magura Federgabel - keine Restgarantie b. Gebrauchtgabel

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Guten Tag!
ein Kollege hätte eine gebrauchte magura Federgabel noch auf Halde.
Gekauft vor rund einem 1/4 Jahr + Rechnung + Restgarantie ( könnte man meinen!)

Problem: lt. Magura Service hat die Gabel keine Garantie mehr, weil Garantie nur für den Erstkäufer gilt:confused: ( Aussage=Magura )

lt. AGB ist es halt so; nur ist diese Klausel per BGB vertretbar?
Ich kenne keine Firma, die so eine geschissene Klausel in ihrem Kleindgedrucktem stehen hat. Beim Volksbuss aus Wolfsburg lässt sich
die Karre mit Garantieerweiterung problemlos weiterverkaufen; gleiches gilt für Apfelrechner, usw.

Was ist der Grund für die Garantieverweigerung vonseiten Magara, auch wenn ich mit der Rechnung+Restgarantie zur Servicestelle marschiere?
Wieviel Garantie gewährt Magura für eine "Neugabel" + "OEM-Gabel", so generell? Nur 1 Jahr oder 2 Jahre?
Mit welchen Kosten muss man rechnen für Service, Dichtungswechsel, Öl, usw. Gibt es da eine Garantieerweiterungsoption, wie bei den Bremsen.
Der Magura-Service reagiert recht zäh auf meine Antworten; ich überlege aktuell den Provider zu wechseln? :cool: ( was`n Scheixx )
 
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. BGB wird dir da nichts helfen. Die Klausel ist übrigens sehr gebräuchlich.
 
die garantie heisst sowieso gewährleistung und wird in aller regel nur dem erstkäufer gewährt. beim PKW interessanter weise nicht. ob die einschränkung, die 24 monatige gewährleistung nur dem erstkäufer zu gewähren, rechtens ist, weiß ich nicht. aber bei gebrauchs- und konsumgütern gelten aufgrund der vielzahl der artikel vermutlich andere regeln, da die hersteller sonst durch irgendwelche rechnungen auf dauer in der pflicht wären
 
Garantie ist immer eine freiwillige Leistung. BGB wird dir da nichts helfen. Die Klausel ist übrigens sehr gebräuchlich.

Zumindest in den ersten 6 Monaten spielt das BGB wohl eine Rolle;
lt. BGB tritt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ein; d.h. Magura
muss beweisen und nicht der Consumer.
Wenn Einer eine 2 Monate alte Gabel mit Handelsrechnung übernimmt, bleibt Magura lt. ihren AGB völlig aussen vor? Ist das i.O.? :confused: Ich denke nicht!
i.O. Magura ist für mich somit gestorben. Der Apfel-Schtieef macht da nicht so ein Theater:cool:
Magura? Wirklich arm!

ps. der support ist auch mies:D Service-hotline 56 ct pro Minute ( Kopfschüttel )


die garantie heisst sowieso gewährleistung und wird in aller regel nur dem erstkäufer gewährt. beim PKW interessanter weise nicht. ob die einschränkung, die 24 monatige gewährleistung nur dem erstkäufer zu gewähren, rechtens ist, weiß ich nicht. aber bei gebrauchs- und konsumgütern gelten aufgrund der vielzahl der artikel vermutlich andere regeln, da die hersteller sonst durch irgendwelche rechnungen auf dauer in der pflicht wären

OK, Gebrauchs-, Konsumgüter ist ein Argument + Dauer der Pflicht usw.
Aber eine Federgabel > 700 euro ist kein Konsumgut; sorry, da macht es sich Magura zu einfach. Jeden mobilen Computer kann ich mit einer gültigen Handelsrechnung reparieren lassen; vorausgesetzt = es besteht Garantie f. 1, 2 oder 3 Jahre zb. und nicht "nur" Gewährleistung.
 
Zuletzt bearbeitet:
garantie ist nicht das gleiche wie gewährleistung

der ganze kram mit 2 Jahren und nach 6 Monaten Beweislastumkehr ist die Gewährleistung.
Garantie gibt der Hersteller freiwillig, ist eine vertragliche Leistung und dadurch dank Vertragsfreiheit weitestgehend
beliebig zu formulieren.

Aber der Hersteller müsste auch die gesetzliche Gewährleistung bei privatem Wiederverkauf ausschließen können,
da bei dem neuen Kaufvertrag beide Vertragspartner nicht-Kaufleute sind. Privatpersonen müssen keine Gewährleistung
geben (siehe EBay).
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest in den ersten 6 Monaten spielt das BGB wohl eine Rolle;
lt. BGB tritt die Beweislastumkehr nach 6 Monaten ein; d.h. Magura
muss beweisen und nicht der Consumer.
das hat nichts mit der garantie zu tun. eine garantie ist eine freiwillig zusicherung von eigenschaften durch den hersteller. das kann er abgeben oder auch nciht. wenn der hersteller keine garantie gibt, sondern nur die gesetzliche gewährleistung erfüllt, dann ist er deiner argumentation nach aus dem thema raus oder was? das thema beweislastumkehr nach sechs monaten gilt für die gesetzliche gewährleistung und die funktionsfähigkeit des produkts bzw. dessen übliche eigenschaften, die der kunde erwarten kann

Wenn Einer eine 2 Monate alte Gabel mit Handelsrechnung übernimmt, bleibt Magura lt. ihren AGB völlig aussen vor? Ist das i.O.? :confused: Ich denke nicht!
doch. du denkst leider falsch. zumindest nach der allgemein gebräuchlichen tatsachenlage bei allen herstellern

i.O. Magura ist für mich somit gestorben. Der Apfel-Schtieef macht da nicht so ein Theater:cool:
Magura? Wirklich arm!
weil du eine erwartungshaltung hast, die über die allgemeine rechtsprechung hinausgeht und magura auf den normalen gewährleistungsbedingungen besteht, die im allgemeinen für alle käufer und auch bei quasi allen herstellern gleich gelten, sind sie arm?

Aber eine Federgabel > 700 euro ist kein Konsumgut;
sagt wer? du? und darum ist es nun so? du machst es dir verdammt einfach...


sorry, da macht es sich Magura zu einfach. Jeden mobilen Computer kann ich mit einer gültigen Handelsrechnung reparieren lassen; vorausgesetzt = es besteht Garantie f. 1, 2 oder 3 Jahre zb. und nicht "nur" Gewährleistung.
ich empfehle dir dringend, dich mal über das thema zu informieren. denn erstens kannst du nicht JEDEN beliebigen PC nach 3 jahren reparieren lassen sondern nur, wenn der hersteller dies freiwillig anbietet. ansonsten gelten auch hier die üblichen 24 monate. und auch PC hersteller gewähren dies üblicher weise auf den erstkäufer, wenn nicht, ist es kulanz


meine meinung:
du hast von der ganzen materie 0,0 ahnung, eine extrem überzogene erwartungshaltung an das, was ein hersteller deiner meinung nach zu tun hat, definierst dinge so wie es dir gefällt (was ist ein konsumgut) und verteufelst den hersteller nun, weil er sich im völlig normalen gesetzlichen rahmen bewegt und nicht dir extrarechte einräumt

wenn du, anstatt wie ein bockiges kind hier rumzumosern, mal einfach nachdenken würdest, dann hättest du die gabel längst deinem kumpel gegeben, auf dessen namen die rechnung ausgestellt ist. dann gäb es keinerlei diskussion
 
garantie ist nicht das gleiche wie gewährleistung

1. der ganze kram mit 2 Jahren und nach 6 Monaten Beweislastumkehr ist die Gewährleistung.
Garantie gibt der Hersteller freiwillig, ist eine vertragliche Leistung und dadurch dank Vertragsfreiheit weitestgehend
beliebig zu formulieren.

2. Aber der Hersteller müsste auch die gesetzliche Gewährleistung bei privatem Wiederverkauf ausschließen können,
da bei dem neuen Kaufvertrag beide Vertragspartner nicht-Kaufleute sind. Privatpersonen müssen keine Gewährleistung
geben (siehe EBay).

A1. mir ist der Unterschied zwischen Garantie + Gewährleistung lt. BGB
bekannt. Das ist nicht Frage; so generell.

A2. Kaufmann ist der Consumer lt. BGB nie; das HGB mal völlig aussen vor.
Gut, das Argument, dass ein neuer Vertragspartner im Raum steht ist nachvollziehbar. Nur macht es sich Magura recht einfach, die Garantieleistungen nur auf den Erstkäufer zu decken, wenn per Schenkungsvertrag zb. ein 2.-ter User die Gabel übernimmt. Magura reibt sich die Hände und alle finde es toll! :D

ok; so ist. Dann kein Magura-Kram; der Markt ist groß.

Magura reagiert fast genauso allergisch auf die Fragen, wie wenn man bei der Lotteriezentrale nach den "fehlenden Advokaten/Aufpassern/Notaren" fragt. In anderen Ländern sitzen immer 3 Notare am Start; in Deutschland wird man schon in die Rechtabteilung weiterverbunden, wenn man nur danach fragt?
Der Konsument, die alte Sau ist den Gelackmeierte! :heul:
 
das hat nichts mit der garantie zu tun. eine garantie ist eine freiwillig zusicherung von eigenschaften durch den hersteller. das kann er abgeben oder auch nciht. wenn der hersteller keine garantie gibt, sondern nur die gesetzliche gewährleistung erfüllt, dann ist er deiner argumentation nach aus dem thema raus oder was? das thema beweislastumkehr nach sechs monaten gilt für die gesetzliche gewährleistung und die funktionsfähigkeit des produkts bzw. dessen übliche eigenschaften, die der kunde erwarten kann

Die freiwillige Zusicherung haben wir doch schon durchgekaut; :D

Bleiben wir bei dem Punkt, dass der Hersteller immer noch eine Bringschuld hat, zumindest in den ersten 6 Monaten.



das
doch. du denkst leider falsch. zumindest nach der allgemein gebräuchlichen tatsachenlage bei allen herstellern

weil du eine erwartungshaltung hast, die über die allgemeine rechtsprechung hinausgeht und magura auf den normalen gewährleistungsbedingungen besteht, die im allgemeinen für alle käufer und auch bei quasi allen herstellern gleich gelten, sind sie arm?

na, ja. Nur weil ein strammer Firmenanwalt die AGB vorbereitet, ist Magura noch lange nicht aussen vor;
für mich ist es ein Armutszeugnis für einen Konzern=Magura; da bekommt Magura den Hals nicht voll und muss nochmal nachstopfen, weil es immer noch nicht langt? :confused:



das
ich empfehle dir dringend, dich mal über das thema zu informieren. denn erstens kannst du nicht JEDEN beliebigen PC nach 3 jahren reparieren lassen sondern nur, wenn der hersteller dies freiwillig anbietet. ansonsten gelten auch hier die üblichen 24 monate. und auch PC hersteller gewähren dies üblicher weise auf den erstkäufer, wenn nicht, ist es kulanz diskussion

Ich kann jeden mac mit apple-Care irgendwo auf der Welt reparieren lassen; gleiches gilt für den Volksbus mit Garantieerweiterung usw.
Sogar der Staubsauger von ebay, wird mit der Handelsrechnung bei MIele repariert usw.
Magura ist dann halt fein raus!
Ich habe explizit darauf hingewiesen, dass eine Reparatur mit Garantieanspruch repariert werden kann; Gewährleistung mal ganz aussen vor.



meine meinung:
du hast von der ganzen materie 0,0 ahnung, eine extrem überzogene erwartungshaltung an das, was ein hersteller deiner meinung nach zu tun hat, definierst dinge so wie es dir gefällt (was ist ein konsumgut) und verteufelst den hersteller nun, weil er sich im völlig normalen gesetzlichen rahmen bewegt und nicht dir extrarechte einräumt

wenn du, anstatt wie ein bockiges kind hier rumzumosern, mal einfach nachdenken würdest, dann hättest du die gabel längst deinem kumpel gegeben, auf dessen namen die rechnung ausgestellt ist. dann gäb es keinerlei diskussion

0,0 Ahnung; na ja, ich habe lediglich nachgefragt.
Du peitscht dich ja noch künstlich auf, nur weil du vermutlich ein befangener Industrie-Junckie bist, der vermutlich um drei Ecken sein Geld mit dem Stuff verdient? :D
Was ist ein Extrarecht; wenn ich eine Handelsrechnung in der Hand habe, welche noch zb. 10 MOnate Restgarantie hat; bezogen auf die
Geräte/Teile-Serial-Nummer und nicht auf den Käufer. Gilt die Garantie nun für den Consumer oder für das defekte Teil?:confused:
eine reale Garantie ist für mich immer produktbezogen, per Serialnummer auf das Teil - Basta.

Das Teil könnte man schon durch ganz Deutschland schicken, nur dass der Tschonn die Garantieabwicklung regelt! ja, ja, in der dekadenten Welt passt der logistische Wahnsinnn noch dazu!

Magura - weiter so! :daumen:
 
:lol: du bist wirklich unterhaltsam :lol:

jetzt geh mal mit einer shimano bremse und rechnung auf fremden namen zu einem händler und verlang umtausch / reparatur im rahmen der gewährleistung. wird die selbe reaktin geben. geh mit einer fox gabel zu toxo und verlang das selbe. da wirst dich nach magura sehen. ich seh hier ein gewisses auseinanderklaffen zwischen deinem wunschdenken und der realität...
 
Die freiwillige Zusicherung haben wir doch schon durchgekaut; :D

Bleiben wir bei dem Punkt, dass der Hersteller immer noch eine Bringschuld hat, zumindest in den ersten 6 Monaten.


Der Hersteller, sofern er nicht der Verkäufer der Gabel ist, hat garnix...

Gewährleistung
sanspruch besteht NUR gegenüber dem Verkäufer.
Da hat die Garantie rein garnix mit zu tun. Die Garantie darf der Hersteller so festlegen wie er will und er kann sie Gewährem wem er will.
Und wenn da jetzt steht das die Garantie nur für den Erstkäufer gilt, dann ist das so.

Bitte nicht immer Gewährleistung und Garantie miteinander verknüpfen! das sind zwei völlig unterschiedliche und voneinander unabhängige Dinge.
 
Ich kenne keinen einzigen Hersteller in der Bike-Brache, die die Garantie auf deren Produkte auch auf den 2. Besitzer übertragen.
Ganz selten findet man jedoch Firmen, die die Sache dann auf dem Kulanzweg regeln.
Die kulanteste Firma, die ich kenne, ist die Firma Sigma.

Ansonsten kann ich den Beiträgen von Sharky vollumfänglich zustimmen!

Gruß
 
...

Bleiben wir bei dem Punkt, dass der Hersteller immer noch eine Bringschuld hat, zumindest in den ersten 6 Monaten. .....

Nein, hat Magura nicht.
Nachzulesen unter "Gewährleistung, gesetzliche". Der Vertragspartner hat diese Bringschuld gegenüber dem Käufer, und das ist in aller Regel Händler / Onlineshop / was auch immer (also gewerblich) auf der einen Seite und Endverbraucher auf der anderen Seite. Der Hersteller ist bei der Gewährleistung für den Endverbraucher komplett außen vor, was der Händler anschließend mit dem Hersteller auskegelt, braucht den Endverbraucher nicht zu jucken. Er hält sich an den Händler.
Bei Neuware immer zwei Jahre Gewährleistung, wobei innerhalb der ersten 6 Monate, wie oben schon erwähnt, eine Beweislastumkehr gilt. Bei Privatverkäufen kann die Gewährleistung komplett ausgeschlossen werden. Ein Gewerbetreibender (Handel, ...) darf das nicht.


Gruß

bike-it-easy


Edit: Wie immer zu langsam, foenfrisur hats schon gesagt.
 
Was mich noch interessieren würde:
Um was für einen Defekt handelt es sich und wie alt ist die Gabel aktuell?

Ich habe irgendwie das Gefühl, daß die Gabel fast 2 Jahre gebrügelt wurde, ohne irgendwelchen Service und jetzt soll Magura die Verschleisschäden kostenlos reparieren.
Ich glaube nicht, daß Magura sich im Falle eines tatsächlichen und unverschuldeten Defekts sich auf die Hinterfüße stellen würde, auch wenn sie rechtlich dazu nicht verpflichtet wären.

Gruß
 
Dieser Thread hat Potential. Wer Rechte einfordert, hat demnach Pflichten zu erfüllen.

Selbstverständlich.
Die freiwilligen Garantiebedingungen legt der Hersteller fest.
Wenn Du an Deinem PKW die festgelegten Serviceintervalle nicht einhälst, wirst Du Pech haben, wenn Dir die Maschine verreckt.

Gruß
 
Ich behaupte mal ganz frech, dass in diesem Fall der Ton die Musik macht. Uns NullAhnungJupp hat wohl einfach zu frech nachgefragt - und ich kenne es von mir selber: kommen Kundenmails mit zu aggressivem Tonfall, wandern die erstmal nach hinten :D
 
Was mich noch interessieren würde:
Um was für einen Defekt handelt es sich und wie alt ist die Gabel aktuell?

Ich habe irgendwie das Gefühl, daß die Gabel fast 2 Jahre gebrügelt wurde, ohne irgendwelchen Service und jetzt soll Magura die Verschleisschäden kostenlos reparieren...

Vielleicht sollst du mal oben, ganz oben mit Lesen anfangen ;)

Und überhaupt, soll in einem Schadenfall doch der Kollege die Gabel einreichen...:rolleyes:
 
Vielleicht sollst du mal oben, ganz oben mit Lesen anfangen ;)

Und überhaupt, soll in einem Schadenfall doch der Kollege die Gabel einreichen...:rolleyes:

Gelesen habe ich schon alles - nur keine Sorge!
Nur kann ich nirgends rauslesen, daß an der Gabel kaputt sein soll.
Ich lese nur, daß er wegen der Kosten für den Ersatz von Verschleißteilen nachgefragt hat.
Aber Du kannst mir ja da sicherlich auf die Sprünge helfen.

Gruß
 
für alle leute die so wie S.D. ein schlechtes gedächnis haben hier nochmal die Fakten:

ein Kollege hätte eine gebrauchte magura Federgabel noch auf Halde.
Gekauft vor rund einem 1/4 Jahr + Rechnung + Restgarantie ( könnte man meinen!)

sonst labbert ihr euch wieder die Hirne weich weil es aufeinmal heisst 2 Jahre alte Gabel....
 
Was kann an eimer 3 Monate alten Gabel kaputt sein das man vom Erzeuger ein kostenloses Service ( bekommt man auch beim Auto mit xx-Jahren Garantie nicht ) glaubt bekommen zu müssen ?

Mfg 35
 
Was kann an eimer 3 Monate alten Gabel kaputt sein

ach, wenn ich an RS denke: standrohrkopfdichtungen, negativkammerdichtungen, dämpfungsdichtungen... bei RS gab es da ja einiges, die tauschen das ja aber meist sehr kulant.

dennoch weiß nach wie vor keiner, was an der wenige monaten alten gabel hin ist. warum nullkommaseppl, ich weiß ich hab es schon mal angemerkt, nicht den kumpel das teil reklamieren lässt...?

vermute, dass er das ding einfach irgendwie aufm trail kleingemacht hat, was nicht unter die gewährleistung fällt, und sich nun echauffiert, obwohl er vermutlich keinerlei anspruch auf irgendwas hat

ich hatte ja vor jahren so einen fall mit magura, bei dem ich magura (besten wissens meinerseits) unterstellte, dass da was hin gewesen sei. man hat das dort sehr ernsthaft untersucht und konnte mir sehr genau sagen, warum das magura produkt ok war und was anders die ursache für meinen crash. so einfach nur vom drüber schauen scheinen die jungs die gewährleistung nicht abzulehnen, so dass ich vermute, dass das aus gutem grund geschah. wenn der grund die tatsache ist, dass er nicht erstkäufer ist aber ein gewährleistungsfall vorliegen sollte, fände ich es dennoch etwas kleinlich. aber das is spekulation
 
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