Fahrrad ersteigert - was nun?

joppel

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19. Oktober 2007
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Hallo,

ich habe am 03.08.2008 ein gebrauchtes Dirtbike (Marke erstmal egal) Modell 2008 ersteigert. Mein Gebot lag bei um die 160 Euro. Neupreis sicher im die 800-900 Euro. Ein Schnäppchen sicherlich, da in der Artikelbeschreibung auch keine Fehler oder Defekte erwähnt werden.

Nun schrieb ich den Verkäufer schnell an und fragte nach der Kontonummer. Die Bezahlung über Paypal wollte ich vermeiden.

Der Verkäufer bat mich um Verständnis, dass Gebot sei ihm zu niedrig. ICh antwortete, dass es bindend wäre und ich auf der weiteren Abwicklung des KAufs bestehe.

Einige E-Mails später, in denen der Verkäufer mehrfach Probleme und Verzögerungen anführt, warte ich nun immer noch auf das Fahhrad.


Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Danke für jede Hilfe, auch moralische. Joppel
 
Wenn der nicht zuckt musst du wohl ebay kontaktieren und hoffen, daß die dem auf die Sprünge helfen. Der nächste Schritt wäre dann der juristische, aber wer will schon Anwälte treffen?:-)
 
Wie schon gesagt erstmal ebay einschlaten , danach anzeigen .

Käufer und verkäufer haben nach ende der auktion einen vertrag geschlossen , die ware gibts also zum ersteigerten preis .
Da gibts auch kein wenn und aber .

Er wird sicher nicht so doof sein das ganze vor gericht lösen zu wollen . Dort wäre er ohnehin schuldig , wegen betrug angezeigt und die kosten der verhandlung müsste er auch noch tragen .

Ander möglichkeit wäre dein geld zurück zu verlangen womit du dann aber das schlechtere geschäft machst . Aber auf sowas warten die dann nur und stellen den artikel paar tage später wieder rein :rolleyes:
 
Hallo joppel,


weswegen?


Anzeigen!

Dazu muss ich sagen, dass ich erstmal sehr misstrauisch war. Hätte ich nun die Zahlmöglichkeit über Paypal genutzt, hätte ich nicht genau gewusst, wohin das Geld geht. So hätte ich mich im Schadensfall auf Paypal verlassen müssen und da hört man ja auch nicht nur Gutes.

Meine Frage nach der Kontonummer blieb übrigens unbeantwortet. Der Verkäufer sagte mir, er schickt die Kontonummer und eine "Rechnung" per E-Mail, sobald das Fahrrad verschickt ist. Naja, seine Entscheidung. Nur das deutet aus meiner Sicht auch darauf hin, dass er das Rad vielleicht gar nicht abschicken will.
 
Dazu muss ich sagen, dass ich erstmal sehr misstrauisch war. Hätte ich nun die Zahlmöglichkeit über Paypal genutzt, hätte ich nicht genau gewusst, wohin das Geld geht. So hätte ich mich im Schadensfall auf Paypal verlassen müssen und da hört man ja auch nicht nur Gutes.

Meine Frage nach der Kontonummer blieb übrigens unbeantwortet. Der Verkäufer sagte mir, er schickt die Kontonummer und eine "Rechnung" per E-Mail, sobald das Fahrrad verschickt ist. Naja, seine Entscheidung. Nur das deutet aus meiner Sicht auch darauf hin, dass er das Rad vielleicht gar nicht abschicken will.

Um dann schlussendlich zu behaupten, du hättest das Rad vorher ja nicht bezahlt :-)?

Ich würd ihm die Aufforderung zur Abgabe der Kontonummer, sowie der Lieferung des Rades schön per Einschreiben/Rückschein schicken und gleichzeitig direkt ebay einschalten (ich trau der Wasserdichtigkeit von geschickten e-mails nicht so) :D
 
Is klar, der verschickt das Rad ohne von dir Geld bekommen zu haben und sendet dir die Überweisungsdaten erst mit dem Rad, merkst du was?:-)
Und btw., Junge, Junge, fast alles ist sicherer als ne Überweisung, denn die kannst du ohne juristische Schritte nicht rückgängig machen. Selbst Paypal kann dir da mehr helfen, obwohl diese Garantie bei denen die Pixel nicht wert ist, die sie auf dem Monitor einnimmt.
 
...und unabhängig davon...es wird dann sowieso drauf hinauslaufen, das ihm das Bike plötzlich geklaut wird (ohgott ohgott) und er das dan ersma alles über ne Versicherung laufen lassen muss, das ja eh sowas von lange dauert, und und und.

Ich würds, einfach weil ich keine Böcke auf sonnen Blödsinn hätte, dem ne schön schlechte Bewertung verpassen, Rachbewertungen seitens des VK gehen ja neuerdings nicht mehr :-)
 
Wann hast du das denn ersteigert? Kannst uns mal einen Link geben oder willst du das nicht?

Paypal ist eigentlich eine recht sichere Methode, da Paypal den ganzen Zahlungsvorgang sehr unbürokratisch und einfach einfriert. Wenn er dir das Bike nicht schickt bekommst du auch dein Geld wieder.

Du willst allerdings das Bike das ist mir schon klar, so gesehen hast du zwei Möglichkeiten:

1. Du Boxt das Ding durch. Rechtlich bist du auf der sicheren Seite
2. Scheiß auf das Bike, würde mich interessieren ob es wirklich so ein super Schnäppchen war/ist. Link?
 
Die Bezahlung über Paypal wollte ich vermeiden.

tja, hättest dich mal besser informiert, als gerüchten zu glauben. mit paypal zu zahlen ist einfacher und sicherer, als zu überweisen.
wenn du nun überweist und er dir irgend einen müll schickt, hast du erstmal ein problem, denn die überweisung läßt sich nicht rückgägig machen. bei paypal reicht dafür nur ein einfacher klick. dazu gibts mit ebay zusammen auch käuferschutz von bis zu 1000€

paypal ist zwar nicht in allen belangen gut, aber beim einkaufen sicherlich praktisch.
 
sorry, aber nicht denken, sondern informieren bringt dich weiter:rolleyes:

ist ja auch egal, daran kannst du nichts ändern. würde es einklagen, da du ein schnäppchen gemacht hast :D

Die Möglichkeit direkt mit Paypal zu zahlen habe ich ja jetzt noch. Denkst du das bringt mich weiter? Eventuell lässt er sich ja unter Druck setzen mit: Ich habe bereits bezahlt.

Anmerken möchte ich auch noch, dass es die erste Auktion des Verkäufers ist, Alter, wenn man aus der E-Mail Adresse schließt ca. 19 Jahre.
 
Die Möglichkeit direkt mit Paypal zu zahlen habe ich ja jetzt noch. Denkst du das bringt mich weiter? Eventuell lässt er sich ja unter Druck setzen mit: Ich habe bereits bezahlt.

Anmerken möchte ich auch noch, dass es die erste Auktion des Verkäufers ist, Alter, wenn man aus der E-Mail Adresse schließt ca. 19 Jahre.

Bezahl per paypal, droh ne Runde (Anwalt, Anzeige etc., schön sachlich, hau ihm ein paar Paragraphen umme Ohren ;-) was oft echt hilft, vor allem, wenn son Jungsspund einfach keinen Schimmer hat), der rennt dann quengelnd zu Papi, der ihm sagt "Selbst Schuld" und dann schaust halt :-)
 
also ich würde diesen relativ geringen betrag per paypal zahlen, denn durch die bist du für so einen fall abgesichert und bekommst dein geld im schlimmsten fall zurück. paypal wird auch die daten von dem kerl haben, da paypal das geld ja nur auf verifizierte konten übeweist. auf jeden dall wäre dein geld da erstmal nicht verloren und du hättest natürlich etwas mehr druck, da du bezahlt hast.

würde also per paypal zahlen und ihm freundlich schreiben, dass er dir das bike schicken soll, um seinen vertrag zu erfüllen. ansonsten gehst du zum anwalt, denn ihr beiden habt nunmal einen vertrag geschlossen. kannst auch etwas nach vertragsrecht googeln
 
joppel schrieb:
[...]

Wie würdet ihr weiter vorgehen?

Danke für jede Hilfe, auch moralische. Joppel

Tips was zu tun ist kann ich leider nicht geben, vor allem nicht ohne das wiederzukauen was schon gepostet wurde. Ich würde aber auf jeden Fall dran bleiben, da du in der Tat ein schönes Schnäppchen gemacht zu haben scheinst.

Da aber auch moralische Hilfe gefragt war (:D): Der Verkäufer scheint alt genug um rationale Entscheidungen zu fällen und hätte so ohne weiteres auch einen realistischen Mindestpreis für seine Auktion auswählen können um sich die jetzige Situation zu ersparen.
 
sieht nach nem unerfahrenen verkäufer aus. ich würde erstmal ebay einschalten, vielleicht glaubt er dir nicht, dass ihr nen verbindlichen vertag abgeschlossen habt (edit: dachte ich zumindest, bin mir aber nicht mehr sicher), wenn er das nochmal schriftlich von ebay bekommt sieht er es evt ein.
 
Zuletzt bearbeitet:
So, jetzt hab ich einfach per Paypal bezahlt und eine Frist bis zum 22.8. gesetzt bevor ich zu weiteren Mitteln gr:rolleyes:eifen werde.

Die Spannung steigt ...
 
Hi,

juristisch hast Du sicherlich einige Möglichkeiten, Dein Recht einzuklagen. Wobei Möglichkeiten ausdrücklich nicht das Gleiche wie "Chancen" sind.

Anzeigen halte ich persönlich für sinnlos, ein Betrug liegt hier schlicht nicht vor. Bleibt also nur, wenn Du es wirklich ernst meinst, zum Anwalt Deines Vertrauens zu schlappen. Oder aber Du rückst ihm, je nach Entfernung persönlich auf die Pelle. Risiko hier ist aber, dass Du u.U. schnell das Problem haben kannst, dass der Dich -Wahrheit hin oder her- der Nötigung bezichtigt.

Nächstes Risiko ist, dass der Typ keinerlei Knete hat und dann zahlst Du zunächst Deinem Anwalt die Auslagen, wenn gleich die angesichts des Streitwertes noch verschmerzbar wären. Aber zahlen tust Du zunächst, wenn bei dem nichts zu holen ist. Egal, wie das Verfahren ausgeht. Du hast dann die Möglichkeit, Dir Deine Auslagen bei ihm wiederzuholen.

Und ob Du das Bike wirklich bekommst, ist so gut wie ausgeschlossen. Dann ist es -es schrieb schon einer- zwischendurch verkauft worden, geklaut, kaputt, auf dem Mond etc. pp. Und verkaufen kann er, denn über EBay kommt KEIN Kaufvertrag zustande. Das heißt, er hat trotz der Auktion weiterhin einen uneingeschränkt einredefreien Anspruch auf sein Bike, d.h. er kann es völlig legal und unanfechtbar an einen Dritten veräußern.

Daraus resultierten dann ggf. Schadensersatzansprüche hinsichtlich des entgangenen Schnäppchens für Dich, wobei auch hier gilt:

Auf hoher See und vor Gericht...da bist Du in Gottes Hand.

Mein Tip ist: So wurmend das sein kann, schlechte Bewertung reinhämmern und sich für das vermeindliche Schnäppchen nicht den ganzen Ärger an den Fuß nageln. Das kann einerseits sehr lange dauern und dabei auch ne Menge Nerven kosten. Das lohnt sich nach meiner Auffassung einfach nicht.

Wenn Du aber total verliebt ins Bike bist ;-) Versuch Dein Glück.

Viele Grüße

TXLRudi
 
BULLSHIT,
es ist ein gültiger Kaufvertrag zustandegekommen! Ob geklaut,zerstört,verlegt ist piepegal.Der Verkäufer muß liefern.Wenn er`s nicht mehr hätte, müßte er sogar Ersatz beschaffen.So sieht die aktuelle Rechtsprechung aus.
 
Hi sl720sc,

stimmt, habe noch mal nachgelesen. Ich hab das anders in Erinnerung, wobei hier aber dennoch durch Joppel nachzuweisen wäre, dass tatsächlich ein Kaufvertrag zu Stande gekommen ist.

Aber sorry für meine Fehldarstellung, da hab ich Mist geschrieben. Bezüglich des Risiko allerdings bleibts dabei, möglich ist alles, was rauskommt ungewiss.

Viele Grüße

Rudi
 
Ebay weißt dich als Käufer darauf hin das man nach dem Kauf eines Artickels (also durch das Gebot) du dazu verplichtet bist die Wahre zu bezahlen. Aber genau das gilt für den Verkäufer auch. Und das du das Bike zu dem Preis ersteigert hast ist dein volles Recht! So isses bei Auktionen.

Ich hatte einen ähnlichen Fall, Wenn du seine Kontacktdaten nicht hast kannst du sie im normalfall über ebay.de Deutschland (AG) beziehen. Dann Drückst du ihm ein Brief vom Anwalt rein. Und dann bekommst du dein Radel ;)

Gruß
 
Vor Jahren, hat jemand billig einen PKW ersteigert. Der Verkäufer wollte den nicht rausrücken usw. war ihm auch zu billig weggegangen.
Das habe ich mir gut gemerkt.:daumen:
BGH, Urteil vom 7. November 2001- VIII ZR 13/01 - OLG Hamm - LG Münster

Der Beklagte lehnte die Lieferung des Pkw zu dem Gebot des Klägers mit der Begründung ab, es sei noch kein Vertrag zustande gekommen; er war jedoch zu einem Verkauf des Fahrzeugs zum Preis von "ca. 39.000 DM" bereit. Vorsorglich focht er seine etwaige Willenserklärung wegen eines Versehens bei der Eingabe des Startpreises an.
Der Kläger hat den Beklagten auf Übereignung des Pkw Zug um Zug gegen Zahlung von 26.350 DM in Anspruch genommen.
...
Entscheidungsgründe:
I. Das Berufungsgericht hat im wesentlichen ausgeführt, zwischen den Parteien sei ein Kaufvertrag wirksam zustande gekommen.
...
II. Die Revision hat keinen Erfolg. Die Parteien haben einen wirksamen Kaufvertrag über den vom Beklagten auf der Web-Site von r. .de angebotenen Pkw geschlossen.
...
a) Außer Frage steht, daß das online abgegebene Höchstgebot des Klägers eine wirksame, auf den Abschluß eines Kaufvertrages mit dem Beklagten gerichtete Willenserklärung darstellt.
http://www.lrz-muenchen.de/~Lorenz/urteile/njw02_363.htm
Schick ihm das BGH Urteil. Das Recht auf deiner Seite. :lol:
Der sollte seinem Papi das mal zeigen. Wenn es mein Sohn wäre würde ich sagen Pech gehabt. Viel Lehrgeld bezahlt.

Wer allerdings etwas versteigert ohne dafür zu sorgen das der gewünschte Mindestpreis erzielt wird ist selber schuld.
 
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