Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Beschwerden beim Forstamt Freiburg in 2014 sechs, in 2015 bisher5 vonwegenvon wegen dauernd beschweren...
Beim Forstamt - aber wie siehts am Stammtisch aus? Wie in den Leserbriefen? In den Kommentaren online, bei Vereinssitzungen und dergleichen?
Wohl nicht anders als bei uns; ungleich mehr Beschwerden als bei den offiziellen Stellen tatsächlich ankommen.
 
Leider nirgends online, deshalb etwas Schreibarbeit:
http://www.badische-zeitschriften.de/regiomagazin.php

Das Regio Magazin hat in der Juni Ausgabe ein Interview mit Karl-Ludwig Gerecke, oberster Förster im Kreis Breisgau-Hochschwarzwald, durchgeführt. H. Gerecke ist außerdem ehrenamtlicher Hauptfachwart Naturschutz im Schwarzwaldverein und als Naturschutzbeauftragter des Landkreises für den Hochschwarzwald verantwortlich.

Zwei intersannte Fragen und die Antworten:
Werden Naturschutzregeln denn im Laufe der Jahre auch einmal angepasst?

Wenn man ehrlich ist: selten. Es ist meistens ein zäher Prozess, etwas zu verändern. Ein gutes Beispiel ist der Veränderungsprozess beim Mountainbiken mit der Lockerung der zwei Meter Regel, den ich gerade aus unterschiedlichen Richtungen erlebe. Da ist es schon schwer, etwas zu liberalisieren. Da sind nicht nur Interessensgegensätze, sondern auch Ängste, etwas preisgeben zu müssen, um das lange gekämpft wurde. Der Prozeß ist schwierig.

Und zwei Fragen weiter über die "Besucherlenkung":

Weil die Menschen dann nicht mehr gelenkt werden müssen?

Menschen wollen eigentlich nicht gelenkt werden. Wenn sie das Angebot, das wir ihnen machen, für attraktiv halten und dann noch meinen, sie seien selbst drauf gekommen, dann laufen sie automatisch dort rum, wo man sie haben will....
 
Und jetzt auch in Stuttgart (wobei die Bilder von 2012 sind und mir kein aktueller Fall in Stuttgart bekannt ist):
http://www.stuttgarter-nachrichten....ich.80c89e12-4d57-451f-bf5b-faff26474c7b.html
http://www.stuttgarter-zeitung.de/i...ge3.80c89e12-4d57-451f-bf5b-faff26474c7b.html

Hier noch die Links zu den FB-Seiten der Zeitungen:
https://www.facebook.com/stuttgarternachrichten/posts/10153725315996777
https://www.facebook.com/stuttgarterzeitung/posts/10153059781673261

Dort bitte friedlich, freundlich und sachlich kommentieren.
Wir wollen die angeblichen Konflikte ja nicht noch anfachen, oder?

"Angebliche Konflikte"? Ja!
Denn um welche Konflikt geht es hier wirklich? Reden wir tatsächlich vom ständigen, täglichen Konflikt zwischen Radfahrern und Fußgängern? Oder reden wir nur von ein paar Verrückten, die sich durch so etwas wie die bike-feindliche 2-Meter-Regel im Recht sehen? Von Hilfssheriffs und in letzter Zeit auch Hobby-Attentätern, die sich auf Basis einer äußerst fragwürdigen Regel in Selbstjustiz üben? Vielleicht reden wir auch von Politikern, die meinen, dass sie sich mit dem polarisierenden Thema auch noch profilieren müssen und zum dem Zwecke gegen Biker hetzen. Mit Sicherheit reden wir von einer Wald-Lobby, die ihre Besitzstände wahren möchte und dazu Konflikte heraufbeschwört, wo eigentlich keine sind. Wenn ich im Wald unterwegs bin, habe ich keine Konflikte. Weder als Biker noch als Spaziergänger. Von welchem Konflikt reden wir also?
 
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Heute auf Open Trails
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails

Ein Sieg für das Betretungsrecht

In den letzten Jahren erhielten wir aus Bayern immer wieder Berichte über die Sperrung von einzelnen Wegen und teilweise sogar ganzen Gebieten für Radfahrer (Mountainbiker). Gegen alle diese Sperrungen gleichzeitig vorzugehen, hätte die Kapazitäten der DIMB erheblich überschritten. Wir haben uns daher einen Präzedenzfall ausgesucht und wurden am 03. Juli 2015 mit einem wegweisenden Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (11 B 14.2809) belohnt.

Worum ging es in diesem Verfahren, dessen Urteil wir Euch heute auszugsweise vorstellen? Im Gemeindegebiet des Marktes Ottobeuren wurde mit Verbotszeichen für Kraftfahrzeuge aller Art im Bereich des sog. Bannwaldes auch das Radfahren auf allen Wegen verboten. Gegen diese Sperrungen hat ein DIMB-Mitglied mit unserer Unterstützung beim Verwaltungsgericht Augsburg Klage eingereicht. Die Klage wurde allerdings mit Urteil vom 01. April 2014 zurückgewiesen.

Wir haben aber nicht aufgegeben, sondern sind gemeinsam in die Berufung gegangen und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat uns nun Recht gegeben - die verhängten Verbote waren und sind, soweit sie das Radfahren betreffen, rechtswidrig! Für die Radfahrer und Mountainbiker im Gebiet des Markts Ottobeuren ist dies ein großer Tag. Sie können im sog. Bannwald wieder das ihnen von der Bayerischen Verfassung garantierte Grundrecht auf Zugang zur Natur ausüben.

Aber auch für ganz Bayern und weit darüber hinaus wird dieses Urteil wegweisend sein. Erstmals wurden in einem das Radfahren im Wald betreffenden Urteil Grundfragen der Klagebefugnis, die zu erfüllenden Voraussetzungen für Sperrungen (Verbote) und die dafür von der Verwaltung beizubringenden Beweise sowie die Anforderungen an die Einhaltung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsprinzips (Übermaßverbot) umfassend und im Sinne der Radfahrer behandelt. Und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof stellt auch klar, das im Bann- oder Erholungswald Radfahren grundsätzlich gestattet ist.

Das Urteil ist noch nicht veröffentlich. In der nächsten Zeit wird es dazu aber Pressemitteilungen und weitere Informationen geben. Auch wir werden darüber weiter berichten und belassen es daher für heute bei einem Vorgeschmack auf die wegweisenden Erkenntnisse des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs:

"Im Übrigen sind aber auch schmalere Wege bei angepasster Fahrweise weder zum Radfahren von vornherein ungeeignet noch besteht auf ihnen stets eine erhöhte Gefahrenlage für Fußgänger. .... Es kann auch nicht von vornherein unterstellt werden, dass sich Radfahrer - trotz sicherlich berechtigter Beschwerden in Einzelfällen - generell nicht verkehrsgerecht verhalten und die Gebote des § 1 und des § 3 StVO missachten würden."

Das ist doch mal eine klare Ansage, die man hoffentlich auch in Baden-Württemberg zur Kenntnis nimmt.
 
Und -im Gegensatz zu dem an-die-Öffentlichkeit-zerren wie in BaWü- mal alles richtig gemacht!

Ups...hoffentlich werde ich jetzt nicht wieder gesperrt.
Nun mal angenommen es wäre tatsächlich so, dass die 2m-Regel nicht fällt, weil so viel Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird: Dann hat diese Öffentlichkeitsarbeit jedoch dazu beigetragen, dass die Mitgliederzahlen der DIMB gestiegen sind ("die machen ja was für mich, dort trete ich ein"). Durch diese Gelder werden Gerichtsverfahren überhaupt erst ermöglicht. Wenn alles nur im Hintertürchen laufen würde, gäbe es weniger Leute die überhaupt von der DIMB wüssten, folglich weniger Mitglieder, weniger Einnahmen und weniger Handlungsspielraum. So gesehen ist die offensive Aktion in BW ein voller Erfolg - selbst wenn die Früchte an anderer Stelle geerntet werden.
 
Eines der beliebtesten Argumente gegen die die Arbeit der Juristen in der DIMB war (und ist es teilweise auch heute noch), dass man "schlafende Hunde wecken würde" und den Interessen der Mountainbiker sogar schaden könnte, wenn man etwas aktiv und offensiv vor Gericht angeht. Glücklicherweise haben wir nicht darauf gehört und es uns auch von niemand verbieten lassen, sondern haben uns lange Zeit sehr intensiv mit der bayerischen Rechtslage befasst (konnte man teilweise, auch wenn es schwere Kost war, hier im Forum lesen) und sind vor Gericht gezogen ;)
 
In Bayern hat die DIMB das ja glücklicherweise auch richtig gemacht. Bravo.

Ich zumindest sehe einen Zusammenhang zwischen Eurer Öffentlichkeitsarbeit in BaWü und dem Selbstverständnis mit dem so manch selbsternannte Hilfssherriffs Fallen gegen Biker aufstellt. Oder hat es die vor zwei oder drei Jahren auch so gegeben?
 
Polizeirevier Neustadt
Pressemeldung Nr. 007333
======================================== ========== ======================
Hinterzarten, Wanderweg zwischen Hinterwaldkopf in Richtung Roteck

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Bereits am 15.10.05 befuhr ein 36-jähriger Mountainbike Fahrer
aus Hinterzarten einen abschüssigen Wanderweg in Richtung
Zastler, als er urplötzlich von einem in ca. 140 cm Höhe über den
Weg gespannten Draht rücklings vom Fahrrad geschleudert wurde.
Neben zahlreicher Prellungen trug der Radfahrer erhebliche
Strangulationsverletzungen an beiden Oberarmen davon. Wer zu
diesem Vorgang Hinweise geben kann, setzt sich bitte mit dem
Polizeiposten Hinterzarten, Tel.: 07652/9177-0 in Verbindung.
 
Hallo @Robert-Ammersee,

ich glaube, wir hatten das Thema hier schon ein paar mal, aber ich versuche es gerne noch mal.

Die DIMB hat die 2-Meter-Regel nicht einfach so in die Öffentlichkeit gezerrt, sondern es sind drei bis fünf Faktoren zusammengekommen:
1) Bonde hat sich im Frühjahr 2012 mit dem ersten Wurf zum 10%-Kompromiss angeschickt, die 2-Meter-Regel zu manifestieren und zwar mit einem Handbuch zum Umgang mit Bike-Strecken ohne Einbeziehung der Biker
2) es gab eine Anfrage der FDP an den Landtag, ob man die 2-Meter-Regel weiterhin für angebracht halte und Bonde hat darauf mit den ganzen Unwahrheiten von Wegschäden, Unfallgefahr und mehrere durch Biker verursachte Todesfälle geantwortet
3) die Touristiker haben parallel schon mal das "Singletrail-Paradies Schwarzwald" ausgerufen
4) in Kirchzarten haben sich "die Bürger" offen gegen die Biker gestellt

Allein Punkt 1) und 2) hätten gereicht, um von der DIMB zu erwarten, dass sie sich mit allen Mitteln laut und deutlich gegen Bonde und das Handbuch stemmt. Punkt 3) und 4) haben ein paar neue bzw. passive DIMB-Mitglieder mobilisiert und das Fass bei vielen zum überlaufen gebracht.

Gleichzeitig kam 5) der Erfolg der DIMB in Hessen (Petition, Runder Tisch, Abwendung einer Art 2-Meter-Regel für Hessen). Es war naheliegend und sinnvoll, mit diesem Rückenwind auch endlich eine entsprechende Gesetzeslage in BaWü zu schaffen, zumal mit den Grünen ehemalige Gegner der 2-Meter-Regel an der Landesregierung waren und auch in Hessen die Grünen auf Seiten der Biker waren. Es gab also diverse Anlässe, das Thema zu dem Zeitpunkt anzugehen.

Die DIMB hat das Thema aber zu diesem Zeitpunkt keinesfalls "in die Öffentlichkeit gezerrt", sondern zunächst das Gespräch gesucht. Leider zeigte sich schnell, dass die Gesprächsbereitschaft seitens der Politik in BaWü äußerst gering ausgeprägt war. Bereits zuvor hatte man die DIMB mit einer "akzeptier die 2-Meter-Regel als gegeben oder schwirr' ab"-Haltung von Gesprächen faktisch ausgeschlossen.

Mit der Erfahrung aus Hessen, war eine Petition die naheliegende Methode um die Gesprächsbereitschaft zu erhöhen. In Hessen hatte das perfekt funktioniert: noch vor Ablauf der Petition und nach nur kurzem Aufruhr in der Öffentlichkeit wurde ein Runder Tisch einberufen. Anders in BaWü: hier saß man das Thema seitens der Politik stoisch aus und sah trotz fast 60.000 Unterschriften und zunehmendem Medien-Echo "weder Handlungs- noch Gesprächsbedarf".

Weil die Phase der Petition aber viele Biker in BaWü und darüber hinaus mobilisiert, politisiert und vernetzt hatte, gelang es der DIMB über den Kanal Open Trails das Thema weiterhin in der Öffentlichkeit und in den Medien zu halten. Der Druck auf die Politik hielt an, so dass die Petition zwar zunächst abgelehnt, aber gleichzeitig ein Auftrag vergeben wurde: man solle sich auf Verbandsebene einigen. Entsprechend wurde - spät, aber besser als nie - ein Runder Tisch einberufen.

Und dieser Runde Tisch, also die Tatsache, dass wir zumindest dort jetzt Augenhöhe erreicht haben, ist aus meiner Sicht schon ein Erfolg. Dass das Thema dafür erst durch die Öffentlichkeit gezerrt werden musste, bedaure ich auch (aber wir wissen auch, dass es ohne den öffentlichen Druck keinen Runden Tisch gegeben hätte). Aber die Alternative wäre angesichts des oben genannten Verhaltens der Politik eine weitere Kapitulation in BaWü gewesen (so wie bereits mehrmals zuvor).

Unabhängig davon, ob die 2-Meter-Regel früher oder später fällt oder nicht, war die Open Trails Kampagne aus meiner Sicht auch insofern jetzt schon erfolgreich, weil sie dazu geführt hat, dass sich Biker vernetzen und für ihre Sache einsetzen. Dazu gehört übrigens nicht nur "ihr gutes Recht" zu fordern, sondern auch Pflichten zu übernehmen, Weg zu pflegen und die Trail Rules bekannt zu machen.

Ich kann seit der Kampagne jedenfalls zwei Dinge in meiner Umgebung feststellen:
- bewusstere, vernetzte Biker, die sich vielfältig engagieren
- keinerlei Verschlechterung des Miteinanders im Wald

=> Aus meiner Sicht überwiegen daher die Vorteile.

Das Thema Fallen der Kampagne der DIMB zuzuschieben, ist schlicht zynisch. Was bedeutet das für eine Gesellschaft, wenn man sich aus Angst vor Selbstjustiz nicht mehr traut, sich für seine Rechte einzusetzen? Nährboden für die Fallen ist doch wohl eher der über weite Strecken arrogante und ignorante Umgang der Politik mit den Bikern ("mit denen kann man das machen, die sind eh nur Waldbesucher 2. Klasse") sowie die bewusst seitens der Politik und einzelner Verbände geschürte Angst vor den Bikern. Hinzu kommen sicherlich jeweils ungute Konstellationen vor Ort, die letztlich in einzelnen Fällen zu dieser Form vom Selbstjustiz geführt haben.

Aber wo wir schon so nett plaudern: was wäre denn aus Deiner Sicht die beste Vorgehensweise gewesen, @Robert-Ammersee? :)
 
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