Stimmt: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__323.html
Vor allem eine Aufforderung zur Leistung mit Fristsetzung an den Händler oder eine Entbehrlichkeit derselben entnehme ich aus dem bisherigen Sachvortrag des TE nicht. Aber die hierzu nötigen Informationen habe ich bestimmt in # 25 oder 26 überlesen.
toller hinweis, wurde überhaupt ein vertrga nach dem gesetz geschlossen, was zu beweisen wäre..... am besten der te fragt mal die glaskugel was jetzt stimmt.