Aufwandsentschädigung bei Garantiefall?

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Hallo miteinander,

der ansässige Focus Händler möchte die Aufwandsentschädigung, die der Hersteller dem Händler bei (m)einem Garantiefall in Rechnung gestellt hat, an mich weitergeben. Damit sind wahrscheinlich die Versandkosten des Bikes zwischen Händler -> Hersteller -> zu Paul Lange (austausch Motor/Akku) -> Hersteller -> Händler gemeint.

Ist das rechtens so?

Gruß
 
Hallo miteinander,

der ansässige Focus Händler möchte die Aufwandsentschädigung, die der Hersteller dem Händler bei (m)einem Garantiefall in Rechnung gestellt hat, an mich weitergeben. Damit sind wahrscheinlich die Versandkosten des Bikes zwischen Händler -> Hersteller -> zu Paul Lange (austausch Motor/Akku) -> Hersteller -> Händler gemeint.

Ist das rechtens so?

Gruß
Kommt drauf an ob es in den garantiebestimmungen steht. Oder redest du von gewährleistung? Das sind zwei verschiedene dinge!
 
Also - irgendwas passt da nicht so ganz - oder jemand hat den Begriff falsch verstanden/gewählt. In der Regel ist es so dass ein Hersteller seinem Fachhändler für gewisse Reparaturen innerhalb der Garantie eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Ob diese dann kostendeckend ist oder nicht sei mal dahingestellt, es geht dabei ja um Pauschalbeträge.
Wenn er Auslagen von dir ersetzt haben will für beispielsweise Versandkosten etc, dann steht das nochmal auf nem anderen Zettel. Und natürlich immer die Frage: Wurde das Rad bei diesem Händler gekauft? Sprich: Besteht ein Gewährleistungsanspruch ihm gegenüber? Oder wurde das Rad bei einem anderen Händler gekauft und nun wird ein Anspruch aus der Herstellergarantie über einen anderen Fachhändler dieser Marke abgewickelt?
 
Also - irgendwas passt da nicht so ganz - oder jemand hat den Begriff falsch verstanden/gewählt. In der Regel ist es so dass ein Hersteller seinem Fachhändler für gewisse Reparaturen innerhalb der Garantie eine Aufwandsentschädigung bezahlt. Ob diese dann kostendeckend ist oder nicht sei mal dahingestellt, es geht dabei ja um Pauschalbeträge.
Wenn er Auslagen von dir ersetzt haben will für beispielsweise Versandkosten etc, dann steht das nochmal auf nem anderen Zettel. Und natürlich immer die Frage: Wurde das Rad bei diesem Händler gekauft? Sprich: Besteht ein Gewährleistungsanspruch ihm gegenüber? Oder wurde das Rad bei einem anderen Händler gekauft und nun wird ein Anspruch aus der Herstellergarantie über einen anderen Fachhändler dieser Marke abgewickelt?

Guten Morgen,

genauso ist es. Das Bike wurde bei einem Online Händler gekauft, die Garantieansprüche über den hier ansässigen Händler abgewickelt.
 
Guten Morgen,

genauso ist es. Das Bike wurde bei einem Online Händler gekauft, die Garantieansprüche über den hier ansässigen Händler abgewickelt.
dann sollte er eigentlich nur seinen aufwand berechnen, den er nicht durch den hersteller bezahlt bekommt. aber es steht im frei was er dir in rechnung stellt, wenn nicht vorher genau schriftlich festgehalten wurde, was auf dich zukommt. da must du wohl zahlen und dir einen anderen suchen, der in zukunft die online kiste bearbeitet. im prinzip kannst du froh sein das er so großzügig war und es angenommen hat. die meisten schicken solche bikes gleich wieder aus dem laden........

du kannst natürlich auch versuchen die kostem beim verkäufer vom bike zu bekommen.
 
Danke für eure Antworten!

ich hatte auch kein Problem die Aufwandsentschädigung zu bezahlen, wollte nur im nachhinein wissen ob es "üblich" ist, dem Kunden in so einem speziellen Fall eine Aufwandsentschädigung zu berechnen :). Motor und Akku wurden auf Garantie ersetzt...

Gruß
 
Damit sind wahrscheinlich die Versandkosten des Bikes zwischen Händler -> Hersteller -> zu Paul Lange (austausch Motor/Akku) -> Hersteller -> Händler gemeint.
Ist das rechtens so?
Ich würde 1x Versandkosten (Händler -> Hersteller -> Händler) in diesem Fall als i.O. ansehen.
Der Rest ist imho „Privatvergnügen“ des Herstellers.
 
Danke für eure Antworten!

ich hatte auch kein Problem die Aufwandsentschädigung zu bezahlen, wollte nur im nachhinein wissen ob es "üblich" ist, dem Kunden in so einem speziellen Fall eine Aufwandsentschädigung zu berechnen :). Motor und Akku wurden auf Garantie ersetzt...

Gruß
wieso "kunde", möhre online gekauft, garantie beim örtlichen für lau machne lassen. hättest ja den preiswerteren weg gehen können und den online verkäufer das rad abholen lassen. fraglich ist halt, ob der in der lage gewesen wären, den antrieb auszubauen.........die aufwändsentschädigungen der hersteller deckt nicht den tatsächlichen aufwand
 
Zuletzt bearbeitet:
die aufwändsentschädigungen der hersteller deckt nicht den tatsächlichen aufwand
Das stimmt. Mein Händler hat von Brose für einen Motorwechsel 26.-€ inkl. Steuer bekommen.
Arbeitsaufwand mit Sichern der Einstellungen des Kunden, Motorwechsel selbst, Update der Motorfirmware und Wiederherzustellen der Kundeneinstellungen deutlich über eine Stunde…
 
Das stimmt. Mein Händler hat von Brose für einen Motorwechsel 26.-€ inkl. Steuer bekommen.
Arbeitsaufwand mit Sichern der Einstellungen des Kunden, Motorwechsel selbst, Update der Motorfirmware und Wiederherzustellen der Kundeneinstellungen deutlich über eine Stunde…
dazu kommt noch, motor grob reinigen, verpacken, versenden........in allen branchen speißen die hersteller die händler ab. meiner bekommt von rock shox z.b. für einen garantiefall nichts. gabel a/einbau, versand muß er übernehmen oder versuchen beim bikehersteller den aufwand ersetzt zu bekommen........
 
So sehr ich ja verstehe, dass der Aufwand nicht angemessen bezahlt scheint, aber letztendlich hat doch niemand einen Händler dazu gezwungen Produkte zu verkaufen und damit Garantieleistungen für den Hersteller zu erbringen.
Das handeln Händler und Hersteller sicher untereinander aus und wenn es für eine Seite nicht wirtschaftlich wäre, würde diese Seite den Vertrag wohl nicht unterzeichnen.
Diese Leistungen sind mit Sicherheit beim Kauf dieser Produkte eingepreist. Also auch Leistungen für Dritte.
 
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