Reflexfolie zum aufkleben?

Lord Shadow

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Gibt es eine hochwertige Reflexfolie zum aufkleben?
Musste mal wieder die Erfahrung machen, dass die Bull... äh Polizisten bei uns nicht besonders liberal sind und mich haben sie als einzigen Streetfahrer bei uns in der Stadt leider besonders auf dem Kieker.
Licht in den Rucksack geht ja noch, aber den ganzen Reflektorkram will ich mir nicht in den Rucksack stecken. Also würde ich an Pedale und Felgenflanken/Lenker gerne unauffällige Reflexfolie pappen. Jemand nen Tipp?
 
Erstmal mein Beleid ;)
Bei uns werden fahrradfahrer nie aufgehalten, die Bullen kümmerts auch nicht wenn man mit dem Mofa zu zweit aufm Gehweg in falscher Richtung fährt welches auch noch viel zu schnell fährt.... (schon geschehen, nur so als Beispiel ;))

Also.

eBay
www.reflex-folie.de
Baumarkt
oder mal im Radlgeschäft nachfragen, evtl. haben die ja was da oder können es bestellen.

Bestimmte Modelle gibt es meiner Ansicht nach nicht, ich glaube du schneidest das einfach aus nem Quadrat aus oder so^^
 
Ich bezweifel, dass sowas hält, aber hast du mal über Speichensticks nachgedacht? Es gibt da so 8er Packs, die zwar nicht die StVZO erfüllt, weil dafür muss man an jede eine machen, aber ich denke man sieht die gut genung und evtl. reicht das ja den Polizisten.
Für Vorbau und Sattelstütze gibt es auch Reflektor clips.

EDIT: Noch was eingefallen: Als Rücklicht ein Busch und Müller Relite D, das hat einen StVZO zugelassenen Reflektor drinnen ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Beim Werbefachmann gibt es Reflektionsfolie (die Polizei oder auch LKW´s haben das auf den Autos) reflektiert das Licht beim anstrahlen.
Die Folien gibts auch in verschiedenen Farben - ob das allerdings den Helfern reicht weiss ich nicht.
 
Hi,

ja klar gibts das.
Ich habe mir in der Bucht weiße Reflexfolien gekauft und diese je nach Bedarf mit der Schere zurecht geschnitten.

Schön gleichmäßig am Rahmen und am Helm aufgeteilt und aufgeklebt.

Da leuchtest Du wie ein "Weihnachtsbaum" wenn dich einer mit nem Licht anstrahlt :daumen:

P.S. mein Zeugs wird gerne fürs Geocatching genommen.
gibts in weiß, rot und schwarz


Grüße
Zanderschnapper
 
Es gibt auch schwarze Folien, die weiß reflektieren. Sowas hab ich an meinem Alltagsbike an der Gabel. Tagsüber sieht man fast nichts davon, und nachts erstrahlt die Gabel in hellem weiß :lol:
 
Somit bringt es dir nichts, denn wenn die ein Busgeld kassieren können sie es alleine dadurch begründen, dass diese Folie nicht der StVZO entspricht ...
 
Hier mal der Volltext:

§ 67 Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) 1Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). 2Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden (Batterie-Dauerbeleuchtung). 3Die beiden Betriebsarten dürfen sich gegenseitig nicht beeinflussen.
(2) 1An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. 2Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. 3Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. 4Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.
(3) 1Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. 2Der Lichtkegel muß mindestens so geneigt sein, daß seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. 3Der Scheinwerfer muß am Fahrrad so angebracht sein, daß er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. 4Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.
(4) 1Fahrräder müssen an der Rückseite mit

1.
einer Schlußleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,
2.
mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und
3.
einem mit dem Buchstaben "Z" gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler

ausgerüstet sein. 2Die Schlußleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. 3Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.
(5) 1Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlußleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. 2Diese Schlußleuchte muß unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.
(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.
(7) 1Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

1.
mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder
2.
ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades

kenntlich gemacht sein. 2Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. 3Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.
(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.
(9) 1Der Scheinwerfer und die Schlußleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. 2Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlußleuchte allein leuchten.
(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.
(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1.
für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;
2.
der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlußleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Abs. 1 Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;
3.
Scheinwerfer und Schlußleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;
4.
anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlußleuchte nach Absatz 4 Nr. 1 darf auch eine Schlußleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.

(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.

Hervorhebungen von mir. Entgegen anderslautender Gerüchte sind auch Rennräder nicht von der Pflicht befreit, die ganzen Reflektoren mitzuführen, es sei denn, sie nehmen gerade an Rennveranstaltungen teil.
Wie "Rennrad" auszulegen ist, ob das also auch für ein MTB gilt, ist streitig. Wie es ein Polizist/Gericht auslegt, ist also zunächst mal Glückssache.
Bei uns auf dem Land sehen das die meisten Polizisten zum Glück recht entspannt und bestehen tagsüber nicht auf das Mitführen von Licht. Wenn sie Dich nachts ganz ohne erwischen gibt's natürlich Ärger (und das zurecht, wie ich finde). Ein striktes Beharren auf den kleinlichen, veralteten Vorschriften der StVZO habe ich aber noch nicht erlebt. Dafür sind die Polizisten, mit denen ich bisher zu tun hatte, zu vernünftig.
 
wenn's nicht nur um stvo sondern auch um sinnvoll geht:

diese "speichensticks" halten sehr gut und bringen echt was.
haben das mal mit dem auto/licht getestet,
durch die windschutzscheibe sieht man die diodenlampen nicht sehr gut.

was uns aufgefallen ist:
auf den rucksack sollte auch etwas.

hat jemand nen link für reflektierendes material,
das ich aufnähen kann?

hab im moment nur ein paar reste
einer abgeschnittenen regenhose.
 
wird echt mal zeit für ein Update des Gesetzes. Hitler ist ja auch schon tot.
Bei uns sind die Grünen zum Glück glücklich wenn man was leuchtendes Vorne und was leuchtendes Hinten hat (bei mir das Blackburn Flee Set).
 
Wieso es das Gesetz so noch gibt frage ich mich eh, es wird doch so häufig ausgeweitet und nichts davon steht drinnen.
Die Polisten sind froh, wenn jemand funktionsfähiges Licht und ein paar Reflektoren sinnvoll angebaut hat. Einen Polizisten, der eine gute LED-Akkulampe am 20 kg DHler verbietet halte ich für sehr praxisfremd und sowas habe ich auch noch nie erlebt. Die Zulassungsstellen erlauben 12 V Anlagen, 10 Watt Xeonbrenner (Big Bang), 5 Watt Mirage und 8 V IQ-Fly. Diodenlampen sind technisch bedingt nicht kompatibel mit dem Gesetz, ne LED hat 3,5 V - 4 V und was in die KSQ betrieben wird ist eh wurscht. Speichensticks sind erlaubt obwohl sie weder orange noch ein umlaufener Streifen sind.
 
Mit Licht fahren ist klar. Aber so wie sich die freundliche Dame bei uns auf dem Revier letztens aufgeführt hat, möchte ich ihr nicht ohne die Komplettausrüstung im Rucksack begegnen. Obwohl wir, wenn wir nach Dunkelheitseinbruch im Sommer in der City, abseits der Straßen unterwegs sind auch ohne fahren.
Bike ist ein extra stabiles Stahlhardtail mit 14kg.
 
Hallo Karwendelfuchs,

ein Anbieter von schwarzer Reflexfolie ist z.B. www.eifrig.de/pi4/index.html (Zubehör für Geocaching). Folien sind von Oralite, nicht von 3M.

Hatte mir selbst einige Streifen im Sommer 2008 dort bestellt, zugeschnitten und auf meinen schwarzen Rahmen geklebt. Bisher keine Probleme, trotz Schlammschlacht und anschließender Wasserspiele.

Gruß
Dirk
 
Bei Conrad gibt es das Scotchlite M3 Reflektor Material der Sekuclips auch zum zuschneiden als Klebestreifen.
Hab damit die alten Reflektoren in den Pedalen noch zusätzlich überklebt die Orange wahren für besser Reflektion und am neuen Bike wo die Pedalen keine hatten nen Streifen als Ersatz rein geklebt :daumen:
Bin sowieso der absolut Freak was das angeht ^^
 
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