Leuchten im Strassenverkehr?!

sharky

Si fiduciam
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hallo zusammen,

ich war eben ne runde rennradeln. hat zwar nicht grade viel mit trails zu tun aber reich rechtlich sicher interessant. dabei hat mich die polizei hochgenommen. "halt, polizeikontrolle" - ich schon mächtog angenervt als der "Man in green" mit kelle und dienstausweis gewunken hat" und hab erst mal zurückgebellt "nen fahrzeugschein hab ich nicht dabei" ausweisen konnte ich mich auch nicht, was sich als großen vorteil erweisen sollte! naja, dann ging es los wegen fehlender beleuchtung, reflektoren und so tralalazeugs eben. die wollten mir reflektoren an die pedale machen! an klickies!!! naja, dann habe ich dagegengehalten das es da so nen ominösen paragraphen gäbe daß RR´s unter 11kg so getüddel nicht brauchen. der sheriff hat gesagt das sei veraltet und ich müsste den reflektorkram montiert und stecklichter mitführen solange es tag sei und dran haben wenn es nacht ist. ich hab ihm entgegnet es sei ja schwachsinn mittags um zwei bei dem wetter (ein blick auf den strahlend blauen himmel hat ihn dann überzeugt daß nicht plötzlich ein gewitter und eine sintflut, die licht nötig macht, über mich hereinbrechen wird) den ganzen kram mitzuschleppen zumal ich einiges davon nicht mal montieren kann! haben da ne weile rumdiskutiert. egal, aber man wolle, weil diese neuerung daß man das alles immer brauche noch nicht so alt sei, mal gnade vor recht ergehehn lassen. eigentlich haben sie mich angehalten weil ich telefoniert habe während dem radeln und genau in dem moment, als die (in zivil) an mir vorbei fuhren, nen schlenker gemacht haben. als der mir dann gesagt hat ich hab ein hellgraues handy (und das auf 200m, haben die teleskope dabei??) war die ausrede, ich hab mir ne banane ans ohr gehalten, auch dahin. neee, als da müsse man hart sein. ich hab dann umgehend das handy ausgeschalten aber das half auch nichts. während der eine der beiden ( ~ 50 jahre, 180 groß und min 100kg) mir dann weiß machen wollte daß er ja auch viel rad fährt (der einzige kontakt von dem zum radsport ist IMHO tour de france gucken *gg*) hat er in seinem bußgeldkatalog geblättert um mir die rechnung fürs telefonieren auf dem bike unter die nase zu halten (wo ich wieder froh war daß ich mich nicht ausweisen konnte so konnten sie mir nichts nachschicken ). nach langem suchen (und nicht finden!) dann zum kollegen "im auto kostet es 30€, auf dem rad so ungefähr die hälfte, oder?" da konnte ich mir die frage: "warum die hälfte, weil das fahrrad nur halb so viel räder hat??" einfach nicht verkneifen. als auch der andere dann nichts fand haben sich mich nach 20 weiteren warnungen und guten tipps dann endlich fahren lassen. werde wohl meine trainingsstrecke umstellen, den beiden will ich nicht nochmal in die arme laufen!

so, jetzt zur eigentlichen frage: muß ich wirklich speichen-, pedal-, front- und rückreflektoren MONTIEREN!! und stecklichter auch am hellichten tag dabei haben? was ist denn mit dieser 11kg regel?? und was hat es mit dem telefonieren auf dem rad auf sich? kennt sich da jemand aus?

greetz
sharky
 
Da ich mich momentan aus sehr starkem Eigeninteresse mit dem Thema Rad und Recht befasse, kann ich Dir das hier anbieten...

Link

und zu der Sache mit dem Telefon:

Nach § 23 Abs. 1a StVO ist dem Fahrzeugführer die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht oder bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. Die Vorschrift gilt auch für Fahrräder ("Fahrzeugführer"). Wer also mit dem Handy auf dem Fahrrad telefonieren will, muß entweder anhalten oder eine Freisprechanlage benutzen. Da das Gesetz von Fahrzeugführer spricht, darf der Sozius auf einem Tandem auch während der Fahrt das Handy benutzen. Bei einem Verstoß gegen die Vorschrift droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.


Sieht wohl so aus, als das die Herren in grün Recht hatten...
 
Original geschrieben von DasOZ
Bei einem Verstoß gegen die Vorschrift droht ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro.[/I]

... was die hälfte des betrages beim auto entspricht weil das fahrrad nur zwei räder hat und keine vier. auf dem einrad würde ich demnach nur 7,50 zahlen. ein überlegenswerter gedanke... :lol:
 
Was macht auch das Handy beim biken :mad: :mad:

Aber ich kenne auch welche, das Handy in der Rückentasche oder im Rucksack und man kommt mit denen einfach nicht voran, weil sie ständig telen. :(

Also, Das Bike ist Handyfreie Zone ;)
 
Original geschrieben von sharky
"nen fahrzeugschein hab ich nicht dabei"

ich hab ihm entgegnet es sei ja schwachsinn mittags um zwei bei dem wetter (ein blick auf den strahlend blauen himmel hat ihn dann überzeugt daß nicht plötzlich ein gewitter und eine sintflut, die licht nötig macht, über mich hereinbrechen wird)

war die ausrede, ich hab mir ne banane ans ohr gehalten, auch dahin.

"warum die hälfte, weil das fahrrad nur halb so viel räder hat??"

haha, geil, waere gerne dabei gewesen. also, als mäuschen versteht sich.
Hut ab, wenn du die Sprüche wirklich gebracht hast und Glück gehabt, dass sie dich einfach ham laufen lassen ohne Persionalienfeststellung auf der Wache.

:D
 
Original geschrieben von nurichdarf
Was macht auch das Handy beim biken :mad: :mad:

Aber ich kenne auch welche, das Handy in der Rückentasche oder im Rucksack und man kommt mit denen einfach nicht voran, weil sie ständig telen. :(

Also, Das Bike ist Handyfreie Zone ;)

Na ja, ich habs schon gerne dabei. Nicht, um erreichbar zu sein (so wichtig bin ich nicht :)). Und bis ich das Handy aus dem Rucksack rausgekramt hab, hat der Anrufer eh schon aufgegeben :).

Aber wenn man irgendwo in der Einöde ist und irgendwas passiert, kann man wenigstens schnell jemanden erreichen. Hab ich selbst schon erlebt.

OK, laut Murphy, passiert sowas irgendwo in 'nem Funkloch. :)

Gruß

Pad'schwitzend'die
 
Wurde bisher erst einmal von den Grünen angehalten und das war um 23Uhr ohne Beleuchtung aufm Bürgersteig, da konnte ich es ja verstehen.

Wie auch immer...wenn ich sowas lese, frage ich mich ob die Spinner von der Polizei nix besseres zu tun haben, als dich auf dem Fahrrad anzuhalten :mad:

Jedenfalls, denke ich, ist es doch zumindest in der Stadt einen Versuch Wert, mal einen kleinen Ausreissversuch zu starten :D

Mfg|Sulibats
 
müssen bei Trainingsfahrten montiert sein. §67 STVZO (siehste hier ). Nur für Rennen darfste die abmontieren.
Unterschied zwischen RR und anderen R. ist nur in der aktiven Beleuchtung.

Kommentar: Schwachsinn. Wer schonmal Reflektoren montiert hat weiss das das eigentlich Einweg-Teile sind (inspesondere die Speichendingsbums: einmal über 40 und weg sind sie!)

Hm, und das mit denen Handys sehe ich zumindest ziemlich kritisch - mir reichts schin wenn ich für die Leute mitdenken muss die dreieckige Rote nicht von viereckigern gelden Schildern auseinanderkennen, da brauch ich nicht noch die die 'grad furchtbar dringend Sachen mit Mausi oder dem ach-so-wichtigen Geschäftspartner bequasseln müssen...

Grüße
 
Original geschrieben von nurichdarf
Was macht auch das Handy beim biken :mad: :mad:

Aber ich kenne auch welche, das Handy in der Rückentasche oder im Rucksack und man kommt mit denen einfach nicht voran, weil sie ständig telen. :(

Also, Das Bike ist Handyfreie Zone ;)

also das mit der handyfreien zone find ich so net ganz richtig....ich fahr auf unserer schönen schwäbischen alb und hab immer das handy dabei! natürlich ausgeschaltet !!! aber dabei ist es immer...könnte ja sein das man(n) es mal für den notfall braucht .
 
Original geschrieben von sharky
hallo zusammen,

.....
so, jetzt zur eigentlichen frage: muß ich wirklich speichen-, pedal-, front- und rückreflektoren MONTIEREN!! und stecklichter auch am hellichten tag dabei haben? was ist denn mit dieser 11kg regel?? und was hat es mit dem telefonieren auf dem rad auf sich? kennt sich da jemand aus?

greetz
sharky

steht alles in den MTB-FAQ's - schau hier

Dafi
 
also mein handy ist immer dabei und auch immer an, da ich ja eh net so wichtig bin ist das auch keine große sache wenn wirklich mal kurz anruft und was will, denn das gespräch ist eh nach 1-2 minuten abgehackt und auuserdem tele ich immer beim fahren, ich halte doch dafür net an und wenn ich mal gerade nen trail runter heize oder so dann geh ich net dran aber kann wenigstens sehen wer angerufen hat und melde mich dan bei dem jenigen.
 
hab da glatt ncoh ne frage....

unter dem link der oben genannt wurde findet man die info dass sich die sonderregelung nur auf rennräder beziehn würd...aber ab wann is n rennrad n rennrad udn n mtb n mtb?

frage das aus ganz aktuellem anlasse....weil am montag kommen slicks auf den zweitlaufradsatz für die strassentouren....isses dann der gerade lenker? naja...in der bsn is n rennrad von cesur mit nem total komischen lenker....sieht nich nach typischem rennradlenker aus.....
also woran will man das festmachen?
breite stollenreifen sind dann nicht mehr drauf sondern nur noch 1zoll slicks.....daran dass XT und nich ultegra aufm schaltwerk steht? an der geometrie?
an der federgabel?(wobeis sowas auch für rennräder gibt)

aber immer wenn ich sowas lese bin ich froh zu wohnen wo ich wohne.....und das obwohls in bayern is....die polizei hat hier entweder was besseres zu tun als fahrradfahrer zu nerven oder sie biken selbst so dass sie wissen dass es blödsinnige regelungen gibt.

und nochwas....wie siehts mit lichtpflicht usw. eigentlcih im ausland aus...insbesondere italien und österreich...weil da kommt der durchschnittsbiker ja shconma hin.....okay...die ösis machen uns jeden blödsinn nach, sogar den grünen punkt aber in italien braucht man doch sogar erst seit n paar jahren n helm aufm moped....also wie siehts da denn aus?
 
Original geschrieben von Hugo
ab wann is n rennrad n rennrad udn n mtb n mtb?

Das habe ich auch schon bei höheren Behörden nachgefragt, weil das MTB auch in manchen Forstgesetzen bzw. Naturschutzverordnungen vorkommt. Ich hab´auch einer Behörde schon angedroht, ich würde mal vorfahren und mir dann attestieren lassen, daß mein Fahrrad (Trekking) kein MTB ist oder man möge mir doch sagen, wo man das amtlich bescheinigt bekommt.

Bisher Fehlanzeige.

Ich schreib aber jetzt gleich das Bundesverkehrsministerium an und drohe (bin übernächsten Donnerstag und dann noch mal Mo/Di in Berlin) mein persönliches Erscheinen an (s.o.)........

Will einer mitkommen?

Kluge, Tilman
Von: Kluge, Tilman
Gesendet: Samstag, 1. November 2003 15:54
An: '[email protected]'
Cc: '[email protected]'
Betreff: §67 StVZO Fahrradbeleuchtung
EILT (jahreszeitbedingt)
Sehr geehrte Damen und Herren,
§67 StVZO unterscheidet offensichtlich zwischen Rennrädern und Nicht-Rennrädern. Da
dieser Unterschied auch zu rechtlichen Folgen für betroffene Fahrzeugführer führen kann,
gehe ich davon aus, daß der Unterschied an einer allgemein zugänglichen Stelle als
individualverbindliches Recht (also Gesetz oder RechtsVO) geregelt ist, damit die
einschlägige Regelung dem verwaltungs- und ordnungsrechtlich allgemeingültigen
Bestimmheitsgebot genügt.
Soweit diese Definition komplexen Beurteilungskriterien unterliegen sollte, bitte ich
Sie, mir die zuständige(n) Behörden in meinem Wohnumfeld (Bad Soden Ts.) zu nennen, die
ggf. für die Erteilung einer rechtsverbindlichen Auskunft/Bescheinigung zuständig sind.
Ansonsten müßte ich aus Grunden der Rechtssicherheit und Vermeidung rechtlicher Nachteile
sowie meinerseitigen Absicherung vor Gefahren in solchen Fällen drohender Staats- und
Behördenverdrossenheit bei Ihrem Hause vorfahren. Nennen Sie mir bitte vorsorglich einen
zuständigen Ansprechpartner.
Ich gehe aber angesichts dessen, daß die Bestimmungen des §67 nicht neu sind, davon aus,
daß ich Ihre -gerne formlose (!) - meine Anfrage zufriedenstellend beantwortende
Auskunft umgehend erhalte.
Mit den besten Grüßen
Tilman Kluge
--------------------------------------
http://www.schwarzgruen.de
 
Die Sache wird unterhaltsam, zunächst hat man mir mitgeteilt, daß die Länderbehörden die entsprechenden behördlichen Zuständigkeiten regeln und mir den §67 StVZO-Text übermittelt (nett, aber den kenne ich seit 1972).

Ich habe geantwortet, daß das meine Frage nach dem Unterschied zwischen Rennrad und Nicht-Rennrad nicht auch nur ansatzweise kläre.

Man teilt mir nun vom Ministerium mit, in der StVZO stünde nicht mehr drin (hätte ich nicht gedacht).

Ich hab´ nun noch mal ganz konkret gefragt, was ich denn dann machen soll, wenn ich meine, mein Fahrrad sei ein Rennrad und die Polizei meint, es sei kein Rennrad.
 
Also ich fahre seit 15 Jahren Fahrrad und hatte noch nie ein "Vekehrstaugliches" Fahrad im sinne des §67. Wenn der (die) Polizist(en) halbwegs vernünftig sind sehn die großzügig über Fahradfahrer hinweg. Wenn nicht hilft die auch kein Stecklicht, da ja eine "dauerhaft befestigte Lichtanlage" vorgeschrieben ist.
Ich möcht mal wissen wer überhaupt ein "Vekehrstaugliches" Fahrad im sinne des §67 hat (hab mir den Paragraphen gerade durchgelesen :mad:). Ob mich die Männer in grün mich wegen eines fehlenden Reflektors abzocken würden oder weil es "komplett" Verkehrswiedrig ist is mir schnuppe.

Bis jetzt wurd ich noch nie angehalten. Wenn ich die "günen" sehe mach ich nen großen Bogen drum, nicht nur wegen dem Fehlenden Licht. Auf dem Fahrrad seh ich's nich so eng mit der StVO, schließlich kann (und will) ich mich auch nicht auf Autofahrer verlassen, dass die mich sehen und respektieren.
Ansonsten bleibt immer noch abhauen!!!!!!!!!!! Die solln mich erst mal innerhalb der Stadt kriegen.:D
 
Original geschrieben von Tilman
Die Sache wird unterhaltsam, zunächst hat man mir mitgeteilt, daß die Länderbehörden die entsprechenden behördlichen Zuständigkeiten regeln und mir den §67 StVZO-Text übermittelt (nett, aber den kenne ich seit 1972).

Ich habe geantwortet, daß das meine Frage nach dem Unterschied zwischen Rennrad und Nicht-Rennrad nicht auch nur ansatzweise kläre.

Man teilt mir nun vom Ministerium mit, in der StVZO stünde nicht mehr drin (hätte ich nicht gedacht).

Ich hab´ nun noch mal ganz konkret gefragt, was ich denn dann machen soll, wenn ich meine, mein Fahrrad sei ein Rennrad und die Polizei meint, es sei kein Rennrad.

diese frage hatte ich auch schon...gibt ja prinzipiell nur zwei möglichkeiten: ausstattung (lenker, slicks, dünne reifen) oder der zweck. dann kann man aber auch ein mtb als rennrad bezeichnen. mir ist allerdings der zweck der 11 kg regel nciht ganz klar...könnte heißen, dass ab 11 kg ein rad eh nicht für rennen tauglich ist?
noch ne frage: der 67 stvzo sagt in abs 11, das abweichend für rennräder folgendes gilt...hab jetzt keinen kommentar greifbar, aber meinst du, dass das heißt, dass alles in den vorherigen absätzen für rennräder nicht gilt oder alles gilt bis auf die unterschiede, die in absatz 11 drinstehen? geht meiner meinung nicht ganz aus dem wortlaut hervor...
 
Original geschrieben von Tilman
Ich hab´ nun noch mal ganz konkret gefragt, was ich denn dann machen soll, wenn ich meine, mein Fahrrad sei ein Rennrad und die Polizei meint, es sei kein Rennrad.
Dann entscheidet halt die Waage (muss nicht zwangsläufig mitgeführt werden). Eine von zwei Bedingungen für eine Akkubeleuchtung (tagsüber auch mitgeführt, Rücklicht getrennt einschaltbar, Nennspannung auch < 6V) anstelle Dynamo hast Du ja bereits erfüllt.
Toll!



Original geschrieben von flat ecke
[...]dann kann man aber auch ein mtb als rennrad bezeichnen.
Damals gabs noch keine MTBs. §67 StVZO wird derzeit überarbeitet, erwarte Dir aber nicht zu viel (falls Du etwas Vernünftiges erwartest wie z.B. "In der Dämmerung und bei Dunkelheit ist zur Teilnahme am Straßenverkehr eine aktive Beleuchtung zu benutzen").

Original geschrieben von flat ecke
mir ist allerdings der zweck der 11 kg regel nciht ganz klar...könnte heißen, dass ab 11 kg ein rad eh nicht für rennen tauglich ist?
Du musst das im historischen Kontext sehen, also was vor 30 Jahren alles so an Fahrrädern unterwegs war.

Original geschrieben von flat ecke
noch ne frage: der 67 stvzo sagt in abs 11, das abweichend für rennräder folgendes gilt...hab jetzt keinen kommentar greifbar, aber meinst du, dass das heißt, dass alles in den vorherigen absätzen für rennräder nicht gilt oder alles gilt bis auf die unterschiede, die in absatz 11 drinstehen? geht meiner meinung nicht ganz aus dem wortlaut hervor...
Dann schau nochmal nach. In Abs.11 lässt sich §67 nur über die für Rennräder abweichenden Vorschriften bezüglich aktiver Beleuchtung aus. In Abs.12 dann über den Sonderfall "Teilnahme an Rennen" - nur dann sind die Absätze 1 bis 11 aufgehoben.


BTW: Wie fühlt sich eigentlich ein Speichenreflektor im Auge bei 70 km/h an?

Armin
 
Gab es nicht irgendwann mal die Regelung, dass man, vorausgesetzt man führt die Rennlizenz mit, am hellichten Tag keine Reflektoren, Lichter usw. mitführen muss??
Wenn nicht kann man den werten Herren in grün trotzdem mit der Rennlizenz vor der Nase herumwedeln, das stimmt sie immer etwas freundlicher :lol:
 
Original geschrieben von Armin Mann
Dann entscheidet halt die Waage (muss nicht zwangsläufig mitgeführt werden).

Leider falsch, denn §67 Abs. 11 StVZO heißt nicht Für Fahrräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes, sondern Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes.

Und damit kommt es zunächst unabhängig vom Gewicht des Fahrrades darauf an (Bedingung 1 für Abs.11), ob es überhaupt ein Rennrad ist oder nicht. Und die rechtsverbindlich nachvollziehbare Definition eines Rennrades fehlt nun mal und da hilft Dir auch keine Waage.

Erst dann, wenn wie auch immer geklärt ist, daß Du ein Rennrad hast (Bedingung 1), dann geht es darum (Bedingung 2), ob es zudem leichter als 11 kg ist.
 
Original geschrieben von Tilman
Erst dann, wenn wie auch immer geklärt ist, daß Du ein Rennrad hast (Bedingung 1), dann geht es darum (Bedingung 2), ob es zudem leichter als 11 kg ist.

Also für mich hast Du die Bedingung schon längst erfüllt, wenn Du meinst (wie Du schreibst) "mein Fahrrad sei ein Rennrad" ;)

Mindestens ebenso interessant finde ich die (Deine) Frage, wo ein Trekkingrad bzw. Kinderrad aufhört und ein MTB anfängt und wer das amtlich bescheinigen kann (ausser einem Richter in irgendeinem seltsamen Urteil wie Hanau Az. 34 C 3201/95-14).
Hast Du diesbezüglich schon Antworten erhalten?

Armin
 
wenns dafür keine rechtverbindliche antwort gibt, kann dir doch auch kein polizist auf erden widerlegen dass DU ein rennrad hast wenn dus behauptest, oder?

und im zweifelsfall immer für den angeklagten
 
HAllo!!

ich habe neulich erfahren dass mein MTB kein "Sportgerät" ist weil es über 13kg (((ES IST EIN FREERIDER!!!!!!!!!))) hat (Bei Rennrädern gilt 11KG) und deswegen darf ich nicht den Sigma Sport Mirage Scheinwerfer montieren. Ich könnte mich so darüber aufregen. Diese Leute die sich solche Regeln ausdenken sollten bestraft werden. :mad: :mad: :mad:ALSO LAUT GESETZ MACHEN LEUTE DIE DOWNHILL ODER FREERIDE FAHREN KEINEN SPORT ---> DAS IST DOCH SCHWACHSINN:ma: :mad: :mad: oder seht ihr das anders????? wenn ja würde ich mich über eine kritik freuen

_________
RIDE ON!!!
 
auf der homepage der bikesportnews stand was davon dass die 11kilo-regel auf mtb`s unter 13kilo ausgeweitet werden soll...wann und wie genau steht aber noch nich t fest
 
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