Garmins können jetzt auch Rasterkarten!

Ich kriegs nicht gebacken. Wird im Oregon 300 einfach nicht angezeigt.
Das Bild hat 1276x1754, 72x72 PPI, 782kb.
Als kmz exportiert und einen Ordner Garmin/CustomMaps gemacht und da abgelegt.
Taucht aber nicht als Karte auf und wird nicht angezeigt.
Was mache ich falsch?
Habs geviertelt auf 654x975, geht aber auch nicht. :confused:

Ok, Ok, wer lesen kann ist im Vorteil. Voraussetzung ist ja 3.22beta.:rolleyes:

Nu gehts. Super! Endlich gescheite Karten. :daumen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Was daran toll ist?
Nun, es gibt Gegenden, da gibt es keine vernünftigen digitalen Karten.
Aber vielleicht eine gute Papierkarte.
Man kann nun diese Papierkarte einscannen und als Rasterkarte ins GPS hängen.
Man hat dann z.B. die Wanderrouten oder MTB-Routen mit drin und braucht nicht mehr einem Track ins Leere zu folgen.
Ist natürlich bei den meisten Karten höchst illegal, da oft schon scannen streng verboten ist. :eek:
Es lassen sich z.B. die sehr guten DAV-Karten, egal ob digital oder Papier, ins Garmin bringen.
Ich würd sie ja jederzeit kaufen fürs Garmin, schon um mir die Arbeit zu sparen, wird aber nicht angeboten. :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist natürlich bei den meisten Karten höchst illegal, da oft schon scannen streng verboten ist.

Als Biker und promovierter Urheberrechtlicher erlaube ich mir einen Einwurf:

§ 53 UrhG erlaubt ausdrücklich die „Vervielfältigung eines Werkes [...] zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern“. Das ist die gesetzliche Rechtslage. Dieses gesetzlich dem Nutzer eingeräumte Recht kann auch der Hersteller der Papierkarten nicht in den Lizenzbestimmungen abbedingen. Selbst wenn die Lizenzbestimmungen überhaupt und grundsätzlich wirksam sein sollten, verbietet § 307 BGB, in solchen Lizenzbestimmungen, vom „wesentlichen Grundgedanken“ einer gesetzlichen Regelung abzuweichen. Wesentlicher Grundgedanke des Urheberrechts ist es aber nun einmal, dass ich eine Privatkopie von geschützten Werken anfertigen darf.

Fazit: Ich darf eine Karte, die ein Freund oder ich legal erlangt haben, beliebig einscannen und digitalisiert in meinem Navi benutzen.

Klarstellung zu Garminkarten: Wir sprechen hier über Papierkarten. Software schützt das Urheberrecht anders. Aber auch digitale Karten sind im urheberrechtlichen Sinn keine Software. Denn damit im urheberrechtlichen Sinn etwas als „Software“ gilt, muss es Schleifen und bedingte Sprünge ausführen können. Beides kann eine Garminkarte nicht. Man kann nun überlegen, ob Garminkarten dann als Datenbankwerk geschützt sind, oder ob der vieldiskutierte rechtliche Schutz technischer Schutzmaßnahmen bei den Graminkarten greift. Darum geht es hier aber nicht, und das können wir bei Bedarf gerne woanders diskutieren.

Bitte entschuldigt diese längeren Ausführungen. Aber mich stört einiger Unfug, der zur Rechtslage bei den Karten verbreitet wird. Teilweise wird behauptet, man dürfe noch nicht einmal Screenshots anfertigen, posten und diskutieren. Das ist falsch. Das Urheberrecht stellt eine Balance zwischen den Interessen des Nutzers und denen des Rechteinhabers dar und ist kein einseitiges Totschlagsinstrument.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wesentlicher Grundgedanke des Urheberrechts ist es aber nun einmal, dass ich eine Privatkopie von geschützten Werken anfertigen darf.
Schön wär's. Der Grundgedanke des Urheberrechts ist jedoch der Schutz des Urhebers, nicht des Nutzers. Und der sieht seine Karten irgendwo zwischen Buch/Zeitschrift (Papierform) und Datenbank (elektronisch). Mehr als einen kleinen Ausschnitt zur privaten Nutzung zu scannen/kopieren ist dir bei aktuellen Werken nicht erlaubt. Publizieren (z.B. auf der Webseite) geht ohne Zustimmung gar nicht.

Wie auch sonst, gilt in diesem Bereich allerdings: "wo kein Kläger, da kein Richter".
 
und was ist so toll an den Rasterkarten?


Würde ich auch gern wissen. Das Kalibrieren von Rasterkarten war schon mit Fugawi am PC ein Krampf und total ungenau.

Ich finde ja sowieso, dass die Rolle von Karten auf den Navis überschätzt wird. Mit schlecht kalibrierten Rasterkarten wird es nur noch nerviger.

Ich war am WE gerade mit meinem GPSMAP60 und der OSM-Karte als Tourist in Berlin unterwegs.

Nach einer Stunde habe ich mir eine Papierkarte gekauft, weil ich den Kartenauschnitt auf dem Gerät nervig fand und die sich ständig drehende Karte satt hatte.

Ich komme nach nun längerer Kartenutzung auf dem Gerät immer mehr zu der Erkenntnis, dass die einzig sinnvolle Nutzungsart des GPS beim Biken das Nachfahren heruntergeladener oder vorher am PC erstellter Tracks/Routen ist.

Wenn man dann die Möglichkeit hat, seine aktuelle Position mit Hilfe des GPS-Gerätes auf einer mitgeführten Papierkarte zu bestimmen, weil man im Notfall von dem geplanten Track abweichen muss, ist es perfekt.

Live-Navigation auf dem Mäusekino des Geräts kommt für mich immer weniger in Frage. Deshalb brauche ich schon gar keine Rasterkarten...

Aber da hat sicher jeder so seine bevorzugte Arbeitsweise.

VG
 
Mehr als einen kleinen Ausschnitt zur privaten Nutzung zu scannen/kopieren ist dir bei aktuellen Werken nicht erlaubt.

Nein, das stimmt nicht. Bitte lies den oben von mir verlinkten § 53 UrhG: „Das Werk“ darf kopiert werden. Das Recht zur Privatkopie ist also nicht lediglich auf „Teile“ eines Werkes beschränkt. Die Privatkopie nach § 53 UrhG ist grundsätzlich dasselbe Rechte, welches dir etwa auch erlaubt, Musik aus dem Radio aufzunehmen. Hier würdest du doch auch nicht behaupten, dass nur Ausschnitte eines Liedes aufgenommen werden dürfen, oder?

Dieses Recht ist auch unabhängig davon, ob die Karte „aktuell“ ist, oder nicht. Nach § 64 erlischt das Urheberrecht an einem Werk „siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.“ Zeichnet also ein 20-Jähriger eine Karte und lebt anschließend noch 60 Jahre, so ist die Karte insgesamt 130 Jahre nach ihrer Entstehung noch geschützt - und zwar genauso, wie eine aktuelle, zwei Wochen alte Karte.

Schon daran siehst du übrigens auch, dass das Urheberrecht nicht allein den Interessen des Urhebers dient, sondern einen Ausgleich zwischen Urheber, Verwerter und Nutzer vorsieht: Urheberrechte sind befristet; es gibt Ausnahmen zum Lehrgebrauch, ein Recht zur Sicherheitskopie, ein Recht zur Privatkopie ... all das sind Regelungen des UrhG, die gegen den Urheber wirken. Der gesamte sechste Abschnitt des UrhG heißt „Schranken“ und regelt von § 44a bis § 63a UrhG Einschränkungen, die gegen den Urheber wirken.

Glaube mir, ich habe täglich als Jurist mit dem UrhG zu tun und weiß, wovon ich rede. ;)
 
Ich habe nicht nur die erste Zeile gelesen.

Glaube mir, ich habe täglich als Jurist mit dem UrhG zu tun und weiß, wovon ich rede. ;)
Ich hoffe mal, dass deine Einschätzung stimmt. Ich bin kein Jurist und gehe beim Passus:
----------------
(4) Die Vervielfältigung
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
-------------------------
schon davon aus, daß diese Einschränkung auch auf z.B. Kompasskarten zutrifft.

welches dir etwa auch erlaubt, Musik aus dem Radio aufzunehmen
Bei Musik aus dem Digitalradio (DVB, ADR, DAB) mußt doch auch schon wieder den Kopierschutz umgehen, ehe du etwas aufzeichnen kannst!? Oder sollte das wieder Erwarten unverschlüsselt sein, weil die Qualität dank Kompression schon so schlecht ist?
Analoge Medien werden deutlich weniger restriktiv gehandhabt, in Kürze wird es für Bild und Ton aber keine Analogtechnik mehr geben, daher sehe ich das alles nicht mehr so optimistisch.
 
Analoge Medien werden deutlich weniger restriktiv gehandhabt, in Kürze wird es für Bild und Ton aber keine Analogtechnik mehr geben, daher sehe ich das alles nicht mehr so optimistisch.

Ja, da hast du Recht. Die Digitalisierung der Technik verkürzt die Rechte der Nutze, da so rechtlich geschützte technische Schutzmaßnahmen möglich werden. Gedruckte Karten sind aber analog. Für diesen Sonderbereich macht es also durchaus Sinn, Überlegungen zur Privatkopie anzustellen.
 
Interessant - Kann schon jemand ein erstes Fazit geben?

Dass die neuere Garmin Plattform (Oregon, Colorado etc.) Rasterkarten verarbeiten kann ist schon lange bekannt (siehe GB Topo). Die jetzt offene Schnittstelle ist aber bislang stark limitiert hinsichtlich des nutzbaren Formates und der Kartengröße. Mann kann im wesentlichen kleine Ausschnitte aus Spezialkarten über die Vektorkarten einblenden, sinnvoll für Geocacher, Touris, Vogelkundler:D
 
.... Die jetzt offene Schnittstelle ist aber bislang stark limitiert hinsichtlich des nutzbaren Formates und der Kartengröße. ....


Habe gestern schon mal mit GE rumgespielt, und hatte dabei festgestellt, dass die Auflösung bei großen Karten sehr niedrig, eigentlich unbrauchbar ist.

Verstehe ich richtig:
Dies würde dann ja bedeuten, dass man große Bilddateien in kleinere zerlegen müßte und dann natürlich jede kleine Bilddatei extra eingerichtet werden muß!

Na dann hätten wir ja schon relativ schnell den (Riesen-) Haken an der Sache gefunden :mad:
 
Fürs Rad ist eh die OSM die beste. Die sündteuren und hingeschlampten Vektor-Topos sind für rein gar nix gut.
Zu Fuß wären Rasterkarten aber nicht zu verachten. Z.B. DAV oder bei uns die SAV-Karten.
 
und was ist so toll an den Rasterkarten?
Wer z.B. bei uns in der Schweiz die offiziellen Landeskarte der Schweiz kennt (1:25 000 vom Bundesamt der Landestopographie), der weiss was er an Rasterkarten hat.
Im Vergleich: Vektorkarte von Garmin dagegen schätze ich imho annähernd eher als Mühl ein.
Meine ganz persönliche Meinung...
Aber auch mit Mühl lässt sich bekanntlich Geld verdienen. ;)

cu RedOrbiter
www.Trail.ch
 
Fürs Rad ist eh die OSM die beste. Die sündteuren und hingeschlampten Vektor-Topos sind für rein gar nix gut.

Diese Aussage regt mich immer auf!
1. Nein, OSM-Karten sind nicht immer "die besten"! Wo ich unterwegs bin (Schwarzwald und Elsass) sind sie zum größten Teil absolut unbrauchbar! (Die Idee von OSM finde ich sehr gut und beteilige mich auch aktiv an dem Projekt.)
3. Die Garmin-Vektor-Topos haben in dem Gebiet in welchem ich unterwegs bin eine sehr gute Qualität.
4. Von "hingeschlampt" kann keine Rede sein. Die Datengrundlage sind in Deutschland ATKIS und in Frankreich vom IGN. Also professionelle Datengrundlagen was man den Karten auch anmerkt.
5. Und bei einem Preis von 100-200 Euro für ganz Deutschland kann man wohl kaum von "sündteuer" reden. Hast Du eine Ahnung wie teuer Geodaten sonst sind? Welchen Arbeitsaufwand die Erstellung, Nachführung, Verarbeitung und Aufbereitung bedeutet?!

Grüße von einem Kartographen (der nicht für ein Landesvermessungsamt o.ä. arbeitet)

Aber auch mit Mühl lässt sich bekanntlich Geld verdienen. ;)
Ja, meistens verdiente der Müller zu früheren Zeiten ganz gut mit seiner Mühle...
 
Zurück
Oben Unten