Bikeunfall mit Auto, RECHTSFRAGE ?!?

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Deleted 30320

Guest
Hallo zusammen ! Ich hab da ein kleines Problemchen !
Und zwar hatte ich gestern einen kleinen zusammenprall mit einem Auto. Folgendes war passiert: Ich befuhrmit dem MTB einen Feldweg. Vor mir ein PKW. PKW hält am linken Fahrbahnrand an. Da ich links nicht vorbeikam fuhr ich rechts am Fahrzeug vorbei. Plötzlich reißt die Beifahrerin die Türe auf und ich klatsche ungebremst in die Tür. Mir ist im ersten moment außer nem Schock nicht viel passiert, lass mich aber trotzdem heute morgen biem Doc mal durchchecken. Die Tür is einmal fast 180° nach vorne gebogen. Am Fahrrad is nich viel dran auf den ersten Blick. Lenker ein wenig verzogen und Schalthebel sowie Bremshebel wahrscheinlich defekt.

Wie ist den nun die Rechtslage ? Hätte ich warten sollen ? Hat die Beifaherin den Unfall verschuldet indem sie unverhofft die Türe augemacht hat ?

Ich wollte heute vorsorglich meine priv. Haftpflicht anrufen. Polizeilich ist der Unfall nicht aufgenommen. Wird haben nur Adressen und Versicherungen ausgetauscht.

Is einem schonmal ähnliches passiert ? :confused: :heul: :confused:
 
Wald- und Forstwege sind meist durch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und mit Zusatzzeichen „Land- und fortwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet. Das Befahren dieser land- und forstwirtschaftlichen Wege ist also zumeist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 41, 49 StVO und das Befahren und Parken verstößt zudem gegen die landesrechtlichen Forst- und Waldgesetze. Die Polizei hätte ich auf jeden Fall geholt, da die Gegenseite zu 2 ist ( war ). Ruf mal vorab bei der Polizei an, und wenn Du Rechtschutz hast, Deinen Anwalt. Arztkosten, Bike Checken lassen, ect.
 
achso, das hätt ich natürlich noch dazu geben sollen: der fahrer des PKW war ein Bauer der den Feldweg befuhr weil er einen Acker mit Raps dot hat. Er war also quasi Anlieger.

War mal beim Doc ausser ner Prellung is nix !
Heut Nachmittag geht das Bike dann zur Werkstatt.
 
Wie ist den nun die Rechtslage ? Hätte ich warten sollen ? Hat die Beifaherin den Unfall verschuldet indem sie unverhofft die Türe augemacht hat ?
Ich wollte heute vorsorglich meine priv. Haftpflicht anrufen. Polizeilich ist der Unfall nicht aufgenommen. Wird haben nur Adressen und Versicherungen ausgetauscht.

Schwer zu sagen... Wie dicht warst Du hinter dem PKW, wie schnell, hast Du Handzeichen gegeben? Da das Auto erst kurz vorher gehalten hat, ist schon mit aussteigenden Leuten zu rechnen und das Tempo zu reduzieren. Ich hab allerdings noch nie getestet wie schnell man sein muss um eine Tür vorzubiegen... Bist Du ADAC-Mitglied? Die haben eine "Rechtsberatung" inkl., allerdings weiß ich nicht auswendig ob das nur bei der Plus-Mitgliedschaft der Fall ist. Von einem Laien wirst Du keine Antwort bekommen, die Gericht oder Versicherung standhält.

Grüßle Mark
 
also als der fahrer ausgestiegen ist war ich noch so ca. 50m entfernt, hab dann gebremst und wieder rollen lassen. hatte beim aufschlag schätzungsweise 10km/h drauf. gibt man handzeichen auf nem feldweg ?
 
Gut... hatte sich so angehört als ob Du voll vorbeigebrezelt wärst... Aber wer da jetzt zahlt... ich würd sagen 50/50, also jeder seins. Aber wie gesagt, ich bin kein Jurist.

Grüßle Mark
 
Also ich sehe das so:
Du hast dein Tempo deutlich reduziert und dadurch deiner Sorgfaltspflicht genüge getan. Der Beifahrer jedoch nicht. Also sehe ich sie Schuld mehr beim Beifahrer. Da du aber wahrscheinlich alleine warst und dein Unfallgegner jedoch einen Zeugen hat, sehe ich Schwierigkeiten auf deiner Seite zu beweisen, dass du vorsichtig vorbeigefahren bist. Zumal bei dem Schaden am Auto!!!
 
Ist es nicht so, dass grundsätzlich 1. rechtsverkehr in D ist und 2. derjenige, der aussteigt, auf rückwärtigen Verkehr achten muss?!?

Genau das sind die Probleme... Aber irgendwann (in der Fahrschule oder so ;)) hab ich auch mal gehört, das man von parkenden Autos 1 m Abstand halten soll wegen der Tür. Aber irgendwie halt ich das reinfahren bei ca. 10 km/h für unmöglich, bzw. unmöglich ohne den Arm der Frau zu treffen ODER noch anhalten zu können (gilt nicht bei Schnee/Eis, aber da wäre dann das Tempo zu hoch gewesen). Aber wir können hier alle nur spekulieren, letztendlich entscheiden das wohl die Gerichte.

Grüßle Mark
 
meines fahrschul wissens nach ist der fahrer des pkw schuld, denn als parkender verkehr hat man halt auf rückwärtiges zu achten, ich würde mir nur darüber gedanken machen, ob die beiden, sich doch noch ne andere geschichte ausdenken, bei der du den schwarzen peter bekommen könntest.

wie haben die beiden denn sonst so auf dich gewirkt? wütend? hinterhältig? eigentlich sind mir bauern eher als ehrliche leute bekannt.

das mit dem 1m seitenabstand kann höchstens eine vorsichtsregel für schulkinder sein, geht ja gar nicht im städtischen verkehr zu erfüllen.
 
Wald- und Forstwege sind meist durch Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und mit Zusatzzeichen „Land- und fortwirtschaftlicher Verkehr frei“ gekennzeichnet. Das Befahren dieser land- und forstwirtschaftlichen Wege ist also zumeist eine Verkehrsordnungswidrigkeit nach §§ 41, 49 StVO und das Befahren und Parken verstößt zudem gegen die landesrechtlichen Forst- und Waldgesetze. Die Polizei hätte ich auf jeden Fall geholt, da die Gegenseite zu 2 ist ( war ). Ruf mal vorab bei der Polizei an, und wenn Du Rechtschutz hast, Deinen Anwalt. Arztkosten, Bike Checken lassen, ect.

Gilt auch für Fahrräder (Verbot für Fahrzeuge aller Art) !!!!
 
Also im Harz steht glaube ich extra, dass Fahrräder erlaubt sind.

Und so wie ich es in der Fahrschule gerlernt habe, muß derjenige, der aussteigt aufpassen. Sonst könnte ja jeder auf einer viel befahrenen Straße die Tür aufreißen und wäre dann nicht Schuld.
 
meines fahrschul wissens nach ist der fahrer des pkw schuld, denn als parkender verkehr hat man halt auf rückwärtiges zu achten

Es war eben der Beifahrer... Und zu dem "nicht machbar"... Ginge es darum einen Radfahrer zu überholen, würde das auch gleich als "absolut unumgänglich" beschrieben. Soll jetzt nicht heißen, die Radfahrer auch so eng zu überholen, sondern den Unterschied zwischen "nicht machbar" und "nicht wollen" zu verdeutlichen. Zumal er ja auch ein Fahrzeug "überholt" hat.

Grüßle Mark
 
vorab eine frage zur verständlichkeit, warum bist du nicht links an dem pkw vorbeigefahren. war die durchfahrt aufgrund der fahrzeugbreite versperrt? konntest du nur rechts überholen. was für einen seitenabstand hast du eingehalten?
 
§ 14 Abs. 1 StVO fordert von jeder Person, die in ein Kfz ein- oder aus diesem aussteigt, ein Verhalten dahingehend, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Wenn beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, ist der Beweis des ersten Anscheins einer Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- oder Aussteigenden gegeben, so dass dieser erstmals haftet.
 
Hier der Leitsatz einer Entscheidung des OLG München. Die Entscheidung ist allerdings dahingehend zu modifizieren, dass dem Geschädigten seit 2002 auch ein Schmerzendgeldanspruch aus der Gefährdungshaftung zusteht (soweit § 7 StVG eingreift).

Gericht: OLG München 10. Zivilsenat
Entscheidungsdatum: 28.10.1994
Aktenzeichen: 10 U 4858/93
Dokumenttyp: Urteil
Quelle:
Normen: § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB, § 847 Abs 1 BGB, § 14 Abs 1 StVO ... mehr


Haftungsverteilung bei Radfahrerunfall durch unvorsichtig geöffnete Beifahrertür


Orientierungssatz

1. Wenn ein Radfahrer dadurch stürzt, daß - während er rechts an einem haltenden Fahrzeug vorbeifahren will - die Beifahrertür geöffnet wird, haftet der Fahrzeughalter bzw dessen Haftpflichtversicherung nur für den materiellen Schaden des verletzten Radfahrers; hinsichtlich der immateriellen Schäden kann der Verletzte nur den - unvorsichtig - die Tür öffnenden Mitfahrer in Anspruch nehmen.

2. Der Radfahrer muß sich aber gegebenenfalls ein Mitverschulden anrechnen lassen, wenn er den Unfall dadurch mitverursacht hat, daß er sich zwischen haltenden und parkenden Fahrzeugen - ohne Einhaltung eines ausreichenden Seitenabstandes - "durchgezwängt" hat. Sein Mitverschuldensanteil ist im Verhältnis zu Kfz-Halter und Kfz-Versicherung (hier: mit 2/3 zu 2/3 zu Lasten des Radfahrers) aber höher anzusetzen als im Verhältnis zum Insassen (hier: mit 2(3 zu 1/3 zu Lasten des Insassen).
 
Was hierfür vieleicht noch von Bedeutung sein könnte, ob der Autofahrer einfach dort parken bzw sich hinstellen durfte!War das eine gekennzeichnete Fläche fürs Parken oder abstellen? Falls nicht, denke ich das er nicht einfach den Weg zuparken kann egal ob er sich rechts oder links hinstellt.Falls dort Rettungswagen oder Feuerwehr durch müssen, hätte er ja auch eventuell diese Behindert und somit verkehrt gestanden!
 
Liest hier keiner mehr den Eröffnungsthread?
Es war ein Feldweg und Feldwege sind normal nur einspurig und nicht besonders breit!!!! Auf Feldwegen ist es auch normal, dass Landwirtschaftliche Fahrzeuge beim Parken fast die gesamte Fahrbahn blockieren. Da stellt sich auch die Frage, ob der Beifahrer mit einem Überholenden rechnen muss? Wenn nicht mehr genügend Platz zum Vorbeifahren ist, muss man Gegenfalls auch absteigen und vorbeischieben!

Edit: Oft sind solche Feldwege auch Privatwege! Sichwort: Zeichen 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und mit Zusatzzeichen „Land- und fortwirtschaftlicher Verkehr frei“
 
@Speedbullit:

Ich denke das ist genau der Punkt, war der Radfahrer fahrlässig oder nicht. Bei 10 km/h sicher nicht, aber ich kann mir bei der Geschwindigkeit nicht wirklich einen Schaden am PKW vorstellen, da eine Autotür auch mal eine Windböe aushalten muß.

@Stiffler:

Auf einem Feldweg ausgewiesene Parkplätze? Wahrscheinlich war der Weg links etwas Breiter oder sein Acker. Auf solchen Wegen ist kein Feuerwehr/Rettungswagen unterwegs (außer ein Radfahrer knallt auf eine Tür *SCNR*).

Grüßle Mark
 
Liest hier keiner mehr den Eröffnungsthread?
Es war ein Feldweg und Feldwege sind normal nur einspurig und nicht besonders breit!!!! Auf Feldwegen ist es auch normal, das Landwirtschaftliche Fahrzeuge beim Parken fast die gesamte Fahrbahn blockieren. Oft sind solche Feldwege auch Privatwege!


Wie Du sagst sind Feldwege normal nur einspurig und nicht besonderts breit, wie es im konkreten Fall war, dürfte allerdings nur der wissen, der vor Ort war. Meines Erachtens kann man ein Mitverschulden nur dann unterstellen, wenn links Platz war und dennoch rechts überholt wurde. Oder wenn mit Mach9 rechts vorbeigebrettert wurde.
War dem nicht so ist von einer alleinigen Haftung des Halters auszugehen.

Ungeachtet der Haftungsfrage würde ich auf jeden Fall die KFZHaftplicht anschreiben und dort den Schaden geltend machen. Über die Haftungsfrage kann man dann immernoch streiten.
 
...das ist doch alles Banane! Beifahrer bewegt sich (reißt Tür auf), ohne auf seine Umwelt zu achten - und verschuldet Unfall durch mangelnde Umsicht. Fertig.
 
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