar... lecken kann ? Bin normalerweise jemand der mit 99% aller Leute klarkommt oder sich einigt. Aber der Wi..chser kam mir gestern einfach eine Nummer zu blöd daher.
Gruß
Bernd
 
Saddamchen schrieb:
Da wir natürlich nicht Freunde fürs Leben wurden wollte er am Schluß dann meinen Ausweiß, Adresse usw. haben. Habe ich natürlich verweigert. Jetzt kam dann die übliche Drohung mit der Polizei.

Kanns sein, dass das gar kein Förster, sondern nur ein Jäger oder so was war, der sich mal wieder ein wenig aufgespielt hat? Ein Förster bräuchte nämlich als sog. Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft keine Polizei für eine Identitätsfeststellung, denn er hat in seinem Wald selbst polizeiliche Befugnisse (von daher stimmen Folkis Ausführungen nur bedingt).
 
Waschbaer schrieb:
Ein Förster bräuchte nämlich als sog. Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft keine Polizei für eine Identitätsfeststellung, denn er hat in seinem Wald selbst polizeiliche Befugnisse (von daher stimmen Folkis Ausführungen nur bedingt).

stimmt (soweit ich weiss) dieser müsste sich aber dann auch per "dienstausweis" als solcher zu erkennen geben können.
 
Ein Förster bräuchte nämlich als sog. Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft keine Polizei für eine Identitätsfeststellung, denn er hat in seinem Wald selbst polizeiliche Befugnisse (von daher stimmen Folkis Ausführungen nur bedingt).

Welche Mittel dürfte solch ein Hilsbeamter im schlimmsten Fall denn einsetzten? Freiwillig wird ja wohl keiner den Ausweis zeigen...
Das die Polizei einen dann mit aufs Revier nehmen würde ist klar, aber was genau muss man sich denn vom Hilfssheriff gefallen lassen?

Die Frage beschäftigt mich schon länger, wenn auch mehr im Hinblick auf die "Ranger" im hiesigen Nationalpark (Fahrradverbot).
 
Polizisten sind selbst nur Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft. Von daher trifft "Hilfssherriff" auf den Förster nicht zu. Er hat, wie schon gesagt, dieselben Befugnisse wie die Polizei.
 
Saddamchen schrieb:
Hi,
das heist also in meinem Fall, das mich Herr Waldgeist wirklich am Ar... lecken kann ? Bin normalerweise jemand der mit 99% aller Leute klarkommt oder sich einigt. Aber der Wi..chser kam mir gestern einfach eine Nummer zu blöd daher.
Gruß
Bernd

Vielleicht solltest Du auch im Wald mal etwas über deine Ausdrucksweise nachdenken. Dann klappt es auch mit dem Förster....

Ich bin mir sicher das der Förster nicht deine Personalien feststellen wollte, weil Du ganz legal und ohne besondere Vorkommnisse einen geeigneten Waldweg entlang gefahren bist.

Dazu hast Du dem Förster ja schon "Schläge" angedroht, was schon mal eine Bedrohung und Nötigung darstellt. Da ist es ganz sicher besser wenn der Förster die Polizei dazu zieht.

Dazu solltest Du erstmal genau nachlesen was man unter dem Begriff Verhaftung versteht. Ich glaube da bringst Du gerade einiges durcheinander.

Komisch ist dabei immer das die Mountainbike Fahrer die den Waldarbeitern, Jägern, Förstern, Joggern, Späziergängern, ect. freundlich begegnen eigentlich nie derartige Probleme haben.

Gruß

Snoopyracer
 
Theorie und Praxis. Theoretisch mußt du dich dem Förster gegenüber ausweisen. Wenn der nachweisen kann, daß er denn der Förster ist. Praktisch kannst du einfach weiterfahren. Er wird dich kaum niederringen und fesseln um zwecks Identitätsfeststellung die Polizei zu rufen. Das wäre total unverhältnismäßig und gäbe sicher eine Delle in der Karriere des Herrn Förster. Die meisten Förster wissen das und sind eher cool wenn auch bisweilen sehr bestimmt.

Öcsi
 
Eins verstehe ich an solchen Geschichten nie, warum haltet ihr überhaupt an? Mich wollte man auch schon zweimal anhalten, bin beide male einfach weitergefahren und wurde einmal verhupt und einmal wurde mir nachgerufen. Sowas versaut einem doch nur den Tag. Ich hab mich auch schon auf Diskussionen eingelassen, dabei kam aber nie was vernünftiges bei raus, meistens hagelt es nur Schimpfwörter, oder es wird gar mit körperlicher Gewalt gedroht. Also fahr ich auch in Zukunft einfach weiter und freue mich des Lebens, schont die Nerven ungemein.

Grüße.
 
Hallo,

Einheimischer schrieb:
meistens hagelt es nur Schimpfwörter, oder es wird gar mit körperlicher Gewalt gedroht. Also fahr ich auch in Zukunft einfach weiter und freue mich des Lebens, schont die Nerven ungemein.

Du wurdest Du einen Förster ohne erkennbaren Grund beschimpft und er hat dir Schläge oder andere köperliche Gewalt angedroht?

Dann sag mir doch bitte einmal in welchem Forstbezirk das passiert ist.

Gruß

Snoopyracer
 
Nein, das waren wohl Jäger die mich damals angehalten und aufs übelste beschimpft haben. Jedenfalls konnten oder wollten sie sich nicht ausweisen. Desweiteren hatte ich schon oft ähnlich ausartende Diskussionen mit Wanderern. Die Hup und Nachrufaktionen waren jeweils Mitarbeiter des Saarforstes, welche Position die inne hatten vermag ich nicht zu beurteilen, da ich wie gesagt einfach weitergefahren bin. Beide Male kam ich entweder aus einem Singeltrail oder bog in einen ein.

Grüße.
 
"Ein Förster hat in seinem Wald polizeiliche Befugnisse..."

Vor dem Hintergrund dieser Aussage kommt mir doch eine Idee:

Ein sehr probates Mittel seine Interessen durchzusetzen ist Infiltrierung!
Wenn jetzt jeder hier seinen nachwuchs, den Nachwuchs von Freunden, die Nachbarskinder usw. dazu anhält, eine Karriere im Forstwesen anzustreben, dann hätten wir doch über diese Kontaktleute die Möglichkeit, künftig alle Jogger, Waldarbeiter, Jäger, Wanderer, Nordic dingensda usw. aus den Wäldern zu verbannen! Dann gehört der Wald endlich den Bikern
:D
 
Folki schrieb:
"Ein Förster hat in seinem Wald polizeiliche Befugnisse..."

Vor dem Hintergrund dieser Aussage kommt mir doch eine Idee:

Ein sehr probates Mittel seine Interessen durchzusetzen ist Infiltrierung!
Wenn jetzt jeder hier seinen nachwuchs, den Nachwuchs von Freunden, die Nachbarskinder usw. dazu anhält, eine Karriere im Forstwesen anzustreben, dann hätten wir doch über diese Kontaktleute die Möglichkeit, künftig alle Jogger, Waldarbeiter, Jäger, Wanderer, Nordic dingensda usw. aus den Wäldern zu verbannen! Dann gehört der Wald endlich den Bikern
:D

Aber leider leider ist auch er, der Förster, nach Art. 20 III GG an Recht und Gesetz gebunden. Förster allein reicht also nicht aus. Man muss schon ein Reichsjägermeister oder so sein.
 
Offizielles Posting aus dem DIMB-Vorstand:

@ Saddamchen:

-> in Bayern gibts keine 2-meter-Regelung - also wogegen hast Du verstoßen (Wegsperrung anderer ARt)?
-> Solltest Du Dich eines Verstosses gegen das Landeswaldgesetz schuldig gemacht haben, wäre er als zuständiger Förster mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet und berechtigt, polizeiliche Massnahmen vorzunehmen. Diese müssen natürlich verhältnismässig sein.


@ all:

-> Jäger überreagieren manchmal ein wenig. Manchmal haben sie aber auch recht mit ihrem Ärger - z.B. wenn in der Dämmerung od er nächtens im Winter mit viel Getöse gefahren wird. Der "gemeine Jäger" hat kein Recht Euch anzuhalten, es sei denn Ihr habt jemanden mit dem Bike verletzt.

-> isngesamt sollten wir alle dazu beitragen, dass es zu möglichst wenig Auseinandersetzungen kommt. Wenn es dann doch mal so ist, unbedingt sachlich bleiben, sonst ist ruckzuck in der Presse wieder von den gewaltbereiten Bikern zu lesen, wie kürzlich im Taunus. Und das muss nicht sein.
 
Hallo,

Präsi schrieb:
@ all:
-> Jäger überreagieren manchmal ein wenig. Manchmal haben sie aber auch recht mit ihrem Ärger - z.B. wenn in der Dämmerung od er nächtens im Winter mit viel Getöse gefahren wird. Der "gemeine Jäger" hat kein Recht Euch anzuhalten, es sei denn Ihr habt jemanden mit dem Bike verletzt.

Hier muß aber ganz klar zwischen Jäger und Förster unterschieden werden. Der Jäger ist auch nur eine Person die ihr "Hobby" im Wald ausübt und damit die gleichen Rechte wie jeder Spaziergänger, Mountainbiker und Jogger hat, nämlich so gut wie keine. Allerdings kann es natürlich sein das der Jäger Jagdpächter oder auch Waldbesitzer ist, damit hat er in seinem Wald Hausrecht.

Der Förster dagegen ist ein Beamter der in seinem Aufgabenbereich hoheitliche Aufgaben wahrnehmen muß. Dabei muß er natürlich immer die Verhälnismäßigkeit der Dinge in Betracht ziehen.

Gruß

SR
 
Snoopyracer schrieb:
Komisch ist dabei immer das die Mountainbike Fahrer die den Waldarbeitern, Jägern, Förstern, Joggern, Späziergängern, ect. freundlich begegnen eigentlich nie derartige Probleme haben.
Das hab ich jetzt 17 Jahre lang auch gedacht. Bis neulich ein paar Wahnsinnige mit Mistgabeln und Heurechen auf mich losgegangen sind (der Wanderweg führte unvermeidbar über deren Grundstück). Glücklicherweise beließen sie es bei aggressiver Schreierei und wilden Drohgebärden. Waren allerdings keine Jäger oder Förster sondern Bauern :D

Armin
 
Folki schrieb:
Ein sehr probates Mittel seine Interessen durchzusetzen ist Infiltrierung!
Wenn jetzt jeder hier seinen nachwuchs, den Nachwuchs von Freunden, die Nachbarskinder usw. dazu anhält, eine Karriere im Forstwesen anzustreben, dann hätten wir doch über diese Kontaktleute die Möglichkeit, künftig alle Jogger, Waldarbeiter, Jäger, Wanderer, Nordic dingensda usw. aus den Wäldern zu verbannen! Dann gehört der Wald endlich den Bikern
:D
Hihi, gute Idee. Leider hab ich bei der Erziehung total versagt :heul: Mein Großer *hasst* Fahrräder - vielleicht hätte ich ihm das Radfahren verbieten sollen ;)

Armin
 
Präsi schrieb:
-> in Bayern gibts keine 2-meter-Regelung - also wogegen hast Du verstoßen (Wegsperrung anderer ARt)?
Der Förster befand den Weg zum Befahren eben als "nicht geeignet".

Oder es war gar kein "Weg", sondern ein Trampelpfad - also "Wald" (der in keinem Bundesland befahren werden darf)!

"Wo kein Wille ist, ist auch kein Weg" :( ;)



Präsi schrieb:
-> Solltest Du Dich eines Verstosses gegen das Landeswaldgesetz schuldig gemacht haben, wäre er als zuständiger Förster mit polizeilichen Befugnissen ausgestattet und berechtigt, polizeiliche Massnahmen vorzunehmen.
Nicht nur der Förster. In Bayern (auch in BaWü) kann jeder Hinz und Kunz mit hoheitlichen Rechten ausgestattet werden, vgl.:

BayNatSchG Art. 43 Naturschutzwacht

(1) 1 Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden und der Polizei können bei der unteren Naturschutzbehörde Hilfskräfte eingesetzt werden. 2 Sie sind während der Ausübung ihres Dienstes Angehörige der unteren Naturschutzbehörde im Außendienst und dürfen Amtshandlungen nur in deren Gebiet vornehmen.

(2) Die in Abs. 1 genannten Hilfskräfte haben die Aufgabe, Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung in der freien Natur regeln und deren Übertretung mit Strafe oder Geldbuße bedroht ist, festzustellen, zu verhüten, zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen mitzuwirken.

(3) Die in Abs. 1 genannten Hilfskräfte können zur Erfüllung ihrer Aufgaben

1.eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anhalten,

2.die angehaltene Person zu einer Polizeidienststelle bringen, wenn die Feststellung ihrer Personalien an Ort und Stelle nicht vorgenommen werden kann oder wenn der Verdacht besteht, dass ihre Angaben unrichtig sind,

3.eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten (Platzverweis),

4.das unberechtigt entnommene Gut und Gegenstände sicherstellen, die bei Zuwiderhandlungen nach Abs. 2 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.

(4) Die in Abs. 1 genannten Hilfskräfte müssen bei Ausübung ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist.




Präsi schrieb:
-> isngesamt sollten wir alle dazu beitragen, dass es zu möglichst wenig Auseinandersetzungen kommt. Wenn es dann doch mal so ist, unbedingt sachlich bleiben, sonst ist ruckzuck in der Presse wieder von den gewaltbereiten Bikern zu lesen, wie kürzlich im Taunus. Und das muss nicht sein.
Vielleicht hat die Presse ja auch mal Interesse an Berichten über gewaltbereite Wanderer, Förster, Jäger, Hüttenwirte? Also Helmkamera nextens nicht vergessen! ;)

Armin
 
summit schrieb:
Hihi, gute Idee. Leider hab ich bei der Erziehung total versagt Mein Großer *hasst* Fahrräder - vielleicht hätte ich ihm das Radfahren verbieten sollen

Ich fordere einen Befähigungsnachweis "kindererziehung" - so was wie einen "Kinderführerschein" damit solche eklatanten Erziehungsfehler nicht mehr passieren. Ist er etwa Nordic Walker:eek:

Oh Entschuldigung - ich wollte nicht mit deinen Gefühlen spielen;)

:D
 
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