Der Käufer stellt dir ein Kaufangebot und du kannst dem entweder zustimmen oder es ablehnen. Durch den Klick auf "Verkauft" hast du sein Kaufangebot angenommen. Ihr beide seid also an die Erfüllung der Vertragspflichten gebunden: er zur Bezahlung der Ware, du zum Absenden.
Das ganze wäre auch ohne "Verkauft"-Button der Fall. Nur verdeutlicht dieser Button den Vertragsschluss, es ist also definitiv bindend!
Wenn du ihm also einfach die Ware schickst, kann er sich da nicht raus reden. Nimmt er sie nicht an, ist er in Annahmeverzug.
Das heißt jedoch erstmal gar nichts, solange der Ware nichts geschieht. Ist er in Annahmeverzug, so hat er das gesamte Risiko des Verlusts zu tragen. Kommt die Sendung nach der Annahmeverweigerung nie mehr an dich zurück, so ist er sein Geld und die Ware los.
Um dir Ärger zu vermeiden, solltest du allerdings als Paket verschicken, damit du irgendeinen Nachweis hast, dass du die Ware abgeschickt hast. Zwar hat der Käufer beim Privatkauf grundsätzlich das Verlustrisiko zu tragen, aber wenn du nichtmal beweisen kannst, dass du die Ware tatsächlich abgeschickt hast, bist du auch nicht gerade in einer optimalen Verhandlungsposition.
@Thomas: Wie wäre es, für die Streitfälle im IBC einen eigenen Thread aufzumachen und die letzten Beiträge darin auszukoppeln? Mit Betrug im Bikemarkt haben die letzten Seiten ja nun wenig zu tun.