Mögliche Strafe für Waldweg befahren?

Dann frage ich mich, wie das mit der Aussage aus dem Thread " In Fußgängerzonen darf nur die Polizei eingreifen " zusammen passt.
Den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt demnach die Überwachung des ruhenden Verkehrs – wenn er nicht mehr ruht, übernimmt die Polizei. Die kümmere sich um den fließenden Verkehr, „auch den Fahrradverkehr“, schreibt das Ministerium. Das habe der Gesetzgeber ganz bewusst so entschieden, weil das Anhalten von Verkehrssündern in Bewegung schließlich „in einer Weise durchgeführt werden muss, die möglichst ausschließt, dass durch das Anhalten selbst Gefahrenlagen oder gar Schäden entstehen“. Und Polizisten seien dafür „entsprechend geschult“.
Sind die Forstbeamten auch entsprechend geschult?
 
LETZTER TAG FÜR DIE 2-METER-PETITION -> 35.000 in BaWü sind zu schaffen!
Heute um Mitternacht läuft die Zeichnungsfrist für die Petition zur Abschaffung der 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg aus.

Bitte jetzt noch mal alle Freunde und Bekannte - egal ob Biker oder Nicht-Biker - mobilisieren!
Bitte dazu diesen Beitrag von Open Trails! auf Facebook 'liken' und 'teilen', aber auch Foren, Chats und E-Mail-Verteiler nutzen.

Die geforderten 50.000 haben wir lange erreicht und die 60.000 sind vielleicht heute nicht mehr zu schaffen,
ABER die 35.000 in Baden-Württemberg können wir gemeinsam knacken! Also ran! :)

-> Link zu Petition
-> Link zu allen Hintergrundinfos zum Thema


Auf einen grandiosen Zieleinlauf heute Nacht! :)
 
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Ob die Herren Polizisten nun im Dienstauftrag (Regenerationsritt) oder rein ganz privat unterwegs waren kann ich nicht sagen.
Auf alle Fälle hatten sie ihre Dienstausweise parat und waren mit deutlich als Polizeipferde gekennzeichneten Reittieren unterwegs. Schriftzug Polizei war an Satteldecke sichtbar neben einer Pferdedienstnummer am Halfter.

Gemäß Verständnis der Polizei in BW dürfen sie auch im Nicht-Dienst-Status Erkenntnisse sammeln die zu einer möglichen Verurteilung wegen Verstoss gegen bestimmte Paragraphen führen können.

Der Weg den wir befahren haben ist relativ schmal, u.U. sogar noch schmäler als 60cm ;) War schon immer ein Jägersteig und wurde früher sogar von Reitern genutzt - laut meinem Vadder war das früher ein normaler Weg hin zum Hof und erst mit Bau einer großen Strasse wurde der Weg nur noch von Fussgängern genutzt.

In wie weit nun ein Strafmandat kommen wird muss sich noch zeigen. Nach Auskunft vom Landratsamt wird derzeit im Alb-Donau Kreis verstärkt auf die Einhaltung der 2m Wege Regel geachtet und es sind bereits erste Bußgelder rechtskräftig geworden. So die nette Dame der Pressestelle heute vormittag.

Wenn ich Pech hab wird wirklich ne Busse kommen - dann muss ein Anwalt abschätzen in wie weit Erfolg auf Abwehr der Busse besteht. Mein Erzeuger hat rein vorsorglich gegen die Reiter eine Anzeige wegen unerlaubtem Betreten einer privaten Waldstrasse erstattet. Vorallem weil genau auf das Reitverbot hingewiesen wird und dafür die Schranken so aufgestellt worden sind das nur Fussgänger, Radler und keine Reiter/Autofahrer usw. durchkommen können.
Ob die Anzeige allerdings wirklich nachverfolgt wird muss sich noch zeigen, Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. :rolleyes: Immer wieder reiten größere Reitergruppen durch den Wald und verursachen teilweise enorme Schäden. Oft sind die Verursacher nicht weiter bekannt - hier wird allein durch die Anzeige gegen uns klar gemacht das die beiden Reiter tatsächlich auf dem Weg unterwegs waren obwohl eindeutige Beschilderung dieses untersagt.
Anzeige ist bereits bei der Dienstaufsichtsbehörde (Polizeipräsidium und Regierungsbehörde) eingereicht worden. :daumen:

Hallo @antique ,

wo war das denn genau im ADK? Gerne per pn...

Beste Grüße aus Ehingen
 
Nö - leider hab ich vorher keinen Keiler angeschossen - und mit Saufeder zu jagen ist in Deutschland mal sowas von verboten :mad:

Landratsamt kann die Busse im Bereich von 15 bis 5000 Euro festsetzen. Je nach Ausgangslage und welche Umstände die Sache beinhalten. Freiraum ist enorm. Nennt sich dann Ermessensspielraum und wird von den Beamten oft genug wirklich "frei" ausgewählt.

Auswandern habe ich schon seit geraumer Zeit vor, allerdings will man Besitz nicht so einfach aufgeben und geschäftliche Kontakte wollen nicht unbedingt "umziehen".
Solange mein Vater noch aktiv ist bleiben solche Pläne eh in der Schublade stecken - und danach kann es schon sein das ich das Anwesen verpachte und meinen Standort nach CH oder A verlege. Oder Südengland :daumen:
In Ö darfst du den Weg gar nicht verlassen, offiziell. Wien z.B.
 
Hm - dumm gelaufen. Hätte sich das nicht mit nem kleinen Woddy:bier: für die Grünen und etwas Hafer für die Vierbeiner regeln lassen???

Alternativ würde ich die Wege einfach auf 2m roden (Wald gehört ja Deinem Dad) und die Tatortfotos einschicken.

Dann wird vor Gericht wohl klar, das die Grünen schon vor der denkwürdigen Begegnung einige Woddys zu viel hatten...........:daumen:.
 
@antique: habe den Thread gerade "gefunden" - du hast schon lange nichts mehr zum aktuellen Stand deines "Falles" hier gepostet, wie ist's denn ausgegangen?

Grüße
Klaus
 

Schon mal sehr interessant, was die Berechtigungen der einzelnen Gruppen angeht.
Insbesondere der Jagdschutz, der hier ja nur im Rahmen einer jagdlichen Beeinträchtigung im Rahmen des Wildschutzes greifen würde. Die könnte man dem genannten Radfahrer mit Hund ja noch andichten könnte. Nem MTBler und Wanderer/Jogger aber mit Sicherheit nicht.
Weiterhin wird hier aber immer von der nicht erlaubten Befahrung gesprochen. Dies kann aber meiner Meinung nach fast nur noch für BW gelten.
Aller anderen Landesunsetzungen des Bundeswaldgesetzes schränken die Befahrung nur wie bekannt auf die "festen Wege" ein.
Hier wäre dann mal die allgemeine Rechtsauffassung des Begriffs "feste Wege" interessant.
 
Schon mal sehr interessant, was die Berechtigungen der einzelnen Gruppen angeht.
Insbesondere der Jagdschutz, der hier ja nur im Rahmen einer jagdlichen Beeinträchtigung im Rahmen des Wildschutzes greifen würde. Die könnte man dem genannten Radfahrer mit Hund ja noch andichten könnte. Nem MTBler und Wanderer/Jogger aber mit Sicherheit nicht.
Weiterhin wird hier aber immer von der nicht erlaubten Befahrung gesprochen. Dies kann aber meiner Meinung nach fast nur noch für BW gelten.
Aller anderen Landesunsetzungen des Bundeswaldgesetzes schränken die Befahrung nur wie bekannt auf die "festen Wege" ein.
Hier wäre dann mal die allgemeine Rechtsauffassung des Begriffs "feste Wege" interessant.
Na, das nicht erlaubte Befahren wird sich wohl auch auf KFZ beziehen und für diese gibt es dann doch andere Vorgaben als für den MTBer.
Ausserdem gehen die Auffassungen von Förster und MTBer was ein fester Weg ist (wie hier in NRW) und was nicht recht weit auseinander.
 
Schon mal sehr interessant, was die Berechtigungen der einzelnen Gruppen angeht.
Insbesondere der Jagdschutz, der hier ja nur im Rahmen einer jagdlichen Beeinträchtigung im Rahmen des Wildschutzes greifen würde. Die könnte man dem genannten Radfahrer mit Hund ja noch andichten könnte. Nem MTBler und Wanderer/Jogger aber mit Sicherheit nicht.
Weiterhin wird hier aber immer von der nicht erlaubten Befahrung gesprochen. Dies kann aber meiner Meinung nach fast nur noch für BW gelten.
Aller anderen Landesunsetzungen des Bundeswaldgesetzes schränken die Befahrung nur wie bekannt auf die "festen Wege" ein.
Hier wäre dann mal die allgemeine Rechtsauffassung des Begriffs "feste Wege" interessant.
Ja, es ist die Seite eines Jagdverbandes - und da Befugnisse sehr oft Auslegungssache sind, kannst dir denken, wie objektiv da geschrieben wurde. Also ohne eine rechtliche Prüfung im Einzelfall, würde ich mich darauf nicht verlassen - und wenn ich ehrlich bin, weiterfahren.
Man hat ja Bluetooth Kopfhörer drin und ist sehr fokussiert auf das Gelände - da hört und sieht man niemand ;).
 
So, ich finde diese bescheuerten Regelungen für Fahrradfahrer typisch Deutsch... In allem was man macht oder machen möchte wird man beschnitten. Ich finde es persönlich total scheiße dass diese vollidioten von Förstern/Jägern und anderen Hilfsknechten sich aufführen als sei es ihr wald. Und man sollte sich lieber mal die Frage stellen, wovon die Tiere mehr gestört werden: Von diesen martialischen KFZ die den Waldboden umgraben und von dummen Förstern, die alles kaputt sägen oder von einem zweirad mit 2" breiten Reifen? Dieses ganze Pack bräuchte der Wald gar nicht, von wegen Waldpflege und Wildschutz...
 
Genau.
Und so lange es Möbel aus Plastik gibt und man bequem mit Öl heizen kann, sollte außer Radfahrern überhaupt niemand in den Wald dürfen :o .
 
So, ich finde diese bescheuerten Regelungen für Fahrradfahrer typisch Deutsch... In allem was man macht oder machen möchte wird man beschnitten. Ich finde es persönlich total scheiße dass diese vollidioten von Förstern/Jägern und anderen Hilfsknechten sich aufführen als sei es ihr wald. Und man sollte sich lieber mal die Frage stellen, wovon die Tiere mehr gestört werden: Von diesen martialischen KFZ die den Waldboden umgraben und von dummen Förstern, die alles kaputt sägen oder von einem zweirad mit 2" breiten Reifen? Dieses ganze Pack bräuchte der Wald gar nicht, von wegen Waldpflege und Wildschutz...

Sorry, aber das ist mir zu Pauschal. Bei denen ist es wie überall, gibt halt immer nen paar Idioten. Jedes Grüppchen reklamiert in eigenem Interesse. Auch wir MTBler.

Das Problem ist die Gesetzgebung und die Lobbyarbeit. Und zu erfolgreicher Lobbyarbeit gehören halt Organisation mit einer gewissen Macht, die sich entweder aus Geld oder aus Mitgliederzahl ergibt.
Mountainbiker sind leider viel zu wenig im Allgemeinen und und insbesondere vor Ort organisiert. So nett die DIMB ist, aber es ist ne überregionale Organisation deren Präsenz vor Ort nicht wahrgenommen wird.
Vereine vor Ort mit nen paar 100 Mitgliedern, dies sich dann später mal zu großen Organisationen wie DAV oder Wanderverband organisieren. Die werden irgendwann mal wahrgenommen.
Wir können als MTBler im Prinzip froh sein, dass der Gesetzgeber im BWaldG irgendwann mal die gleichberechtigte Betretung durch Radfahrer vorgesehen hat und zwar bevor es MTBs gab. Möchte nicht wissen, wie das heute aussähe, wenn man das damals schon erahnt hätte.
 
Und so lange es Möbel aus Plastik gibt und man bequem mit Öl heizen kann, sollte außer Radfahrern überhaupt niemand in den Wald dürfen :o .
... Das hat nix mit Pauschal oder Unpauschal zu tun. Fakt ist: Nach dem in einem Wald geforstet wurde sieht es danach aus wie bei hempels unterm Sofa.
Und zu erfolgreicher Lobbyarbeit gehören halt Organisation mit einer gewissen Macht, die sich entweder aus Geld oder aus Mitgliederzahl ergibt.
Ich habe grundsätzlich nichts gegen das Forsten oder Jagen. Lediglich dieser Machtanspruch und das dominante Verhalten beider Randgruppen - den Förstern und Jägern - stört mich ungemein. Niemand, ob Förster oder Jäger, hat das Recht, ein Stück Wald zu beanspruchen...
 
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