Mögliche Strafe für Waldweg befahren?

antique

Mensch halt
Registriert
17. Oktober 2007
Reaktionspunkte
6
Bin am Ostersamstag im eigenen (sic!) Wald von zwei berittenen Polizisten kontrolliert worden.
Wir befuhren zu dritt einen Weg (Typ Jägersteig) der knapp 80 bis 90cm breit ist. Weg wird durch einen Autobahnabschnitt gekreuzt (normaler Waldbewirtschaftungsweg) und dort wurden wir von den Polizisten (nicht in Uniform) vom Pferd herab aufgefordert zu halten und Ausweise bereit zu stellen.
Beide Polizisten haben gültige Dienstausweise vorgezeigt und nach Aufnahme unserer Personalien (inkl. Abgleich per Telefon) angekündigt das sie uns per Anzeige verwarnen lassen werden weil wir einen Weg unterhalb der in Baden Württemberg gültigen 2m Regel fahrend genutzt haben.

Hinweise von mir das es sich beim Wald um Besitz meiner Familie (gehört meinem Vadder) handelt wurde von den Polizisten als "Schutzbehauptung" gewertet und sie haben mehrfach darauf hingewiesen das es im Wald verboten sei zu radeln wenn der Weg nicht mindestens 2m breit sei.

Ihr eigenes Bereiten von einer privaten Wegstrecke (ist abgesperrt mit Schranke) wurde als nicht relevant bezeichnet und sie dürfen als Polizisten jeden Weg im Wald betreten. Auch wenn sie nicht in Uniform unterwegs sind!
Rückfrage bei der zuständigen Dienststelle der Beamten hat ergeben das die beiden Polizisten einen Regenrationsritt mit den Pferden durchgeführt haben. Sie waren nicht im Dienst und haben die Ermittlung des nicht erlaubten Befahrens vom Waldweg nebenbei durchgeführt.

Weg ist für Reiter nicht freigegeben und weil privater Wald nur für Förster und Waldarbeiter gestattet. Vorallem sind die Beamten nicht vor der Schranke stehen geblieben - mein Vadder überlegt wegen nicht genehmigten Bereitens Anzeige gegen die Beamten zu erstellen. Schäden durch Reiter haben in der Vergangenheit erheblich zugenommen und es wird mit einem Schild auf die nicht erlaubte Reiterei am Waldweg hingewiesen.
Müssen Beamte bei Freizeitreiterei sich nicht an Vorgaben durch Schilder halten?

Welche Strafe kann uns jetzt blühen?

Den Weg befahre ich seit Jahren und habe bisher noch nie irgendwelche Probleme mit Wanderen oder anderen Waldbesuchern gehabt. Und da der Wald sich in unserem Eigentum befindet darf ich meiner Ansicht nach auch Wege nutzen die schmäler als die 2m Regel sind.
Wald ist nicht eingezäunt, es wird an den öffentlichen Wirtschaftswegen darauf hingewiesen das Reiten und Befahren mit Autos/Treckern nicht erlaubt ist. Außerdem sind überall Schranken aufgestellt zu denen nur Mitarbeiter von Forstbetrieben u.ä. Schlüssel haben. Komplette Einzäunung wurde uns leider vom Forstbetrieb untersagt.
 
...hallo!

Sachlich kann ich leider nichts dazu sagen, aber ich finde es hammermäßig, was sich manche Leute so herausnehmen.

Meine moralische Unterstützung hast Du und solche Jungs wie die beiden berittenen brauchen nach meinem Dafürhalten mal eine klare Ansage.

Nicht unterkriegen lassen... :daumen:
 
## Ist meine private Meinung ##

IMHO sind Polizeibeamte außer Dienst nur normal Bürger und müssen sich auch an Regeln halten. Selbst im Dienst haben sie KEINE Sonderrechte, es sei den der Dienst erfordert diese. (Sie haben den Auftrag diesen Weg zu kontrollieren)


Für euch: Ordnungswidrigkeit 10-20 Euro plus Gebühren
 
Zuletzt bearbeitet:
Also Regenerationsritte werden schon im Dienst durchgeführt, da würde ich das Zivil nicht überbewerten. Aber vielleicht machen die das, so übereifrig wie die sind, ja in ihrer Freizeit.

Aber davon unabhängig, das dienstliche Verlassen der Dienststelle bedingt einen Dienstauftrag, in dem Fall den Regenerationsritt. Wenn über den Dienstauftrag hinaus gehandelt wird, darf der Polizist nur mündlich verwarnen. Schriftliche Verwarnungen, Bußgelder und darüber hinaus sind nur erlaubt, wenn ein öffentliche Gefährdung oder ein Straftatbestand gegeben sind. Bspw. Polizei kontrolliert die Funktion Autobeleuchtungen im fließenden Verkehr und bemerkt einen Raub.

Also, nicht unterkriegen lassen, nur weil die Typen meinen, sie ständen über dem Recht.
 
Ob die Herren Polizisten nun im Dienstauftrag (Regenerationsritt) oder rein ganz privat unterwegs waren kann ich nicht sagen.
Auf alle Fälle hatten sie ihre Dienstausweise parat und waren mit deutlich als Polizeipferde gekennzeichneten Reittieren unterwegs. Schriftzug Polizei war an Satteldecke sichtbar neben einer Pferdedienstnummer am Halfter.

Gemäß Verständnis der Polizei in BW dürfen sie auch im Nicht-Dienst-Status Erkenntnisse sammeln die zu einer möglichen Verurteilung wegen Verstoss gegen bestimmte Paragraphen führen können.

Der Weg den wir befahren haben ist relativ schmal, u.U. sogar noch schmäler als 60cm ;) War schon immer ein Jägersteig und wurde früher sogar von Reitern genutzt - laut meinem Vadder war das früher ein normaler Weg hin zum Hof und erst mit Bau einer großen Strasse wurde der Weg nur noch von Fussgängern genutzt.

In wie weit nun ein Strafmandat kommen wird muss sich noch zeigen. Nach Auskunft vom Landratsamt wird derzeit im Alb-Donau Kreis verstärkt auf die Einhaltung der 2m Wege Regel geachtet und es sind bereits erste Bußgelder rechtskräftig geworden. So die nette Dame der Pressestelle heute vormittag.

Wenn ich Pech hab wird wirklich ne Busse kommen - dann muss ein Anwalt abschätzen in wie weit Erfolg auf Abwehr der Busse besteht. Mein Erzeuger hat rein vorsorglich gegen die Reiter eine Anzeige wegen unerlaubtem Betreten einer privaten Waldstrasse erstattet. Vorallem weil genau auf das Reitverbot hingewiesen wird und dafür die Schranken so aufgestellt worden sind das nur Fussgänger, Radler und keine Reiter/Autofahrer usw. durchkommen können.
Ob die Anzeige allerdings wirklich nachverfolgt wird muss sich noch zeigen, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. :rolleyes: Immer wieder reiten größere Reitergruppen durch den Wald und verursachen teilweise enorme Schäden. Oft sind die Verursacher nicht weiter bekannt - hier wird allein durch die Anzeige gegen uns klar gemacht das die beiden Reiter tatsächlich auf dem Weg unterwegs waren obwohl eindeutige Beschilderung dieses untersagt.
Anzeige ist bereits bei der Dienstaufsichtsbehörde (Polizeipräsidium und Regierungsbehörde) eingereicht worden. :daumen:
 
...außerdem warst Du sicher nicht zum Spaßradeln im Wald, habe ich recht?
Wer radelt schon freiwillig im Wald rum, wo doch die Wege so schlecht sind.

Sicherlich warst Du im Auftrag des Waldeigentümers (Vadder!) im Wege der Forstwirtschaft unterwegs um festzulegen, wann und wo demnächst ausgelichtet wird und der Harvester anrückt?

Man lichtet doch nicht nur auf 2 Meter breiten Wegen aus...oder?
 
...außerdem warst Du sicher nicht zum Spaßradeln im Wald, habe ich recht?
Wer radelt schon freiwillig im Wald rum, wo doch die Wege so schlecht sind.

Sicherlich warst Du im Auftrag des Waldeigentümers (Vadder!) im Wege der Forstwirtschaft unterwegs um festzulegen, wann und wo demnächst ausgelichtet wird und der Harvester anrückt?

Man lichtet doch nicht nur auf 2 Meter breiten Wegen aus...oder?

Top idee!!!!
gut das ich bisher von solchem mist verschon geblieben bin.
sowas dreistes. auf frequentierten wegen kann cih kontrollen voll und ganz verstehen, aber wenn mit jemand im eigenen wald krumm kommt (ob nun im recht oder nicht) würd ich stimk sauer werden!

n pferd im downhill würd ich gern ma sehen:-D ob die hinterher kommen... soll stolpern und den übereifrigen beamten untersich begraben^^
 
Wenn ich mich richtig erinnere, steht im gleichen Gesetz bei der 2m Reglung auch drin, dass keine Wege unter 3m beritten werden dürfen.
 
In wie weit nun ein Strafmandat kommen wird muss sich noch zeigen. Nach Auskunft vom Landratsamt wird derzeit im Alb-Donau Kreis verstärkt auf die Einhaltung der 2m Wege Regel geachtet und es sind bereits erste Bußgelder rechtskräftig geworden. So die nette Dame der Pressestelle heute vormittag.

Da Wohne ich ja im richtigen Landkreis:mad:
 
Also ich hab da vollstes Verständnis für,
gehört sich auch nicht mit Mountainbikes im Wald rumzukurven.
(und sich noch erwischen zu lassen)

Im Wald immer nur mit ner schönen 250er Vollcross ohne Kennzeichen,
dann klappts auch mit der Potzelei :D:D:D:D
 
Wenn ich mich richtig erinnere, steht im gleichen Gesetz bei der 2m Reglung auch drin, dass keine Wege unter 3m beritten werden dürfen.
Polizei hat Sonderrechte, s. Wiki- Wegerecht:

Vom Wegerecht zu unterscheiden sind verkehrsrechtliche Sonderrechte, die Angehörigen bestimmter Organisationen (z. B. Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei) ein Abweichen von den Regeln der StVO erlauben, aber keine Anordnung an andere Verkehrsteilnehmer darstellen und für die weder Sondersignale noch Blaulicht erforderlich sind. Jedoch ist die Inanspruchnahme des Wegerechts meistens auch mit der Ausübung von Sonderrechten verbunden.
 
Hiervon ist aber klar zu unterscheiden, dass die beiden Herren in ihrer Freizeit den Weg beritten haben
und eben nicht in Ausführung ihres Dienstes.
 
gegen reiter bietet sich sowas hier an:

800px-phalanx.jpg
 
Ganz genau!

Die Frage ist nun aber, ob sie sich schon vor Bereiten des Weges in den Dienst versetzt haben, oder erst bei Aufnahme der Personalien.

Die Frage war doch, ob das Wegerecht greift, wenn Polizisten nicht im Dienst sind.
 
Nächstes mal nicht anhalten, vllt die gäule mit men blockierten hinterrad erschrecken (falls das bei nem trainierten pozileipfärd überhaupt geht) und dann ab richtung runter!
diesmal strafe erwarten (20-30€ schätz ich mal so ohne nähere anhaltspunkte) und nach möglichkeit anzeigen weil die da eigendlich nichts verloren hatten.
vllt klappts ja und das blöde grün/blaue volk lernt mal was daraus
http://www.youtube.com/watch?NR=1&feature=endscreen&v=OeD-0dgV53k
in der stadt sind wir scheinbar schon überlegen
:-D
 
Polizeibeamte können sich jederzeit in den Dienst versetzen. Und somit auch hoheitlich tätig werden.

Ride on

Das heißt dann: Sie setzen sich im öffentlichen Straßenverkehr in Dienst und ballern im Privat PKW mit 100 durch eine Fußgängerzone weil ein Passant bei Rot die Straße überquert hat?
Ich glaube du hast zu viele Polizisten im Bekanntenkreis die dir gerne mal einen Bären aufbinden.

Natürlich kann ein Polizist zufälligerweise Zeuge einer Straftat werden und dann entsprechend eingreifen, in seiner "Freizeit" hat er sich bis dahin aber genauso an "normales" Recht zu halten wie jeder andere Bürger auch und es ist ihm in diesem speziellen Fall NICHT gestattet diesen für Ihn als "Privat"-Person gesperrten Weg zu bereiten.

Er darf im Dienst mit seinem tollen Polizeiauto auch nicht einfach so über Rot fahren oder lustigerweise sein Martinshorn oder Blaulicht einschalten, dafür benötigt er einen Einsatzbefehl oder Gefahr im Verzug.
 
Sorry Flo, :)

habe das so verstanden, daß die beiden nicht im Dienst waren. Angenommen die haben sich zuvor in den Dienst versetzen lassen, dann sind die doch im Dienst. Davon gehe ich aus. Bin etwas verwirrt, Laie und hab auch nicht alles gelesen ;(.
Glaube auch nicht alles was ich lese..., Der TE wird ja Post bekommen oder nicht.

Zumal auf Privatbesitz, darf dort die Polizei einfachso tätig werden ?!

Greetz
 
Hi,

das LWaldG für Baden-Württemberg scheint ganz eigene Wertungen vorzunehmen:

§ 83
Allgemeine Ordnungswidrigkeiten

(1) ...

(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 37 Abs. 3 im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf gekennzeichneten Wanderwegen unter 3 Meter Breite, auf Fußwegen oder auf Sport- und Lehrpfaden reitet, oder im Wald außerhalb von Straßen und Wegen oder auf Wegen unter 2 Meter Breite oder auf Sport- und Lehrpfaden radfährt,
2. ...
3. ...
4. entgegen § 37 Abs. 4 unbefugt fährt, Kraftfahrzeuge oder Anhänger abstellt, zeltet oder unbefugt Verkaufsstände aufstellt,
5. ...

(3) ...

(4) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro, in besonders schweren Fällen bis zu 10 000 Euro, geahndet werden.


Mit dem Moped hättest Du als Befugter auch abseits der Wege durch den Wald düsen dürfen...

Ich würde den Ordnunghütern nochmal darlegen, dass Deinem Vater der Wald gehört. Deinen Aussagen zufolge wären sie ja dafür evtl. bei einem entsprechenden Nachweis doch empfänglich.

Ciao

Roland
 
Zuletzt bearbeitet:
Sorry Flo, :)

habe das so verstanden, daß die beiden nicht im Dienst waren. Angenommen die haben sich zuvor in den Dienst versetzen lassen, dann sind die doch im Dienst. Davon gehe ich aus. Bin etwas verwirrt, Laie und hab auch nicht alles gelesen ;(.
Glaube auch nicht alles was ich lese..., Der TE wird ja Post bekommen oder nicht.

Zumal auf Privatbesitz, darf dort die Polizei einfachso tätig werden ?!

Greetz

Kein Ding! :)

Ich find das Ganze ja auch äußerst wirr und kurios.
Wenn die die Personalien aufnehmen, um Anzeige zu erstatten, dann ist das ein Akt, der im Dienst geschieht. Da gehen wir also vom gleichen aus!

Wenn da eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit vorliegt, dürfen bzw. müssen die Polizisten natürlich tätig werden.
Fraglich ist hier aber, wie sie mit ihren Pferden auf den Privatweg gelangen konnten, ohne im Dienst zu sein.

Wenn sie in ihrer Freizeit dort unterwegs waren, dann aufgrund Missachtung geltenden Rechts, sofern das mit der 3m-Regel für Reiter stimmt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Wald gehört meinem Erzeuger und hat trotzdem eine öffentlich zugängliche Strasse (Waldwirtschaftsweg) includiert. Diese Strasse ist beschrankt und mit entsprechenden Verbotszeichen für nicht berechtigte KFZ Führer, Reiter und weitere Kraftfahrzeuge versehen worden. Die Schilder sind gut erkennbar und nicht beschädigt.
Zur Unterstützung der Verbote ist eine abgeschlossene Schranke an jedem in den Wald führenden Weg angebracht. Mittels Heckenwuchs und aufgesetztem Holz wird zusätzlich verhindert das unberechtigt KFZs und Reiter Einlass bekommen.
Für die Reiter sind in Augenhöhe Schilder angebracht worden - meine Mutter ist selbst Reiterin und sie beachtet die Verbote auf dem eigenen Grund. Schilder sind mit Kenntnis und Zustimmung der zuständigen Behörden (Landratsamt und Regierungspräsidium neben Forstamt) aufgestellt worden.

Die beiden Reiter haben sich laut Ansicht vom Familienanwalt unberechtigt auf dem Weg aufgehalten und daher hat mein Vadder Anzeige gegen die beiden Beamten erstattet. Vorallem hinsichtlich der Vorbildfunktion von Polizeibeamten - sie haben keinen flüchtigen Verbrecher verfolgt oder mussten Schaden abwehren. Ort des Geschehens liegt ca. 6km hinter der Schranke; zwei auf den Forstweg führende Strassen sind ebenfalls mit Schildern versehen die Reiter und unberechtigte KFZ Nutzer ausschliessen mit Schranke.

Da die Sache erst vor wenigen Tagen passiert ist wird es noch eine Weile dauern bis ein möglicher Bußgeldbescheid eintreffen kann/wird. Obwohl die Sache laut Pressestelle vom Landratsamt schnell und zeitnah bebusst wird.

Wäre dann zum ersten mal das Angehörige vom Besitzer Strafe für Fehlverhalten im eigenen Wald bezahlen müssen. (so Auskunft vom Anwalt).
Weg ist auf alten Karten als öffentlicher Weg eingezeichnet, war bis zum Bau der Strasse 1934 der einzige Weg um vom Tal zum Hof kommen zu können. Weg ist im Laufe der Zeit verwildert und wird nur noch selten von Wanderen genutzt. Und die bisherigen Begegnungen haben eigentlich nie irgendwelche Probleme mit Wanderen/Waldnutzern ergeben. Eher mal ne neugierige Nachfrage mit welchem Rad man unterwegs ist oder Fragen über Wegführungen.

Ich bin ganz entspannt und lasse mich überraschen was im Bussgeldbescheid drin steht; dann habe ich einen konkreten Punkt um das weitere Vorgehen planen zu können.
Bin eindeutig "Befugter" und darf mit Einwilligung von meinem Erzeuger im Wald rumdüsen.


Frühere Fahrten mit CrossMaschinen (in der Regel ganz ohne Kennzeichen oder Zulassung....) durch den Wald wurden immer sehr argwöhnisch und großem Protest der Landwirte (weil ich halt über frisch eingesäte Felder gedüst bin....) zur Kenntnis genommen. Bis eines Tages am 1ten Mai die Crossmaschine in Einzelteile zerlegt in der Hofeinfahrt aufgefunden worden ist - damit waren meine Exkursionen mit Motorkraft beendet und die Maschine ist im Schrottcontainer entsorgt worden. :heul:
Biken im Wald macht mehr Laune und bringt Spaß und Freude :daumen:
 
cool! sag bescheid wies weitergeht wenn die sich melden:-D
vllt bekommt ja doch mal die andere seite eins aufn deckel!
 
Zurück
Oben Unten