Ich verbürge mich nicht für die Echtheit dieser Mitteilung, aber es ist die bisher am klarsten definierte Erläuterung zu dem Thema was genau ein Rennrad darstellt, die ich gefunden habe.
"Sehr geehrter Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Gern möchte ich auf Ihre Fragen im
Einzelnen antworten.
zu 1.
Gemäß * 67 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) besteht für
Fahrräder generell die Verpflichtung, diese mit fest angebrachten
Beleuchtungseinrichtungen auszurüsten. Im Jahr 1988 wurde in Anlehnung
an eine entsprechende Vorschrift der Schweiz ein neuer Absatz 11 in *
67 StVZO aufgenommen, der Rennräder bis 11 kg Gewicht von dieser
Verpflichtung ausnimmt. Begründet wurde dies mit der Feststellung, dass
übliche Lichtmaschinen Rennreifen unverhältnismäßig stark schädigen
(siehe auch Verkehrsblatt 1988 S. 476). Die Gewichtsbeschränkung hat den
Zweck, dass nur für Rennräder im oberen Preissegment, die wirklich zu
Trainingszwecken und damit in der Regel bei Tageslicht benutzt werden,
die Begünstigung in Anspruch genommen werden darf. Für diese
Fahrradkategorie besteht aber eine Mitführpflicht einer
Batteriebeleuchtung, die bei entsprechenden Sichtverhältnissen fest am
Fahrrad anzubringen und zu betrieben ist. Von der Ausrüstungspflicht mit
Rückstrahlern gibt es allerdings auch für diese Fahrräder keine
Ausnahme.
zu 2.
Ein Rennrad ist gemäß DIN-EN 14781 "ein Fahrrad mit einer Lenkereinheit
mit einem Mehrfachen an Griffpositionen, die eine aerodynamische
Sitzposition gestatten, einem mehrstufigen Kraftübertragungssystem,
einer Reifenbreite von nicht mehr als 28 mm und einer maximalen Masse
von 12 kg für das fertigmontierte Rad.
Sehr geehrter Herr XXX,
ich hoffe, dass meine Antworten für Sie nachvollziehbar sind.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Gerda R."