Mehr als einen kleinen Ausschnitt zur privaten Nutzung zu scannen/kopieren ist dir bei aktuellen Werken nicht erlaubt.
Nein, das stimmt nicht. Bitte lies den oben von mir verlinkten § 53 UrhG:
Das Werk darf kopiert werden. Das Recht zur Privatkopie ist also nicht lediglich auf
Teile eines Werkes beschränkt. Die Privatkopie nach § 53 UrhG ist grundsätzlich dasselbe Rechte, welches dir etwa auch erlaubt, Musik aus dem Radio aufzunehmen. Hier würdest du doch auch nicht behaupten, dass nur Ausschnitte eines Liedes aufgenommen werden dürfen, oder?
Dieses Recht ist auch unabhängig davon, ob die Karte
aktuell ist, oder nicht. Nach § 64 erlischt das Urheberrecht an einem Werk
siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers. Zeichnet also ein 20-Jähriger eine Karte und lebt anschließend noch 60 Jahre, so ist die Karte insgesamt 130 Jahre nach ihrer Entstehung noch geschützt - und zwar genauso, wie eine aktuelle, zwei Wochen alte Karte.
Schon daran siehst du übrigens auch, dass das Urheberrecht nicht allein den Interessen des Urhebers dient, sondern einen Ausgleich zwischen Urheber, Verwerter und Nutzer vorsieht: Urheberrechte sind befristet; es gibt Ausnahmen zum Lehrgebrauch, ein Recht zur Sicherheitskopie, ein Recht zur Privatkopie ... all das sind Regelungen des UrhG, die gegen den Urheber wirken. Der gesamte sechste Abschnitt des UrhG heißt
Schranken und regelt von § 44a bis § 63a UrhG Einschränkungen, die gegen den Urheber wirken.
Glaube mir, ich habe täglich als Jurist mit dem UrhG zu tun und weiß, wovon ich rede.