Bestellung - ewige Lieferzeit und merkwürdiges Händlerverhalten

Stimmt: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html

Vor allem eine Aufforderung zur Leistung mit Fristsetzung an den Händler oder eine Entbehrlichkeit derselben entnehme ich aus dem bisherigen Sachvortrag des TE nicht. Aber die hierzu nötigen Informationen habe ich bestimmt in # 25 oder 26 überlesen. ;)

toller hinweis, wurde überhaupt ein vertrga nach dem gesetz geschlossen, was zu beweisen wäre..... am besten der te fragt mal die glaskugel was jetzt stimmt.
 
Die Erklärungen

1) Ich will dieses Rad kaufen.
2) Alles klar, bestell ich Dir, ist in zwei Tagen da.

finde ich relativ eindeutig.

Aber gut, was genau gelaufen ist, wissen wir nicht, waren nicht dabei. Beweislast für den Vertragsschluss wäre eh beim Verkäufer.

Wollte nur darauf hinweisen, dass der Käufer nicht jedes Mal, wenn ein Händler eine angekündigte Lieferzeit nicht einhält, sofort sagen kann: "Nö, dann will ich nicht mehr!" und woanders kaufen, sondern dass es auch hier gewisse Regeln einzuhalten gilt.
 
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