Bikelampe von Philips

Design hin oder her, Batterielampen sind nur fuer Rennraeder zugelassen. Der Reflektor fehlt ebenfalls. Daher keine Konkurenz zum Cyo.
Die "gute" LuxeonLED hinkt auch um etliches einer Cree hinterher. Nur mit 1,5-2A machen sie Dampf, dann reichen die 2450mAh Akkus aber nicht lange. Trotz 2 Luxeon LED, wird die Lampe somit kaum einer Single CREE den Sieg abjagen.
 
Werden hier nicht Aepfel mit Birnen verglichen. Wie soll die o.g. Lampe meinen Cyo ersetzen? Wie schliesse ich die an meinen Dynamo an, und wie verschraube ich die, damit sie dauerhaft am Rad verbleiben kann?

Konkurrenz von B&M ist wohl eher sowas wie die IQ Speed.
 
Also für eine Lampe mit integriertem Akku finde ich sie erstaunlich gelungen. Früher bin ich nur mit solchen Dingern von Cateye rumgegurkt und auch heute noch haben viele sie am Rad. Da LEDs reinzubauen ist gar keine so schlechte Idee, finde ich. Und Rebel sind nicht so schlecht, sind immerhin 2 Stück, was die Effizienz erhöht und mit Reflektoren gepaart mit Hell-Dunkel-Grenze ist das was feines um aus dem Wald heim zu kommen.

Die Optik ist doch völlig in Ordnung, schlicht und simpel.

Der Preis ist halt nicht unbedingt günstig.

Gruß td
 
Das Design ist ja frisch aus den 80er Jahren. Da hat man gleich richtig Lust seinen Geldbeutel geschlossen zu halten.

Früher bin ich nur mit solchen Dingern von Cateye rumgegurkt und auch heute noch haben viele sie am Rad.

Der Preis ist halt nicht unbedingt günstig.

Gruß td


Warum, wir sagen doch das gleiche. Einmal halt auf Braunschweiger Maulhurisch-Sprach.

Einmal als normal gebildeter Mensch.:lol:
 
Luxeon Rebel hatte ich überlesen, dachte mir aber auch nicht, dass sie die Luxeon Altilon verwenden wollen (eine Multiemitter-LED). Diese wäre wirklich im Automobilbereich angeordnet.
Die höchsten Bins der Rebel haben ca. 170lm@700mA. Das könnte ruhig etwas mehr sein, es ist ja nur die (optimistische?) Herstellerangabe.
 
Design hin oder her, Batterielampen sind nur fuer Rennraeder zugelassen. Der Reflektor fehlt ebenfalls. Daher keine Konkurenz zum Cyo.

interessante Sache: beim meinem Radon war eine Bedienungsanleitung für Fahrräder von Cube (imho) dabei, in der ganz deutlich steht, dass die Dynamopflicht bei Straßenrennrädern unter 11kg und Mountainbikes unter 13kg entfällt. Auf welcher Grundlage schreiben die sowas?
 
interessante Sache: beim meinem Radon war eine Bedienungsanleitung für Fahrräder von Cube (imho) dabei, in der ganz deutlich steht, dass die Dynamopflicht bei Straßenrennrädern unter 11kg und Mountainbikes unter 13kg entfällt. Auf welcher Grundlage schreiben die sowas?

Meines Wissens gab es mal einen Entwurf zur StVZO, in dem das so drin stand.
Allerdings wurde dieser Entwurf dann doch nicht so rechtskräftig. :(

Andreas
 
interessante Sache: beim meinem Radon war eine Bedienungsanleitung für Fahrräder von Cube (imho) dabei, in der ganz deutlich steht, dass die Dynamopflicht bei Straßenrennrädern unter 11kg und Mountainbikes unter 13kg entfällt. Auf welcher Grundlage schreiben die sowas?

In §67 Abs. 11 der StVZO steht:

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend
folgendes:....

Dort steht nicht Straßenrennräder. Wenn Du also ein MTB unter 11kg besitzt, und dieses evtl. sogar mal für ein Rennen benutzt hast, so kannst Du diesen Paragraphen durchaus zu Deinen Gunsten interpretieren.

Der Gesetzgeber hat es bislang jedenfalls versäumt, eindeutig zu definieren, was ein Rennrad im Sinne des o.g. Paragraphen ist.

Gruß Jörg
 
Ich verbürge mich nicht für die Echtheit dieser Mitteilung, aber es ist die bisher am klarsten definierte Erläuterung zu dem Thema was genau ein Rennrad darstellt, die ich gefunden habe.

"Sehr geehrter Herr XXX,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchte ich auf Ihre Fragen im
Einzelnen antworten.

zu 1.
Gemäß * 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besteht für
Fahrräder generell die Verpflichtung, diese mit fest angebrachten
Beleuchtungseinrichtungen auszurüsten. Im Jahr 1988 wurde in Anlehnung
an eine entsprechende Vorschrift der Schweiz ein neuer Absatz 11 in *
67 StVZO aufgenommen, der Rennräder bis 11 kg Gewicht von dieser
Verpflichtung ausnimmt. Begründet wurde dies mit der Feststellung, dass
übliche Lichtmaschinen Rennreifen unverhältnismäßig stark schädigen
(siehe auch Verkehrsblatt 1988 S. 476). Die Gewichtsbeschränkung hat den
Zweck, dass nur für Rennräder im oberen Preissegment, die wirklich zu
Trainingszwecken und damit in der Regel bei Tageslicht benutzt werden,
die Begünstigung in Anspruch genommen werden darf. Für diese
Fahrradkategorie besteht aber eine Mitführpflicht einer
Batteriebeleuchtung, die bei entsprechenden Sichtverhältnissen fest am
Fahrrad anzubringen und zu betrieben ist. Von der Ausrüstungspflicht mit
Rückstrahlern gibt es allerdings auch für diese Fahrräder keine
Ausnahme.

zu 2.
Ein Rennrad ist gemäß DIN-EN 14781 "ein Fahrrad mit einer Lenkereinheit
mit einem Mehrfachen an Griffpositionen, die eine aerodynamische
Sitzposition gestatten, einem mehrstufigen Kraftübertragungssystem,
einer Reifenbreite von nicht mehr als 28 mm und einer maximalen Masse
von 12 kg für das fertigmontierte Rad.


Sehr geehrter Herr XXX,
ich hoffe, dass meine Antworten für Sie nachvollziehbar sind.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Gerda R."
 
pff wenn ich mit dem singlespeeder mit flatbar und 50 mm reifen ein rennen fahre hab ich wohl kein rennrad. total veralteter scheiß, der bestimmt von deutschen rennradler bund verfasst wurde.

ich find die lampe gut. nicht schickt, aber hell funktionell und man kann sie über usb laden.
 
I
....
zu 2.
Ein Rennrad ist gemäß DIN-EN 14781 "ein Fahrrad mit einer Lenkereinheit
mit einem Mehrfachen an Griffpositionen, die eine aerodynamische
Sitzposition gestatten, einem mehrstufigen Kraftübertragungssystem,
einer Reifenbreite von nicht mehr als 28 mm und einer maximalen Masse
von 12 kg für das fertigmontierte Rad.


..."

Hierzu möchte ich nur das Statement eines erfahren Polizisten zitieren:

Zum Thema "Rennrad" nur soviel, eine DIN-Norm hat für die Beurteilung im ordnungwidrigkeitsrechtlichen Sinne im Straßenverkehr keine Bedeutung. Um ordungswidrigkeitenrechtlich etwas zu ahnden, muß die Rechtsnorm, gegen die verstoßen wurde, im betreffenden Gesetz genannt werden.(Zitiergebot) Sollte das also nicht in der Stvo/Stvzo genannt werden, so läuft eine OWi-Anzeige ins Leere.

DAS ist deutsches Recht.

K

Das ist auch gut so, zumal der Normalbürger auch finanziell kaum in der Lage wäre, alle denkbaren DIN-Normen zu erwerben um sich davon Kenntnis zu verschaffen, ob sie hier anwendbar sind.

Gruß Jörg
 
[...]
Das ist auch gut so, zumal der Normalbürger auch finanziell kaum in der Lage wäre, alle denkbaren DIN-Normen zu erwerben um sich davon Kenntnis zu verschaffen, ob sie hier anwendbar sind.

Gruß Jörg

Da gebe ich Dir im Prinzip recht, aber das gilt ja nicht nur für Normen, sondern auch für Gesetze und Verordnungen. Und da sollte man schon die relevanten kennen, denn der alte Grundsatz "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" gilt auch hier.

Im Endeffekt ist es bei einer Kontrolle durch die Polizei sicher vom Goodwill der Beamten abhängig, was toleriert wird. Die sollen aber in der Regel recht großzügig sein, wenn denn überhaupt eine funktionierende Beleuchtung vorhanden ist. Anders sieht es bei einem Unfall aus, da werden sich dann im Zweifelsfall Gutachter und Richter mit der Thematik beschäftigen und was dabei rauskommt ist nicht so klar vorhersehbar.
 
Dort steht nicht Straßenrennräder. Wenn Du also ein MTB unter 11kg besitzt, und dieses evtl. sogar mal für ein Rennen benutzt hast, so kannst Du diesen Paragraphen durchaus zu Deinen Gunsten interpretieren.

sowieso lustig, jeder der dann mit seinem dh bike zum trail rollert, fährt illegal, da ja ein downhill bike kein sportgerät in deren augen ist.
 
sowieso lustig, jeder der dann mit seinem dh bike zum trail rollert, fährt illegal, da ja ein downhill bike kein sportgerät in deren augen ist.

Ich behaupte mehr als 99% aller Biker, Crosser und Rennradler sind nicht verordnungskonform unterwegs, weil keiner alle vorgeschriebenen Reflektoren vorweisen kann.

back to topic:
Hat inzwischen schon irgendwer praktische Erfahrung mit der Lampe sammeln können?
 
Ich habe die Bikelampe von Philips vor Kurzem endlich endlich zum Geburtstag bekommen.. so war die mir schon zu teuer..
Die technischen Angaben haben sich super angehört, aber ich dachte auch, dass der hersteller da eher optimistisch auftritt. Ich hab es direkt getestet, bin am Samstag damit ins GEwitter geraten.. Der Regenguss hat dem Gerät nichts ausgemacht, die Sicht war für die miese Witterung erstaunlich gut - ich bin trotzdem wegen Blitz&Donner so schnell wie möglich zurück ;)
Hier kann man die versch. Stufen in puncto Leuchtstärke sehen, wie sie Philips selbst verspricht: http://www.bikelight.philips.de/nachtfahraufnahme.html das kommt auf jeden fall mit meinen Erfahrungen hin..
http://www.mtb-news.de/forum/showthread.php?t=446252&highlight=philips+bike+light Hier gibt es Bilder im Vgl mit der Ixon Iq und der Magicshine P7.. hab damit selber bisher keine Erfahrugenn und bei meiner Testfahrt auch keine Fotos gemacht - werden aber folgen :D
Hat schon jemand Erfahrungen mit den Akkus? Bin da noch skeptisch..
 
Wie versprochen, hier ein Vergleich mit ein paar anderen Leuchten. Leider ist keine Ixon IQ dabei, ich hab die Funzeln aus meinem Freundeskreis zusammengesucht und nur diese hier bekommen: a) eine No Name (die Besitzerin wusste selbst nicht mehr, was das für eine ist.. weiss das jemand??) b) Cateye Halogen Batterieleuchte HL1600 c) Sigma Triled LED Fahrradlampe d) Philips LED Bike Light
Ich hab die kleine "Familie" mal nebeneinander gestellt, nacheinander eingechaltet und die Fotos zusammengestellt. Ganz klar, Philips macht hier das Rennen im Vergleich zu den anderen :daumen:
 

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Ein Leuchtbild im Dunkeln wäre schon sinnvoller. (Ja, das ist derzeit recht spät am Abend).
Die HL1600 verwendet das normale Fahrrad Halogenleuchtmittel (HS3 6V/2,4W). Wenn die Akkus voll waren, ein netter Vergleich zum absoluten Minimum laut Gesetzgeber (10 Lux, blabla).

Die beiden anderen "Dinger" gehen nicht als Licht durch :(, spiegeln allerdings die Realität in deutschen Haushalten wieder.
 
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