Crash mit unangeleintem Hund im Wald. Wer schuld??

Und wenn einer dein Hobby nicht mag zersägt er am besten dein Rad. Hach wie wäre es schön wenn jeder seine Aversionen an Jedem ablassen könnte wie er wollte. Die Welt wäre gleich viel besser

ja lass alle treffen und wir haun uns gegenseitig auf die schnauze!..oder dem hund oder dem bike oder wie auch immer:D:D:D:D
hatte schon iwie geahnt dass das so enden wird...:D

ich persönlcih bin zwar auch der meinung dass der halter des hundes gefälligst auf ihn aufzupassen hat, aber ich wollte ja die rechtlcihe situation wissen..;)
 
Servus,
In Deutschland haftet der Halter eines Hundes grundsätzlich verschuldensunabhängig für alle Schäden, die sein Hund verursacht (Gefährdungshaftung). Außer Sachschäden wie beschmutze Kleidung und durch entlaufene Hunde verursachte Verkehrsunfälle.

Allerding bei vielen Unfällen bei denen der Hund während eines Waldspaziergang ohne Leine entlaufen ist (wegen des natürlichen Verhaltens, Jagdtrieb etc.), kann auch durch die Rechtsprechung von einer Fahrlässigkeit des Halters ausgegangen werden.
(Kann man auch in diversen Juristenforen nachlesen.)

Genaues kann man aber nur in Verbindung mit einem Unfall sagen (genau Situation, Hergang usw.).

Außerdem hat fast jedes Bundesland eine eigenes Gesetz über das Halten von Hunden in dem auch die Aufsichtspflicht und die Haftung eines Hundehalters geregelt wird.

Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen.
 
Ja stimmt, ich wollte damit nur verdeutlichen dass es vor Gericht oft auf den Umstand des Entlaufens ankommt.

Wenn der Hund im Wald noch in Rufweite ist (Hunde hören verdammt gut) ist er doch nicht entlaufen.
 
Sachdienliche Antworten hatte ich weiter oben gegeben. Den Downhillclown kann ich mir nie verkneifen, wegen dem Öl und dem Feuer:D
 
Grundsätzlich bin ich auch der Meinung sinnlose Raserei gehört in den Bikepark und nicht in den Wald.

Auf jedenfall reden wir über ein erhebliches Mitverschulden des Radlers, weil außerhalb des Weges mit nicht angepaßter Geschwindigkeit, also illegal, über einen Weg geballert und mangels Bremsmöglichkeit eine Sache beschädigt.
In einem solchen Fall würde ich mich schön ruhig verhalten, meine Personalien angeben, mich entschuldigen und meine Haftpflicht verständigen.

Da wurde ich mich aber als Hundehalter nicht drauf verlassen.
Evtl. nur bei Vorsatz des Radfahrers.

Man kann keine pauschalen Aussagen zu so einem Fall treffen.
Da kommt es immer auf die Gegebenheiten eines Unfalles an.
 
Vor Gericht und auf hoher See befinden wir uns alle in Gottes Hand..............
Von daher sind Sandkastenspiele schön, taugen aber nur bedingt.
 
Es ist sicherlich klar zu unterscheiden, ob der Hund den Radfahrer verfolgt und es dadurch zur Kollision kommt, oder der Biker den Hund an/überfährt, während der durch den Wald stromert.

Im ersten Fall wäre der Hundehalter haftbar zu machen, da sein Tier aktiv eine Gefahr/Bedrohung darstellt.
Im zweiten Fall dürfte das Gericht wohl den Biker schuldig sprechen. Da er in diesem Fall offenbar mit unangepasster Geschwindigkeit unterwegs war und durch sein Verhalten eine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Wie die Vorredner bereits schrieben hätte da auch ein Kind, dessen Oma oder auch die ganze Familie stehen können.

Hinzu kommt, dass der Hundehalter in beiden Fällen argumentieren könnte, dass es unmöglich vorhersehbar war, dass ein Radfahrer aus dem Unterholz bricht. Im ersten Fall könnte das seine Schuld mildern, im zweiten Fall die des Bikers erhöhen.

@TE
Mal ehrlich. Sind die Wälder bei Euch so klein bzw. mit sowenig Trails bestückt, dass ihr nicht in Gebiete ausweichen könnt, in denen ihr in solche Konfliktsituationen gar nicht erst kommt?

Fußgänger an Kreuzungen verschrecken zählt eigentlich zu den Dingen, die wir Biker vermeiden sollten. Jedenfalls, wenn wir die Wälder weiter nutzen wollen. Wer es dennoch tut, darf sich über Verbote und Einschränkungen (2 Meter-Regel) nicht beklagen.
 
Hi,

auch ich bin Hundehalter + Biker.

Letztens hat mich von hinten ein Biker mit mind. 40 kmh in einem Abstand von max. 1,5 m überholt, ohne vorher zu rufen oder sich sonst wie bemerkbar zu machen. Mein Hund war übrigens angeleint und geht bei Fuß (Hundeschule). Durch das scharfe, schnelle Vorbeirauschen auf meiner linken Hundeseite haben wir uns beide (Hund + ich) so erschrocken, dass der Hund einen riesen Satz gemacht hat. Der Sprung des Hundes widerum verursachte beim Biker zu einem heftischen Lenkmanöver (bremsen war nicht mehr), dass er fast gestürzt wäre.

Wenn der meinen Hund erwischt hätte, hätte ich ihn eine Armada an Rechtsanwälten auf den Pelz gehetzt.... :mad:
 
Grundsätzlich bin ich auch der Meinung sinnlose Raserei gehört in den Bikepark und nicht in den Wald.



Da wurde ich mich aber als Hundehalter nicht drauf verlassen.
Evtl. nur bei Vorsatz des Radfahrers.

Man kann keine pauschalen Aussagen zu so einem Fall treffen.
Da kommt es immer auf die Gegebenheiten eines Unfalles an.

Hier kann ein Blick in den § 833 BGB sicher nicht schaden:

§ 833
Haftung des Tierhalters

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."


Vereinfacht kann man sagen: Kommt durch einen Hund (= Luxustier) jemand zu schaden haftet der Halter aus der Tatsache heraus, dass er den Hund angeschafft und in Verkehr gebracht hat.

Grundsätzlich gilt diese Haftung verschuldensunabhängig, d.h. wenn der Hund ursächlich für den Schaden ist muss der Halter zahlen.

Natürlich kann sich aus dem individuellen Verhalten des Geschädigten eine Mitschuld ergeben, grundsätzlich ändert dies jedoch nichts am oben genannten Grundsatz.

Leider allgemein nicht so bekannt, anders kann man sich das teilweise extrem leichtsinnige Verhalten mancher Hundehalter nicht erklären...
 
Der Paragraph geht aber davon aus, dass das Tier der aktive Teil des Vorgangs ist. Zumindest lese ich das so. Die Juristen sind ja empfindlich was aktiv/passiv angeht.

Angenommen ein Auto fährt an der Stelle (egal ob es geht oder nicht), geht von dem Auto auch das höhere Gefährdungspotential aus und der Autofahrer ist an sich nach Gesetzestext ersteinmal der mit dem höherem Gefährdungspotential, wird trotzdem der Radfahrer der an unübersichtlicher Stelle dem Auto mit unangemessener Geschwindigkeit in die Seite brasselt irgendwo über 80% Teilschuld landen.
 
Hier kann ein Blick in den § 833 BGB sicher nicht schaden:

§ 833
Haftung des Tierhalters

"Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Schaden durch ein Haustier verursacht wird, das dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt des Tierhalters zu dienen bestimmt ist, und entweder der Tierhalter bei der Beaufsichtigung des Tieres die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde."


Vereinfacht kann man sagen: Kommt durch einen Hund (= Luxustier) jemand zu schaden haftet der Halter aus der Tatsache heraus, dass er den Hund angeschafft und in Verkehr gebracht hat.

Grundsätzlich gilt diese Haftung verschuldensunabhängig, d.h. wenn der Hund ursächlich für den Schaden ist muss der Halter zahlen.

Natürlich kann sich aus dem individuellen Verhalten des Geschädigten eine Mitschuld ergeben, grundsätzlich ändert dies jedoch nichts am oben genannten Grundsatz.

Leider allgemein nicht so bekannt, anders kann man sich das teilweise extrem leichtsinnige Verhalten mancher Hundehalter nicht erklären...


Stimmt. Teilweise jedenfalls.

Mir ist passiert, das ein Mann der ca. einem Meter neben meinem Hund gestürzt ist (keine Brührung oder gar das mein Hund auf den mann zugelaufen wäre!) und ich bzw. meine Hundehalterhaftpflicht den Schaden bezahlen durfte.

Selbst, als hinterher klar wurde, das der Mann erst kürzlich an der Hüfte operiert wurde und den allerersten Tag ohne Gehhilfe unterwegs war (und warscheinlich so oder so gestürzt sein könnte) änderte das nichts an der Haftung.

Ich würde mich aber nicht drauf verlassen.

Mein Tip: geh mal vom Verursacherprinzip aus:
Hund in Dich gelaufen = Hund schuld.
Du in Hund gefahren = Du Schuld
 
Genau werden wir es erst nach einem Urteil wissen. ;)

@ DarkFalcon, meld dich doch nochmal wenn du einen Hund überfahren hast, dann wissen wir auch wer die Kosten trägt.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich bin ja ehrlich gesagt gespannt, wie fiveelements noch eine Strafanzeige stellt, wenn er mit so einem kollidiert:

sammy_04.jpg


Da bleiben keine Beweise die man noch sichern könnte...;-)

sehr schönes portrait, sogar mit tollwutschaum.

exkurs: hund und gesellschaft
früher, beim nachdenken über die notwendigkeit, sinnhaftigkeit dieser velociraptoren dachte ich immer, nun ja, die menschen brauchen halt einen gefährten, den sie bei bedarf richtig quälen können, wenn gerade niemand anders da ist, um ihre aggressionen abzubauen.
ein weiterer oberflächlicher existenzgrund ist die ernährung, in china werden (nicht nur) die schädel von hunden sorgfältig ausgekratzt, der inhalt wird als delikatesse verkauft, konnte ich auch noch verstehen.

nach vielen jahren des studiums dieser species und den folgen ihrer existenz für den mensch habe ich die wahrheit herausgefunden. hunde stellen nur den materiellen teil von außerirdischen (aliens) dar, die auf ihrem heimatplaneten einer speziellen imperialistischen kriegerkaste angehören. sie sind dazu da, diesen planeten zu übernehmen und die herrschaft an sich zu reißen. schafft sich nun ein mensch einen hund an (immerhin nur sacheigetum, die jurisprudenz scheint noch klar zu sein, ich fürchte aber, die ist auch längst von den aliens übernommen, es wurde nur vergessen, die gesetze zu ändern) geschieht folgendes: mit dem aufbau der beziehung zu dem tier (plus minus drei monate, je nachdem wie widerspenstig der mensch ist), wird das menschliche großhirn vom stammhirn übernommen, welches von dem alienparasit gesteuert ist. die ratio weicht dem blanken überlebenstrieb, mit entsprechend übernommenen hundehaltern zu diskutieren, ist etwa so effektiv, wie eine kuh um geld anzubetteln.

langfristig wird die erde von den hundealiens übernommen werden, genau dann, wenn sich die men in black auch einen hund angeschafft haben.
 
Wenn der meinen Hund erwischt hätte, hätte ich ihn eine Armada an Rechtsanwälten auf den Pelz gehetzt.... :mad:

Und danach hättest du für die Verletzung des Bikers, die Anwälte und die Gerichtskosten aufkommen müssen. Ob das so sinnvoll ist wage ich mal zu bezweifeln. Gerade erschrockene Tiere welche ein Halter haben ist immer eine brenzlige Sache. Das Tier hätte sich auch wegen was anders erschrecken können und trotzdem darf es Dir nicht durch gehen. Stell Dir mal vor, ein Biker fährt an Dir vorbei in dem Moment schießt ein Jäger in einer Ecke ein Tier. Durch den knall erschrickt dein Hund und springt dem Biker in den Weg wodurch er stürzt. So, wer ist nun schuld, der Biker, dein Hund oder der Jäger?
 
Hi,

auch ich bin Hundehalter + Biker.

Letztens hat mich von hinten ein Biker mit mind. 40 kmh in einem Abstand von max. 1,5 m überholt, ohne vorher zu rufen oder sich sonst wie bemerkbar zu machen. Mein Hund war übrigens angeleint und geht bei Fuß (Hundeschule). Durch das scharfe, schnelle Vorbeirauschen auf meiner linken Hundeseite haben wir uns beide (Hund + ich) so erschrocken, dass der Hund einen riesen Satz gemacht hat. Der Sprung des Hundes widerum verursachte beim Biker zu einem heftischen Lenkmanöver (bremsen war nicht mehr), dass er fast gestürzt wäre.

Wenn der meinen Hund erwischt hätte, hätte ich ihn eine Armada an Rechtsanwälten auf den Pelz gehetzt.... :mad:

sehr schöne bestätigung meiner obigen erkenntnisse.
 
ich frage mich eher: warum hetzt man so jemandem nicht einfach den hund auf den hals, anstatt sich mit anwälten rumzuplagen?
warum hab ich das vieh denn sonst?
 
§ 833 BGB geht von einer Aktivität des Tieres aus, die eine Gefährdungshaftung begründet. Ein Überfahren ist keine aktive Handlung, die eine Gefährdungshaftung begründet.
Wie auch immer, gegenseitige Rücksichtnahme im Forst wäre schön.
PS
Ich versuche nach diesem Thread meinen Hund auf Biker mit Baggy abzurichten. Kann ja mal was zu essen anschleppen der Bettvorleger.......
 
Hier kann ein Blick in den § 833 BGB sicher nicht schaden:

Triftt aber nur zu, wenn der Hund den Fahrer aktiv schädigt. Hinterherlaufen, hetzen, Schnappen etc.
Wird der Hund überfahren und durch die Kollision kommt auch der Biker zu Schaden, so ist seine Verletzung eine Folge seines Fehlverhaltens.

Leider allgemein nicht so bekannt, anders kann man sich das teilweise extrem leichtsinnige Verhalten mancher Hundehalter nicht erklären...
In dem vom TE geschilderten Fall (bikestrecke quer über eine Kreuzung) stellt sich die Frgae, wessen Verhalten als leichtsinnig einzuschätzen ist.

@ all
Es macht wenig Sinn, hier Beiträge zu posten, die Eure klare Zuneigung oder Abneigung für die vierbeinige Spezies beinhalten. Da werden wir ohnehin auf keinen gemeinsmen Nenner kommen. Die Problematik Hund/Halter/Biker wird bestehen, solange es eine der drei genannten Konfliktparteien gibt. Das ist aber auch nicht das Thema. Es geht hier ausschließlich um die Frage der Haftung!

http://www.daniel-jung.ch/Ju-RA/Verkehrsunfälle_Hunde - Haftung.pdf


 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@ all
Es macht wenig Sinn, hier Beiträge zu posten, die Eure klare Zuneigung oder Abneigung für die vierbeinige Spezies beinhalten. Da werden wir ohnehin auf keinen gemeinsmen Nenner kommen. Die Problematik Hund/Halter/Biker wird bestehen, solange es eine der drei genannten Konfliktparteien gibt. Das ist aber auch nicht das Thema. Es geht hier ausschließlich um die Frage der Haftung!

Ach lasse doch.:(

Hab mich schon so auf ein paar persönliche Meinungen von Waldbesitzern, Pferdefreunden, Liebhabern von Wildtieren usw. gefreut. :lol:
 
Ists nicht so, dass ein Hund im Wald angeleint sein MUSS, sofern er nicht als Jagdhund ausgebildet ist? Ich meine gehört zu haben, dass ein Jäger sofort seine Flinte benutzen darf, wenn er was hundeartiges durch den Wald flitzen sieht, sofern es nicht eine von den ausgewiesenen Jagdhunderassen ist, oder der Hund durch entsprechende Kennzeichen als Jagdhund "markiert" ist

korrigiert mich wenn ich falsch liege, ich gebe nur "gehörtes" wieder ;)
 
Ists nicht so, dass ein Hund im Wald angeleint sein MUSS, sofern er nicht als Jagdhund ausgebildet ist? Ich meine gehört zu haben, dass ein Jäger sofort seine Flinte benutzen darf, wenn er was hundeartiges durch den Wald flitzen sieht, sofern es nicht eine von den ausgewiesenen Jagdhunderassen ist, oder der Hund durch entsprechende Kennzeichen als Jagdhund "markiert" ist

korrigiert mich wenn ich falsch liege, ich gebe nur "gehörtes" wieder ;)

Genau das ging mir auch die ganze Zeit durch den Kopf, als ich die Beiträge hier im Thread gelesen hab. Dachte immer, unangeleinte Hunde und Katzen im Wald bzw. Waldesnähe dürfen (müssen?) vom Förster (von Jägern?) geschossen werden.

Soll sogar Menschen geben, die sich einen Sport daraus machen: [nomedia="http://www.youtube.com/watch?v=GNaCz5IaRK4"]YouTube - Die Katzenfellhose ("Kater Benny vermisst")[/nomedia] :eek:
 
Das kommt doch immer drauf an, pauschal kann man das bei "Radfahrer crasht Hund" wohl kaum beantworten.

Wenn Du downhillmäßig den Hund rammst, könnte es sein, dass Du für das ganze haftest.

Andere Story: Ich bin mal mit Rennrad auf der Straße gerollt (max. 25km/h) und da düst auf einmal n junger Hund quer über die Straße. ich konnte nur noch maximal bremsen und den Lenker festhalten. Bei mir flog zum Glück nur die Kette runter. Wären die Laufräder hin gewesen, hätte der Besitzer ne Rechnung von mir bekommen...

Kommt halt drauf an, wer den Crash verursacht. Kann Hund, Besitzer oder Biker sein :D
 
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