Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Aus dieser Aussage:
"eBikes auf Trails steigern das Ansehen der Biker bei anderen Nutzergruppen definitiv nicht."
habe ich meine Schlussfolgerung gezogen.

Jeder kann sich anhand dieser Aussage selber eine Schlussfolgerung für sich bilden.

Du fährt ab jetzt kein eBike mehr, war ja auch zu einfach.
 
Wenn du meinst. Es ist mir egal, was du dir denkst, was ich tue.
Relevant ist was du denkst und du tust.
Vor allem aber scheinst du zu trollen. Kann ich auch gut, habe aber bei dem Thema keine Lust.
 
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Erst soll sich jeder selber eine Schlussfolgerung bilden und dann passt es auch wieder nicht?
D.h. nur wenn meine Schlussfolgerung wie die deine gewesen wäre, hätte es gepasst, ok muss man nur wissen.
 

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Ich frage anscheinend nicht deutlich genug, versuche es aber nochmal:
Was für einen sachlichen Grund gibt es im Wald, E-Bikes auf die ominösen 25km/h / 250W zu beschränken? Ist diese Grenze in Sachen Betretungsrecht sinnvoll?

Gesetzlich sind sie Fahrrädern gleichgestellt.
Was willst Du also ändern in Sachen Betretungsrecht?

Alles was mehr unterstützt als bis 25km/h und mehr hat als 250W ist ein Kleinkraftrad, hat ein Versicherungskennzeichen. Auch das ist gesetzlich so geregelt, zumind. in Deutschland.

Dürfen Kleinkrafträder im Wald fahren?
NEIN!

Betrifft die das Betretungsrecht im Wald?
NEIN! Muss man nicht verbieten, ist schon verboten!

Was passiert wenn Du mit dem Zerknalltreibling Mofa in den Wald fährst und erwischt wirst?
Du bekommst eine auf den Deckel, genauso bekommst Du eine auf den Deckel wenn Du mit einem S-Pedelec im Wald erwischt wirst.

Die gängigen Antriebe für E-MTB vervielfachen die Leistungsfähigkeit des Gesamtsystems Fahrrad + Mensch um das 2-3fache.

Fahr doch mal mit der Unterstützungsstufe die Du hier beschreibst! Und dann erzählst Du uns mal wie viele Hm Du geschafft hast! Damit gewinnst Du keinen Blumentopf, versprochen!

E-Biker sind die Sklaven Ihres Pedelec-Antriebes, bist Du faul ist auch der Antrieb faul, bzw. schnell der Akku leer.
 
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Im bayerischen Betretungsrecht sind motorisierte Fahrzeuge (außer motorisierte Rollstühle) explizit ausgeschlossen.

Lass Dir mal von einem Juristen erklären, wie man Gesetze liest. ;)
 
Im bayerischen Betretungsrecht sind motorisierte Fahrzeuge (außer motorisierte Rollstühle) explizit ausgeschlossen.

Lass Dir mal von einem Juristen erklären, wie man Gesetze liest. ;)

Frag mal einen Jursiten was motorisierte Fahrzeuge sind :)
Pedelecs sicher nicht, denn die fahren nicht ohne das man nicht tritt. Das ist der kleine aber feine Unterschied an der Sache.

Motorisierte Fahrzeuge werden als Kraftfahrzeuge bezeichnet, sofern sie andere nicht motorisierte Fahrzeuge ziehen werden sie als Zugmaschinen oder Zugfahrzeuge bezeichnet.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrzeug
 
Wie blöd kann man sein...

Gehen dir jetzt die Argumente dagegen zu sein aus?
Versuchs mal auf einem anderen Weg, dann stehen die Chancen vielleicht besser die E-MTBs aus dem Wald zu verbannen.

Als erstes muss man natürlich wissen was Sache ist und wie es gesetzl. geregelt ist. Dieses Wissen ist bei den Gegnern leider recht dünn angesiedelt.

Wie willst Du das überhaupt regeln?
Darf dann Opa Heinz mit seinen 89Jahren und einem Granatensplitter aus dem 2 Weltkrieg im Bein auch nicht mehr in den Wald fahren mit seinem Pedelec, hat ja schliesslich auch nur 250W und 25km/h wie das gehasste E-MTB.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Macht keinen Sinn: Du schreibst selbst, dass ein Pedelec 'n Motor hat, kannst nicht nachweisen, wo das steht, dass Pedelecs (neben sen explizit erwähnten Rollstühlen) trotz/mit Motor in den Wald dürfen, behauptest aber, dass dem so ist...was erwartest Du da?

Over & out.
 
Stimmt, es macht keinen Sinn mit Leuten zu diskutieren die die Deffinition von "motorisierte Fahrzeuge" nicht richtig deuten können. Lass Dir das mal von einem Verkehrsjuristen erklären.

Lies es richtig: es heisst "...Fahrzeuge ohne Motorkraft" und nicht wie von Dir verdreht motorisierte Fahrzeuge.

Ein Pedelec ist -wie Du ja bereits richtig erkannt hast- ein Fahrzeug MIT! Motorkraft.
 
Fahrräder mit elektrischer Antriebsunterstützung werden im LWaldG nicht eigens genannt, im NatSchG wird das Radfahren auf "Fahrräder ohne Motorkraft" eingeschränkt. In der Praxis erscheint eine Tolerierung von Fahrrädern mit elektronischer Antriebsunterstützung
("Pedelecs") unproblematisch, soweit es sich um Fahrräder handelt, bei denen nur der aktive Pedalantrieb bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h elektrisch unterstützt wird.

Quelle: Seite 3; http://www.forstbw.de/fileadmin/forstbw_pdf/Arbeitspapier_Betretensrecht.pdf
 
Wie willst Du das überhaupt regeln?
Darf dann Opa Heinz mit seinen 89Jahren und einem Granatensplitter aus dem 2 Weltkrieg im Bein auch nicht mehr in den Wald fahren mit seinem Pedelec, hat ja schliesslich auch nur 250W und 25km/h wie das gehasste E-MTB.
Au da kommt mir ja ne ganz perfide Idee :eek:
Bikes ohne Motor = freies Betretungsrecht / Gleichstellung mit den Wanderern
Pedelecs = Wald JA, aber nur auf wegen > 2m :D
eBike = nix Wald
 
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