Änderung des Betretungsrechts in Baden-Württemberg

Sportgerät oder Fahrrad?
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Nicht so einfach, oder?
 
Was für ein Unsinn. :spinner:

Genau!

Jeder Versuch (so erfolglos er rgelmäßig sein wird), das MTB aus den anderen Fahrrädern herauszutrennen, schadet dem MTB-Sport und vergeudet Zeit. Wer diese Zeit für Überflüssiges hat, soll sie damit vergeuden, wer nicht, soll weiter qualifuifiziert gegen die 2m-Regel eintreten für welche Art von Fahrrad auch immer.
 
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Was Du am Ende letztendlich aus und mit dem Sportgerät machst bleibt doch Dir überlassen.
Ein Nicht-, Sportgerät also ein Fahrrad sollte in der Regel StVO konform ausgestattet sein.

"Sollte", aber nicht "muß" oder wie?

Im übrigen, was hat die Ausstattung des Fahrrades mit der StVO zu tun?
 
Zuletzt bearbeitet:
...stimmt, der Strom kommt vollkommen sauber aus der Steckdose...

Im vorliegenden Fall aber, in dem sich die DIMB dafür einsetzt, eine bundes- und grundgesetzwidrige Rechtsgrundlage zu eliminieren, geht es um etwas anderes. Es geht darum, die im Wald relevanten sozialen, ökonomischen und ökologischen Bedingungen in Sachen Mountainbiking abzuprüfen. Insoweit ist es aber irrelevant, woher ein Pedelecbesitzer seinen Strom bezieht (Atom, Kohle, Wind,...), weil sich dieses Kriterium im Wald nicht spezifisch auswirkt.

Das Argument "der Strom kommt vollkommen sauber aus der Steckdose" ist zwar ein korrektes politisches Argument, wenn es darum geht, die Genese der Energieverfügbarkeit an der Wurzel zu packen. Dabei muß es aber dann um die einschlägige Verantwortung der Pedelecbesitzer generell gehen, egal, wo sie fahren*. Denn soweit sich pedelecstromversorgungsursächliche Emissionen oder Risiken (ungedeckter Kredit an die Zukunft bei KKW) wie auch immer negativ auf den Wald auswirken sollten, kommt es auf die Emissions-/Risikoquellenstandorte an. Es ist hingegen jedoch irrelevant, wo das jew. Pedelec gerade zum Einsatz kommt, weil die Schadensursache dann ja längst vorher am Emissions-/Risikoquellenstandort entstanden ist. Wem es also aus rechtlichen Gründen in Sachen 2m-Regel, und um die geht es hier, zu Recht unerheblich erscheint, daß Pedelecs (u.a. lt. gelltender EU-Rechtsnorm) zu den Fahrrädern zählen, der wird sicher dennoch an der Verantwortung des Pedelec-Nutzers hinsichtlich seiner Energieverorgung keine Abstriche machen.

*) Hierbei ist die Energieversogungsquelle nicht das einzige Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Um noch einen drauf zu setzen: Wenn das Thema tatsächlich die Nachhaltigkeit sein soll, dann ist der Stromverbrauch beim Pedelec ungefähr so relevant wie der Reifenabrieb. Wenn es ein Umweltthema gibt, dann ist es die Herstellung und Haltbarkeit der Akkus.
Da gehts dann u.a. um die notwendige Kapazität und die Pflege (vor allem das richtige Ladeverhalten zur Verlängerung der Lebensdauer). Aber, Hej! Beim Pedelec gehts ja um richtig und falsch und ich komm hier mit Inhalten. Also: Zurück zum Thema.
 
Artikel in der Badischen Zeitung:

Hand in Hand mit dem Schwarzwaldverein

"Uns geht es bei dieser Aktion auch darum, die Kluft zwischen Mountainbikern und Wanderern zu entschärfen", erklärten übereinstimmend Wieland Valasek, Vorsitzender des Schwarzwaldvereins Emmendingen und Jürgen Hahne, Vereinschef vom MTB Südbaden e.V..

"Ich bin auch kein Freund der Zwei Meter-Verordnung, die lediglich in Baden- Württemberg gilt. Es wird vorgeschrieben, dass erst ab einer Breite von zwei Metern ein Weg mit dem Mountainbike befahren werden darf. Das ist ziemlich unrealistisch", sagt Schwarzwaldvereinsvorsitzender Wieland Valasek, bevor es an die Arbeit geht.

http://www.badische-zeitung.de/wanderer-und-biker-hand-in-hand

.
 
BLHV legt mal wieder zu - gelesen in einem Käseblatt in der Regio

Titel: Das freie Betretungsrecht und seine Grenzen

Radfahren
Das Radfahren, auch mit Mountainbikes, ist in Wald und Feldflur
während des ganzen Jahres außerhalb von Wegen verboten.
Für Radfahrer gilt also, unabhängig von der Nutzung
einer Fläche, ein generelles Wegegebot.
Diese Wege müssen in der freien Landschaft zum Radfahren
geeignet sein, im Wald eine durchgängige Mindestbreite von
zwei Meter aufweisen. Abteilungsgrenzen und Schleifwege
sind keine Wege und für Radfahrer, auch für Mountainbiker,
tabu. Werden Weg als Radwege ausgewiesen, sollte der Eigentümer
auf einem Vertrag bestehen, der u.a. die Haftung
regelt.

und weiter unten:

Verbote sind bußgeldbewehrt!
Wer landwirtschaftliche Flächen entgegen der Verbote betritt
bzw. außerhalb geeigneter Wege mit dem Fahrrad fährt oder
reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße
von bis zu 15.000 € geahndet werden kann! Außerdem
muß er Schadensersatzansprüche des Landwirts befürchten

Leider ist auf der erwartungsgemäß brechschlechten HP des Verbandes nix davon oder weiteres zu entdecken.
http://www.blhv.de/
 
...nimm den Trecker, dann merkt es keiner...:bier:
Ab welchem Gewicht geht denn ein MTB als Trecker durch? :D
Mal ernsthaft: Was da bei uns in BaWü abgeht ist der blanke Schwachsinn. Ich wohne in einem Gebiet, in dem der Grenzverlauf zu Bayern fröhlich durch Wald und Flur eiert. Eben noch illegal unterwegs, ist es zwei Meter weiter das normalste der Welt, auf schmalen Pfaden durch den Wald zu strampeln. Bescheuert.
 
Heute auf DIMB Open Trails
https://www.facebook.com/DIMB.OpenTrails/posts/1260088614112779

Pilotprojekt Gipfeltrail fällt beim Test der Badischen Zeitung durch.

Kaum Gipfel und kaum Trails, dass muss man nach der Lektüre des Artikel feststellen. Die attraktivsten Stellen werden ausgelassen und die Beschilderung ist teilweise nicht vorhanden. Das ist keine Empfehlung für eine Strecke, welche in Baden-Württemberg zum Vorzeigeprojekt werden sollte.

Und so ist das Fazit der Autorin: "Wer beim Gipfeltrail nur Trails, etwa wie in Südtirol oder im Pfälzer Wald erwartet, hat hier keine Freude. Auf den knapp 140 Kilometern finden sich zwar einige reizvolle Trail-Passagen, jedoch überwiegt der Anteil an breiten, geschotterten Forstwegen. Der Großteil der naturbelassenen Wege konnte auch vor der Ausschilderung schon befahren werden, da sie breiter sind als zwei Meter. Probleme mit Fußgängern hat es nur auf breiten Wegen gegeben (...)"

Der gesamte Artikel liegt hinter einer Registrierschranke, die aber kostenfrei ist.

http://www.badische-zeitung.de/auf-dem-gipfeltrail-durch-den-hochschwarzwald

.
 
Hessen Erfolgsmodell, BaWü weiter auf der Suche,

so beschreibt die aktuelle Ausgabe des Infodienstes "Sport schützt Umwelt", des Deutschen Olympischer Sportbund, die Situation in beiden Bundesländern.

Während in Hessen zwei Sitzungen des runden Tisches ausgereicht haben, eine gesetzliche Lösung zu finden, welche von allen Verbänden als Erfolg gesehen wird, setzt man seitens des Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg weiter auf die Diskriminierung der Radfahrer durch die 2 Meter Regel.

Dass man bundesweit bei der Beurteilung der Erholungsnutzung im Wald schon viel weiter ist, zeigen die vielen anderen Beiträge hochrangiger Funktionäre in der Ausgabe. Wie lange will sich Baden-Württemberg dem Trend noch entgegen stellen?

https://issuu.com/dosb/docs/informationsdienst_ssu_nr122_layfin

.
 
Welche Funktion hat die 2-Meter-Regel in Baden-Württemberg? Sie verbietet das Radfahren auf allen Wegen im Wald, die schmaler als 2 Meter sind. Niemand kann sogenau sagen, wie diese Breite rechtsstaatlich korrekt und willkürfrei gemessen und festgestellt werden soll. Fakt ist aber, wer auf einem Wege mit einer Breite von weniger als 2 Metern im Wald mit einem Fahrrad fährt, begeht eine eine Ordnungswidrig. Das ist die Rechtslage. Aber wie sieht die Praxis aus?

In Deutschland gibt es ca. 3,5 bis 4 Millionen Mountainbiker, d. h. rund 5% der Bundesbürger sind Mountainbiker. Bei einer gleichmäßigen Verteilung über alle Bundesländer müsste es also in Baden-Württemberg ca. 450 bis 500 Tausend Mountainbiker geben, von denen bekanntermaßen die überwiegende Mehrheit die 2-Meter-Regel nicht beachtet. Aber seien wir mal konservativ und gehen davon aus, dass die 2-Meter-Regel nur von rund 250 Tausend Mountainbikern nicht eingehalten wird und diese auch nicht jeden Tag mit dem Rad (Mountainbike) im Wald unterwegs sind, sondern vielleicht nur an 20 Tagen im Jahr und dann die 2-Meter-Regel nicht einhalten. Dann hätten wir allerdings schon fünf Millionen (5.000.000) Ordnungswidrigkeiten. Sollten es noch mehr sein, die sich nicht an diese 2-Meter-Regel halten und/oder sollten die Leute viel häufiger fahren, so würde die Zahl der Ordnungswidrigkeiten noch weiter ansteigen. Vielleicht reden wir dann sogar über mehr als zehn Millionen (10.000.000) Ordnungswidrigkeiten im Jahr. Was wird gegen einen solchen massenhaften Rechtsbruch getan?

Jeder der mit dem Rad und/oder Mountainbike im Wald unterwegs ist, kennt die Antwort: Nichts! Weder die Politik noch die zuständigen Behörden sind in der Lage noch sind sie willens und/oder verfügen über die personellen Mittel, um irgendwelche Kontrollen durchzuführen. Ganz vereinzelte Ausnahmen, die sich in Relation zu der immensen Zahl der Ordnungswidrigkeiten noch nicht einmal im Promillebereich bewegen, bestätigen diesen Befund. Wenn tatsächlich einmal kontrolliert wird und tatsächlich einmal ein Bußgeld verhängt wird, dann hat es einen unter Hunderttausenden getroffen. Alle anderen sind davon gekommen. Wenn tatsächlich einmal eine solche Ordnungswidrigkeit geahndet wird, dann handelt es sich um eine unter Millionen. Allen anderen Verstöße bleiben ungesühnt.

Und jetzt müssen sich die Politik und all diejenigen, die an der 2-Meter-Regel festhalten, die Frage stellen, was diese Regel und der damit verbundene Ordnungswidrigkeitentatbestand sollen. Hunderttausende halten sich nicht daran. Millionenfach werden Ordnungswidrigkeiten begangen. Niemand kontrolliert die Einhaltung der 2-Meter-Regel. Niemand ahndet Verstöße gegen die 2-Meter-Regel. Was soll so eine Regel also?

Hier müssen sich die Verfechter der 2-Meter-Regel und diejenigen, die an dieser festhalten und sogar meinen, die 2-Meter-Regel habe sich bewährt, die einfache Frage gefallen lassen: "in welcher Welt leben Sie eigentlich?" Wenn es wahrscheinlicher ist, vom Blitz getroffen zu werden (angeblich liegt die Wahrscheinlichkeit bei 1:3.000.0000) als für einen Verstoß gegen die 2-Meter-Regel bestraft zu werden, dann handelt es sich bei dieser Regel offensichtlich um Unsinn. Wenn ein Ordnungswidrigkeitentatbestand geschaffen wird, den niemand beachtet und den niemand kontrolliert, dann handelt es sich bei einem solchen Ordnungswidrigkeitentatbestand offensichtlich um Unsinn. Die Verfechter und Befürworter der 2-Meter-Regel sollten sich deshalb selbst einmal fragen, soweit sie dazu überhaupt noch in der Lage, wofür sie stehen.
 
Vielleicht reden wir dann sogar über mehr als zehn Millionen (10.000.000) Ordnungswidrigkeiten im Jahr.
mir ist nicht ganz klar, was Deine Aussage sein soll.
Da hat also der Gesetzgeber einen Ordnungswidrigkeitentatbestand geschaffen der entsprechend oft erfüllt wird und es passiert nichts - also wirklich nichts - und damit sind nicht die Kontrollen gemeint.
In anderen Bundesländern gibt es diesen Bußgeldtatbestand nicht und es passiert das Gleiche:cool:
 
Die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen hat die Politik noch nie interessiert. Kassiert das BVG ein solches Gesetz, wird ein neuer Name draufgepappt und es wird einfach neu eingereicht.

Alternativ wird ein störender Artikel im Grundgesetz auch einfach geändert, wie gerade diesen Monat, als der Bund die Länder eingekauft hat (man könnte es auch bestochen nennen), um eine Privatisierung der Autobahnen und damit neue Geschäftsbereiche für die darbenden Versicherungskonzerne vorzubereiten.

Und wo wir bei dem Thema sind: wie viele Ordnungswidrigkeiten begeht das autofahrende Volk hierzulande wohl pro Minute?

Edit: "Auf die Verfassung scheißen 2.0"

http://www.zeit.de/digital/datensch...er-gesetz-bundestag-beschluss/komplettansicht
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

Frage an die Experten.

Auf meinem Lieblings trail baut jemand ständig Hindernisse auf. Mal sind es holz Barrikaden mal lose Steine. Neulich habe ich aufgrund überstehenden Holzes, ein Sturz erlitten.

Ich bin nicht verletzt, dafür hat jetzt mein Bike paar Kratzer mehr.

Wie sollte man sich in solchen Situationen verhalten?

Antwort auch gerne per PN.

Gruß aus Schwarzwald
 

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