§ 67 StVZO Lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern

Arnd-MB

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Hallo zusammen!

Da hat mein Töchterchen in 2 Wochen in der Grundschule eine Fahrradprüfung!
Sie hat (natürlich) ein MTB ohne Dynamo, aber mit zugelassenen Batterie-Leuchten.
Da steht in der StVZO tatsächlich, dass nur Rennräder unter 11 Kilo mit zugelassenen Batterieleuchten im Straßenverkehr bewegt werden dürfen!

Da kann man sich sicher vorstellen, dass der Haussegen schief hängt! Töchterchen ( 9 Jahre ) möchte natürlich die Fahrradprüfung bestehen! Der Polizist sagt aber ganz klar, dass das Rad ohne Dynamo nicht der StVZO entspricht!
Die 11 Kilo-Regel kriegen wir hin! Aber was soll das mit dem Rennrad?
Ist ein MTB kein Sportgerät?
Gibt es ein Musterverfahren mit betreffendem Aktenzeichen, bzw. hat einer eine Idee?

Gruß Arnd
 

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Re: § 67 StVZO Lichttechnische Einrichtung an Fahrrädern
Naja, wenns unter 11kg wiegt, ists halt ein Rennrad. In der StVZO steht ja nicht geschrieben wie ein Rennrad aussehen muss. ;)

Oder sie nimmt halt nen anderes Rad für die Prüfung. Aber das will sie wahrscheinlich nicht?!
 
mion mion,

über den Gesetzestext bin ich auch schon gestolpert. Aber soviel ich weiß sollte der Paragraph erweitert werden, sodas auch Mtb bis, ich glaube 13 Kg mit diesen Lampen fahren dürfen.

Gruß Bernd
 
ich habe meinem Sohn für diese Prüfung eine Dynamo-Beleuchtung angebaut, kann man ja wieder demontieren

Das ist auch die sicherste Methode um die Fahrradprüfung zu bestehen.
Ich habe mal ein wenig im Internet gestöbert und habe zum Thema Mountainbike nichts passendes gefunden. Dabei bin ich aber auf folgendes gestoßen:

Bundesrat lehnt Fahrrad-Ausrüstungsverordnung ab
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 7. April 2006 die neue Fahrrad-Ausrüstungsverordnung abgelehnt. Die Verordnung sah vor, die technischen Anforderungen an Fahrräder und Fahrradanhänger an den Stand der Technik anzupassen, entsprechende Bestimmungen der StVZO zu konkretisieren und in eine eigene Fahrradausrüstungsverordnung zu übernehmen.

Der Bundesrat hegt jedoch erhebliche Zweifel an der Notwendigkeit einer solchen Verordnung und ist der Ansicht, dass sie dem Grundsatz zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen widerspreche. Das Ziel der Erhöhung der Sicherheitsanforderungen könne auch ohne zusätzliche Normsetzung erreicht werden. In einer ebenfalls am 7. April beschlossenen Entschließung wird die Bundesregierung daher aufgefordert, auf Zweiradhersteller und -handel sowie die betroffenen Interessen- und Verbraucherverbände dahingehend einzuwirken, dass Verbesserungen bei der Sicherheitsausstattung von Fahrrädern auch ohne Verordnung vorgenommen werden.
 
das mit den elf kilo ist auch wieder so ein typisches unsinnsgesetz. denn zu seiner durchsetztung müsste eine polizeistreife, die fahrräder auf ihre verkehrssicherheit hin kontrolliert eine waage dabei haben.
 
das mit den elf kilo ist auch wieder so ein typisches unsinnsgesetz. denn zu seiner durchsetztung müsste eine polizeistreife, die fahrräder auf ihre verkehrssicherheit hin kontrolliert eine waage dabei haben.


genau das isses teils echt unsinn und welcher Polizist hat bitte bock n fahrrad zu wiegen? ok die prüfung is die eine sache aber ich kann mir erlichgesagt noch net ma vorstellen das jeder Polizist n plan von der Stvo fuer Fahrräder hat auserdem seh ich kein persönlich erlichgesagt keinen sinn warum ein Dynamo besser bzw sicherer sein solte als n Batteriebetriebene Lampe ok die batterien können nich leer werden aber sonst? Auserdem naja hier bei uns aufm Land achtet da eh keiner Drauf ich fahr auch mit meinem MTB (sofern ich muss ) ohne klingel usw Straße hab an den Padealen reflektoren weil die da dran warn net mehr und net weniger
 
Hallo zusammen!

Da hat mein Töchterchen in 2 Wochen in der Grundschule eine Fahrradprüfung!
Sie hat (natürlich) ein MTB ohne Dynamo, aber mit zugelassenen Batterie-Leuchten.
Da steht in der StVZO tatsächlich, dass nur Rennräder unter 11 Kilo mit zugelassenen Batterieleuchten im Straßenverkehr bewegt werden dürfen!
...

Gruß Arnd


Moin zusammen,

gleiche Situation wie bei meiner Tochter. Die hat mit Batterielichtern die Plakette bekommen. Im Gegenteil, die beiden Polizisten haben sich sogar sehr positiv zur Verkehrstüchtigkeit des Rades geäußert. :)

Das Gleiche vor zwei Jahren bei meinem Sohn. Ich wollte es damals nicht glauben und habe extra noch einmal nachgefragt. Der Polizist sagte ganz lapidar: "Nee, Batterielichter sind o.k.". :cool:

Gerade bei Kindern macht das auch Sinn. Wenn die mal ein Dynamorad irgendwo hinknallen funktioniert im Zweifelsfalle nix mehr ... :)

Vielleicht ist hier in Köln die Polizei auch etwas legerer ... :dope:

Gruß Ralf
 
Die 11 Kilo-Regel kriegen wir hin! Aber was soll das mit dem Rennrad?
Ist ein MTB kein Sportgerät?
Gibt es ein Musterverfahren mit betreffendem Aktenzeichen, bzw. hat einer eine Idee?
Vergiss das mal ganz schnell wieder. Ohne einen Kommentar (Jagusch/Hentschel) gerade zur Verfügung zu haben, würde ich trotzdem Wetten darauf abschließen, dass es eine genaue Definition von Rennrad gibt. Zumindest aber irgendein Urteil. Und ein Kinderfahrrad ist kein Rennrad, egal wieviel es wiegt.

Genauso wenig ein MTB, auch wenn es nur 7 kg wiegt und mit 25 mm Slicks ausgestattet ist. Wobei ich mir gerade das Gesicht eines Richters vorstelle, der dazu ein Urteil sprechen muss. Darauf würde ich es in jedem Fall ankommen lassen und so eine paar Cent Bußgeld-Geschichte bis zur letzten Instanz treiben.

Die STVZO ist uralt. Dementsprechend sind dort auch die Regelungen, auch wenn diese von Zeit zur Zeit angepasst worden sind.

Polizisten kenne die STVZO sehr genau. Wenn sie sie nicht im Kopf haben, wissen sie wenigstens wo man nachschauen muss oder können umgehend jemanden dazu befragen. Auch die haben Mobiltelefone und sogar diese komische Erfindung namens "Funk". Und die haben einen Kommentar dazu und nötigenfalls auch eine Waage.

Ich werde sehen, ob ich morgen etwas entsprechendes in Erfahrung bringen kann.
 
Vergiss das mal ganz schnell wieder. Ohne einen Kommentar (Jagusch/Hentschel) gerade zur Verfügung zu haben, würde ich trotzdem Wetten darauf abschließen, dass es eine genaue Definition von Rennrad gibt. Zumindest aber irgendein Urteil. Und ein Kinderfahrrad ist kein Rennrad, egal wieviel es wiegt.

Genauso wenig ein MTB, auch wenn es nur 7 kg wiegt und mit 25 mm Slicks ausgestattet ist. ...
Und die haben einen Kommentar dazu und nötigenfalls auch eine Waage.

Ich werde sehen, ob ich morgen etwas entsprechendes in Erfahrung bringen kann.

Das ist gerade der Punkt: Es gibt keine Definition eines Rennrades...zumindest wäre mir so etwas sehr neu... Wenn Du etwas findest: immer her damit!
Insofern ist man da aber meines Wissens nach frei. Und man kann ja auch mit dem MTB Rennen fahren.
Und wenn das Kind sportlich ist? Ja, dann ist auch ein Kinderrad (wir reden nicht von einem 6 Zoll Rahmen, sondern von einem voll ausgestatteten Fahrrad!) ein Rennrad, solange es unter 11kg wiegt (denn das ist laut Gesetz das Maß).
Wenn ein Polizist wiegen will, nur zu, ich kenne keine Wache mit einer geeichten Waage;) Und dann ist es so, wie mit Geschwindigkeit schätzen: das is nich ohne geeichte Gerätschaften, also nicht möglich:)

Insofern sehe ich da eher keine Probleme, außer ev. einer Diskussion und Zitaten aus der STV(Z)O:daumen:

Der Nikolauzi
 
Tja, als der Gesetzgeber die StVZO schuf, war das MTB noch nicht so ein Allerrweltsgerät wie heute. Die 11 kg Regel basiert auf der Annahme, dass der Sportler mit seinem Sportgefährt (=Rennrad) möglichst wenig Ballast durch die Gegend fahren soll, weil er ja Sport treiben will. Und da die Materialtechnik anno 1988 (28.09.) bei weitem nicht so fortgeschritten war wie heute, hat jemand gesagt, 11 kg ist die Grenze zum Sportgerät. Das kann man auch im Abs. 12 des § 67 sehen, denn dort heißt es: Rennräder sind für die Dauer des Rennens von den Vorschriften der Absätze 1 - 11 befreit. Da ein Verstoß gegen §§ 24 StVG i.V.M. 69a, 67 StVZO (Fahren ohne vorschriftsmäßige lichttechnische Einrichtungen) nur eine geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellt, hat jeder Polizist einen Ermessensspielraum. In Berlin fällt ein Radfahrer schon positiv auf, wenn er überhaupt irgendwie Licht am Rad hat und sei es nur ein Teelicht.
Aber bei so einer Fahrradprüfung wird man einem Kind bestimmt keinen Freifahrtschein geben, der den Buchstaben der StVZO zuwiderläuft, d.h. eine Dynamobeleuchtung ist Pflicht, auch wenn es dann in der täglichen Praxis anders gehandhabt wird.
Am 01.03.07 tritt übrigens die ÄndVO der StVZO vom 25.04.06 in Kraft, es soll dann der modernen Technik Rechnung getragen werden.
 
Ich hatte mal vor Jahren das BMVBW zu dieser Problematik per Internet angeschrieben und bekam postwendend eine schriftliche Antwort.
Im wesentlichen stimmt das, was BeRadfAZ schrieb. Der Gesetzgeber hat damals lediglich anhand der damals üblichen Gewichte für Sporträder (das waren nun mal Rennräder, MTB's gab's damals nicht) ein Unterscheidungsmerkmal festgelegt, ab wann quasi ein Rad ein "Rennrad" ist und eine Batterie- bzw. Akkubeleuchtung ausreichend ist. Zur damaligen Zeit gab es keine Rennräder (Sporträder), welche die 11 Kg-Grenze unterschritten, MTB's gab's wie gesagt noch gar nicht. Der Begriff Rennrad ist tatsächlich nicht rechtlich definiert. Insofern kann auch ein Mountainbike bis 11 Kg theoretisch als Rennrad ausgelegt werden. Allein der Rennlenker macht ja noch kein Rennrad ;) . Was ist das überhaupt :D ?! Hintergrund für die damalige Regelung war, dass ein Dynamo die schmalen Reifen zu sehr abnutzt.
Im übrigen bleibt der ganze Reflektorkram und ne Klingel weiterhin Pflicht (Speichenreflektoren sind nicht notwendig, wenn die Radmäntel retroreflektierend sind). Die Ausnahme bezieht sich einzig und allein auf die Beleuchtung.
Diese Vorschriften finden nur dann keine Anwendung, wenn der Radfahrer an einem Rennen teilnimmt (und nur während des Rennens, also ohne An- und Abreise). Eine mitgeführte Lizenz im normalen Straßenverkehr ist übrigends NICHT ausreichend. Wer dennoch ungescholten davon kommt hat Glück ;) . Meistens wird die Akkubeleuchtung allein schon akzeptiert (auch wenn die StVzO mehr fordert). Darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht - im Zweifel GILT DIE StVzO !
Für die Fahrradprüfung sollte die StVzO schon eingehalten werden. Wie sieht's mit nem Leihrad aus ?!

rennrad1.jpg


rennrad2.jpg
 
Das ist gerade der Punkt: Es gibt keine Definition eines Rennrades...zumindest wäre mir so etwas sehr neu... Wenn Du etwas findest: immer her damit!
Juristisch ist das so einfach, dass ich nicht sofort darauf gekommen bin. Es steht bereits im Gesetzestext.

§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.


Wo gilt die STVZO?
Auf der Straße.

Wo finden die genannten Rennen statt?
Auf der Straße.

Was sind das für Rennen?
Giro d'Italia, Tour de Franc, Deutschlandtour.

Welche Fahrräder dürfen nur an diesen Rennen teilnehmen?
Rennräder.

Voilá. Nach allgemeiner Verkehrsaufffassung sind nur solche Fahrräder die an diesen Rennen teilnehmen dürfen Rennräder. Technische Vorgaben können in der Ausschreibungen der Veranstalter eingesehen werden.

Ich schaue aber trotzdem nochmal in den J/H.
 
Juristisch ist das so einfach, dass ich nicht sofort darauf gekommen bin. Es steht bereits im Gesetzestext.

§67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.


Wo gilt die STVZO?
Auf der Straße.

Wo finden die genannten Rennen statt?
Auf der Straße.

Was sind das für Rennen?
Giro d'Italia, Tour de Franc, Deutschlandtour.

Welche Fahrräder dürfen nur an diesen Rennen teilnehmen?
Rennräder.

Voilá. Nach allgemeiner Verkehrsaufffassung sind nur solche Fahrräder die an diesen Rennen teilnehmen dürfen Rennräder. Technische Vorgaben können in der Ausschreibungen der Veranstalter eingesehen werden.

Ich schaue aber trotzdem nochmal in den J/H.

Und wie unterscheidest Du nun ein Rennrad von einem Mountainbike, Crossrad o.ä. ?! Allein der Rennlenker macht's mit Sicherheit nicht aus. Es gibt keine Legal- oder andere Definition für ein Rennrad. Solange mich niemand vom Gegenteil überzeugen kann, werd ich immer der rechtlichen Meinung sein ein Rennrad zu fahren :lol: .
Eine Legaldefinition gibt's z.B. für ein Kfz (siehe §1 Abs. 2 StVG).

Außerdem macht Absatz 12 keine Angaben zu den Rennarten (also Pro-Tour oder nicht). Und bei nem Jedermannrennen ist ein "Rennrad" nicht zwingend vorgeschrieben.
 
es stimmt schon das es keine legaldefinition gibt. man kann also mit einem mtb ebenso an rennen teilnehmen wie mit einem rennrad (solange es der veranstalter zuläßt oder eine mtb-rennen -z.b. in willingen- teilweise auch über gewidmete Straßen führt).
nur wie zuvor erwähnt: NUR IN EINEM OFFIZIELLEN RENNEN darf von den vorschriften KOMPLETT abgewichen werden.
wird das rad außerhalb eines rennens eingesetzt betrifft dies nur die lichtanlage (reflektoren an speichen -oder ring am mantel-, pedalen u.s.w. sind am rad zu montieren).
diese darf bei einem rad unter 11 kg durch batterieleuchten (welche freigegeben sein müssen -also keine lupine o.ä. !!!!!) ersetzt werden. diese leuchten müssen während der fahrt MITGEFÜHRT werden.
diese ausnahme zählt NICHT bei normalen fahrten, sondern nur bei trainingsfahrten -was auch immer wieder vergessen wird-

wer das kontrolliert? ich nicht, wäre mir echt zu blöd. wer batterielampen dabei hat, egel welcher art und an welchem rad, erfüllt für mich die verkehrstauglichkeit und dies sehen meine kollegen ebenso.
wie das auf anderen dienststellen gesehen wird.........:)

ich gebe nur zu bedenken: kommt es zu einem unfall mit sach- und/oder personenschaden, wird im unfallbericht wohl vermerkt ob sich das fahrrad in "korrektem" zustand befunden hat. da kann dann natürlich eine fehlende oder flasche lichttechnische einrichtung fatale folgen haben (z.b. schmerzengsgeld, schadensregulierung, schuldfrage)

onlytrek
 
Ich glaube nicht, dass ein Polizist bei einer solchen Prüfung etwas am Batterielicht auszusetzen hat, wenn das Rad in ordnung ist. Ich habe zur Sicherheit bei der Jugendverkehrsschule angerufen und nachgefragt. Wenn bei uns zusätzlich Speichenreflektoren sowie Front- und Heckreflektor montiert sind, kriegt meine Kleine bei der Fahrradprüfung auch keine Probleme. Ich habe letzte Woche bei einer Veranstaltung sehr viele Fahrräder von Kindern gesehen. Was da an Mist rum stand, gehört schlicht verboten. Abgefahrene Reifen, alle möglichen Schäden und kaum ein Kind hatte seinen Sattel nach dem Kauf mal höher gestellt ( dabei kann das Kind nichts dafür ). Zu kontrollieren haben die Polizisten jedenfalls genug, da brauchen die keine gepflegten Sportgeräte dazu.
 
bei uns in der gegend macht die polizei kein stress was die batterie beleutung angeht bei der fahrrad prüfung.
Ich habe mal mit einem Polizei beamten darüber gesprochen er meinte dem ist das egal hauptsache Licht ist am rad und alle Reflektoren und was man sonst noch so braucht. Sicher ist es nur für rennräder unter 11kg. Er sagte es kann natürlich sein wenn der beamter spißig ist oder er geärgert wird das der kollege da bisschen genauer vorgeht.
 
hi zusammen
also war mal kurz auf der adfc homepage. da steht dass die 13kg regelung net durch is. und dass selbst bei 11kg rädern die beleuchtung zwar net mit dynamo sein muß und auch net fest montiert sein muß aber IMMER mitzuführen is. also wenn mer nen blöden in grün erwischt auf dem weg zum kaffeeklatsch dann könnte der dich theoretisch auch dran kriegen.
P.S.: mich hat man nachts heimlaufen lassen (damaliges mtb 12kg) aber halt nur notbeleuchtung ob des in der dunkelheit laufen sicherer war wag ich etz einfach mal zu bezweifeln. und unbequem wars auch mit clickies.
MfG
flo
 
nein der unterricht fällt nur aus, und man darf in einem parcour mit dem rad rumfahren. just 4 fun!;-)

So ist es.Mich wundert aber auch,daß er es mit dem Dynamo so genau nimmt.Bei uns sind Bullen schon richtig glücklich,wenn man überhaupt Licht am Fahrrad, ob nun Batterie oder nicht spielt keine Rolle.Ich kann mich aber auch nicht daran erinnern, mal irgendwie darauf angesprochen worden zu sein, daß ich einen Dynamo benutzen soll.
 
Hallo zusammen!
Nein, die Prüfung hat keine rechtliche Relevanz! Aber glaubt mir, dass interessiert Grundschulkinder noch nicht! Noch sind sie regeltreu (die meisten Kinder zumindest, meine auch!) und nehmen die Sache ernst! Für Sie stellt es ein Problem dar, nicht der Norm zu genügen!
> So "abgezockt" sind sie gott sei dank noch nicht, dass sie sagen: "Ist mir doch *****egal, ob ich diese Prüfung bestehe oder nicht! Der kann mich mal kreuzweise!<
Werde versuchen eine Lösung zu erarbeiten (Dynamo dranbauen ist Frevel!). Bin mal gespannt ob es klappt!
Werde mal mit dem Hernn von der Pozelei reden! Bin mal gespannt ob er entspannt ist oder so ein Prinzipienreiter nach dem Motto: Ich habe besondere Sorgfaltspflichten dem Bürger gegenüber! Außnahmen kann ich da nicht machen!

Schaun wir mal! Vielen Dank, dass Ihr Euch reingekniet habt!

Arnd
 
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