Test in Hamburg: Geschwindigkeitsanzeige für Fahrradkuriere

Coole Aktion!
Aber ich frage mich, ob die Adressaten es verstehen? Der cholerische Fahrradhasser wird es womöglich eher als Protzgehabe auslegen und ihm erst recht zeigen, wer den Längeren hat!
Solche Aktionen müssten direkt mit Plakataktionen einher gehen, die verständlich machen, was die Tachoanzeige überhaupt soll. Woher soll man es sonst wissen?
 
Der stereotype Wutautofahrer als Adressat versteht das sicher nicht. Der hält das für einen Zähler, wieviel Autokameraden der "blöde" Radler schon "blockiert" und "behindert" hat.;):D

Ansonsten eine interessante Aktion, um hinzuweisen, dass Radler auf die Straße gehören. IMO nicht nur Kuriere, sondern alle, die so schnell fahren, dass sie besser etwas weiter vom Fußgänger entfernt sind.
IMO zeitlich aber ein bisschen zu knapp vor dem STVO-Update vom 1.April. So sieht ein Uninformierter die Unterschiede zwischen zeitgemäßen Forderungen/Vorschlägen und der gesetzlichen Umsetzung (die frisch aus dem Jahr 1985 scheint) gar nicht.
 
Damit es die Zielgruppe erreicht, da müsste wohl eher ein Porno auf dem Tablet laufen... :lol: :D :p

Ja, manchmal bin ich echt froh, daß hier in Bamberg die Infrastruktur relativ gut ausgebaut ist und man hier relativ "normal" miteinander umgeht. Unbelehrbare Rambos gibt es auf beiden Seiten. Erst heute ist wieder ein Typ auf nem schnellen 28er Trekkingrad an mir vorbei gezogen und knallt allen Ernstes direkt vor mir bei Rot über die Abbiegespur des Autobahnanschlusses - nichtmal eine Sekunde später sind die Autos schon losgefahren. Über solche Hirnies kann ich echt nur den Kopf schütteln... :rolleyes:
 
Teils gibt es Urteile, die Radeln mit mehr als 15kmh auf dem ein oder anderen "Radweg" schon als unangepasste Geschwindigkeit ansehen. Damit ist klar (diese) Radwege sind nicht für (zügige) Radler gedacht, sondern für "Rad weg" von der Straße.
 
Ohne Tacho, der auch noch geeicht sein müßte läßt sich das aber schlecht kontrolieren. Was sind das für unsinnige Urteile ohne jegliche Grundlage.
 
kannst du im "Kettler: Recht für Radfahrer" nachlesen.
Grundlage war, das es irgendwelche Unfälle gab, beispielsweise mit Fussgängern, die plötzlich vom Gehweg auf den benachbahrten Radweg wechselten, oder aufgrund schlechten Belag oder aufgrund öffnender Autotüren oder... Und der Radler bekam Schuld / Mitschuld aufgrund "überhöhter" oder "unangepasster" Geschwindigkeit.
 
Von Tachopflicht steht da nirgends was - auch wenn es eigentlich drauf hinausliefe. Ist auch nicht generelle Rechtsprechung sondern einzelne Urteile, teils gibts andere Rechtssprechungen. Meist gings um Unfälle mit Fussgängern. Letztlich ists doch so, wenn man die Radwege hinsichtlich des zulässigen Tempos der Radler auf ihnen so kastriert, dann sinds kaum mehr mehr als ne andere Form vom "Gehweg mit Rad frei" Kennzeichnung aber mit dem dem Unterschied das man sie benutzen muss und den Gehweg mit Rad frei eben nicht.

Bei Interesse kann ich mal meinen "Kettler" suchen. Das was ich hier geschrieben hab ist nur aus Gedächtnis.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Yeti666,

habe mal meine Aussage nachrecherchiert,

demnach stammen die 15kmh nicht aus dem Kettler sondern nem Thread aus nem Forum des ADFC-München:
http://www.adfc-muenchen.de/info/forum-allgemein.php
Seite 4,
Thema: StVO Neufassung, Beschr. 15km/h bei Z.240
direkt auf den Thread kann ich leider nicht verlinken

Demnach sollte 2009 mit der "Radl-STVO-Novelle" Tempo 15 auf für Radler benutzungspflichtigen gemeinsamen Geh- und Radwegen gelten, also die mit STVO-Zeichen 240 wo Rad und Fussgänger ÜBEReinander angeordnet sind.

Diese STVO Novelle ist aber aufgrund eines juristischen Formfehlers nie in Kraft getreten.
 
Da bist du falsch informiert. Da gibt es innerhalb des ADFC verschiedene Richtungen. Teilweise sehr Aktive Mitglieder und Mitgliederverbände, die massiv gegen diverse Radwegebenutzungspflichten vorgehen - einschlieslich des juristischen Klageweges gegen illegal angeordnete Radweg (und das sind laut §45 Abs. 9 STVO die allermeisten, wie auch mittlerweile in zahlreichen Urteilen bestätigt wurde). Andere hingegen sind da anderer Auffassung oder einfach nur passiv bzw. haben halt andere Schwerpunkte wie das Organisieren von Touren.

Im übrigen kann man auch gegen Radwegebenutzungspflicht sein und trozdem für Radwege, das ist wieder ne andere Auffassung.
 
Ich wollte das Ganze ja auch nicht an den 15kmh oder mehr oder weniger festmachen, ist ja erst mal egal. Es geht mir um die Frage wie sich die Geschwindigkeitseinhaltungsbefürworter diese Idee denn so vorstellen. Das ist doch absoluter Blödsinn genauso wie mit PC am Rucksack oder sonstwo durch die Stadt zu heizen. Und Radkuriere müssen sich an die gleichen Vorschriften halten wie jeder andere Biker auch. Wenn jemand glaubt mit nem Rennrad ist mal schnell ist er noch niemals HPV gefahren.
 
Und Radkuriere müssen sich an die gleichen Vorschriften halten wie jeder andere Biker auch.
Und genau darum geht es! Die Benutzungspflicht von vielen Radwegen macht im Grunde die Arbeit der Radkuriere kaputt - weil man auf ihnen nicht zügig voran kommt. Würden plötzlich unnötigerweise nur noch Straßen gebaut werden, auf denen maximal 20 km/h gefahren werden kann, würden Autofahrer (zu Recht) protestieren. Genau so ein Protest ist es hier - mir eben von Radfahrern.
 
Und Radkuriere müssen sich an die gleichen Vorschriften halten wie jeder andere Biker auch. Wenn jemand glaubt mit nem Rennrad ist mal schnell ist er noch niemals HPV gefahren.

...oder Liegerad...

eben, deshalb eben Abschaffung der Radwebenutzungspflicht für alle Radler - nicht nur Radkuriere. Die Radler die derzeit gar Gehwege mit "rad frei" befahren oder gar illegalerweise auf Gehweg weil sie sich nicht auf die Straße trauen, dürfen doch gerne mit 15 auf den Radwegen rumgondeln.
 
Da bist du falsch informiert. Da gibt es innerhalb des ADFC verschiedene Richtungen. Teilweise sehr Aktive Mitglieder und Mitgliederverbände, die massiv gegen diverse Radwegebenutzungspflichten vorgehen - einschlieslich des juristischen Klageweges gegen illegal angeordnete Radweg (und das sind laut §45 Abs. 9 STVO die allermeisten, wie auch mittlerweile in zahlreichen Urteilen bestätigt wurde). Andere hingegen sind da anderer Auffassung oder einfach nur passiv bzw. haben halt andere Schwerpunkte wie das Organisieren von Touren.

Im übrigen kann man auch gegen Radwegebenutzungspflicht sein und trozdem für Radwege, das ist wieder ne andere Auffassung.

...o.k., dann bringe ich es mal so auf den Punkt: ich vermisse eine einheitliche klare Linie. So wie es eigentlich für eine Interessengruppe üblich ist.

Hi,

denn wenn das schon fehlt, habe ich da keine Bock drauf. Weil wenn man schon gegen den Strom schwimmt, dann braucht man Kollegens die mitrudern und zwar in die gleiche Richtung.
 
Der ADFC ist halt von seiner Struktur her nen eher basisdemokratischer Verein (obwohl zuerst der Bundesverband gegründet wurde) historisch gesehen eher in der alternativen / ökolologisch / linken Richtung angesiedelt.
Es gibt schon Themen wo es klare bundeseinheitliche Standpunkte gibt, wie beispielsweie Ablehnung einer Helmpflicht. Aber bei Radwegen/Benutzungspflicht ist dem nicht ganz so.

Es kommt halt dann drauf an was die Leute vor Ort konkret machen.
 
Hi,

basisdemokratischer Verein hört sich ja ansich shconmal gut an. Aber "historisch gesehen eher in der alternativen / ökolologisch / linken Richtung angesiedelt" bringt mich dann doch wieder in´s grübeln.

Wenn ein Verein/ Verband bundesweit aufgestellt ist, dann sollte er in der Lage sein, auch im Interesse seiner Mitglieder eklatante Misstände auch bundesweit zu "bearbeiten".
Kann er dieses nicht, brauche ich als potentielles Mitgleid auch keinen bundesweiten organisatorischen Aparat mit zu finazieren.

Gut wir kommen etwas vom Thema ab. Die Aktion in Hamburg finde ich gar nicht mal so schlecht. Vielleicht würde es mehr bringen, solche oder ähnliche Aktionen bundesweit mal auf die Beine zu stellen. Wozu gibt es denn sonst die ganzen sozialen Netzwerke ?

Denn was ich sehe ist, daß wir als Biker mal wieder ganz speziell am Pranger stellen, brauchen wie mal gar nicht, versucht wird Kasse zu machen, auf der anderen Seite sich aber nichst rührt. Denn was ist denn mit der Radwgebenutzngspflicht oder der Entkriminlasierung der Akkulichtnutzer ?

Nichts !

Vorschläge sind bekannt oder liegen vor, aber mal eben das ganze zum Abschluss bringen ? Fehlanzeige !
Dabei scheint es ja kein Problem zu sein auch Größeres anzugehen. Mal eben Zypern retten ist doch gegen eine schweinealte Lichttechnische Verordnung Kinderkram. Oder war das umgedreht ?
 
Lieber Sakura, das ist eine Frage Des Engagements, gerade auch deines persönlichen. Mag gut sein, das nun speziell der ADFC nicht der richtige Verein für dich ist. Suche dir etwas was zu dir passt, oder versuch selber was auf die Beine zu stellen. Wenn du innerhalb des letzten Jahres umgezogen sein solltest oder sich dein Arbeits-/Ausbildungsplatz geändert haben sollte, hast du z.B. die Möglichkeit konkret vor Ort gegen die Radwegeschilder die dich nun neu betreffen juristisch vorzugehen.
 
Sicher, Spass macht das nicht. Ist aber sehr erfolgversprechend.
Weil die verkehrsrechtliche Rechtslage - insbesondere höchstrichterliche Rechtssprechung von Bundesgerichten derzeit da ziemlich eindeutig sagt, das 1. eine besondere Gefahrenlage (Die das allgemeine Risiko erheblich übersteigt) vorliegen muss um die Benutzungspflicht zu rechtfertigen, 2. die Nutzung des benutzungspflichtigen Radweges sicherer sein muss als die normale Fahrbahnnutzung. Diese Kriterien erfüllt zumindest innerorts praktisch so gut wie kein Radweg.

Die verwaltungsrechtliche Einschränkung die derzeit besteht, ist halt, das der klagende nicht länger als 1 Jahr erstmalig persönlich vom konkreten Schild betroffen sein darf, ansonsten gilt Bestandsschutz - aber eben gegenüber ihm, nicht gegenüber nem anderen der neu betroffen ist.
 
Zurück
Oben Unten