Alkohol im Straßenverkehr: SPD will Promillegrenze für Radfahrer deutlich senken

Das Thema kommt doch iwie jedes Jahr wieder auf. Erste Vorboten des Sommerlochs?

Allerdings, so viele wird es nicht geben, die mit mehr als 1,1 Promile noch ohne Ausfallerscheinungen Fahrradfahren können.
 
Allerdings, so viele wird es nicht geben, die mit mehr als 1,1 Promile noch ohne Ausfallerscheinungen Fahrradfahren können.
Sehe ich auch so und ich mag mich der allgemeinen Empörung nicht anschließen. Ich habe mal eine Durchschnittsperson mit Durchschnittsgröße und -gewicht in so einen Online-Promillerechner eingegeben. Demnach muss man für 1,1 Promille 2 Liter Bier innerhalb einer Stunde trinken. Für 1,6 Promille sind 3 Liter notwendig. Also ich wäre der SPD nicht böse, wenn sie sagt, nach 2 Litern Bier ist Schluss, wenn man noch mit einem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen will.

Da steht auch: "Zierke sprach sich dem Blatt zufolge zudem dafür aus, Radlern das Rechtsabbiegen bei Rot an ungefährlichen Kreuzungen durch einen grünen Pfeil zu erlauben. Dadurch werde der Verkehrsfluss verbessert, sagte der SPD-Politiker."
Klingt für mich vernünftig.
 
Kommen solche paternalistischen Regelungen, die die Leute vor sich selbst schützen sollen, nicht normalerweise von den Grünen?

Wie viele Fälle gibt es, in denen besoffene Radfahrer nennenswerten Fremdschaden angerichtet haben? Wenn, dann fliegen die doch nur selber auf die Fresse.

Wenn das kommt, werden sicher einige dann doch lieber das Auto nehmen, weil das - vermeintlich - besser geht als Radfahren...
 
Kommen solche paternalistischen Regelungen, die die Leute vor sich selbst schützen sollen, nicht normalerweise von den Grünen?

Wie viele Fälle gibt es, in denen besoffene Radfahrer nennenswerten Fremdschaden angerichtet haben? Wenn, dann fliegen die doch nur selber auf die Fresse.

Wenn das kommt, werden sicher einige dann doch lieber das Auto nehmen, weil das - vermeintlich - besser geht als Radfahren...
Naja, wenn du mit dem Auto ankommst und der Betrunkene Radler vor dein Fahrzeug eiert. Du musst ausweichen, triffst den Gegenverkehr...
Leicht angeschickert so daher rollen ist relativ unproblematisch, im Straßenverkehr wird es dann schnell kompliziert. Wurde im Selbstversuch getestet und für zu gefährlich befunden. Dabei waren es nur 3 halbe Liter Landbier, also ganz weit jenseits der 1,1 Promille.
Ist mir aber eh schleierhaft wie man mit 0,5 noch ohne Ausfallerscheinungen fahren soll, da würde ich die Karre nichtmal mehr ausgeparkt bekommen. Wurde auch mal ausprobiert, mit geeichtem Tester aber ohne ein Auto zu bedienen. Da muss man schon massiv am Glass trainieren und sollte mal über seine Krankheit nachdenken.
 
Das ehrt Dich und geht mir genauso. Spricht schlicht und einfach dafür, dass Du kein Alki bist. Mit 1,0 sicher ein Auto fahren kann lediglich ein Hardcore-Alkoholiker, der lange genug trainiert hat. Bei 1,1 wird dann unwiderleglich vermutet, dass auch ein solcher es nicht mehr kann, das entspricht relativ gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen. Beim Radfahren liegt die Grenze bei 1,6 (wohlgemerkt: Nicht die, ab der es überhaupt strafbar wird, sondern die, ab der auch ein bestens trainierter Kampftrinker, der ohne Ausfallerscheinungen fährt, sich strafbar macht.)
Ich hatte aber auch schon mit Leuten zu tun, die funktionieren mit 2,5 und mehr noch nahezu unauffällig.
Ein normaler Nicht-Alkoholiker ist auch schon weit früher "dran", wenn er besoffen im Straßenverkehr unterwegs ist. Dann zeigt er nämlich Ausfallerscheinungen, und die reichen genauso, um in Kombination auch mit leichter Alkoholisierung wegen 316 usw. belangt zu werden.

Du hast meinen Post nicht wirklich verstanden. Mir ging es darum, dass die Anzahl an erheblichen Fremdschädigungen durch besoffene Radfahrer äußerst gering sein dürfte und das mal wieder eine Regel ist, mit der man im Endeffekt wieder den Bürger vor sich selbst schützen will. Strafrecht ist die "ultima ratio", nicht alles, was irgendwie blöd oder potentiell gefährlich ist, darf und muss mit den Mitteln des Strafrechts verfolgt werden. Insbesondere dann nicht, wenn es nur gefährlich für den Täter selber ist. Natürlich lässt sich bei allem ein Fall konstruieren, bei dem auch andere betroffen sind. Mir ging es aber um statistische Häufigkeit. Passivrauchen ist auch gefährlich, trotzdem werden Leute, die außerhalb der Raucherzone am Bahnhof rauchen, nicht bestraft. Obwohl ja denkbar wäre, dass ein Allergiker den Rauch abbekommt, niesen muss und auf die Gleise fällt. (Übertreibung dient der Verdeutlichung) Das passt in die Tendenz, immer mehr Freiheiten zu beschneiden, dem Bürger bis ins Kleinste reinregieren zu wollen.

Meine zweite Aussage ist, dass viele, wenn sie sich eh schon strafbar machen, dann sagen werden: Dann kann ich ja gleich das Auto nehmen. Geht schneller, ist wärmer und trockener. Und ich falle nicht so auf.
Und im Zweifel sehe ich einen Besoffenen lieber auf dem Rad als im Auto.
 
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Das ist doch weniger ein Gesatz um Alkoholiker zu "schützen" sondern mehr um die Stammtischnörgler zu bedienen. "Warum darf der Ramboradler mit 1,1 Promile weiter saufen und ich muss mit meinem Auto jetzt aufhören zu trinken"
 
Ist mir aber eh schleierhaft wie man mit 0,5 noch ohne Ausfallerscheinungen fahren soll, da würde ich die Karre nichtmal mehr ausgeparkt bekommen. Da muss man schon massiv am Glass trainieren und sollte mal über seine Krankheit nachdenken.

Wer mit 0,5% (bei mir zwei große Weizen) sein Auto nicht mehr bedienen kann, der sollte sich am besten auch mit 0,0% nicht ans Steuer setzen...

Dass die Reaktionsfähigkeit u.U. leicht beeinträchtigt sein könnte, das kann hinkommen, aber Ausfallerscheinungen und dergleichen in solch heftigem Ausmaß? Da war davor schon was kaputt!
 
Da spricht offenbar der Fachmann. :rolleyes:
Hattest du jemals reale 0,5 promille angeblasen oder beruht dein Wissen nur auf dem Promille Rechner im Internet?
Wenn du besoffen fahren kannst, ok. Spricht extrem für dich, ebenso dich mit deiner 'Leistung' zu brüsten und andere gleich zu diffamieren. :spinner:
 
http://www.faz.net/aktuell/gesellsc...radfahren-unter-alkoholeinfluss-13395783.html

Ich bin gespannt, welchen sachlichen Grund die SPD-Politiker für ihre Gesetzesänderung hervorbringen. Oder ob es mal wieder gar keinen Grund gibt, sondern hier mal wieder "das gesunde Volksempfinden" als sachlicher Grund angesehen wird. Hat sich ja schon in den 30er und 40er Jahren für jegliche Gesetzesänderung bewährt.
 
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@blackforest29r dank der Studie von @tombrider und 'kenn dein limit' wissen wir nun das zumindest im normalen Strassenverkehr folgende Beeinträchtungen für sicheres Radfahren kein Hindernis sind:

1,0 bis 2,0 Promille:

  • weitere Verschlechterung der Sehfähigkeit, des räumlichen Sehens
  • Reaktionsfähigkeit erheblich gestört
  • Gleichgewichtsstörungen
  • Verwirrtheit, Sprechstörungen
  • Orientierungsstörungen
  • gesteigerte Enthemmung und Verlust der Kritikfähigkeit
  • erhöhte Aggressionsbereitschaft
jetzt wissen wir auch, warum die Forumstrolle hier alle trotzdem noch Fahrradfahren können ;-)
 
Das ist wohl etwas übertrieben? Regelmäßig werden Autofahrer mit über 3 - 4 Promille in der Lokalzeitung erwähnt, die von der Polizei angehalten wurden. Keiner von denen hatte einen Atemstillstand und war tot. Koma und Reflexlosigkeit trifft auch nicht zu. Die waren nichteinmal bewusstlos. Sie haben das fahrende Auto gelenkt. Vielleicht etwas auffälliger, als es üblich ist, aber ...
 
Das ist kein sachlicher Grund. Warum genau 1,1 Promile? Und nicht 1,0? Oder 1,2? Diese Liste ist genauso informativ wie die Erkenntnis, daß mit steigender Geschwindigkeit der Anhalteweg zunimmt. Natürlich tut er das! Dennoch passieren in Deutschland erstaunlich wenig Hochgeschwindigkeitsunfälle. Jedenfalls zu wenige, um daraus eine wirklich deutlich gesteigerte Gefahr durch extrem hohe Geschwindigkeiten abzuleiten. Wieviele Unfälle mit Personen- oder Sachschäden (insbesondere natürlich bei den anderen Unfallbeteiligten) gibt es denn, die von Radfahrern zwischen 1,1 und 1,6 Promille verursacht werden, und die man mit diesem Gesetz in Zukunft vermeiden will? Falls es dazu noch gar keine Zahlen gibt, müßte man erstmal die polizeilichen Statistiken auswerten. Eine Gefängnisstrafe darf bei uns eben nicht "einfach so" verhängt werden, sondern nur dann, wenn eine nachweisbare Gefahr für Rechtsgüter vorliegt. Da braucht es juristisch schon mehr als das Bauchgefühl "je mehr desto schlimmer". Vielleicht sind besoffene Radfahrer ja gar nicht gefährlicher als gleich besoffene Fußgänger. Dann müßte man sie rechtlich gleich behandeln, so sieht es der Gleichheitsgrundsatz unseres Grundgesetzes vor. Alles andere wäre Willkür.
 
Es geht wohlgemerkt nicht darum, daß man ab 0,3 Promille eingeschränkt sein kann und im Zweifelsfall mit schuldig am Unfall ist. Das ist hinreichend nachgewiesen. Es geht um die Frage, ab wann auch der letzte nicht mehr akzeptabel radeln kann und auf jeden Fall bestraft oder ins Gefängnis gehört. Weil es absolut nicht mehr möglich sein kann, daß er mit dem Zustand angemessener Geschwindigkeit noch radfahren kann. Ich habe es lange nicht mehr probiert, aber vor 20 Jahren konnte ich nach heftig viel Alkohol noch mit dem Einrad hohe Bordsteinkanten rauf und runter fahren. Was sich mit den Erkenntnissen der oben verlinkten Studie deckt.
 
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Das ist kein sachlicher Grund. Warum genau 1,1 Promile? Und nicht 1,0? Oder 1,2?

Dieser Wert geht bestimmt genau auf diese Studie zurück. (http://udv.de/download/file/fid/8467)

Zitat (Seite 49):
„Mit steigender Blutalkoholkonzentration nahmen die alkoholbedingten Auffälligkeiten in
Bezug auf Fahrfehler, die im ärztlichen Bericht dokumentierten Ausfälle und hinsichtlich der
nachlassenden Fusionsbreite zu, wobei mit Ausnahme der (nachlassenden) Fusionsbreite
ab einer Blutalkoholkonzentration von etwa 1,0 ‰ eine exponentielle Fehlerzunahme zu
erkennen war. Auch dies deckt sich mit den Angaben in der Literatur, dass ab einem
Promille-Wert von 1,0 bis 1,1 ‰ kein Proband ohne relevante Leistungsbeeinträchtigung ist
[3]. Offensichtlich können alkoholbedingte Fahrfehler bei niedrigeren BAK-Werten in der
Regel kompensiert werden.“

Mit 1,1 ‰ Promille war kein Proband mehr ohne „relevante Leistungsbeeinträchtigung“ unterwegs. Der Artikel in der FAZ ist wirklich extrem vereinfacht und daher irreführend.

EDIT: Promille statt Prozent.
 
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Und jedes jahr gibt es neue studien und fachbücher die das vorhergehende widerlegen. Die ärzte sind sich selber noch nichtmal im klaren wie genau z.b. die rasse bzw. Ethnische herkunft eine rolle spielt, grösse, gewicht und stoffwechsel spielen da auch heftig mit rein, man kann es halt NICHT pauschalisieren. Und keine angst, ich weiss leider wovon ich rede. Aber redet ihr mal weiter und glaubt an diverse studien (immer schauen wer die in auftrag gegeben hat und wie alt die sind! Eine 4jahre alte studie hat schon fast keine relevanz mehr) Das ist wie als wolle ein blinder dem sehenden die farben erklären, so gehts hier zu. Null ahnung vom thema aber mitreden wollen.
 
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"exponentielle Fehlerzunahme" ist aber noch nicht mit Fahruntüchtigkeit gleichzusetzen. Gleich im nächsten Absatz heißt es, dass sich keine eindeutige Alkoholgrenze ziehen lässt, ab der alle Fahrer Fahruntüchtig sind:

"Die Frage, ob oberhalb einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 ‰ ausnahmslos jeder
Proband als fahrunsicher zu bewerten ist, muss auf Grundlage der vorliegenden
Ergebnisse - wenn man ausschließlich die Fahrfehler bzw. die relative Fahrleistung unter
oben aufgeführter Punktvergabe betrachtet - verneint werden. Hierzu sei auf die
Abbildungen 20a und b (Grobe Fahrfehler) und 21a und b (Allgemeine und grobe
Fahrfehler) verwiesen, welche besagen, dass vereinzelte Probanden auch bei sehr hohen
BAK jenseits der 1,6 ‰ noch unterhalb des durchschnittlichen Fehlerniveaus aller
Probanden im nüchternen Zustand lagen. Gleichzeitig ist jedoch festzuhalten, dass ab
einer BAK von 1,4 ‰ kein Proband mehr in der Lage war, sein individuelles, nüchternes
Ausgangsniveau bezüglich der gesamten Fahrfehler zu erreichen oder gar zu übertreffen."
 
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