Mal wieder der Klassiker. Canyon darf/soll erstmal das ausbaden was der Federgabelhersteller an Knorz baut.
Was ist denn defekt, was solls Kosten?
Thema
Gewährleistung:
Grundsätzlich beträgt die Gewährleistung entsprechend § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB 24 Monate bzw. 2 Jahre. Nach 6 Monaten tritt Beweislastumkehr ein. Du musst also nun beweisen das der Mangel schon beim Kauf bzw. Übergabe durch Canyon vorlag. Also dir canyon kein mangelfreies Rad bzw. Federgabel geliefert hat. Wären es weniger als 6 Monate ist Canyon in der Beweispflicht. Wohl gemerkt geht es nicht um einen Defekt z.B. in Form von Verschleiss sondern um einen Mangel an der Sache bei sachgemäßer Benutzung. Es ist normal das so ein Mangel auch erst später sichtbar werden kann, daher gibt es 24 Monate Gewährleistung in diesem Fall.
Mit 10 Monaten liegst du innerhalb der Frist für die Federgabel (im Handbuch mit "Öl wechseln, Service" bezeichnet) die Canyon mit "jährlich" angibt. "Schrauben kontrollieren" ist mit monatlich angegeben. An anderer Stelle im Handbuch steht zwar eine 'Empfehlung' das eine erste Inspektion des Rades nach 100 bis 300 km oder innerhalb 6 Monaten erfolgen "sollte", aber das ist von der Formulierung 'non mandatory'. Also kein Muss und bezieht sich auch nicht ausdrücklich auf die Federgabel sondern Schaltung nachstellen, Speichen etc. Zumal für die Federgabel eben an anderer Stelle im Handbuch explizit ein Intervall für die Federgabel mit 'jährlich' angegeben ist.
Im
rockshox Handbuch ist z.b. der bzw die Ölwechselintervalle mit 100h und 50h angegeben. Also unmittelbarer mit der tatsächlichen Benutzung verküpft und somit unter Umständen kürzer als 'jährlich'. Aber ich habe noch keine Gabel mit direktem Betriebsstundenzähler gesehen. Das lässt sich wenn dann nur indirekt und Pi mal Daumen am Verschleiss festmachen.
Handelt es sich um einen Mangel entsprechend Gewährleistung ist in diesem Zusammenhang Interessant wer die Kosten trägt. Das wird in §439 BGB Abs. 2 eindeutig klargestellt, weshalb es daran absolut nichts zu rütteln gibt:
"Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen."
Thema
Garantie:
Canyon selbst gibt "nur" eine freiwillige Garantie (5 Jahre) auf den Rahmen und knüpft das auch an gewisse Bedingungen. (Erstbesitzer, Sachgemäßge Benutzung wie von Canyon definiert). Also unabhängig von der gesetzl. vorgeschrieben Gewährleistung über 24 Monate.
Rockshox /
sram corporation gibt dir eine Garantie (wiederum unabhängig von der Gewährleistung) von 2 Jahren auf die Federgabel. Knüpft das aber auch z.B. an Bedingungen wie Erstbesitzer. Allerdings werden dort (Handbuch
rockshox) die Worte Gewährleistung und Garantie etwas durcheinander geworfen was vermutlich einer schlampigen Übersetzung zu verdanken ist. Typischer China/Taiwan (t)ouch

Allerdings ist die Überschrift "Garantieumfang" eindeutig zu verstehen. Die Liste die
sram als dem natürlichen Verschleiss unterliegend aufzählt, ist allerdings auch nicht gerade kurz. Aber dennoch eine gewisse Erweiterung über die Gewährleistung hinaus.
Wobei man dann bei einem auftretendem 'Defekt' immer noch genau schauen muss ob es wirklich ein verschleissbedingter Defekt oder eben doch ein 'echter' Mangel ist. Nichts ist für die Ewigkeit gebaut. Und hier wird es dann spannend. Denn dann wird man schnell mit dem beliebten Satz abgespeist: "Stand der Technik", um einer Gewährleistung / Garantieleistung aus dem Weg zu gehen. Diesen Satz ("Stand der Technik") mal merken.
Auch ist es nicht möglich etwas grundsätzlich als Verschleissteil zu definieren und dann jegliche Haftung von vornherein abzulehnen - das geht natürlich nicht. Auch ein Verschleissteil kann einen eindeutigen Mangel haben.
Im Falle einer
Garantieleistung (hier greift dann §439 BGB nicht) kann der Verkäufer oder Hersteller selbst definieren wer die Kosten zu tragen hat. ( Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten). Canyon definiert das dann im Fall der erweitern Garantie auf den Rahmen wie folgt " [...],weitergehende Kosten wie Montage, Transport etc. werden von uns nicht übernommen".
Hoffe alle Klarheiten sind beseitigt.
Wenn es sich um einen andern Federgabelhersteller handelt entsprechend mal da ins Handbuch reinschauen.
Gruß