Mitschuld für Fahrradfahrer ohne Helm

Das Urteil liest sich lustig, ist aber durchaus brisant! Wenn das in der Revision nicht kassiert wird, könnte das ein Grundsatzurteil werden, auf das sich viele Richter beziehen werden. :mad:

In seiner Aussage ist es allerdings ziemlich lapidar: Demnach könnte Rad fahrenden immer eine Teilschuld zugesprochen werden, da sie aufgrund ihres Kenntnisstandes über die hohe Gefahr zu verunfallen trotzdem am Straßenverkehr teilgenommen haben...

Oder aber, wer sich mit einem Smart von einem SUV zerquetschen lässt, trägt auch eine Teilschuld; man hätte es besser wissen können, dass das Autochen nicht viel aushält...
 
Das Urteil liest sich lustig, ist aber durchaus brisant! Wenn das in der Revision nicht kassiert wird, könnte das ein Grundsatzurteil werden, auf das sich viele Richter beziehen werden. :mad:

In seiner Aussage ist es allerdings ziemlich lapidar: Demnach könnte Rad fahrenden immer eine Teilschuld zugesprochen werden, da sie aufgrund ihres Kenntnisstandes über die hohe Gefahr zu verunfallen trotzdem am Straßenverkehr teilgenommen haben...

Oder aber, wer sich mit einem Smart von einem SUV zerquetschen lässt, trägt auch eine Teilschuld; man hätte es besser wissen können, dass das Autochen nicht viel aushält...

Sehe ich auch so und hoffe wie Du, daß das Urteil kassiert wird.

Ab jetzt wird nur noch mit Full Face und Protektorenjacke gefahren!
 
also das urteil ist mal wirklich murks...
vorallem woher wissen die richter das es erwiesen ist das helme schützen? meines wissens gibt es keine belastbaren studien dazu sondern nur meinungen
 
aufbauend auf dem Thread "Wanderin verletzt sich bei Kollision mit Mountainbiker" sollten die Wanderer auch eine Mitschuld bekommen. Da sie wussten das dort auch Radfahrer fahren hätte man geeignette Schutzkleidung tragen müssen! dann wären die Verletzungen vermeidbar gewesen!
 
also das urteil ist mal wirklich murks...
vorallem woher wissen die richter das es erwiesen ist das helme schützen? meines wissens gibt es keine belastbaren studien dazu sondern nur meinungen
Auch durch tausendfaches Behaupten wird manches einfach nicht wahrer! Überhaupt sind Kopfverletzungen auch nur ein geringer Teil der Unfälle. Für uns Biker dürften dann wohl bald kompletten Protektoren zur Pflichtausstattung werden. :eek:
 
Für alle, die das Gelesene noch nicht ganz umgesetzt haben: "schwere Schädel-Hirn-Verletzung" steht für "pflegebedürftig bis an's Lebensende".

Die Klägerin bzw. ihre Angehörigen, die für sie geklagt haben, werden wohl auf einem Teil der erheblichen Kosten für die Pflege sitzenbleiben wenn dieses Urteil nicht kassiert wird.
 
Hat jemand den Tatbestand und die Begründung gelesen, oder ist das hier allgemeines BlaBla mit der üblichen Portion Entrüstung?

Ich vermute mal die Gründe enthalten folgende Feststellung:
100% Verursachung durch den Autofahrer
Reduzierung des Haftungsumfang im Bereich Körperschäden, hier Schädel, weil fehlender Helm adäquad kausal für die schwere der Verletzung, bzw. die Verletzung wäre mit Helm nicht so schwer gewesen. Ich nehme auch an, dass es das zu ein Gutachten gab. Aber wie gesagt ohne Tatbestand und Gründe nur BlaBla.
btw, die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kann verweigert werden, wenn z.B. ein Motoradfahrer wegen fehlender Schutzkleidung am Körper eine kapitale Asphaltflechte hat und nicht mehr arbeiten kann.
 
Hat jemand den Tatbestand und die Begründung gelesen, oder ist das hier allgemeines BlaBla mit der üblichen Portion Entrüstung?

Ich vermute mal die Gründe enthalten folgende Feststellung:
100% Verursachung durch den Autofahrer
Reduzierung des Haftungsumfang im Bereich Körperschäden, hier Schädel, weil fehlender Helm adäquad kausal für die schwere der Verletzung, bzw. die Verletzung wäre mit Helm nicht so schwer gewesen. Ich nehme auch an, dass es das zu ein Gutachten gab.


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denn

also das urteil ist mal wirklich murks...
vorallem woher wissen die richter das es erwiesen ist das helme schützen? meines wissens gibt es keine belastbaren studien dazu sondern nur meinungen

... ist einfach zu beantworten: Ja es ist erwiesen, dass ein Helm das Risiko für Kopfverletzungen bei einem Unfall mindert.

Man kann also in diesem speziellen Fall davon ausgehen, dass (ohne jetzt ein Gutachten vorliegen zu haben) ein Helm u.U. dazu geführt hätte, dass die "schwere Schädel-Hirn-Verletzung" nicht eingetreten wäre.

Für mich ein sinniges Urteil und es bestärkt mich eher darin, im Straßenverkehr einen Helm zu tragen, sofern es mich in meinem Komfort nicht zu sehr einschränkt (Wärme etc.)
 
ES IST DOCH SCHON LÄNGST VERBOTEN, den seitlichen Sicherheitsabstand zu Autotüren nicht einzuhalten. Warum interessiert sich dafür Niemand?
Wahrscheinlich sollte das helmlose Fahrradfahren wirklich mal verboten werden, denn dann interessiert sich Niemand mehr dafür. :ka:
Der Deutsche will immer nur Fantasiegesetze durchsetzen, aber nie die echten Gesetze.
 
ES IST DOCH SCHON LÄNGST VERBOTEN, den seitlichen Sicherheitsabstand zu Autotüren nicht einzuhalten. Warum interessiert sich dafür Niemand?

Weil es nicht in der Urteilsbegründung genannt wird, stattdessen jedoch versucht wird die Helmpflicht durch die Hintertür einzuführen.

Wenn also unsere Gerichte die Gesetze nicht kennen, dann können wir uns jetzt schon darauf einrichten, daß wir über kurz oder lang alle mit Helm und auch im Hochsommer tagsüber mit Warnweste fahren müssen, damit wir nicht bei irgendwelchen Unfällen eine Mitschuld bekommen. :mad:
 
Als ein Argument gegen die Helmpflicht wird immer die EIGENVERANTWORTUNG genannt. Jetzt wird hier genau diese auch eingefordert und es passt euch wieder nicht.
Eigenverantwortung heißt nämlich auch, dass man für Risiken, die durch die eigene Entscheidung gegen den Helm entstehen, auch selbst einstehen muss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Entweder es hat eine Helmpflicht oder es hat keine, dann darf man aber auch der Radfahrerin keine Teilschuld geben. Eigenverantwortung heißt für mich, dass ich für Schäden einstehe, die ich selber verursache, aber nicht fremd verschuldete. Ich hoffe auch, dass das Urteil kassiert wird, ansonsten gehört schleunigst eine Helmpflicht eingeführt, dann weiß ich wenigstens, woran ich bin, auch wenn ich selber nichts von einer Helmpflicht halte.
 
Entweder es hat eine Helmpflicht oder es hat keine, dann darf man aber auch der Radfahrerin keine Teilschuld geben. Eigenverantwortung heißt für mich, dass ich für Schäden einstehe, die ich selber verursache, aber nicht fremd verschuldete. Ich hoffe auch, dass das Urteil kassiert wird, ansonsten gehört schleunigst eine Helmpflicht eingeführt, dann weiß ich wenigstens, woran ich bin, auch wenn ich selber nichts von einer Helmpflicht halte.

Naja indirekt hat die frau doch aber den schaden selbst herbeigeführt?
Weil die verletzung nicht so schlimm gewesen wäre, wenn sie nen helm getragen hätte! Jedenfalls ist das mit an sicherheit grenzender warscheinlichkeit anzunehmen!

Wer ohne Helm fährt, trägt das Risiko immer mit sich herum.
Wenn das Risiko dann in 1 von 10000 Fällen zuschlägt, jammern alle rum.

Ich beschwer mich doch auch nicht dass ich Geld verliere, wenn ich Glücksspiel betreibe
 
Ein Risiko von 1 : 100.000 ist näher an der Wirklichkeit. Die Chance für Verbesserung der Gesundheit durch helmloses Radfahren dürfte eher so in Richtung 1:1 gehen.
 
Ein Risiko von 1 : 100.000 ist näher an der Wirklichkeit. Die Chance für Verbesserung der Gesundheit durch helmloses Radfahren dürfte eher so in Richtung 1:1 gehen.
Ich hoffe ich verstehe dich richtig.
Das ist auch ein Argument gegen die Helmpflicht. Man befürchtet einfach, dass mit der Einführung der Helmpflicht die Zahl der Radfahrer ab nimmt. (IIRC war das in Australien so)


Wenn man dem Argument von Pfadfinderin folgt, muss der Staat uns alles vorschreiben, was man machen soll, oder verbieten, was man nicht machen soll. Alkohol, Zigaretten, Fast Food, Süssigkeiten,... sind nicht verboten, also ist ein anderer schuld, wenn man davon krank wird.
 
Zitat des Users rayban aus dem RR Forum zum Thema:

Um die Sachlage mal zu entschärfen und in Zukunft die Polemik zu reduzieren.

Hier der 7. Zivilsenat des OLG SH entscheidet lediglich Schadenersatz und haftungsrechtlich.
Die Entscheidung hinsichtlich der Verursachung steht auf einem völlig anderen Blatt und wird auch von einem anderen Gericht entschieden.
Völlig außer Frage steht die Verursachung durch die Fahrzeugführerin doch die Folgen im Hinblick auf die Kopfverletzungen und die Zumutbarkeit der Versicherung der Fahrzeugführerin wurde erörtert. Und das Gericht stellt lediglich zutreffend fest, hätte--würde.
Zivilkammern weichen Von Verwaltungsgerichten und Strafgerichten oft erheblich von einander ab, da der Blickwinkel ein anderer und die Voraussetzungen ebenfalls andere sind.
Zivilgerichte entscheiden nicht nach Tatbeständen und deren Verwirklichung.

Mitnichten wird hier das Thema Schuld thematisiert.
 
Daß ein Zivilsenat überhaupt nicht über "Schuld" oder "Unschuld" an einem Unfall befindet ist Euch aber klar, oder? Auch wenns der DPA und den abschreibenden "Redakteuren" nich klar ist.
 
Dieser Kommentar stellt es auch nochmal klar:
von wegen "Mitschuld"
allenfalls eine grundsätzliche oder erhöhte Beteiligung an den Folgeschäden die den Radfahrer selbst betreffen. Soweit auch korrekt. Eine solche Unsicherheit in der Wahl der Begriffe sollte eigentlich vermieden sein.

Mal wieder ein mieser Journalist der sich zwei Minuten eingelesen hat und dann irgend einen Müll schreibt, der tausendfach kopiert wird. Und sowas in der FAZ.... Von mir aus könnte das die nächste Zeitung sein, die pleite geht.
 
Was mich ärgert:
wenn einem Autofahrer z.B. die Vorfahrt genommen wurde und erheblicher körperlicher Schaden entsteht, habe ich noch kein Urteil gelesen, daß dem Fahrer vorhält, daß ein Integralhelm ja den Schaden gemindert hätte...
Obwohl der Nutzen eines Integralhelms ja weithin bekannt ist aus dem Motorsport:rolleyes: Vorschrift ist er aber dennoch nicht.

Der Nikolauzi
 
Wenn das Urteil ernst gemeint ist, dann müsste:

1. Jeder Fußgänger mit Helm und Protektor-Panzer rumlaufen
2. Die Stadt verklagt werden überall Wege für Radfahrer bereitzustellen, die frei von Autokontakt sind

Da beides eher nicht passieren wird, halte ich das Urteil in der Form für rechtswidrig.

P.S.:
Grad gelesen, scheint eh wieder nur ein von Praktikanten gebautes Lügenhaus der Sensationspresse zu sein. Wie üblich...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hoffe ich verstehe dich richtig.
Das ist auch ein Argument gegen die Helmpflicht. Man befürchtet einfach, dass mit der Einführung der Helmpflicht die Zahl der Radfahrer ab nimmt. (IIRC war das in Australien so)
[...]

Das ist das witzigste Argument (leider nicht nur in Bezug auf "Helmpflicht"): Weil Etwas bei den Armleuchtern im Ausland immer schief gegangen ist, muss es bei uns gründlichen Deutschen ein Erfolg werden.

Meiner Meinung nach sollten die Medien hin und wieder mal auf den Nutzen von Übung, Umsicht und Regeltreue hinweisen, statt ein Funsport-Utensil zum Unverwundbarkeitszauber zu erklären. Helmtragen ist ja ok, aber das helmlose Radfahren zu verbieten ist einfach absurd daneben.
 
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