Arnd-MB
Schiffsschaukelbremser
Hallo zusammen!
Da hat mein Töchterchen in 2 Wochen in der Grundschule eine Fahrradprüfung!
Sie hat (natürlich) ein MTB ohne Dynamo, aber mit zugelassenen Batterie-Leuchten.
Da steht in der StVZO tatsächlich, dass nur Rennräder unter 11 Kilo mit zugelassenen Batterieleuchten im Straßenverkehr bewegt werden dürfen!
Da kann man sich sicher vorstellen, dass der Haussegen schief hängt! Töchterchen ( 9 Jahre ) möchte natürlich die Fahrradprüfung bestehen! Der Polizist sagt aber ganz klar, dass das Rad ohne Dynamo nicht der StVZO entspricht!
Die 11 Kilo-Regel kriegen wir hin! Aber was soll das mit dem Rennrad?
Ist ein MTB kein Sportgerät?
Gibt es ein Musterverfahren mit betreffendem Aktenzeichen, bzw. hat einer eine Idee?
Gruß Arnd
Da hat mein Töchterchen in 2 Wochen in der Grundschule eine Fahrradprüfung!
Sie hat (natürlich) ein MTB ohne Dynamo, aber mit zugelassenen Batterie-Leuchten.
Da steht in der StVZO tatsächlich, dass nur Rennräder unter 11 Kilo mit zugelassenen Batterieleuchten im Straßenverkehr bewegt werden dürfen!
Da kann man sich sicher vorstellen, dass der Haussegen schief hängt! Töchterchen ( 9 Jahre ) möchte natürlich die Fahrradprüfung bestehen! Der Polizist sagt aber ganz klar, dass das Rad ohne Dynamo nicht der StVZO entspricht!
Die 11 Kilo-Regel kriegen wir hin! Aber was soll das mit dem Rennrad?
Ist ein MTB kein Sportgerät?
Gibt es ein Musterverfahren mit betreffendem Aktenzeichen, bzw. hat einer eine Idee?
Gruß Arnd