Bikeverbot an der Isar/bayerisches Naturschutzgesetz

martin82

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Servus zusammen,

war heute mit ein paar Freunden an der Isar bei Pullach unterwegs wo wir ein paar trails gefahren sind. Dabei wurden wir von einem "Ranger" aufgehalten und nach Personalausweisen gefragt. Er wollte uns mal schnell eine Strafgebühr von 50€ aufbinden. Nachdem wir etwas verwundert gefragt haben was wir den verbrochen hätten erklärte er uns, dass nach dem bayerischen Naturschutzgesetz Mountainbiken auf Wegen die schmäler als 2m und keinen Kies als Oberfläche haben grundsätzlich verboten ist. Naja wir haben uns kooperativ verhalten und sind mit einer Verwarnung davongekommen. Ich hab mich jetzt im Internet ein bisschen informiert und folgende Seiten gefunden. http://www.adfc-bayern.de/rs_4_2002.htm
besonders bedeutend ist der artikel 23 auf seite 16. Ausserdem hier http://www.adfc-bayern.de/rs_4_2002.htm
unter richtig radeln in Wald und Flur.
Naja als ich mich mit dem "freundlichen Beamten" so unterhalten habe ist klar geworden das von seinem Standpunkt aus betrachtet Mountainbiken ungefähr überall verboten ist wo der sport getrieben wird. Meiner Meinung nach ist der Artikel 23 dieses Naturschutzgesetzes viel zu schwammig formuliert und kann auch anders interpretiert werden. Der Ranger hat übrigens massenweise leute angehalten und mit Strafgelden um sich geschmissen, dabei war es quasi ********gal ob jemand mit nem Trekkingbike auf einem stinknormalen weg gefahren ist der nicht den Kriterien entsprach oder ein Freerider der irgendwo einen Hang gebrettert ist.
Der gute Herr ist ügs ähnlich gekleidet wie ein Polizist trägt aber einen komischen "Ranger" Hut und is natürlich zu Fuss unterwegs. Bei den 130 Kilo dir er bestimmt mit sich rumschleppt ist er quasi auf Kooperation angewiesen, hinterherkommen würde er eh keinem Biker ;)

Trotzdem finde ich die ganze Sache etwas beunruhigend. Schliesslich sind die Isartrails ein geniales Gebiet wo man im Flachland ein bisschen Bike Spass haben kann. Wenn ich jetzt aber jedesmal 50€ zahlen muss, nein Danke.
Kann jemand die Rechtmässigkeit seiner Aussage bestätigen und wer wurde noch erwischt ??
 
was is dann mit dem adfc bericht.... ok ich hätte ihn vielleicht mal nach nem ausweis fragen sollen....
 
Amtsanmaßung ist auch am 1. April strafbar. Ausweis zeigen lassen, nichts sofort bezahlen. 2m-Regel gibts in Bayern nicht.

:daumen:

@ martin82: keine Ahnung, was da am 1. April los war, aber wenn sich die Gesetzeslage in Bayern geändert hätte, bin ich sicher, dass wir das vorab heftig hier kommentiert hätten. Wichtig daher, lerne Deine Rechte (und auch Pflichten) kennen und lass' Dich nicht so schnell verunsichern ...
 
Im BayNatSchG ist natürlich keine Beschränkung auf 2m festgeschrieben. Der ADFC-Kommentar bezieht sich auf die interne Rechtsauffassung des StMUGV. Den genauen Wortlaut dieser internen Papiere könnt Ihr hier nachlesen.

Die EUR 50,- waren also definitiv ein Aprilscherz. Inwiefern sich die Rechtsprechung jedoch an solchen Definitionen der Wegeeignung orientiert bleibt vollkommen offen. Der Spaß kann im Konfliktfall also ganz schnell aufhören...
 
ich hatte gestern und heute ebenfalls Kontakt mit Herren des Umweltschutzreferates.

Gestern: Älterer, freundlicher Herr im Ruhestand meinte, dass ich auf dem Weg (normaler Isartrail ausserhalb des ffh oder sonstig mit Schildern gesperrtem Weg) nicht fahren dürfte. Wir haben uns dann gut ca 15 - 20 Min. unterhalten. Witzig war der Beginn des Gesprächs, da er mit seinem frei laufenden Hund (älterer Goldie) eine Pfütze ausweichte (klassischer Wegeverbreiterer) ...

Heute: Anfang 50 mit dem wichtigen Schild "Ranger" (in der Hand trug er ein neues Schild "Landschaftsschutzgebiet") bellte mich auf einer Strecke, wo der normale, breite Weg aufgrund Baumarbeiten unfahrbar ist und jeder auf den ca 1m rechts laufenden Weg ausweicht, an, ich dürfte da nicht fahren, er diskutiere nicht und ich bekäme sofort ein Verwarnungsgeld und überhaupt. Auf meine Frage, auf welcher Grundlage denn bitte seine Hinweise basierte, verwies er auf das bayrische Naturschutzgesetz und dass Radfahrer nur auf aufgekiesten Wegen fahren dürften.

Ich gehe jetzt mal recherchieren. Würde mich aber auch freuen, wenn ich von Rechtskundigen usw. Auskünfte erhielte, wie sich das tatsächlich verhält.

Danke schon im Voraus.
 
hab einen ganz interesanten Link gefunden - und bin entsetzt über das Engagement von ein par Wichtigtuern die scheinbar sonst nicht viel zu melden haben und meinen jetzt "Ranger" zu sein - willkommen im wilden Westen!
Ich glaub ich leg mir jetzt erstmal nen Rechtsschutz zu :)

Der Herr Ude unser Bürgermeister ist übrigens auch begesiterter Radler und hat sogar ein Buch geschrieben, heisst "Stadtradeln" oder so - ich denke wenns hart auf hart kommt dann könnte man ja auch versuchen einen "prominenten" Fürsprecher zu gewinnen. Ausserdem ist da ja noch das gute alte Argument der gesunden Jugend die besser beim Bikem im stadtnahen Forst aufgehoben ist als am Stachus vor dem Kippenautomat.

der flo
 
Ich gehe jetzt mal recherchieren. Würde mich aber auch freuen, wenn ich von Rechtskundigen usw. Auskünfte erhielte, wie sich das tatsächlich verhält.
Es gibt keine weiteren Rechtsinfos, die hier nicht schon erwähnt wurden. Rechtsprechung zur Wegeregelung in Bayern ist mir bislang keine bekannt. Von einzelnen Anzeigen bei Mißachtung der explizit gesperrten "Brückenstrecke" am Ostufer oder vor ein paar Jahren auf den gesperrten Pullacher "GSG9-Trails" habe ich nur vom Hörensagen gehört.

Ich gehe aber davon aus, dass wir grundsätzlich schlechte Papiere haben, wenn eine autorisierte Behörde bestimmte Wege als "nicht geeignet" einstufen mag. Als Biker sind wir bislang nur geduldet und wo kein Wille ist, ist auch kein Weg!


Bezüglich Bestellung dieser "Sheriffs" siehe BayNatSchG Art. 43 Naturschutzwacht - nicht nur in Bayern kann jeder Hinz und Kunz mit hoheitlichen Rechten ausgestattet werden:

(1) 1Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden und der
Polizei können bei der unteren Naturschutzbehörde Hilfskräfte
eingesetzt werden. 2Sie sind während der Ausübung
ihres Dienstes Angehörige der unteren Naturschutzbehörde
im Außendienst und dürfen Amtshandlungen nur in deren
Gebiet vornehmen.
(2) Die in Absatz 1 genannten Hilfskräfte haben die Aufgabe,
Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften, die den
Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erholung
in der freien Natur regeln und deren Übertretung mit
Strafe oder Geldbuße bedroht ist, festzustellen, zu verhüten,
zu unterbinden sowie bei der Verfolgung solcher Zuwiderhandlungen
mitzuwirken.
(3) Die in Absatz 1 genannten Hilfskräfte können zur Erfüllung
ihrer Aufgaben
1. eine Person zur Feststellung ihrer Personalien anhalten,
2. die angehaltene Person zu einer Polizeidienststelle
bringen, wenn die Feststellung ihrer Personalien an Ort
und Stelle nicht vorgenommen werden kann oder
wenn der Verdacht besteht, daß ihre Angaben unrichtig
sind,
3. eine Person vorübergehend von einem Ort verweisen
oder ihr vorübergehend das Betreten eines Orts verbieten
(Platzverweis),
4. das unberechtigt entnommene Gut und Gegenstände
sicherstellen, die bei Zuwiderhandlungen nach Absatz
2 verwendet wurden oder verwendet werden sollen.
(4) Die in Absatz 1 genannten Hilfskräfte müssen bei Ausübung
ihrer Tätigkeit ein Dienstabzeichen tragen und einen
Dienstausweis mit sich führen, der bei Vornahme einer
Amtshandlung auf Verlangen vorzuzeigen ist.
(5) Das Staatsministerium für Landesentwicklung und
Umweltfragen kann im Einvernehmen mit den Staatsministerien
des Innern, der Finanzen und der Justiz durch
Rechtsverordnung die Begründung, die Ausgestaltung und
den Umfang des Dienstverhältnisses regeln sowie Vorschriften
über den Dienstausweis und die Dienstabzeichen
erlassen.



Wir müssen also zuerst einmal herausbekommen, für welche Behörde und warum diese Leute neuerdings in den Isarauen unterwegs sind (z.B. Referat für Gesundheit und Umwelt, Untere Naturschutzbehörde usw.). Bitte beim nächsten Kontakt also genau erklären und Ausweis zeigen lassen. Dann können wir beim Dienststellenleiter offiziell nachfragen, wer oder was tatsächlich dahintersteckt - nur die Wichtigtuerei einzelner "Ranger" oder eine gezielte, behördliche Vorgehensweise, z.B. nach Beschwerden durch Fußgänger, Einflußnahme Isartalverein oder was auch immer.
 
Wär vielleicht nicht schlecht, sich hier schonmal eine argumentation für den "ernstfall", sprich für ne begegnung mit den lustigen herren zurechtzulegen oder? @dertutnix: wie hast du denn agumentiert? die isartrails kann man ja nich als "steige" bezeichnen oder als reine gehwege. diese pfade haben sich ja hauptsächlich durch biker :)D ) gebildet. schwammige rechtslage...

die "Naturschutzwacht" falls es sich hier um eine solche handelt, wäre ja befugt IM VERGEHENSFALL die personalien festzustellen oder einen zur polizei zu schleppen um selbiges zu tun. Also brauche ich eine argumentation dem herren gegenüber, daß ich da fahren darf bzw daß das gesetz es nicht ausdrücklich verbietet. Somit wäre er dann nicht berechtigt weitere schritte einzuleiten.

also was meint ihr, was tun bzw wie argumentieren?
 
in der Hand trug er ein neues Schild "Landschaftsschutzgebiet"
nur das Schild ist neu:
http://www.muenchen.de/Rathaus/plan/lbk/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiete/136607/


In der Landschaftsschutzverordnung München (mit Isarauen) sind keine (weiteren) Verbote für Radfahrer formuliert:
http://www.muenchen.info/dir/recht/900/900_20051012.htm


Ansonsten hat sich der Pullacher AK Ortsentwicklung und Natur seinerzeit für eine zügige Ausweisung des Pullacher Isartals als Naturschutzgebiet eingesetzt, um dadurch bessere Durchsetzungsmöglichkeiten von Betretungs- und insbesondere Radfahrverboten zu haben:
http://www.mtb-news.de/forum/showpost.php?p=2189854&postcount=13

Kennt jemand den Entwicklungsstand, auch für die ähnlichen Bestrebungen am Ostufer?
 
also was meint ihr, was tun
Über die zuständige Behörde herausfinden was wirklich dahintersteckt.


bzw wie argumentieren?
"Bitte zeigen Sie mir die entsprechende Formulierung im (BayNatSch)Gesetz oder in der für dieses Gebiet gültigen Verordnung. Anhand welcher eindeutig nachvollziehbaren Kriterien (erkennbar, meßbar) trifft dieses Gesetz auf genau diesen Weg auf dem wir uns gerade befinden zu?"
 
In der Landschaftsschutzverordnung München (mit Isarauen) sind keine (weiteren) Verbote für Radfahrer formuliert:
http://www.muenchen.info/dir/recht/900/900_20051012.htm

zumindest in meinem Fall war es bei Baierbrunn, also Landkreis. Dürfte also nicht mehr die LHM zuständig sein.

Kennt jemand den Entwicklungsstand, auch für die ähnlichen Bestrebungen am Ostufer?
Mir hat der Herr am Ostufer, den ich ja am Samstag getroffen habe und der mir etwas von einer Empfehlung des Umweltministers erzählte und der mir auch keine Verwarnung geben wollte/durfte, dass das FFH-Gebiet mit weiteren Schildern ausgewiesen werden soll.

@ KäptnFR: ich 'abe gar nicht argumentiert, ich 'abe einfach still gewartet, bis er weg war, und bin dann gefahren (da ich nach netten Hunde- und entgegenkommenden Radlervergnügen schon ziemlich angefressen war, wäre jedes Wort an den bestimmten Herren evtl. zuviel gewesen. Insofern habe ich die Taktik "einfach mal die Klappe halten und abwarten" gewählt ...)
 
Beim Biken grundsätlich Geld und Papiere zu Hause lassen - denn wo es nichts gibt läßt sich nichts holen! Oder einfach Gas geben!
 
Ich hatte vorletztes WE auch ein tolles Erlebnis:

Wir waren mit 4 Mann im bayerischen Odenwald unterwegs und auf fuhren einem Holzrückeweg (so ne Schneise im Wald, durch die die Forstarbeiter das Holz abtransportieren) den Berg hinab. Auf dem etwas weiter bergab befindlichen Schotterweg, der den Holzrückeweg kreuzte, fuhr ein Golf Variant durch den Wald. Auf einmal macht dieser ne Vollbremsung und hält genau an der Kreuzung. Ein Endvierziger in grüner Lodenmontur springt heraus, sein Jagdhund ebenfalls. Er schreit mich an: "Seid ihr verrückt geworden, ihr macht ja alles kaputt!!!" Daraufhin ich, extrem ungläubig und mit ruhiger Stimme: "Bitte was!?! Was machen wir den kaputt?" Und zeige dabei auf den Holzrückeweg, der durch das schwere Gerät (Traktoren, Harvester) der Forstarbeiter völlig umgezackert war. "Ja aber ihr stört doch das ganze Wild! Ich zahl hier 5000 Euro Jagdpacht im Jahr und ihr verscheucht alles! (...)" Daraufhin kam von uns, wieder sehr sachlich und ruhig der Hinweis, dass wir doch genauso viel oder wenig das Wild stören würden, wie die zahlreichen Spaziergänger, die an jenem schönen Tag schon unseren Weg gekreuzt hatten. Der Jöger war immer noch voller Zorn und daher sehr laut: "Die dürfen genauso wenig durch den Wald! Ich zeig euch an!" Wir vier schauten uns alle fragend an und erwiderten dann: "Äähmm was!?! Seit wann darf man denn in Deutschland als freier Bürger nicht mehr überall spazieren gehen?" Der Jäger blieb bei seiner Meinung, beruhigte sich aber allmählich nachdem er merkte, dass wir uns ganz normal mit ihm unterhielten und wir nicht gleich auf Durchzug schalteten. Wir sagten, dass wir nicht seiner Meinung seien, uns beim Forstamt informieren würden.
Montags darauf rief ich auch beim Forstamt an und hatte zufällig auch gleich den Forstamtsleiter am Telefon. Der war sehr aufgebracht über den (O-Ton) "Möchtegernjäger" und gab uns vollkommen Recht. Er nannte mir auch gleich die entsprechenden Rechtsgrundlagen (sind leider zu groß für den Anhang, kann aber einfach gegoogelt werden): Laut Artikel 141 der Bayerischen Verfassung ist der Zugang zur freien Natur jedermann gestattet. In den Artikeln 21 bis 24 des Bayerischen Naturschutzgesetztes ist festgeschrieben, in welcher Art eben jene freie Natur betreten, befahren und benutzt werden darf (wer den genauen Wortlaut benötigt muss eben mal nach den Dokumenten googeln).
Ich hab mir jedenfalls die Seiten ausgedruckt und trage sie jetzt immer in meiner Satteltasche mit. Hoffentlich begegnet mir sehr bald wieder der Freund in grün, dann hau ich ihm (verbal) die Zeilen um die Ohren.
 
Hi,
ich hatte heute u.a. wegen dieser Geschicht einen Termin bei der Unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt München.

Ich habe das Thema dort geschildert und die zuständigen Leute schwören Stein und Bein das dies KEIN offizieller Mitarbeiter der Behörde ist und auch keiner der offiziellen Naturschutzwächter.
Man wusste aber vom Hörensagen das jemand seit etwa zwei Jahren immer wieder in diesem Bereich auftaucht, sich als Ranger ausgibt, und Camper von Kiesbänken vertreibt usw. usw.
Das LRA will der Sache nun einmal nachgehen. Es kann daher sein das nun die Naturschutzwächter verstärkt in diesem Bereich unterwegs sind um diesen ominösen "Kollegen" ausfindig zu machen.
Offizielle Naturschutzbeauftragte tragen normalerweise keine Uniform, sind aber an einer Anstecknadel erkennbar und können sich natürlich als solche ausweisen.

Naturschutzbeauftragte dürfen die Personalien feststellen, aber sie dürfen auf keinen Fall Bußgelder kassieren.

Mit dem LRA und somit auch den offiziellen Naturschutzbeauftragten stehe ich in Kontakt und ich glaube wir können eine gute Zusammenarbeit erreichen.
Sollte aber irgendjemand von euch auf diesen speziellen Typ stoßen: lasst euch nicht provozieren aber lasst euch den Ausweis zeigen und merkt euch den Namen und die angebliche Behörde. Dann bitte Rückmeldung an mich.

Servus
Wolf
 
wolf, endlich hast du zeit für die wirklich wichtigen dinge im leben! :daumen: Klasse dein engagement!

Ich freu mich schon auf die erste begegnung mit dem hans-kasper-ranger... :D
 
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