Ein Machtwort aus Karlsruhe

Mit einem am 02. Oktober 2012 verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden, dass Waldbesitzer grundsätzlich nicht für waldtypische Gefahren haften.

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Sehr gut.
Mal schauen, wie es sich mit den anderen Schweinen entwickelt, die so regelmäßig durch das "Bikeverbot"-Dorf getrieben werden.
 
... oder, wenn man das nicht will, muss man sich auf Veranstaltungen beschränken, die auf abgesperrten und gesicherten Strecken stattfinden ;)

Oder dem Typen der Ihn absichtlich dahin legt, wenn man Ihn erwischt, mal so richtig eines auf die Matte geben. Sorry für die Art und Weise, leider ist meine Erfahrung mit Freund und Helfer bisher in allen fällen negativ. Nie wird ein Schuldiger wirklich auch mal schuldig gesprochen bzw. muss für seine Taten haften. Leider nun mehr als oft genug erlebt.
 
Das Urteil des OLG München vom 15.10.2009 , Aktenzeichen: 1 U 4353/08 passt da ganz gut.

Auszug:

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist derjenige, der eine Gefahrenlage - gleich welcher Art - schafft, grundsätzlich verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Die rechtlich gebotene Verkehrssicherung umfasst diejenigen Maßnahmen, die ein umsichtiger und verständiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für notwendig und ausreichend hält, um andere vor Schäden zu bewahren. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden kann. Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch. Eine Verkehrssicherung, die jede Schädigung ausschließt, ist im praktischen Leben nicht erreichbar. Haftungsbegründend wird eine Gefahr erst dann, wenn sich für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Möglichkeit ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden Deshalb muss nicht für alle denkbaren Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden. Es sind vielmehr nur die Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer tunlichst abzuwenden (vgl. BGH NJW 2007,1683 m.w.N.).

Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich hält. Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zuzumuten sind. Der Betreiber einer Sport- und Spielanlage braucht demnach zwar nicht allen denkbaren Gefahren vorzubeugen. Die Verkehrssicherungspflicht erfordert jedoch regelmäßig den Schutz vor Gefahren, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und für ihn nicht ohne Weiteres erkennbar sind. Der Umfang der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen richtet sich insbesondere danach, welcher Grad an Sicherheit bei der Art des Spiel- bzw. Sportgeräts und dem Kreis der dafür zugelassenen Benutzer typischerweise erwartet werden kann (vgl. BGH a.a.O.).

Aus den genannten Grundsätzen folgt, dass eine Snowtubing-Anlage sich in einem technisch einwandfreien Zustand befinden muss. Der Betreiber einer Snowtubing-Anlage ist verpflichtet, bei Planung, Konstruktion, Bau und Betrieb alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen auszuschöpfen, um den Benutzer den höchst möglichen Sicherheitsstandard zu bieten.

Entgegen der Auffassung des Klägers kann jedoch nicht verlangt werden, dass dem Benutzer eine gefahrenfreie Benutzung garantiert wird. Das ist bei Anlagen, bei der der Benutzer sich nicht vollständig der technischen Funktion einer Anlage anvertraut wie beispielsweise bei einer Achterbahn, auch nicht denkbar. Weder auf eine Skipiste noch auf einer Rodelbahn noch auf einer Snowtubing-Bahn kann durch technische oder sonstige Maßnahmen verhindert werden, dass ein Benutzer zu Sturz kommt und sich gegebenenfalls dabei Verletzungen zuzieht. Diese Gefahr ist dem Freizeitspaß immanent und für jeden Benutzer erkennbar. Der Senat vermag der Vorstellung des Klägers nicht zu folgen, dass es möglich ist, „etwas offensichtlich Gefährliches ausnahmsweise völlig gefahrenlos tun zu dürfen“. Wenn eine Betätigung objektiv gefährlich ist, kann durch technische Maßnahmen und Verhaltensregeln, die objektive Gefahr allenfalls minimiert, aber nicht ausgeschlossen werden. Insoweit der Kläger sich auf Beispiele aus der Welt der Zauberkünstler (zersägte Jungfrau) bezieht, ist nur anzumerken, dass der Zauberer gegenüber dem Publikum durch seine Tricks nur die Illusion einer in Wirklichkeit gar nicht bestehenden Gefahr hervorruft.
 
Meine Frage wäre. Gibt es auch eine Haftung der Gemeinde, welche die Wege ausschildert?

Also wenn z.B. eine Gemeinde einen Trail als MTB Strecke ausgeschildert und auf diesem jemand stürzt.

Jetzt behauptet der Geschädigte der Weg sei ungeeignet gewesen, bzw durch Erosion so ungeeignet geworden. Gibt es hier eine wie auch immer geartete Haftung, Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde wenn der Weg als MTB Strecke ausgeschildert war?

Gibt es dann einen Unterschied zwischen als MTB Strecke ausgeschilderten normalen Wanderwegen und speziell als MTB Strecken gebauten Wegen oder Spots.

Die Antwort auf alle Fragen lautet nein :D

Der Volltext des Urteils ist hier veröffentlicht und ist lesenswert

http://juris.bundesgerichtshof.de/c...4016093d88ed3c6bbeacd2&nr=62049&pos=15&anz=20

Man muss sich bei allen Ausführungen in dem Urteil immer vor Augen halten, dass das Betreten "auf eigene Gefahr" der zentrale Dreh- und Angelpunkt ist:

Der Waldbesucher setzt sich mit dem Betreten des Waldes bewusst den waldtypischen Gefahren aus. Nach der Wertung des Gesetzgebers fallen diese Gefahren grundsätzlich in seinen Verantwortungsbereich.
Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko.

An den vorstehenden Befunden des Bundesgerichtshofs ändert auch eine Beschilderung nichts; das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.

Im Übrigen habe ich bisher noch keine Schilder gesehen, egal ob nun auf Wander- oder MTB-Strecken, auf denen stehen würde: "Dieser Weg ist vollkommen gefahrfrei zu begehen/befahren und in jedweder Hinsicht so gesichert, dass aber auch wirklich gar nichts passieren kann." ;)

Es lohnt sich in dem Kontext noch einmal dies

http://www.dimb.de/images/stories/p...eldorf_Urteil_vom_09.01.2008_I-19_U_28_07.pdf

mit einem besonderen Augenmerk auf die Urteilszitate zu lesen, in denen man durchaus ein gewisses Augenwinckern des Gerichts entdecken kann. Wer nicht Radfahren kann, soll laufen bzw. schieben ;)

 
Ich finde es gut, der Satz

Der Senat vermag der Vorstellung des Klägers nicht zu folgen, dass es möglich ist, „etwas offensichtlich Gefährliches ausnahmsweise völlig gefahrenlos tun zu dürfen“.

Gehört in ein Gesetz gemeiselt, den heutzutage meint jeder er könne schon irgendwen zur Rechenschaft ziehen,weil er selbst zu doof ist.

Dieses Denken der allseits vorhandenen "Garantie auf Unversehrtheit" ist sowas von absurd.
 
Ich finde es gut, der Satz

Der Senat vermag der Vorstellung des Klägers nicht zu folgen, dass es möglich ist, „etwas offensichtlich Gefährliches ausnahmsweise völlig gefahrenlos tun zu dürfen“.

Gehört in ein Gesetz gemeiselt, den heutzutage meint jeder er könne schon irgendwen zur Rechenschaft ziehen,weil er selbst zu doof ist.

Dieses Denken der allseits vorhandenen "Garantie auf Unversehrtheit" ist sowas von absurd.

Mag zwar absurd sein, aber in anderen Teilen der Welt ist es leider exakt umgekehrt. Du kannst Dir ja nicht den Frust vorstellen, den ich hatte, als ich in Kalifornien ein Specialized MTB gekauft hatte und dann überall "Betreten verboten" war. Aus genau diesen rechtlichen Bedenken hatte jeder Eigentümer sein Land abgezäunt.

Die einzigen Möglichkeiten zum Fahren waren die speziell präparierten Wege der Nature Reserves, die der Gemeinde gehören. Und dort war 15 mp/h vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit.
Der Ärger war riesengroß, als mitten im Wald dann Park Ranger mit Radaranlage standen und reihenweise Strafzettel an die Radler verteilten.
Zum Glück hatte ich mir einen Platten geholt und bin langsam den Berg runter gegurkt.
Aber spätestens da wurde mir klar, dass die dortige Gesellschaft total krank ist. Auch wenn ich USA von der Landschaft und relaxter Lebenseinstellung Klasse finde.

Die Pest der Welt sind Anwälte. Überall.
 
Was reitet Ihr jetzt wieder völlig undifferenziert und voreingenommen auf Anwälten rum:rolleyes: Über genau diese Vorurteile regt man sich dann wieder auf wenn man selbst betroffen ist z.B. als Biker.


Das was in diesem Urteil steht ist gut für die Biker (weil sie nicht wegen Haftungsgründen ausgesperrt werden müssen) , gut für die Waldbesitzer (weil sie nicht haften müssen für Dinge für die sie nichts können) und nicht zuletzt für den gesunden Menschenverstand. So ein Beispiel wie in Kalifornien ist doch eine Katastrophe:rolleyes:.
 
Die Pest der Welt sind Anwälte. Überall.

Wie kann man nur so ignorant sein?! Anwälte machen ihren Job!! und das ist auch gut so!

Wo kein Kläger da kein Richter, bzw Anwalt. Nicht die Anwälte machen die Gesetze, die Richter haben ein sogenanntes Richterrecht. Wahrscheinlich wissen 90% der Leser nicht was das ist, aber ihr könnt es gerne googlen. Wären so vollidioten von Bikern nicht zu schnell unterwegs würde es manche Zwischenfälle, die vor Gericht landen gar nicht geben. Das bedeutet auch wieder im übetragenen Sinne weniger Einschränkungen für uns, bzw. für alle Parteien.

Ihr könnt doch nicht einfach über Leute herhätzen die ihren Job machen! manchmal frage ich mich echt wo wir gelandet sind?!

genauso könnte ich hier rumposaunen "scheiss Maschinenbauer - wegen denen werden Arbeitsplätze abgebaut und automatisiert"

Überlegt doch einfach mal was ihr schreibt bevor ihr so ne ******** hier postet, ist das euch nicht peinlich?!

Freundliche Grüße
 
Wie kann man nur so ignorant sein?! Anwälte machen ihren Job!! und das ist auch gut so!

Wo kein Kläger da kein Richter, bzw Anwalt. Nicht die Anwälte machen die Gesetze, die Richter haben ein sogenanntes Richterrecht. Wahrscheinlich wissen 90% der Leser nicht was das ist, aber ihr könnt es gerne googlen. Wären so vollidioten von Bikern nicht zu schnell unterwegs würde es manche Zwischenfälle, die vor Gericht landen gar nicht geben. Das bedeutet auch wieder im übetragenen Sinne weniger Einschränkungen für uns, bzw. für alle Parteien.

Ihr könnt doch nicht einfach über Leute herhätzen die ihren Job machen! manchmal frage ich mich echt wo wir gelandet sind?!

genauso könnte ich hier rumposaunen "scheiss Maschinenbauer - wegen denen werden Arbeitsplätze abgebaut und automatisiert"

Überlegt doch einfach mal was ihr schreibt bevor ihr so ne ******** hier postet, ist das euch nicht peinlich?!

Freundliche Grüße


Dann hast Du noch nicht in den USA gelebt. Was ich dort teilweise erleben musste, war nur noch grotesk. Aus der Sicht eines (noch) freien Europäers.

Jeder macht seinen Job so gut er kann. Anwälte auch, dafür sind sie ja da.
Jedoch endet die Freiheit des einen bei der Freiheit des anderen. Und da kamen oft absolut groteske Spitzfindigkeiten diverser Anwälte ins Spiel.

Dies ist mitunter der Grund in den USA, dass viele Dinge horrend teuer oder gar gleich ganz verboten sind. Aufgrund der horrenden Versicherungspflichten für einfache Gegebenheiten.
Dies ist der Grund, warum mir Skifahren, Wandern, Campen, Biken in USA absolut keinen Spaß mehr machen, weil alles verboten ist. Warnschilder überall, Verbotsschilder noch und nöcher, strenge Parkrangers überall und überall muss man ein Ticket ziehen, eine Vorausbuchung reservieren, eine Einverständniserklärung unterschreiben oder sich bei irgendeinem Hansel für die Fahrt in den Wald registrieren. Der Grund sind spitzfindige Anwälte, die immer den Eigentümer suchen um ihn wegen hanebüchener Gründe im Kleingedruckten zu verklagen.

Zum Glück gibt es noch ein jahrhunderte altes Betretungsrecht in Europa. Ich fürchte aber, dass die Brüsseler EU-Junta dies immer mehr in amerikanische Verhältnisse umwandelt.
Deshalb finde ich es gut, dass zumindest ein paar deutsche Rechtssprecher sich mal an den Kopf fassen und nach dem Motto "Leben und leben lassen" urteilen.
 
Ist doch hier auch nicht anders, da sperren die Wege weil die die MTBs fern halten wollen. Sind die Isartrails nicht teilweise gesperrt?
 
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