Nicht ganz "saubere" Vorgehensweise im Bukemarkt

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Hallo Kollegen!
Immer wieder stoße ich auf Angebote im Bikemarkt, die gleichzeitig auch bei ebay angeboten werden.
Mal unabhängig davon, daß ich überzeugt davon bin, daß es laut den ebay-Statuten absolut nicht zulässig ist, ein ebay Angebot synchron auch noch woanders anzubieten, finde ich sowas ehrlichgesagt zum Kotzen! Was macht der Verkäufer, wenn er ein Gebot auf ebay hat? Nimmt er den Artikel dann hier im Biekmarkt raus? Wohl eher nicht, wie ich es hier oftmals schon beobachtet habe. Da wartet man dann schön ab, ob vielleicht ein Käufer im Bikemarkt auftaucht, dann beendet man die ebay-Auktion unter Angabe falscher Gründe und macht hier den Verkauf, ohne dafür Gebühren abdrücken zu müssen...
Mein Vorschlag: Entweder ebay, oder Bikemarkt. Aber beides ist nach meinem Dafürhalten absolut nicht fair, geschweige denn sauber.
Wie seht Ihr das?
Gruß NR
 
das problem versteh ich nicht...
c010.gif


was ist daran unfair? wer hat einen nachteil?
 
Den Grund "Hab das Teil vorübergehend wo anders verkauft" gibt es bei eBay nicht zur Auswahl, wenn man eine Auktion killt. Da kann doch wohl der Verkäufer nichts dafür.

Genau und warum muss man sich bei der Blaulichtraktion immer was ausdenken? Ich hatte es eilig passt soch ab und zu ganz gut.
 
das problem versteh ich nicht...
c010.gif


was ist daran unfair? wer hat einen nachteil?

Den Hintergrund kann ich Dir sagen: Nach deutschem Recht hat der aktuelle Höchstbieter zum Zeitpunkt der Auktions-Beendigung ein Recht auf Lieferung der Ware (auch wenn die läppischen ebay-Richtlinien hier was anderes sagen mögen). Die Ware, die bei ebay angeboten wird, MUSS zur Verfügung stehen, und kann nicht nach Gutdünken des Verkäufers plötzlich verschwinden. Selbst die absolut fadenscheinige Aussage, daß der Artikel verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, befreit den Verkäufer keinesfalls von der Pflicht, zu liefern.

Und unfair ist das zweifellos unabhängig von jeglicher Rechtssprechung soweiso. Entweder oder ist hier meine Devise.
 
Mein Vorschlag: Entweder ebay, oder Bikemarkt. Aber beides ist nach meinem Dafürhalten absolut nicht fair, geschweige denn sauber.
Nach dieser Logik dürften Käufer im Bikemarkt auch immer nur einen Verkäufer kontaktieren und wenn sie zugesagt haben, auch zum Kauf verpflichtet werden.
Die Realität sieht leider anders aus.
 
Wo ist das Problem?

Ich verfahre auch meistens so.

Mit einer Anzeige im Bikemarkt geht man ja noch keinerlei Verkaufsverpflichtungen ein.

Und falls ich das doch außerhalb von ebay verkaufe ersteigere ich das bei Ebay eben selbst und mache den Kauf dann wieder rückgängig.



Rechtscheibung und Interpunktion sind keine Spielwiese für Individualisten

Mit deiner Erlaubnis wird das meine neue Signatur. ;)
 
Nach dieser Logik dürften Käufer im Bikemarkt auch immer nur einen Verkäufer kontaktieren und wenn sie zugesagt haben, auch zum Kauf verpflichtet werden.
Die Realität sieht leider anders aus.

Das ist eine andere Situation. Im Bikemarkt gibt letztlich der Interessent das Angebot auf Vertragsschluss ab. Der Verkäufer willigt ein oder eben nicht. Da kann man also auch mehrere Interessenten gleichzeitig an der Hand haben, solange man noch keinem zugesagt hat.

Bei ebay gibt der Verkäufer das Angebot auf Vertragsschluss ab und der Bieter nimmt mit Abgabe eines Gebotes an. Der Vertrag kommt dann unter der Bedingung zustande, dass das in Frage kommende Gebot bei Auktionsende das höchste ist.

Grundsätzlich sind Käufer als auch Bieter gebunden.

Muss auch so sein. Wenn der Bieter an sein Gebot gebunden ist, dann muss auch der Verkäufer an sein Angebot gebunden sein.


Das man sich am Ende den Stress nicht macht, ist wieder eine andere Frage.

Grundsätzlich kann man den Verkäufer aber zur Kasse bitten. Ebenso muss der Interessent aus dem Bikemarkt zahlen, wenn er nach Zusage einen Rückzieher macht. Der Verkäufer im Bikemarkt ist ja auch dran, wenn er nach Zusage an einen anderen verkauft.


Wenn man da an einen standhaften Vertragspartner gerät, kann das ganz schön teuer werden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Den Hintergrund kann ich Dir sagen: Nach deutschem Recht hat der aktuelle Höchstbieter zum Zeitpunkt der Auktions-Beendigung ein Recht auf Lieferung der Ware (auch wenn die läppischen ebay-Richtlinien hier was anderes sagen mögen). Die Ware, die bei ebay angeboten wird, MUSS zur Verfügung stehen, und kann nicht nach Gutdünken des Verkäufers plötzlich verschwinden. Selbst die absolut fadenscheinige Aussage, daß der Artikel verloren gegangen ist oder beschädigt wurde, befreit den Verkäufer keinesfalls von der Pflicht, zu liefern.

Und unfair ist das zweifellos unabhängig von jeglicher Rechtssprechung soweiso. Entweder oder ist hier meine Devise.

Moin

Alter Schwede,"gefährliches Zeigefinger-Halbwissen":rolleyes::lol:!
Sowas :kotz:mich an....
Entweder oder/schwarz&weiß/oben oder unten!Ganz so simpel wie diese Sichtweise ist das Leben nunmal nicht;)!
Ganz einfach:Mein Eigentum,meine Entscheidung wann,wie und an wen ich verkaufe!!Klar soweit?
Davon mal abgesehen gibts auch Pflichten für die Käufer zur Zahlung,an die sich Gottseidank die Mehrheit hält,nur die wenigsten nicht,was zwar nervig aber durchaus tolerierbar ist,alles eigene Erfahrungen!Wird alles nicht so heiß gegessen wies gekocht wird,meine Güte....

Grüße

Nils:)
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nunja, ich kann aber als Verkäufer bei ebay ungewünschte Käufer bis x Stunden vor der Auktion ganz einfach löschen bzw. das Angebot beenden.
Diese Möglichkeit hat man als Bieter bei ebay nicht.

Schon. Das entbindet Dich aber nicht vom Vertrag.

Die von ebay gestellten Bedingungen stehen ja nunmal nicht über dem Gesetz. Darüber wird man ebay auch belehrt, wenn man ein Angebot beendet.

Diese Möglichkeiten dienen ja eher der Praktikabilität (Wozu soll eine Auktion auch weiterlaufen, wenn der Artikel gar nicht mehr zu haben ist?)
oder dem Schutz vor Spaßbietern. Die kann man ja ruhig löschen, sofern man Nachweise dafür liefern kann, dass es sich um einen handelt. Den hat man aber unproblematisch, wenn man schon mal ein Opfer dieses Bieters geworden ist.


@Shiver

Ganz schön dicke Lippe. Der Threadersteller hat grundsätzlich Recht. In der Realität lohnt es sich aber oft nicht das zu verfolgen.

Du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass Du einen Artikel bei ebay einstellst, zu dessen Verkauf Du noch nicht entschlossen bist.
Grundsätzlich bist Du nach Auktionsende auch noch Eigentümer. Du bist aber zur Übereignung an den Höchstbietenden verpflichtet.


Bei Einigen hier kann man nur hoffen, dass die mal an einen Bieter geraten, der den Artikel wirklich haben will.
 
Bei Einigen hier kann man nur hoffen, dass die mal an einen Bieter geraten, der den Artikel wirklich haben will.

Und? Was soll dann deiner Meinung nach WIRKLICH passieren?? Das müsste schon ein verdammt teurer Artikel sein damit sich ein Rechtsstreit überhaupt lohnt. In den meisten Fällen wird der Streitwert viel zu gering sein.
 
Der Streitwert ist aber der objektive Wert des Artikels, nicht etwa der Betrag des Gebotes.

Bei einer Scheibenbremse oder Kurbelgarnitur kann das schon reichen für einen Prozess, wenn die im Laden 250 € kostet.
Schlimm wird es dann z.B. bei ner Fox Forke, die im Aftermarket 900 € kostet und als neuwertig angeboten wird oder bei nem Rahmen.

Dann zahlt der Verkäufer die Differenz zwischen Gebot und Marktwert bzw. die letztlich für die Ersatzbeschaffung angefallenen Kosten, Verzugszinsen, Verfahrenskosten, Anwaltsgebühren beider Parteien.

Das wird im Ernstfall verdammt teuer.

Ich würde das Risiko nicht eingehen.
 
Moin

Alter Schwede,"gefährliches Zeigefinger-Halbwissen":rolleyes::lol:!
Sowas :kotz:mich an....
Entweder oder/schwarz&weiß/oben oder unten!Ganz so simpel wie diese Sichtweise ist das Leben nunmal nicht;)!
Ganz einfach:Mein Eigentum,meine Entscheidung wann,wie und an wen ich verkaufe!!Klar soweit?
Davon mal abgesehen gibts auch Pflichten für die Käufer zur Zahlung,an die sich Gottseidank die Mehrheit hält,nur die wenigsten nicht,was zwar nervig aber durchaus tolerierbar ist,alles eigene Erfahrungen!Wird alles nicht so heiß gegessen wies gekocht wird,meine Güte....

Grüße

Nils:)

Du hast definitiv von der Materie zu wenig Ahnung. Mutmassungen dieser Art sind völlig nutzlos, wenn Dir der Anwalt eines Bieters einen netten Brief schreibt, in dem er Dich zur Lieferung des Artikels auffordert - und zwar völlig unabhängig davon, ob Du es Dir kurz vor knapp anders überlegt und die Auktion beendet und Gebote gestrichen hast. Wenn Du einen Artikel im ebay zur Versteigerung anbietest, verpflichtest Du Dich dazu, den Artikel vorrätig zu haben - und auch zu liefern. Irgendwelche fadenscheinigen Ausflüchte sind dann weniger wert als gebrauchtes Klopapier. Tatsache im Alltag dürfte sein, dass oftmals der Wert der betroffenen Ware einen Rechtsstreit nicht rechtfertigt, Fakt ist allerdings, daß Leute, die so wenig Ahnung haben wie Du, aber trotzdem die Fresse aufreissen, oft schon auf selbige geflogen sind...

Die Reaktionen der Meisten hier belegen jedenfalls, dass durch mein Thema genau diejenigen Typen angesprochen wurden und sich outen, die sich einen Schei** um eine gewisse Fairness und ordentliches Geschäftsgebaren scheren. Traurig, traurig, aber offensichtlich.
Allerdings innerhalb des Forums bestimmt auch für den ein oder anderen ganz hilfreich...
Danke dafür im Namen derer, die sich "ordentlich" aufführen


@ Stefan Ef: Äh nein, meine Signatur gehört mir. Auch wenn ich selbst oft aufgrund fortgeschrittener Stunde in Verbindung mit Alkoholkonsum gegen meine eigene Überzeugung verstoße, bastel Dir bitte Deine eigene Signatur, OK? ;)

PS: Ach ja, ich steige jetzt hier aus, war mal wieder nett mit Euch. Schönen Abend noch.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und? Was soll dann deiner Meinung nach WIRKLICH passieren?? Das müsste schon ein verdammt teurer Artikel sein damit sich ein Rechtsstreit überhaupt lohnt. In den meisten Fällen wird der Streitwert viel zu gering sein.

Lohnen tut sich der schon sobald man eine Rechtsschutzversicherung hat die für sowas einsteht und keine Selbstbeteiligung hat.
 
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