Licht bei Mtb unter 11kg? Und Strafe beim Schieben?

paddiee

Schütze
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Hi

also mir ist heute folgendes passiert. Ich schiebe meine Rennsemmel zur Schule im dunkeln. Wollte eigentlich heute Nachmittag noch eine Runde trainieren und hatte es halt mit. So plötzlich springt ein lieber Polizist um die Ecke und möchte mir meine Pflichten als Radfahrer näherbringen. Ich dachte " was????? ich schiebe doch und befinde mich nicht im Straßenverkehr...:mad: " Blalblablalbala letzten Endes hat er mir son einen Zettel aufgeschwatzt, mit dem was ich alles nachrüsten muss und ganze unverschähmte 10!!!!!€ Strafe. Gerade einen Tag vorm Abi kackt mich so ein fettbäuchiger Sesselpupser an, für nichts!!! Ich erzürnt zu Hause angekommen schlage die StvO auf und finde folgendes: Sportgeräte UNTER 11 KG GESAMTGEWICHT brauchen keine fest installierte Beleuchtung, allerdings muss die battriebetriebene nach StVZO zugelassen sein.

Da meine Mtb 10,4 kg wiegt, bin ich im Toleranzbereich. Aber am meisten ärgert mich die Tatsache, dass ich GESCHOBEN habe :mad: :mad: :mad:

Was meint ihr, soll ichs wagen mich meines Rechtes auf der Polizeiwache zu behaupten?? Oder hat einer ähnliche Erfahrungen gemacht wie ich?:confused:

Wäre um eilige Hilfe sehr dankbar, weil ich schon am Freitag vorgeladen bin und mir zusätzlich die schriftlichen Prüfungen im Nacken sitzen.

Gruß Patrick
 
hallo, ich würd mich von so nem pisser nicht einschüchtern lassen. steck dir ein paar stecklichter drauf und fertig. du hast ein sportgerät unter 11 kg. der möchtegernsheriff hat doch keine ahnung. ausserdem, wenn du das rad geschoben hast, dann kann er sich die strafe sonst wo hin stecken. das ist nicht verboten.
 
Das was er dir aufgebrummt hat, ist ein Bußgeld. Ich würde mir das Billigste vom Billigen ans Rad schrauben, halt ein günstiges Batterielicht und Reflektroen etc. Dass du geschoben hast, spielt keine Rolle - falls es Hart auf Hart kommt, wir dder halt behaupten.

Und nachdem du dein Rad vorgeziegt hast, reißte das Zeug wieder runter und verstaust es Daheim, bis zum nächsten Mal.


Habe eben in einem älteren Thread gelesen, dass ein Polizist behauptet hat, dass die Versicherung bei Nichtvorhandensein von Licht bei einem Unfall nicht bezahlt. Stimmt nur bedingt, die Versicherung muss nur nicht zahlen, wenn grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Und das kriegen die so einfach nicht durch. Ich persönlich fahr ohne Licht, immer :P
 
Hab' hier mal irgendwo gelesen dass "Sportgeräte" für die grünen Herren nur Rennräder sind. Mtbs sind da außen vor und müßten egal welches Gewicht sie haben immer mit Beleuchtung ausgestattet sein.
Nichts desto trotz war dem Cop wohl nur langweilig.
 
Strafe beim Schieben? Wo gibts denn sowas!

Ich hätte gesagt dass du es später wo reparieren lassen willst und deshalb schiebst, da kann der dir gar nix, ich hätte den Zettel gar nicht angenommen.

Gib ihn zurück und sag dass die Strafe völlig aus der Luft gegriffen ist (sofern es sich so zugetragen hast wie du schreibst).
Das ist völliger Humbug... Woanders sagen die Polizisten dass man schiebn soll wenn man kein Licht dabei hat :confused:
 
Ja, ich war tatsächlich verwirrt. Er hat sich damit gerechtfertigt, dass ich ja schließlich mit dem Fahrrad noch fahre und es nicht den ganzen Tag herumschieben würde.
Komischer Kautz, aber was solls, werde dahin gehen und mich mal kundig machen, was sie alles als Sportgerät ansehen und keinesfalls das Bußgeld bezahlen. Sind zwar "nur 10€" aber allerdings eine Sache des Prinzips.
 
Nicht so großartig aufregen, hilft meist mehr.

Bezahlen würde ich aber auf keinen fall.

Selbst wenn dein MTB über 11kg wiegen würde, könnte das der Polizist nur nachprüfen, wenn er eine GEEICHTE waage im Auto hätte, welche auch noch die gefordete Genauigkeit bringt.

Und in der StvO ist nirgends genau spezifizert, was ein "Rennrad" ist. Es steht nirgends "darf maximal eine Reifenbreite von 1.5" haben" oder ähnliches. Nur das Gewicht ist festgelegt.
 
Wenn du dein Rad schiebst oder trägst sollte eigentlich keine Strafe fällig sein. Ich bin allerdings kein Anwalt und urteile nach gesundem Menschenverstand (was vor Gericht nicht zulässig ist - ich weiß...).

Was genau ist denn die Begründung für die Verwarnung? Hast du schon bezahlt, oder warum bekommst du eine Vorladung?

Allerdings: das Ersetzen einer fest montierten Lichtanlage durch batteriebetriebene Lampen (die mitgeführt werden müssen) gilt tatsächlich nur (!) für Rennräder unter 11 kg. Nachzulesen hier: http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_67.php
Von Sportgeräten ist nicht die Rede.

Ich habe da selber mal mit einem Anwalt drüber diskutiert. Die Begründung dieser Ausnahme: Rennräder haben sehr dünne Reifen, die für einen Dynamobetrieb nicht geeignet sind (als dieses Gesetzt heraus kam, gab ist fast nur Seitenläufer).

Ein MTB besitzt dickere Reifen, die die Belastung durch einen Dynamo abkönnen, so dass die o.g. Ausnahme für MTBs und andere Arten von Fahrrädern nicht gilt. Soweit mein Anwalt.

Grüße,
Kroko
 
[...] gilt tatsächlich nur (!) für Rennräder unter 11 kg. [...]

Zeig mir die Stelle in der StvO, wo spezifiziert ist, was genau ein "Rennrad" ist?!

Vllt. hat ein (unter 11kg leichtes) MTB ja auch so leichte (und damit dünnwandige) Reifen, dass diese durch den Dynamobetrieb ebenfalls beschädigt werden?!

Kann mir keiner nachweisen und ohne ausgesprochenes Fachwissen des Polizisten kann er mir wohl kaum das gegenteil beweisen.
 
Was genau ein Rennrad ist, ist nirgens definiert (da gibts wohl jedesmal größere Diskussionen).

Die Juristerei geht davon aus, dass ein Rennrad so aussieht wie die Dinger, die bei der Tour de France verwendet werden. Und MTBs zählen da definitiv nicht zu.

Mein Anwalt sagte mir, dass ich mit einem MTB (und jedem anderen "Nichtrennrad") jeden Prozess verlieren werde. Der Begriff "Rennrad" sei nicht definiert, aber eben auch nicht beliebig dehnbar. Schon wenn man an seinem Rennrad einen geraden Lenker anbaut wird es schwierig. Und auch ein MTB mit Rennlenker ist kein Rennrad. Und bei einem MTB Rahmen mit 26" Rennrädern und Rennlenker gibt es große Diskussionen.

Tbird: für die Legislative und Exekutive ist es einfach (und sie kommen damit durch): Rad sieht aus wie bei Tour de France: Rennrad. Rad sieht nicht so aus wie bei Tour de France: Kein Rennrad.

So einfach ist das.

Das ist übrigens nicht meine Ansicht, sondern die übliche Aulegung der Gesetze nach Auskunft meines Anwalts. Und es lohnt nicht, darüber zu diskutieren oder sich aufzuregen, das ist halt so.

Kroko
 
Hm ist wohl das gleiche wie mit der "geringen Menge" ... aber da möcht ich hier nicht näher drauf eingehen :)

Heute wird auch bei meinem MTB mit 12,5kg und Batterie-Licht ein Auge zugedrückt, da heutiges (Led-)Batterie-Licht jedem Dynamo-Licht überlegen ist, solange die Lichtanlage StvO-Zulässig ist.
 
Tja, das ist echt harter Tobak. Letztlich ist es doch so, das du eindeutig Fußgänger warst. Ich würde den Polizisten darauf festnageln ob er dich wirklich "auf" dem Rad gesehen hat. Wenn nicht, wegen was hat er dich dann verknackt? Er kann dich nicht für etwas bestrafen was du später vielleicht tun wirst. Nämlich ohne Licht radln. Zu dem Zeitpunkt als er dich angehalten hat bist du gelaufen.Bin mal gespannt wie das ganze ausgeht.
 
"Hm ist wohl das gleiche wie mit der "geringen Menge" "
:-) ja, so in etwa.

Bei mir hat die Rennleitung auch nur einmal gemoppert, weil ich mit Batterielicht fahre (die Diskussion habe ich verloren und 10,- bezahlt - auf anraten meines Anwalts - daher meine o.g. Erfahrung.

Was mich aber immer bei paddie noch interessiert: mit welcher (offiziellen) Begründung musstest du zahlen? Schieben ist immerhin erlaubt - auch ohne Licht. Eigentlich solltest du dafür keine Strafe zahlen müssen (du hast ja deshalb geschoben, weil du kein verkehrssicheres Fahrrad hast - oder?). Oder bist du vorher noch gefahren und die Rennleitung hat das gesehen? Das ist dann schlecht.

Kroko
 
...Tbird: für die Legislative und Exekutive ist es einfach (und sie kommen damit durch): Rad sieht aus wie bei Tour de France: Rennrad. Rad sieht nicht so aus wie bei Tour de France: Kein Rennrad.

So einfach ist das.

Das ist übrigens nicht meine Ansicht, sondern die übliche Aulegung der Gesetze nach Auskunft meines Anwalts. ...

Naja, da hätte ich dann gerne schon ein Urteil gesehen, das selbiges belegt.
Der Punkt mit dem Rennrad in der STVO ist aber einfach zu klären:
Damals (als die STVO geschaffen wurde), gab es nur Hollandräder und Rennräder;)
Was ist mit Triathlonrädern (26 Zoll)? Mit Rennrädern für kleine Personen (26 oder gar 24 Zoll), etc.? Schutzbleche? Das einzige rechlich verwertbare in der STVO ist das Gewicht. Der Ausdruck "Rennrad" ist, soweit nicht anderweitig definiert, ein leeres Füllwort.

Die 10 € Strafe kann ich zwar prinzipiell verstehen, da die Polizei davon ausgegangen ist, daß Du mit dem Rad sicher noch fahren wirst, aber halt kein Licht dabei hast (das ist nämlich immer mitzuführen, selbst am Tage!).
Rechtens ist eine Knolle im Voraus natürlich nicht, sonst müßte auch jeder blechen, der sein Rad im Kofferraum hat;)
Ein Zeuge für die Situation wäre nicht schlecht gewesen. Oder aber eine schriftliche Aussage des Polizisten, daß Du nicht gefahren bist. Alles andere wird schwierig:(

P.S.: Wenn Du mit dem Rad "rollerst" (ein Fuß auf der Pedale), dann brauchst Du auch kein Licht;) Dann fällt das nämlich nicht unter Fahrradfahren.


Der Nikolauzi
 
Das hat der Herr Schutzmann einfach verplant, fürs Schieben ist nie eine Strafe fällig. Wenn Du umziehst und Deinen Schreibtisch in Deine neue Wohnung trägst, dann braucht der ja auch kein Licht.

Viel Glück beim Abi (wieso denn mitten im Januar?)!
 
auf die wache gehen und dienstaufsichtsbeschwerde einreichen ;)


der erste vernünftige Post seit meinem Letzten.

:lol:

Also, nochmal ausführlich; Das Du beim Schieben kein beleuchtetes Fahrrad brauchst ist wohl sonnenklar, ich dachte darüber bräuchte man nichts zu sagen.

was den Bussgeldbescheid, bzw. wohl eher die Verwarnung angeht, wäre es wohl ratsam Widerspruch einzulegen (ohne Begründung) und auf den Gerichtstermin zu warten. Da gibt´s dann Spaß für dich, wenn der Polizist vernommen wird.

Wichtig; unbedingt für Dich selbst schriftlich ein Gedächtnisprotokoll anfertigen...
 
Schon klar, dass Du Dein Fahrrad zur Schule schiebst!

@Kitor
Dir ist schon klar, welches Kostenrisko hinter Deinen Tipps steht oder?

Schon gehört, dass ein Polizist von Beruf Zeuge ist? Diesen Spruch gibt es im wahrsten Sinne nicht umsonst!

Im Übrigen hat der Angeschuldigte einer förmlichen Ladung nachzukonmmen. Richtig ist, dass er keine Angaben zur Sache machen muss, zu seinen persönlichen Verhältnissen schon!

Und das wegen 10,00 €!:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:
 
In diesem Fall müßte der Polizist aber lügen, um unseren Angeschuldigten zu belasten. Und das wollen wir ihm doch wohl nicht unterstellen oder? Insofern ist es völlig egal, wie gut er als Zeuge ist.

Was das schieben angeht ist es wurscht ob das wahrscheinlich ist oder nicht das er nicht den ganzen Weg schiebt, geschoben ist geschoben und für Wahrscheinlichkeit gibt´s keine Strafen....

Im übrigen brauchst Du bei der Polizei nicht zu erscheinen. Und zwar garnicht. Lies mal ordentlich, was ich schreibe. Eine Ladung kommt außerdem nicht von der Polizei.
 
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