Was soll an Tilman´s Aussage falsch sein? Jeder würde sich bedanken, wenn ihm eine höhere Pflicht aufgebürdet wird...
Nehmen wir doch mal das komplette Zitat:
Es gilt inzwiscen das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG)
Es geht dem Themenersteller um NRW.
Warum Tilmann in dem Zusammenhang Niedersachsen ins Spiel bringt, wird wohl nur er wissen.
Mir sind derzeit vor allem keine rechtlichen Defintionen für Wanderwege (die (s.u.) ohnehin keine Wege sein müssen), bekannt. Fuß- und Reit- und Radwege werden normalerweise in §41 Abs.2 Nr.5 StVO beschrieben und nach Maßgabe des § bzw. der VwV festgelegt bzw. gewidmet.
Es geht auch nicht um Radwege in der eigentlichen Definition.
Das es für Wanderwege keine einheitliche Begriffserklärung gibt, ist auch klar. Tut aber auch nichts zur Sache.
Das ist aber Straßenverkehrsrecht und hat mit dem Betretungsrecht erst mal nix nix zu tun, was heißt, daß in der gesetzlichen Diktion des §25 NWaldLG geschlampt wird bzw. wurde, wenn von Wander- Reit- und Radwegen die Rede ist, damit aber dennoch wohl klassischerweise auch Wirtschaftswege gemeint sind. Ansonsten wären noch nicht einmal alle solche Wege, und seien sie noch so breit, für Radfahrer offen.
Wieder Niedersachsen. Ob und wie in Niedersachsen im NWaldLG geschlampt wurde, tut hier einfach nichts zur Sache.
Die Förster würden sich im übrigen bedanken, hätten sie blau beschilderte Reit- oder Radwege im Wald (Verkehrssicherungspflicht!).
Die Zusammenstellung dieses Satzes mit dem Wörtern "hätten" und "würden", suggeriert, das es solche blau beschilderten Reit-/Radwege nicht gibt.
Richtig und ohne Interpretationsspielraum müsste es daher heißen: "Förster, die ausgeschilderte Reit-/Radwege im Revier haben, sind wenig erfreut darüber, da sie nun auf diesen Wegen der Verkehrsicherungspflicht nachkommen müssen"
Insoweit käme es spätestens bei der Ausweisung von Freizeitwegen nach §37 ff. zu einem Definitionschaos.
Freizeitwege gibt es in NRW meines Wissens nach nicht im Gesetzestext. Daher ist dieser Begriff im Zusammenhang mit der Fragestellung des Threaderöffners wieder falsch.
Wie dem auch sei.
Nachdem Tilann die ganze Zeit rechtlich in Niedersachsen unterwegs war, und Juchhu in
diesem Posting die Sachlage in NRW erklärt hat, kommt Tilmann dann mit diesem Spruch daher:
Zitat von Tilman
Juchhu, was ist das alles neu!
Daher nochmal die Frage an Tilmann:
Wenn Du das alles gewusst hast, wieso bist Du nicht einfach auf die Anfangsfrage eingegangen und hast es klargestellt?