Haftungsfrage bei Bike-Gruppen

britta-ox

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Kann ich als "Pseudo-Guide" haftbar gemacht werden, wenn ich eine Tour führe und angenommen es verletzt sich einer schwer ?

Mir wurde von einem Fall berichtet, wo eine Rente im Regress gefordert wurde, weil der " Guide" nicht erkannt hat, dass der Teilnehmer überfordert war und schwer stürtze.
Gibt es eine Möglichkeit so was im Vorfeld auszuschließen ?
 
Kann ich als "Pseudo-Guide" haftbar gemacht werden, wenn ich eine Tour führe und angenommen es verletzt sich einer schwer ?

Mir wurde von einem Fall berichtet, wo eine Rente im Regress gefordert wurde, weil der " Guide" nicht erkannt hat, dass der Teilnehmer überfordert war und schwer stürtze.
Gibt es eine Möglichkeit so was im Vorfeld auszuschließen ?

Radio Eriwan würde jetzt sagen: "Im Prinzip ja, aber ..." :D

Flabsig ausgedrückt kann man so was im Vorfeld nur ausschließen,
wenn man entweder alleine fährt oder keine Guide-Eigenschaft annimmt ("Ich kenn da eine schöne Abkürzung. Mir nach !")

Recht umfassend wurde das Thema schon in diesem Thread abgehandelt.

Guckst Du hier:

http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=243161

Egal was Du im Vorfeld den TeilnehmerInnen erzählst bzw. unterschreiben läßt (besser, aber unpraktikabel):
Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) können grundsätzlich nicht durch eine wie auch immer geartete Vereinbarung/Erklärung ausgeschlossen werden, sofern sie durch grob fahrlässiges oder gar vorsätzliches Verhalten des Guides verursacht wurden.

Vorsätzliches Verhalten, welches TeilnehmerInnen schädigt,
können wir wohl grenzwertartig bei Guides ausschließen.

Grob fahrlässiges Verhalten ist aber Interpretationssache, im Zweifelfall durch den jeweiligen Tatrichter (der Richter, der über diesen Fall zu entscheiden hat).

Ich habe bei meinen letzten Fahrtechnikkurs sogar nach chronischen Erkrankungen und Allergien gefragt.:rolleyes:

Jemand aus der Gruppe hat mir dann persönlich gemailt,
dass er Herzrhythmusbeschwerden hat und die Berge nicht 'hinauffliegen' darf.

Letztlich können auch Haftungsfreistellungserklärungen nicht verhindern,
dass ein Teilnehmer zu Schaden kommt und meint,
den Guide verklagen zu müssen.

Allerdings kann eine unterschriebene Haftungsfreistellungserklärung sowie ein Instruktions- und Aufklärungsgespräch vor Tourbeginn mit den anderen TeilnehmerInnen als Zeugen schon eine Verurteilung erschweren.

VG Martin
 
Als "Guide", egal ob kommerziell oder privat, trifft dich grundsätzlich die Haftung für Schäden/Verletzungen, welche Teilnehmer der Gruppe aufgrund einer Fehleinschätzung oder einer Sorgfaltswidrigkeit deinerseits erleiden. Das bezieht sich einerseits auf den Privatrechts- andererseits aber auch auf den Straftrchtsbereich.

Schriftliche Haftungsausschlüsse werden wohl nur telweise halten, bei (grober) Fahrlässigkeit oder (bedingtem) Vorsatz wird das sicher nicht viel nützen.

Das heißt für "guides", die Tour vorher seriös planen und vorbereiten und wichtige Parameter wie z.B. Höhenmeter, Distanz, Untergrund, besondere zu erwartende Schwierigkeiten auch an die Teilnehmer zu kommunizieren, Wetterbericht abfragen, eventuell Wegbeschaffenheit abklären (z.B. nach schweren Unwettern); gerade auf Freeridetouren vor Schlüsselstellen stehenbleiben, wenn jemand dabei ist, der eine Strecke noch nicht kennt und noch nicht so versiert ist, etc. etc. Und ein Erste Hilfe Set mitführen.

Damit sollte haftungsmäßig an sich nicht mehr allzuviel passieren. Wenn sich einer selber überschätzt und wegklappt, oder durch Fahrfehler stürzt u. dgl. ist das per se jedenfalls noch nicht problematisch.

Wenn du als "guide" allerdings erst auf der Tour draufkommst, daß jemand aufgrund mangender Ausrüstung, Fitness oder auch Fahrtechnik da nicht hingehört, hast du selbstverständlich eine entsprechende Warn- und Hinweispflicht; das kann soweit gehen, daß du die Tour abbrechen mußt, wenn es z.B. zu gefährlich wäre, denjenigen alleine zurückfahren zu lassen.

Es wird zwar nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird, die Haftungsproblematik ist aber jedenfalls sehr vielschichtig, weshalb eine geeignete Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung wohl sehr zu empfehlen ist.

Julius
www.xi-trail.com
 
Hallo zusammen,

erst mal vielen Dank für eure Antworten, die leider das wiederspiegeln, was ich befürchtete.

Unter Pseudoguide versteh ich jemand, der keine Ausbildung hat und ohne Vereinshintergrund in einer offenen Gruppe als Guide fungiert, seis weil er Touren in der Umgebung führt, oder größere Sachen im Allgäu.
Die Einschätzung der Teilnehmer ist dabei das kleinere Problem, denn man kennt die Leut und weiß was sie können und plant entsprechend, oder aber macht eine klare Ansage, was für ein Können für
die bevostehende Tour erwartet wird. Meine Problem liegt eher in den unvorhergesehehn dummen unglücklichen Unfällen, die ja auch mal richtig übel ausgehen können. In dem mir erzählten Fall bis zur Forderung einer Rente.

Ich wurde angesprochen, ob ich nicht nächstes Jahr beim Guide-Team des mtb-ummendorf mitmachen könnte und würde auch gern das Meine zum Gelinen und Fortführen der Gruppe beitragen, möchte aber kein vermeidbares Risiko eingehen, wenn das zu händeln wäre.
 
...
Ich wurde angesprochen, ob ich nicht nächstes Jahr beim Guide-Team des mtb-ummendorf mitmachen könnte und würde auch gern das Meine zum Gelinen und Fortführen der Gruppe beitragen, möchte aber kein vermeidbares Risiko eingehen, wenn das zu händeln wäre.

Ist mtb-ummendorf ein eingetragener Verein?

Wenn ja, gibt es eine sehr einfache Lösung,
dass Haftungsrisiko deutlich zu verringern.

Ein Verein hat seine Mitglieder grundsätzlich von einer Haftung gegenüber
Dritten freizustellen, wenn sich bei der Durchführung der satzungsmäßigen
Aufgaben eine damit typischerweise verbundene Gefahr verwirklicht hat und
dem Mitglied weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.​

VG Martin

PS: Die Freistellung erfolgt i.R. durch eine Vereinshaftpflichtversicherung.​
 
wenn du die erfahrenste bist, dann bist du - unabhängig von ausbildungen, papieren, qualifikationen - der sogenannte faktische führer.
damit hast du keine narrenfreiheit.


Woher nimmst Du diese Gewissheit für Deine Aussage? Gab es in den letzten zwei Jahren eine Grundsatzentscheidung eines deutschen Gerichts zu dieser Frage?
 
Ich dank euch allen für eure kompetenten Antworten. :daumen:
Richtig gut hört sich das für mich aber nicht an...denn letzendlich läufts dann wohl doch darauf hinaus, dass man als guide der A...ist :mad: , wenns blöd läuft.
Zumal auch kein Verein dahintersteht, der haften würde.
Kann man nur hoffen, dass nix passiert und wenn doch ein vernünftiger Weg der Einigung gefunden wird.
 
Ich dank euch allen für eure kompetenten Antworten. :daumen:
Richtig gut hört sich das für mich aber nicht an...denn letzendlich läufts dann wohl doch darauf hinaus, dass man als guide der A...ist :mad: , wenns blöd läuft.
Zumal auch kein Verein dahintersteht, der haften würde.
Kann man nur hoffen, dass nix passiert und wenn doch ein vernünftiger Weg der Einigung gefunden wird.

Naja, die Hoffnung stirbt zuletzt.

Von Kurt Tucholsky gibt es einen schönen Ausspruch:

»Wenn der Deutsche hinfällt, steht er nicht auf,
sondern sieht sich um, wer ihm schadenersatzpflichtig ist.«

Weil ich genau diese Erfahrung (Schuldzuweisung an mich nach einem Teilnehmersturz) schon in einem meiner Fahrtechnikkurse gemacht habe,
bin ich froh,
dass ich seit dem Start der Fahrtechnikkurse in 2004 mit einer Haftungsfreistellungserklärung arbeite.

Unterschriebene Haftungsfreistellungserklärung, Helm und Handschuhe als Minimalschutzausrüstung sind die (nicht diskutierbaren)Teilnahmevoraussetzungen.

Ich habe Dir mal mein aktuelles Muster als Anhang beigefügt.
Allerdings werde ich das fürs nächste Jahr noch etwas 'knackiger' formulieren.

VG Martin
 

Anhänge

Danke, Haftfreistellungserklärung hört sich gut an,:daumen:, kann sie aber weder herunterladen noch öffnen.
Kannst du sie mir per Mail senden ? Meine Adresse folgt per PN...
Schonmal :love: für die Mühe !

Ist es sinnvoll den Bike-Guide (DIMB o. DAV ) zu machen -bringt das bzgl. der Haftungsfrage irgendwas ?:confused:
 
Danke, Haftfreistellungserklärung hört sich gut an,:daumen:, kann sie aber weder herunterladen noch öffnen.
Kannst du sie mir per Mail senden ? Meine Adresse folgt per PN...
Schonmal :love: für die Mühe !

Ist es sinnvoll den Bike-Guide (DIMB o. DAV ) zu machen -bringt das bzgl. der Haftungsfrage irgendwas ?:confused:

Also "Öffnen" kann ich auch nicht, aber "Speichern" geht.
Egal, ich schick sie Dir per E-Mail.

Wg. MTB-Guide ist meine persönliche Meinung: Ja und Nein.

Ja, weil Du über Vorbereitung, Gesetzeslage, Erste Hilfe, Durchführung, Gruppen dynamische Prozesses tec. lernst.

Nein, weil mit Ausbildung und ohne Absicherung (privat oder über Verein) Dir mehr Wissen ggf. negativ ausgelegt wird für den Fall,
dass Du fahrlässig gehandelt hast und Deiner Sorgfalts- und Fürsorgepflicht nicht in vollem Maße nachgekommen bist.

Ich tendiere aber schon von Berufs wegen zu mehr Wissen.;)

VG Martin
 
Hier mal eine kurze Stellungnahmen von einem der BDR/DIMB-Ausbilder:

Wg. MTB-Guide ist meine persönliche Meinung: Ja und Nein.

Ja, weil Du über Vorbereitung, Gesetzeslage, Erste Hilfe, Durchführung, Gruppen dynamische Prozesses tec. lernst.

Si, insbesondere die Themenfelder Tourvorbereitung, -durchfürhrung und das Notfallmanagement haben in unserer Ausbildung einen sehr hohen Stellenwert. Sie werden in Theorie und Praxis behandelt und durch reichlich Wiederholung gefestigt.

Nein, weil mit Ausbildung und ohne Absicherung (privat oder über Verein) Dir mehr Wissen ggf. negativ ausgelegt wird für den Fall,
dass Du fahrlässig gehandelt hast und Deiner Sorgfalts- und Fürsorgepflicht nicht in vollem Maße nachgekommen bist.

VG Martin

Jau, das geht dann wieder Richtung "faktische Führung". Der Bergriff taucht bei uns im Zusammenhang mit Gerichtsurteilen beim Skifahren auf. Aus dem MTB-Bereich sind uns keine deratigen Urteile bekannt. Allerdings ist es angesichts der enormen Beliebtheit von geführten Alpencross-Veranstaltungen wohl nur eine Frage der Zeit, wann die Gerichtsbarkeit hierzu etwas sagen wird.

Insgesamt ist aber festzuhalten, dass wir in der Ausbildung viel Wert auf die Notfallvermeidung legen. Denn die gute Schulung erleichtert es ja, potenzielle Gefahren zu erkennen und die Teilnehmer bzw. sich selbst vor Unfällen zu schützen. Es würde ja auch niemand einfach Tauchen gehen, ohne vorher eine Ausbildung gemacht zu haben. Beim Biken ist das leider anders, denn "Radfahren kann ja bekanntlich jeder".

Eine Haftung bei einem "dummen" Unfall ist sicher eine Einzelfallentscheidung. Aber eine gute Vorbereitung und gezielte Hinweise an die Teilnehmer können einem zumindest teilweise den Rücken freimachen. Am Ende wird wohl die Frage zu klären sein: "Hätte der Guide den Unfall verhindern können?" Stellt euch selbst diese Frage! Mehr Wissen=mehr Handlungsspielraum.

Grüße vom DIMB-Team
Norm
 
Ich hab das Thema hier gerade gefunden und krieg gerade etwas Panik! :eek:

Gelte ich denn auch als Guide und muss mir um evtl. Rechtsfragen Sorgen machen, wenn ich im LMB bzw. Forum einen Termin poste?
Halt wie es viele hier machen a la "Jeden Dienstag 18:00 Uhr Treffen an Baum xyzur Tour".
Habe diesen Sommer das "guiden" unserer Dienstagsrunde übernommen und nie gedacht, dass ich damit mal rechtliche Probleme bekommen könnte.

Wer zählt denn eigentlich als Verantwortlicher, der Ausschreiber der Tour oder derjenige, der die Tour dann wirklich führt?

Gruß
Sven
 
Hi ihr Guides,

mit dem Thema Versicherungsschutz mußte ich mich längere Zeit auch im Zusammenhang mit unserer Vereinsgründung beschäftigen. Dank zweier Juristen beim BLSV, die auch für die ARAG tätig sind, wurde mir auch so einiges klarer. Besonders wichtig war das im Zusammenhang mit unseren Biketreffs, die wir zum Teil auch über unser Internetforum einberufen.

Eigentlich könnte man meinen, dass es kein Thema ist, wozu das ganze... man hört ja nichts Negatives. Nun, ob wenig passiert oder geklagt wird ist wie Norman schon schreibt "eher eine Frage der Zeit." Vielleicht passiert auch deutlich mehr als man über eine Internetrecherche zu lesen bekommt. Unterhält man sich mit den Fachanwälten, dann passiert ziemlich viel - aber die sind halt auch nur im Sportverischerungsbereich unterwegs.

Auch wenn´s sich etwas blöd anhört, die "faktische Führerschaft" gibt es und ist durchaus mehr als nur eine juristische Hilfsbrücke den wahren Verantwortlichen auszumachen. Andererseits gilt im Sport auch die "Eigenverantwortung" und die Einbeziehung sporttypischer Gefahren. Das richtet sich aber auch nach dem Alter und der angesetzen Erfahrung- ihr geht immer nur von Volljährigen aus - wir denken auch an Jugendliche. Hier gibts noch die besondere Aufsichtspflicht zu beachten.

Für jeden Bockmist den ein Biker anstellt, weil er nicht fahren kann oder sich zu tollpatschig anstellt, kann er nicht den Guide verantwortlich machen. Denkste, das ist schon der erste Fehler... er kann es... klagen ist in Deutschland nicht verboten. Vieles wird zwar auch im Vorfeld verworfen, aber selbst bei uns im Spessart gab es schon ein Fall, der erst vor Gericht zu Gunsten des Beklagten entschieden worden ist. Zur Klage kommt es im Sportbereich oftmals auch auf Drängen einer Dritten Instanz (Anraten der eigenen Versicherung etc.), Absicherung von Regressforderungen und Folgekosten nach einem Unfall, Arbeitsausfall usw. Auch strafrechtliche Sachverhalte (Körpferverletzung) laufen über solche Klagen erst richtig an. Der eigentliche Biker muß euch nicht einmal böse gesonnt sein.

Um es kurz zu machen. Im MTB-Sport ist man als Guide durchaus in einer manchmal schwierigeren Lage. Das liegt vor allem daran, dass wir bei der Ausübung unseres Hobbys stark auf die Rechtslage hinsichtlich "verbotener Wege" achten müssen. Das da manches nicht so klar geregelt ist, lesen wir ja ständig. Wo wir privat einfach einmal durchfahren, weil wir es schon seit vielen Jahren hier so handhaben, dabei auch niemanden schädigen, kann das in einer Gruppe rechtlich bei einem Unfall schnell in eine Mithaftung des Guides ausarten. Ob dann ein Richter daraus einen Vorsatz macht oder es bei Fahrlässigkeit beruhen läßt unterliegt immer der Einzelfallbetrachtung oder des Geschickes des Rechtsanwaltes. Zumindest ist man schneller in einer Mithaftung drinnen als man vorher vielleicht dachte.

Die faktische Führerschaft übernimmt derjenige, der die Gruppe lenkt und leitet, wenn man so möchte, auf den gehört wird, dem die anderen folgen. Wobei das nicht einmal das "Hinterherfahren" als solches sein muß. Wenn du zu den anderen sagst, "So Jungs und Mädels, hier gehts jetzt saftige 30 Grad runter, einfach laufen lassen... passiert schon nix. Aufpassen bei den zwei aufeinanderfolgenden Felsabsätzen, ja nicht bremsen, es ist nassss", dann nützt es wenig, wenn du vorraus fährst oder ob du oben bleibst und den letzten Zweiflern an der Befahrbarkeit noch ihre Bikerseele massierst!

@John Rico

Wenn du per Telefon oder über Internet etwas mit anderen vereinbarst ist das erstmal belanglos. Bist du derjenige, der die Gruppe durch die heimischen Gefilde anführt, dann bist du auch in diesem Falle der faktische Füher und übernimmst eine "gewisse" Verantwortung. Wie schwer diese Verantwortung auf deinen Schultern lastet hängt von vielen Faktoren ab, die im Klagefall immer einer Einzelfallbetrachtung unterliegen und geprüft werden. Darüber sollte sich jeder Guide im Klaren sein!!!!

So, bisschen Werbung für Vereine machen :D

Bei uns im Verein sind die Guides umfangreich abgesichert. Private Versicherungen sind schön und gut, haben aber auch oftmals ihre Ausschlußklauseln und die sind in vielen Fällen schneller auf den besagten Bäumen, als du bis drei gezählt hast. Bei uns gibts eine extra erstellte Infobroschüre zum Thema "Versicherungsschutz im Spessart-Biker e.V.", da uns das Thema wichtig erschien. Und das ist nicht die übliche ARAG-Sportversicherung im Detail Broschüre, die eh nur die wenigsten verstehen. Allerdings ist auch jedem Guide klar, dass es Grenzen gibt. Keine Versicherung schützt dich, wenn du vorsätzlich andere schädigst.

P.S.
Ich lese häufig auf IBC, dass anscheinend jeder Verein versichert ist - dem ist nicht so! Gleiches gilt für die Mitglieder in einem Verein.
 
Oh mann, wenn man das hier liest, möchte man am liebsten nur noch alleine durch den Wald fahren! :heul:

Ich kenn ähnliches von meinen Zeiten als Tennistrainer, da war ich auch für die Kiddies verantwortlich - und zwar von dem Zeitpunkt, an dem sie die Haustür verlassen bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie wieder zu Hause ankommen :wut:
Sprich wenn die Halbstarker sich auf dem Hinweg zum Platz streiten und der eine zieht dem anderen seinen Schläger über die Rübe, bin ich schuld!
So ein Schwachsinn kann sich nur ein deutscher Sesselfurzer ausdenken! :mad:
Mein Trainer beim Lehrgang wußte schon, warum er bei jedem Kurs sagte: "Als Trainer steht ihr mit einem Bein im Knast.".

Etwas OT, fiel mir nur gerade ein.
Das mir ähnliches passieren kann, wenn ich einfach vorfahre, ist mindestens genauso gekloppt!
Ein Verein wird mir da auch nicht viel helfen, da dieser wohl kaum Touren außerhalb des Vereins abdecken wird und ich wohl kaum alle Biker aus HH dazu bringen kann, in Verein XY einzutreten.

Dass ich "schuld" bin, wenn ich einem Neuling sagte: "Die Stufe sieht nur schlimm aus, da kannste einfach runterfahren" und ihn einen 1 m Drop runterschicke, ist schon klar.
Aber wenn einer "zu blöd ist" / nen schlechten Tag hat, in ner Kurve geradeaus die nächste Eiche mitnimmt (klassicher Fahrfehler, passiert jedem Mal) und sein Anwalt und der Richter sich verstehen, kann es doch nicht sein, dass ich dann auch "dran" bin?!?

Also kann ich abgesehen von irgendwelchen Versicherungen (die nicht einspringen) und mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen (die nicht gelten) nix machen, um mich vor sowas zu schützen?

Und da fragt sich noch jemand, warum alle auswandern ....
 
Oh mann, wenn man das hier liest, möchte man am liebsten nur noch alleine durch den Wald fahren! :heul:
...
Und da fragt sich noch jemand, warum alle auswandern ....

Naja, ganz so dramatisch möchte ich es nicht sehen.

Aber es ist schon ein breiter Bereich der Unsicherheit zwischen
"Ich bin nur für mich selbst verantwortlich!" und
"Ich bin für Alles und Jeden verantwortlich!".

Das Risiko der vorsätzlichen Handlung/Unterlassung mit Schadensfalls läßt sich nahe zu 100% durch das Verhalten des Guides ausschließen.

Allerdings gibt es m.M. nach eine Rechtsunsicherheit,
wenn bei wissentlichen Befahren von verbotenen (öffentliche oder private Sperrungen) Wegen es zu einem Schaden kommt.

Hier besteht durchaus die Möglichkeit,
dass ein Richter auf Vorsatz erkennt vor allen Dingen,
wenn dieser verbotene Weg häufig / regelmäßig gefahren worden ist,
und es sich nicht um eine Singularität handelt.

Dieser spezielle Fall würde auch von keine Haftpflichtversicherung gedeckt werden.

Wer als Guide verhindert will, dass er für Schäden aus Handlung oder Unterlassung im Bereich leichter bis grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann,
sollte nachfolgenden Vieristufenplan zu Grunde legen.
  1. Nur volljährige TeilnehmerInnen mit unterschriebener Haftungsfreistellungserklärung (HFE, in erster Linie ein psychologisches Moment, verhindert aber nicht die Klageerhebung) und Vorschriften zum Verhalten und zur Minimalenschutzausrüstung. (*)
  2. Mitgliedschaft in einem Radverein
  3. Haftungsfreistellung (de facto nur eine Haftungsreduzierung, da es keine unbegrenzten Haftungssummen gibt) durch eine Vereinshaftpflicht für Vereinsaktivitäten
  4. MTB-Guide-Ausbildung. Mehr Wissen schafft Sicherheit.;)
* Die damaligen ErstteilnehmerInnen meines ersten Fahrtechnikkurses (Mitte 2004) haben auch große Augen gemacht,
als sie die HFE ausfüllen und unterschreiben mussten.
Einige haben sich auch über diesen organisatorischen Aufwand
bzw. über mein Sicherheitsbedürfnis lustig gemacht.
Letztlich haben alle, die teilnehmen wollten,
auch die HFE mir ausgefüllt und unterschrieben gegeben.

Fazit:

Trotz des come-together-Gedankens sollte man sich über das Guiding-Risko bewußt sein.
Ob man dann bereit ist,
durch geeignete Maßnahmen das Risiko zu reduzieren,
ist letztlich eine Frage der eigenen Risikobereitschaft.

Auch die beste Bekannschaft/Freundschaft sowie stillschweigende oder schriftliche Vereinbarungen schützen einen nicht vor einer möglichen Klage.

VG Martin
 
Ich komm für mich auch zu dem Schluss, dass es zwar keinen 100% Schutz vor Klagen gibt, aber zumindest schon Urteile (s. ciao-heiko ), die sich ganz gut anhören und auf die man sich auch berufen kann.:daumen:

Und wenn man dann noch die Tipps von Juchu beherzigt, steht man nur noch mit 1 Fuß im Knast...:D
 
Ich komm für mich auch zu dem Schluss, dass es zwar keinen 100% Schutz vor Klagen gibt, aber zumindest schon Urteile (s. ciao-heiko ), die sich ganz gut anhören und auf die man sich auch berufen kann.:daumen:

Und wenn man dann noch die Tipps von Juchu beherzigt, steht man nur noch mit 1 Fuß im Knast...:D

Ähm, nur mal so zur Info:

In unserem Justizsystem gibt es keine Präzedenzfälle/-urteile.
(Ausnahme bei Entscheidungen des BVerfG).

Jeder Tatrichter ist nur an die Gesetzeslage und den darin vorgegebenen Entscheidungspielraum gebunden.

Andere Urteile können ihn in seiner Entscheidungsfindung beeinflußen,
stellen aber keine Handlungsdirektive dar.

Sprich: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand." :D

Im übrigen stehen wir jederzeit mit einem Fuss im Knast.
Alleine die Teilnahme am öffentlichen Starßenverkehr stellt
- ohne die obige Problematik kleiner reden zu wollen -
ein ungleich größeres Risiko dar.

Das Leben ist eben lebensgefährlich.;)

VG Martin
 
Allerdings gibt es m.M. nach eine Rechtsunsicherheit,
wenn bei wissentlichen Befahren von verbotenen (öffentliche oder private Sperrungen) Wegen es zu einem Schaden kommt.
Da stellt sich mir dann die Frage, wie ich rausbekommen soll, welcher Weg, Trampenpfad und Wildwechsel, den wir hier in den Harburger Bergen nutzen, nun öffentlich oder privat bzw. erlaubt oder verboten ist.
Das wird mir auch keine Behörde o.ä. wirklich beantworten können.

Wer als Guide verhindert will, dass er für Schäden aus Handlung oder Unterlassung im Bereich leichter bis grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann,
sollte nachfolgenden Vieristufenplan zu Grunde legen.
  1. Nur volljährige TeilnehmerInnen mit unterschriebener Haftungsfreistellungserklärung (HFE, in erster Linie ein psychologisches Moment, verhindert aber nicht die Klageerhebung) und Vorschriften zum Verhalten und zur Minimalenschutzausrüstung. (*)
  2. Mitgliedschaft in einem Radverein
  3. Haftungsfreistellung (de facto nur eine Haftungsreduzierung, da es keine unbegrenzten Haftungssummen gibt) durch eine Vereinshaftpflicht für Vereinsaktivitäten
  4. MTB-Guide-Ausbildung. Mehr Wissen schafft Sicherheit.;)
Das mag bei organisierten (und bezahlten?) Kursen, wie du sie angeboten hast, möglich sein.
Aber wie ich oben schon geschrieben habe für Hobby-LMB Gruppen einfach nicht durchführbar.
Dann müßte theoretisch jeder in den gleichen Verein eintreten und auch jeder von jedem so einen Zettel unterschreiben lassen, für den Fall, dass gerade in den 10 Minuten was passiert, in denen er/sie mal die Führung übernimmt.
Das wären bei ner 10er Gruppe mal eben 90 Seiten Papier... :spinner:

Ich glaube ich verdränge diesen Beitrag einfach wieder und fahr weiter so "naiv" durch die Gegend wie bisher.
Wirklich schützen kann man sich nach dem, was ich hier gelesen habe, eh nicht.

Gruß
Sven
 
(1)Da stellt sich mir dann die Frage, wie ich rausbekommen soll, welcher Weg, Trampenpfad und Wildwechsel, den wir hier in den Harburger Bergen nutzen, nun öffentlich oder privat bzw. erlaubt oder verboten ist.
Das wird mir auch keine Behörde o.ä. wirklich beantworten können.


(2)Das mag bei organisierten (und bezahlten?) Kursen, wie du sie angeboten hast, möglich sein.
Aber wie ich oben schon geschrieben habe für Hobby-LMB Gruppen einfach nicht durchführbar.
Dann müßte theoretisch jeder in den gleichen Verein eintreten und auch jeder von jedem so einen Zettel unterschreiben lassen, für den Fall, dass gerade in den 10 Minuten was passiert, in denen er/sie mal die Führung übernimmt.
Das wären bei ner 10er Gruppe mal eben 90 Seiten Papier... :spinner:

Ich glaube ich verdränge diesen Beitrag einfach wieder und fahr weiter so "naiv" durch die Gegend wie bisher.
(3)Wirklich schützen kann man sich nach dem, was ich hier gelesen habe, eh nicht.

Gruß
Sven

Hallo Sven,
  1. Volksmund sagt: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!"
    Landrat und Forstbehörde können Dir da sehr wohl weiterhelfen,
    allerdings musst Du schon den ersten Schritt machen und fragen.;)
  2. Unentgeltliche Kurse! :eek: Darauf lege ich großen Wert.
  3. Warum immer diese Maximalforderungen? Ich bin sicher, keiner gestaltet sein Leben in anderen Bereichen so, dass man mit maximaler Absicherung und Rechtsicherheit durchs Leben wandelt.;)
    Lieber einen nicht 100%-igen Schutz (1-4 Punkte a la juchhu) als gar keinen Schutz und naiv durchs Leben ziehen.
Das stimmt formal juristisch. Trotzdem stellen Entscheidungen andere Gerichte eine grosse Hilfe da. Denn zumeist versuchen die Richter doch sich an anderen Entscheidungen zu orientieren. Zum einen, um ein gewisses einheitlichens Rechtsbild zu gewähren, zum anderen, weil sie sonst befürchten müssen, das zu sehr abweichende Urteile von höheren Instanzen geprüft werden.
(1)Deshalb ist die Arbeit des Rechtsanwaltes nunmehr weiniger das studieren der Gesetzestexte, sondern das stöbern in den Datenbanken nach ähnlichen Fallentscheidungen.

(2)Letztlich ist der Richer aber nur an den Gesetzestext gebunden.

ciao heiko

Hallo Heiko,
  1. Das ist aber der wesentliche Unterschied zu der Präzedenzjustiz z.B. in USA. Da hängt der Ausgang der Gerichtsverfahrens wesentlich vom Wissen und der Recherche der vertretenden Rechtsanwälte ab.
    Bei uns können Urteile durchaus richtungsweisend sein, aber ...
  2. letztlich entscheidet der Tatrichter nach Gesetzeslage und eigener Auslegung.
Schönes Beispiel ist der Prozess um den Oddset-Wettskandal.
Wie es derzeit aussieht, werden die Beklagten freigesprochen werden,
da ein Betrug nach Gesetzlage gegenüber der Oddset nicht vorliegt.
Obwohl die Volksseele / der gesunde Menschenverstand das definitiv anders sieht.

Fazit:

Ich empfehle jedem Guide, sich intensiv mit diesem Thema zu beschäftigen.
Wer regelmäßig Touren anbietet,
sollte wenigstens mit einer Haftungsfreistellungserklärung arbeiten.
So ein Formular (für alle aufgeführten Angebote des Guides) ist in weniger als fünf Minuten ausgefüllt und unterschrieben.
Wenn das ein Hindernis für eine(n) TeilnehmerIn darstellt,
fährt er/sie einfach nicht mit. Punkt.
Keine Arme, keine Kekse.

Ich habe mir auch anfänglich Gedanken gemacht,
ob das mit den Haftungsfreistellungserklärungen nicht übertrieben ist,
aber gerade weil meine Angebote unentgeltlich sind,
muss m.A. nach jede(r) TeilnehmerIn dafür Verständnis haben,
dass ich mich minimal absichern will.
Ein Restrisiko verbleibt ja schließlich weiterhin bei mir.

VG Martin
 
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