Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: This feature may not be available in some browsers.
Die Nacherfüllung ist dabei das vorrangige Recht. Sie ist zum einen durch die Lieferung einer neuen Sache (Austausch, oder technisch: Nachlieferung) oder durch die Beseitigung des Mangels (z. B. Reparatur, technisch: Nachbesserung) möglich. Welche Art der Nacherfüllung zu erbringen ist, bestimmt grundsätzlich der Käufer und nicht der Verkäufer; eine vertragliche Verlagerung des Wahlrechts ist zwar prinzipiell, nicht aber beim Verbrauchsgüterkauf möglich.
Jetzt sind eigentlich alle Fragen geklärt. Der Käufer weiß um seine Rechte und kann entsprechend beim Verkäufer auftreten. Wir wissen nun auch, daß der Mangel auch innerhalb der 24 Monate auftreten kann, um behoben werden zu müssen, nicht schon ab Werk.Ja und was nun?
Wir wissen nun auch, daß der Mangel auch innerhalb der 24 Monate auftreten kann, um behoben werden zu müssen, nicht schon ab Werk.
und zwar auf alle mängel, verschleißteile und unsachgemäßer gebrauch ausgenommen.
Dieser Bruch kommt nur teilweise durch die Bremsmomente, die Hauptursache ist die verbaute Rohloff.
Das auftretende Abstutzmoment ist zu stark für den Rahmen, ist dieser für die Rohloff ausgelegt?
Das wird bei einem neuen, gleich konstruierten Rahmen wieder passieren, sei den es wird die lange Momentabstützung von Rohloff verwendet.
Die Hebelkraft an der Stelle ist durch die Bremse in die eine Richtung und dann durch die Rohloff in die andere Richtung zu groß.
Durch den ständigen Wechsel bricht der Rahmen.
Fazit... anderer Rahmen oder Kettenschaltung.
wo hast du das genau her?aber eben nur auf das, was schon beim Kauf defekt war. Das heißt Gewährleistung.
und wie machst du bei einer defekten dichtung gewährleistungsansprüche geltend?Der Gesetzgeber kennt keine Verschleißteile, entsprechend hast du beim Verbrauchsgüterkauf auf alle Teile, ohne Ausnahme, Anspruch auf Gewährleistung oder moderner gesagt Mängelhaftung. Was der Käufer dulden muss ist normale Abnutzung und Alterung. Leider wird immer wieder versucht, mit dem Hinweis auf Verschleißteil, den Käufer abzuwimmeln.
Bei 140 kg zulässigem Systemgewicht kann das Röhrchen nicht auf Dauer mit einer Rohloff halten.Wäre interessant, wenns denn so wäre und es sich nachweisen läßt, dann wäre es imho ein Fall für die Produkthaftung und das wäre bitter. Interessant, aber viele wäre.
Mfg, bergbua