Hi ihr Guides,
mit dem Thema Versicherungsschutz mußte ich mich längere Zeit auch im Zusammenhang mit unserer Vereinsgründung beschäftigen. Dank zweier Juristen beim BLSV, die auch für die ARAG tätig sind, wurde mir auch so einiges klarer. Besonders wichtig war das im Zusammenhang mit unseren Biketreffs, die wir zum Teil auch über unser Internetforum einberufen.
Eigentlich könnte man meinen, dass es kein Thema ist, wozu das ganze... man hört ja nichts Negatives. Nun, ob wenig passiert oder geklagt wird ist wie Norman schon schreibt "eher eine Frage der Zeit." Vielleicht passiert auch deutlich mehr als man über eine Internetrecherche zu lesen bekommt. Unterhält man sich mit den Fachanwälten, dann passiert ziemlich viel - aber die sind halt auch nur im Sportverischerungsbereich unterwegs.
Auch wenn´s sich etwas blöd anhört, die "faktische Führerschaft" gibt es und ist durchaus mehr als nur eine juristische Hilfsbrücke den wahren Verantwortlichen auszumachen. Andererseits gilt im Sport auch die "Eigenverantwortung" und die Einbeziehung sporttypischer Gefahren. Das richtet sich aber auch nach dem Alter und der angesetzen Erfahrung- ihr geht immer nur von Volljährigen aus - wir denken auch an Jugendliche. Hier gibts noch die besondere Aufsichtspflicht zu beachten.
Für jeden Bockmist den ein Biker anstellt, weil er nicht fahren kann oder sich zu tollpatschig anstellt, kann er nicht den Guide verantwortlich machen. Denkste, das ist schon der erste Fehler... er kann es... klagen ist in Deutschland nicht verboten. Vieles wird zwar auch im Vorfeld verworfen, aber selbst bei uns im Spessart gab es schon ein Fall, der erst vor Gericht zu Gunsten des Beklagten entschieden worden ist. Zur Klage kommt es im Sportbereich oftmals auch auf Drängen einer Dritten Instanz (Anraten der eigenen Versicherung etc.), Absicherung von Regressforderungen und Folgekosten nach einem Unfall, Arbeitsausfall usw. Auch strafrechtliche Sachverhalte (Körpferverletzung) laufen über solche Klagen erst richtig an. Der eigentliche Biker muß euch nicht einmal böse gesonnt sein.
Um es kurz zu machen. Im MTB-Sport ist man als Guide durchaus in einer manchmal schwierigeren Lage. Das liegt vor allem daran, dass wir bei der Ausübung unseres Hobbys stark auf die Rechtslage hinsichtlich "verbotener Wege" achten müssen. Das da manches nicht so klar geregelt ist, lesen wir ja ständig. Wo wir privat einfach einmal durchfahren, weil wir es schon seit vielen Jahren hier so handhaben, dabei auch niemanden schädigen, kann das in einer Gruppe rechtlich bei einem Unfall schnell in eine Mithaftung des Guides ausarten. Ob dann ein Richter daraus einen Vorsatz macht oder es bei Fahrlässigkeit beruhen läßt unterliegt immer der Einzelfallbetrachtung oder des Geschickes des Rechtsanwaltes. Zumindest ist man schneller in einer Mithaftung drinnen als man vorher vielleicht dachte.
Die faktische Führerschaft übernimmt derjenige, der die Gruppe lenkt und leitet, wenn man so möchte, auf den gehört wird, dem die anderen folgen. Wobei das nicht einmal das "Hinterherfahren" als solches sein muß. Wenn du zu den anderen sagst, "So Jungs und Mädels, hier gehts jetzt saftige 30 Grad runter, einfach laufen lassen... passiert schon nix. Aufpassen bei den zwei aufeinanderfolgenden Felsabsätzen, ja nicht
bremsen, es ist nassss", dann nützt es wenig, wenn du vorraus fährst oder ob du oben bleibst und den letzten Zweiflern an der Befahrbarkeit noch ihre Bikerseele massierst!
@John Rico
Wenn du per Telefon oder über Internet etwas mit anderen vereinbarst ist das erstmal belanglos. Bist du derjenige, der die Gruppe durch die heimischen Gefilde anführt, dann bist du auch in diesem Falle der faktische Füher und übernimmst eine "gewisse" Verantwortung. Wie schwer diese Verantwortung auf deinen Schultern lastet hängt von vielen Faktoren ab, die im Klagefall immer einer Einzelfallbetrachtung unterliegen und geprüft werden. Darüber sollte sich jeder Guide im Klaren sein!!!!
So, bisschen Werbung für Vereine machen
Bei uns im Verein sind die Guides umfangreich abgesichert. Private Versicherungen sind schön und gut, haben aber auch oftmals ihre Ausschlußklauseln und die sind in vielen Fällen schneller auf den besagten Bäumen, als du bis drei gezählt hast. Bei uns gibts eine extra erstellte Infobroschüre zum Thema "Versicherungsschutz im Spessart-Biker e.V.", da uns das Thema wichtig erschien. Und das ist nicht die übliche ARAG-Sportversicherung im Detail Broschüre, die eh nur die wenigsten verstehen. Allerdings ist auch jedem Guide klar, dass es Grenzen gibt. Keine Versicherung schützt dich, wenn du vorsätzlich andere schädigst.
P.S.
Ich lese häufig auf IBC, dass anscheinend jeder Verein versichert ist - dem ist nicht so! Gleiches gilt für die Mitglieder in einem Verein.