bike 9/13, Seite 75, "Bike-Lebenshilfe Bremsentuning"

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Immer wieder die gleiche Leier: "...bei den meisten Herstellern verlieren Sie jeglichen Garantie- und Gewährleistungsanspruch auf die Bremse, wenn Sie einzelne Komponenten wie Beläge ... durch Fremdfabrikate ersetzen..."

Der Einfachheit halber und als Diskussionsgrundlage kopiere ich meine Stellungnahme, die sich seit Jahren unwidersprochen auf unserer Webseite findet, hier hin:

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Markenbremsen mit Fremdbelägen?
Diese Frage wird uns immer wieder gestellt, und auch im IBC-Forum klingt sie regelmäßig durch: Kann ein Bremsenhersteller seine Haftung einschränken, wenn andere als Original-Beläge montiert sind?

Beispiel Magura: „Bei Verwendung von Belägen von Fremdanbietern kann keine Gewähr für eine zuverlässige Funktion der Bremse übernommen werden, und Sie verlieren sämtliche Haftungs- und Garantieansprüche.“

Hintergrund dieser Regelung, die sich unseres Wissens bei keinem anderen Anbieter in dieser Schärfe findet, ist die Sorge, dass bei Verwendung von Sinter-Bremsbelägen (erkennbar daran, dass sich das Reibmaterial kaum in die Löcher der Trägerplatte hindurch drückt, während bei organischen Belägen das Reibmaterial bündig mit der Trägerplatte abschließt, siehe Bilder) wesentlich mehr Wärme in den Bremssattel transportiert wird als bei Verwendung der von Magura vorgesehenen organischen Beläge. Diese Sorge ist berechtigt, obwohl daraus resultierende Schäden selten sind.

Dass Sinterbeläge eher zum Quietschen neigen als organische Beläge, ist ein weiterer, allerdings nicht haftungsrelevanter Nachteil.

Tritt allerdings ein Schaden an der Bremsanlage auf, der in keinem kausalen Zusammenhang mit der Wahl der Belagssorte zu bringen ist, wird Magura die Haftung nicht rechtswirksam ausschließen (können). Dies wurde uns auf Anfrage auch signalisiert.

Beispiele:
Bei einer Undichtigkeit am Bremshebel kann die gesetzliche Gewährleistung u.E. nicht mit dem Hinweis auf die Wahl falscher Beläge abgelehnt werden, wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass der Schaden am Bremshebel durch die Beläge verursacht ist.

Bei einem Versagen der Dichtungen im Bremssattel hingegen lässt sich ein solcher ursächlicher Zusammenhang leicht herstellen, und eine Ablehnung der Haftung wäre begründbar.

Selbstverständlich muss der Bremsenhersteller auch keine Haftung übernehmen, wenn der Fremdbelag an sich schadhaft ist; zum Beispiel, wenn sich das Reibmaterial von der Trägerplatte löst.

Daraus lässt sich schließen: Fremdbeläge werden zu einem Problem, wenn sie Ursache eines Bremsversagens sind. Ein anderweitig verursachtes Bremsversagen hingegen wird nicht zu einem Haftungsausschluss führen können, auch wenn Fremdbeläge im Bremssattel stecken.

Kein deutsches Gericht würde in einem solchen Fall einem Gewährleistungsausschluss zustimmen.

Bei Bremsenherstellern, die schon in der Erstausrüstung bei ein und demselben Bremsenmodell sowohl organische als auch gesinterte Bremsbeläge verwenden bzw. anbieten (zum Beispiel Avid, Formula, Shimano, nicht jedoch Trickstuff/CLEG, nicht Magura!) kann davon ausgegangen werden, dass die Bremse thermisch für beide Belagssorten geeignet ist.
Dass Fremdbeläge darüber hinaus Grundanforderungen wie Passgenauigkeit, langzeitstabile Verbindung Reibmaterial/Trägerplatte und einen zumindest ausreichenden Reibwert aufweisen müssen, versteht sich von selbst.

Fazit: Entscheidend für die Rechtssicherheit ist, dass die vom Bremsenhersteller vorgesehene Belagsgattung eingesetzt wird. Wenn in der Erstausrüstung organische Beläge verwendet werden, sollte der Fremdbelag ebenfalls organisch sein.
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Und nun: Es wird heiß am Wochenende. Biken nur zwischen 5 Uhr und 7 Uhr morgens! :)
 
Danke, sehr gut nachvollziehbar.
Und was ist mit:
Markenbremsen mit Fremdscheiben?
Was gilt es hier zu beachten?

Gruß,
Hans
 
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