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Das Urteil liest sich lustig, ist aber durchaus brisant! Wenn das in der Revision nicht kassiert wird, könnte das ein Grundsatzurteil werden, auf das sich viele Richter beziehen werden.
In seiner Aussage ist es allerdings ziemlich lapidar: Demnach könnte Rad fahrenden immer eine Teilschuld zugesprochen werden, da sie aufgrund ihres Kenntnisstandes über die hohe Gefahr zu verunfallen trotzdem am Straßenverkehr teilgenommen haben...
Oder aber, wer sich mit einem Smart von einem SUV zerquetschen lässt, trägt auch eine Teilschuld; man hätte es besser wissen können, dass das Autochen nicht viel aushält...
Auch durch tausendfaches Behaupten wird manches einfach nicht wahrer! Überhaupt sind Kopfverletzungen auch nur ein geringer Teil der Unfälle. Für uns Biker dürften dann wohl bald kompletten Protektoren zur Pflichtausstattung werden.also das urteil ist mal wirklich murks...
vorallem woher wissen die richter das es erwiesen ist das helme schützen? meines wissens gibt es keine belastbaren studien dazu sondern nur meinungen
aufbauend auf dem Thread "Wanderin verletzt sich bei Kollision mit Mountainbiker" sollten die Wanderer auch eine Mitschuld bekommen. Da sie wussten das dort auch Radfahrer fahren hätte man geeignette Schutzkleidung tragen müssen! dann wären die Verletzungen vermeidbar gewesen!
Hat jemand den Tatbestand und die Begründung gelesen, oder ist das hier allgemeines BlaBla mit der üblichen Portion Entrüstung?
Ich vermute mal die Gründe enthalten folgende Feststellung:
100% Verursachung durch den Autofahrer
Reduzierung des Haftungsumfang im Bereich Körperschäden, hier Schädel, weil fehlender Helm adäquad kausal für die schwere der Verletzung, bzw. die Verletzung wäre mit Helm nicht so schwer gewesen. Ich nehme auch an, dass es das zu ein Gutachten gab.
also das urteil ist mal wirklich murks...
vorallem woher wissen die richter das es erwiesen ist das helme schützen? meines wissens gibt es keine belastbaren studien dazu sondern nur meinungen
ES IST DOCH SCHON LÄNGST VERBOTEN, den seitlichen Sicherheitsabstand zu Autotüren nicht einzuhalten. Warum interessiert sich dafür Niemand?
Entweder es hat eine Helmpflicht oder es hat keine, dann darf man aber auch der Radfahrerin keine Teilschuld geben. Eigenverantwortung heißt für mich, dass ich für Schäden einstehe, die ich selber verursache, aber nicht fremd verschuldete. Ich hoffe auch, dass das Urteil kassiert wird, ansonsten gehört schleunigst eine Helmpflicht eingeführt, dann weiß ich wenigstens, woran ich bin, auch wenn ich selber nichts von einer Helmpflicht halte.
Ich hoffe ich verstehe dich richtig.Ein Risiko von 1 : 100.000 ist näher an der Wirklichkeit. Die Chance für Verbesserung der Gesundheit durch helmloses Radfahren dürfte eher so in Richtung 1:1 gehen.
Um die Sachlage mal zu entschärfen und in Zukunft die Polemik zu reduzieren.
Hier der 7. Zivilsenat des OLG SH entscheidet lediglich Schadenersatz und haftungsrechtlich.
Die Entscheidung hinsichtlich der Verursachung steht auf einem völlig anderen Blatt und wird auch von einem anderen Gericht entschieden.
Völlig außer Frage steht die Verursachung durch die Fahrzeugführerin doch die Folgen im Hinblick auf die Kopfverletzungen und die Zumutbarkeit der Versicherung der Fahrzeugführerin wurde erörtert. Und das Gericht stellt lediglich zutreffend fest, hätte--würde.
Zivilkammern weichen Von Verwaltungsgerichten und Strafgerichten oft erheblich von einander ab, da der Blickwinkel ein anderer und die Voraussetzungen ebenfalls andere sind.
Zivilgerichte entscheiden nicht nach Tatbeständen und deren Verwirklichung.
Mitnichten wird hier das Thema Schuld thematisiert.
von wegen "Mitschuld"
allenfalls eine grundsätzliche oder erhöhte Beteiligung an den Folgeschäden die den Radfahrer selbst betreffen. Soweit auch korrekt. Eine solche Unsicherheit in der Wahl der Begriffe sollte eigentlich vermieden sein.
Ich hoffe ich verstehe dich richtig.
Das ist auch ein Argument gegen die Helmpflicht. Man befürchtet einfach, dass mit der Einführung der Helmpflicht die Zahl der Radfahrer ab nimmt. (IIRC war das in Australien so)
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