Alu Rahmen gerissen 29-er für 3790€

Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.

Interessant, das wußte ich noch nicht.
 
Jetzt sind eigentlich alle Fragen geklärt. Der Käufer weiß um seine Rechte und kann entsprechend beim Verkäufer auftreten. Wir wissen nun auch, daß der Mangel auch innerhalb der 24 Monate auftreten kann, um behoben werden zu müssen, nicht schon ab Werk.

Bleibt nur die Frage, ob das Bike unsachgemäße Behandlung erfahren hat.

Ich mach hier jetzt wirklich Schluss.

LG Janko
 
Verkäufer/Händler wissen das häufig nicht, bzw. wollen nicht davon wissen und verweisen (zu) gerne auf die Garantie des Herstellers, mit mitunter grotesken Wartezeiten, obwohl sie Nacherfüllen müssen, insbesondere wenn der Artikel ohne Problem lieferbar ist.
 
Wir wissen nun auch, daß der Mangel auch innerhalb der 24 Monate auftreten kann, um behoben werden zu müssen, nicht schon ab Werk.

Die Beweislast ist nach 6mon. beim Käufer und trotzdem muss der Mangel schon ab Werk vorhanden sein. Das ist dann eben ein versteckter Mangel der erst später zur Beschädigung führt. Wenn ich z.B. einen Rahmen mit zu geringer Wandstärke herstelle und der bricht irgendwann später, dann ist das ein Mangel ab Werk.
 
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Dieser Bruch kommt nur teilweise durch die Bremsmomente, die Hauptursache ist die verbaute Rohloff.
Das auftretende Abstützmoment ist zu stark für den Rahmen, ist dieser für die Rohloff ausgelegt?
Das wird bei einem neuen, gleich konstruierten Rahmen wieder passieren, sei den es wird die lange Momentabstützung von Rohloff verwendet.
Die Hebelkraft an der Stelle ist durch die Bremse in die eine Richtung und dann durch die Rohloff in die andere Richtung zu groß.
Durch den ständigen Wechsel bricht der Rahmen.

Fazit... anderer Rahmen oder Kettenschaltung.
 
Zuletzt bearbeitet:
und zwar auf alle mängel, verschleißteile und unsachgemäßer gebrauch ausgenommen.

Der Gesetzgeber kennt keine Verschleißteile, entsprechend hast du beim Verbrauchsgüterkauf auf alle Teile, ohne Ausnahme, Anspruch auf Gewährleistung oder moderner gesagt Mängelhaftung. Was der Käufer dulden muss ist normale Abnutzung und Alterung. Leider wird immer wieder versucht, mit dem Hinweis auf Verschleißteil, den Käufer abzuwimmeln.

Beispiel Bremsbelag: Löst sich der Belag von der Platte -> Mangel, bremst du den Belag runter -> normale Abnutzung nach dem Stand der Technik, ist der Belag extrem schnell verschliessen, dann würde wieder Mangelhaftung greifen, wenn du es glaubhaft machen kannst.

Mfg, Bergbua
 
Dieser Bruch kommt nur teilweise durch die Bremsmomente, die Hauptursache ist die verbaute Rohloff.
Das auftretende Abstutzmoment ist zu stark für den Rahmen, ist dieser für die Rohloff ausgelegt?
Das wird bei einem neuen, gleich konstruierten Rahmen wieder passieren, sei den es wird die lange Momentabstützung von Rohloff verwendet.
Die Hebelkraft an der Stelle ist durch die Bremse in die eine Richtung und dann durch die Rohloff in die andere Richtung zu groß.
Durch den ständigen Wechsel bricht der Rahmen.

Fazit... anderer Rahmen oder Kettenschaltung.

Wäre interessant, wenns denn so wäre und es sich nachweisen läßt, dann wäre es imho ein Fall für die Produkthaftung und das wäre bitter. Interessant, aber viele wäre.

Mfg, bergbua
 
Der Gesetzgeber kennt keine Verschleißteile, entsprechend hast du beim Verbrauchsgüterkauf auf alle Teile, ohne Ausnahme, Anspruch auf Gewährleistung oder moderner gesagt Mängelhaftung. Was der Käufer dulden muss ist normale Abnutzung und Alterung. Leider wird immer wieder versucht, mit dem Hinweis auf Verschleißteil, den Käufer abzuwimmeln.
und wie machst du bei einer defekten dichtung gewährleistungsansprüche geltend?
 
Wie bei jeden anderen Teil auch, indem ich zum Verkäufer gehe und meine Rechte beanspruche. Ist die Dichtung defekt aufgrund eines Mangels, haste Anspruch. Ist die Dichtung durch normale Abnutzung oder Alterung undicht (Stand der Technik), muss ich das hinnehmen. Ich habe zwar das Gefühl das du auf was anderes hinauswillst, aber so mache ich das.

Der Punkt ist, das es für die Spitzbuben keine Verschleißteile gibt, sondern Abnutzung und Alterung und das trifft auf jedes Teil zu. Deshalb kann, wie man es manchmal liest, die Gewährleistung für "Verschleißteile" im Verbrauchsgüterkauf nicht ausgeschlossen werden, das heißt aber nicht das ein Teil 2Jahre halten muss und sich nicht entsprechend in kürzerer Zeit abnutzen darf. Anderseits ist der Stand der Technik bei vielen Teil so, das man davon ausgehen darf, das diese bei normaler Nutzung mindestens 2 Jahre genutzt werden können.

Mfg, Bergbua
 
Wäre interessant, wenns denn so wäre und es sich nachweisen läßt, dann wäre es imho ein Fall für die Produkthaftung und das wäre bitter. Interessant, aber viele wäre.

Mfg, bergbua
Bei 140 kg zulässigem Systemgewicht kann das Röhrchen nicht auf Dauer mit einer Rohloff halten.
Bei einer entsprechenden Prüfung im Labor ist das leicht nachzuweisen. Was die Prüfung kostet weiß ich nicht aber im Streitfall....?
Ein neuer, gleicher Rahmen , auch wenn der Preis stimmen sollte, macht meiner Meinung nach keinen Sinn.

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...entweder so abgestützt
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...oder richtig fett
 
Dieser Idworx-Rahmen ist doch speziell für die Rohloff ausgelegt. Das die dort aber (sicher aus optischen Gründen) die Bremse im Rahmendreieck auf die Kettenstrebe verbaut haben, ist nicht so toll.

Was ich noch etwas kritisch sehe, ist diese 35/17 Kettenblatt/Ritzel-Übersetzung. Einerseits notwendig, damit man auch steilere Wege mit dem 29er hoch kommt, sorgt das für richtig viel Druck. Zur Erklärung: Früher waren 38/16 das maximal Erlaubte...!

Diese 140 Kilo Gesamtgewicht sehe ich dagegen nicht ganz so kritisch; im Treckingbereich, bei den "Weltumradlern" sind die meist auch in einer ähnlichen Gewichtsklasse unterwegs.
 
1.) Ab 100 kg Fahrergewicht schreibt Rohloff die Mindestübersetzung von 2.4 vor. Damit ist die 35/17 Bastelei bei 120 kg Fahrergewicht jenseits des Erlaubten.

2.) So wie ich Idworx kenne, sollte der kaputte Rahmen problemlos getauscht werden.

Hast Du dort schon mal angerufen ?

LG
Wolfgang
 
Also der Hersteller hat mir gesagt, dass genau dieser Schaden schon bei anderen Rahmen passiert ist.

Da ist ein Fehler beim schweißen passiert. Ich soll das Rad diese Woche zurückbekommen.

Und der Händler hat mir gesagt, dass man dieses MTB locker bis 140kg Systemgewicht belasten kann.

Klar weiß ich nicht, ob die mir nur Honig ums "Maul" schmieren, da ich nicht vom Fach bin.
 
Klingt nach einem seriösem Hersteller. Sicher kostet das Rad nicht grundlos etwas mehr als andere Räder...
Hals und Beinbruch und viel Spaß mit dem neuen Rahmen.
 
Mir wäre ein Austauschrahmen zu unsicher, vor allem wenn er schon mehrmals gebrochen ist.

Das funktioniert nur mit einer stärkeren Kettenstrebe.
Die Kettenstrebe ist nach oben hin aufgebrochen, durch die Rohloffkräfte die dort aufgenommen werden sollen.
Wenn es halten soll... stärkeres Rohr oder eine Verstärkung auf der Oberseite der Kettenstrebe.
 
Was soll er tun? Einen neuen Rahmen werden sie ihm wohl nicht konstruieren, oder haben die evtl einen verbesserten Rahmen zum Austausch auf Lager?
 
Auf alle Fälle noch mal deutlich Bedenken anmelden.
Eventuell ist der neue Rahmen schon verstärkt?
Am falschen schweißen liegt es nicht.!...oder ist da irgendwo ein Loch zu sehen.

Eine Möglichkeit ist auch, wenn die lange Momentabstützung eingebaut wird. Sieht aber nicht so schön aus.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist doch auch im Interesse von Idworx, daß der neue Rahmen hält. Sie haben einen Ruf zu verlieren; sind schließlich nicht irgendein Hersteller, sondern mit die Spezialisten für langlebige, technisch anspruchsvolle Räder.

Mir ist mal ein Stahlrahmen auch genau dort an der linken Kettenstrebe gebrochen, allerdings nach 11 Jahren intensiver Nutzung.
 
Heute ist der 21.05.2015 und es läuft chaotisch.

Als ich das Bike am 06.05. zu Lucky Bike gebracht habe, hat man mir gesagt, dass ich das Rad nächste Woche,
also in der Woche vom 11.05. bis zum 16.05. wieder abholen kann, weil Idworx den Rahmen da hat.
Am 15.05. rufe ich bei Lucky Bike an, ob ich das Bike morgen, 16.05., abholen kann.

Da erfahre ich, dass der Rahmen noch gar nicht da ist. Am Montag, den 18.05. hat sich dann erst durch mein Nachfrage
herausgestellt, dass es einen Fehler im System bei Lucky Bike gab, so dass der Auftrag bei Idworx gar nicht eingegangen ist.

Hätte ich nicht nachgefragt, hätte Idworx den Auftrag wohl heute noch nicht. Das ist echt sehr schlechter Service!

Wenn ich Glück habe, kann ich das Bike nächste Woche abholen.

Mich nervt es einfach, dass ich nun bei den Fahrtechniken wieder bei Null anfangen kann.:mad::wut:>:(
 
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