legal biken - auch in Österreich (war: Der Wahnsinn in Niederösterreich)

hmmmm, eine woche arrest.
eine woche nix arbeiten. net schlecht. außerdem geht da drin sicher wlan, kann sogar ungestört hackln.
drei mahlzeiten am tag. abwaschen tut wer anderer.
sogar das häuslpapier kost nix.

1 woche VP kommt in ö auf wieviel?

i geh in häfn!
 
Jagd ist nur eine feige Umschreibung für besonders feigen Mord am chancenlosen Mitgeschöpf. Die Jagd ist eine Nebenform menschlicher Geisteskrankheit.(Prof. Dr. Theodor Heuss, 1. Bundespräsident der
Bundesrepublik Deutschland)
 
Die Jäger haben einfach die stärkere Lobby, die mächtigeren Freunde. Wenn sich mal ein halbwegs bekannter/beliebter Politiker (gibt's das überhaupt?) hinstellen und sich als MTBer outen würde, wäre das schon eine große Hilfe. Aber in welcher Partei soll sich eine solche Person finden? Wir müssten uns über eine Interessengemeinschaft organisieren und es genauso wie die Jäger machen.

Überall wo die Sektkorken knallen und man sich zuprostet, sind die Jäger und deren Freunde in der Überzahl. Das wäre also eine gewaltige Herausforderung.
 
[Wegefreiheit MTB] Einer Kuh ist es zu verdanken, dass Jagdpächter gerichtlich gegen Mountainbiker vorgehen können.
Preisfrage: Es ist Bergmesse. Viele kommen mit dem Lift zur Alm, manche mit dem Auto und ein paar wenige mit dem Rad. Wer ist illegal? Richtig. Jene, die am umweltfreundlichsten Weg zur Messe kommen.

Das klingt für die meisten von uns vollkommen absurd, viele halten eine Klage gegen die Mountainbiker für moralisch verwerflich (siehe die Petition mit 8.000 Unterschriften) und dennoch ist der Jagdpächter Herr Dr. Gürtler im Recht. Wie kann das sein, wenn beim Großteil der Bürger der Hausverstand anklopft und sagt: eine Almmesse mit mehreren hundert Leuten, Jäger mit Autos, was stören da Mountainbiker auf einer Forststraße?

Erst einmal kann sich Herr Dr. Gürtler (so wie alle Eigentümer eines Waldes in Österreich) auf den § 33 des Forstgesetz 1975 stützen. Wie schon des Öfteren ausgeführt, sichert Absatz (1) zwar ein Betreten des Waldes zu Erholungszwecken zu, Absatz (2) untersagt aber eine darüber hinausgehende Nutzung (also zB Zelten). Da 1975, als das Forstgesetz verfasst wurde, noch nicht einmal Joe Breezer und Tom Ritchey eine Vorstellung vom „Mountain Bike“ hatten, schaffte es das „Befahren“ des Waldes nicht in das Forstgesetz. Denn Befahren, das konnte damals eigentlich nur mit etwas Motorisiertem sein. Hätte man damals Mountainbiken im Wald erlaubt, wenn es dieses Sportgerät schon gegeben hätte? Schwer zu sagen. Ein Indiz spricht aber klar dafür: Skifahren war damals schon ein bekannter Sport, und wurde deshalb von den Verboten im Forstgesetz verschont. Mountainbiken wurde einfach zu spät erfunden. Darum können Grundeigentümer in ganz Österreich Biker aus dem Wald verweisen. Moment! Herr Dr. Gürtler ist aber Jagdpächter und kein Grundeigentümer.

Das stimmt. Dennoch wird er – ohne hier ein Urteil vorweg nehmen zu wollen – mit seiner Klage wohl Recht bekommen. Die Grundlage dafür hat er sich selbst geschaffen. Das wäre eine witzige Geschichte, wenn sie nicht so traurige Folgen hätte. Hierzu müssen wir uns kurz vom oben genannten Forstgesetz verabschieden und ins Niederösterreichische Jagdgesetz 1974 wechseln. Jagdgesetze sind Landessache und darum in unserem Land zirka neun Mal unterschiedlich geregelt. Dieses NÖJG ermächtigt bzw. verpflichtet denjenigen, der das Jagdrecht besitzt, zur Erhaltung eines artenreichen und gesunden Wildbestands. § 64 Absatz (1) sieht sogar die „Pflicht zur Abwehr von Verletzungen der zum Schutz des Wildes erlassenen Vorschrifte und gewährt das Recht zur Betreuung des Wildes und Hintanhaltung seiner Schädigung.“ Jagdfremden Personen ist lt. diesem Gesetz auch jede Verfolgung und Beunruhigung des Wildes verboten.

Bis 1999 war man in Österreich dennoch der Meinung, dass nur Eigentümer das Recht besitzen, Mountainbiker aus dem Wald zu weisen. Im absurd-bekannten „Kuhprozess“ (

) änderte allerdings ein gewisser Herr Dr. Gürtler diese Ansicht. Nachdem ein Mountainbiker in seinem Jagdgebiet (dem Muckenkogel) auf einer asphaltierten (!) Straße mit einer Kuh kollidierte, schnappte sich Herr Dr. Gürtler die Daten des ins Krankenhaus eingelieferten Bikers und setzte zur Klage an. Das Bezirksgericht stellte unter Zuziehung eines Jagdsachverständigen (!) fest, dass tatsächlich eine Beunruhigung des Wildes durch den Biker stattgefunden hat.
Etwas verwunderlich, denn wie jeder Natufreund weiß, dass sich Wild unheimlich gern in der Nähe von Kühen aufhält und eine Vorliebe für Asphaltstraßen im Wald pflegt.

Der Mountainbiker ging in die nächste Instanz und erzwang eine Revision des Urteils. Das Landesgericht zweifelte zwar nicht die Beunruhigung an, stellte aber fest, dass der Jagdpächter nur ein Nutzungsrecht und nicht wie der Grundeigentümer Klagsbefugnis besitzt. Für Herrn Dr. Gürtler war hier aber nicht Schluss. Er brachte den Streit vor den Obersten Gerichtshof. Dieser sprach dem Jagdpächter die Befugnis zu gerichtlichen Abwehrmaßnahmen zu. Seit dem OGH Urteil vom 21.6.2000 ist nun also für das Befahren des Waldes nicht mehr nur die Zustimmung des Grundeigentümers, sondern auch des Jagdausübungsberechtigten von Bedeutung. Damit aber nicht genug. Im Rechtsstreit berief sich der Mountainbiker immer wieder darauf, dass keine tatsächliche Beunruhigung des Wildes stattgefunden habe. Der OGH schwang hier die Rechtskeule und stellte fest, dass eine konkrete Beunruhigung gar nicht nachgewiesen werden muss. Es wird davon ausgegangen (dies wurde vom erstinstanzlichen Urteil ohne weitere Prüfung übernommen), dass dem Radfahren im Jagdrevier eine negative Beeinflussung des Jagdbetriebs innewohnt. Damit wird auch von jagdrechtlicher Seite jegliches Mountainbiken im Wald gewissenhaft verhindert. Auch wenn in Einzelfällen eine Störung des Jagdbetriebs irrelevant und absurd ist – wie bei einer Bergmesse. Selbst wenn ein Mountainbiker neben einem lärmenden Harvester radeln würde, könnte der Biker wegen Beunruhigung des Wildes laut NÖJG belangt werden. Besten Dank dafür, Herr Dr. Gürtler.

Während der Almmesse war mit hoher Wahrscheinlichkeit keine Beunruhigung des Wildes gegeben. Doch auch hier wird sich das Gericht wohl nach dem erwähnten OGH-Urteil richten. Derartige Situationen und Urteile machen einmal mehr klar, warum wir für eine generelle Legitimierung des Mountainbikens auf Forststraßen und Wegen eintreten. Einschränkungen soll es nur dort geben, wo es wirklich notwendig ist – nicht generell, überall und aus Prinzip. Gesetze entwickeln sich weiter, genauso wie sich eine Gesellschaft weiterentwickelt. Darum müssen wir unsere rechtlichen Korridore neu ausrichten, damit unser moralisches Empfinden wieder mit der Legalität übereinstimmt.

RIS - 1Ob159/00i - Entscheidungstext - Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL)
 
(http://www.nachrichten.at/oberoesterreich/salzkammergut/Beschwerden-ueber-kaputtgefahrene-Wanderroute;art71,1318289) lässt zu Saisonbeginn gleich einmal gehörig Dampf ab. Im Text über eine „kapputtgefahrende Wanderroute“ wird vor allem ein Bild gezeichnet: jenes vom rücksichtslosen Rowdy auf zwei Rädern.

Am Schörflinger Häfelberg (Salzkammergut, OÖ) hätten Mountainbiker auf einer illegalen Strecke den Wanderweg komplett kaputt gefahren. In der Redaktion der OÖN würden sich Beschwerden per Telefon und E-Mail dazu häufen. Als Beweis zaubert der Autor eine Dame herbei, die anonym bleiben möchte. Diese berichtet, dass Mountainbiker dort Verbotsschilder ignorieren und manche rücksichtlos, vulgär und aggressiv reagierten, stelle man sie zur Rede. Einen guten Grund ihren Namen nicht zu nennen, hat Frau Beschwerde zur Hand: „Ich weiß, dass ich von der Mountainbiker-Lobby angegriffen würde...“. Sehr interessant. Ansonsten wirft man Mountainbikern in Österreich ja immer das Gegenteil vor: sie seien zu unorganisiert. Frau Beschwerde hat aber vorm Gegenteil Angst. Das wirft unweigerlich die Frage auf: sind die Mountainbiker in Schörfling außerordentlich gut organisiert oder hat die liebe Dame zu viel „Wilde Kerle“ geschaut?

Als gestandener Lokal-Journalist muss man zu so einem brandheißen Thema selbstverständlich das Oberhaupt der Community befragen. Der Bürgermeister tut seine Meinung kund. Einige würden sich nichts pfeifen, die meisten hielten sich aber an Regeln, etc etc – wir kennen das schon. Schwarze Schafe gibt’s überall, nur einen so dankbaren Sündenbock wie die Mountainbiker eben selten. Ein ernstes Wort müssen wir an dieser Stelle aber an die Biker am Häfelberg richten: wenn ihr wirklich keine Serpentinen ausfahren könnt und diese abkürzen müsst, dann würden wir euch schnellstens ein Fahrtechniktraining empfehlen (http://bit.ly/NdHv9l)!

Wir fassen kurz zusammen: bisher haben wir eine erboste, anonyme Dame und einen Kritik übenden Bürgermeister. Was fehlt? Genau! Ein Mountainbiker. Um diese Gruppe geht es ja schließlich im Bericht. Aus der Gruppe der Beschuldigten kommt aber niemand zu Wort. Für eine ausgewogene journalistische Darstellung benötigt man die Stellungnahme beider Seiten. Das dürfte dem Autor dieses Artikels aber entgangen sein. Oder er war froh, dass der Fall so klar wie eh und je ist. Mountainbiker = böse.

Warum man diesen Wanderweg überhaupt mit dem Mountainbike befährt, rätselt der Bügermeister von Schörfling indes weiterhin. „Bei denjenigen, die da mit dem Mountainbike hineinfahre, frage ich mich schon. Es sind immerhin fünf oder sechs Verbotsschilder dort.“ Daran merkt man sehr gut, dass der Herr Bürgermeister kein Mountainbiker sein kann. Denn dann würde ihm das hässliche Blechgewächs im Wald gar nicht mehr auffallen. Aber noch viel mehr spornt sein Unverständnis an, dass es ja Alternativen gäbe: „Es ist ja nicht so, dass man nirgendwo fahren dürfte. Wir – also der damalige Auracher Bürgermeister Franz Fellinger und ich – haben extra für die Biker die Mountainbike-Strecke Hongar-Gahberg geschaffen.“ Wie schön! Eine offizielle Strecke für Mountainbiker. Satte 24km lang. Eine Mischung aus Asphalt, Radweg-Asphalt und Forststraße. Dafür wurden Stollenreifen gemacht!

Wie viele Kilometer Wanderwege gibt es in der Region? Wahrscheinlich mehr als 100? Wann wird man endlich verstehen, dass Mountainbiker kein Zug sind, der auf der gleichen Strecke immer vor und zurück fährt und dem dabei NICHT fad wird.

Lieber Herr Bürgermeister, lieber OÖN-Autor, liebe Frau Beschwerde! Die Situation der Mountainbiker in Österreich ist gut mit der Situation von Jugendlichen vergleichbar, denen jegliche Perspektive fehlt: Zuerst versucht man höflich und im Guten sich Gehör zu verschaffen. Funktioniert das nicht, driftet man zwangsweise irgendwann in die Illegalität ab. So wie die Mountainbiker, die nun mangels Alternativen illegal auf Forststraßen und Wegen die Natur genießen.

Viele Mountainbiker setzen sich seit Jahren und Jahrzehnten dafür ein, dass ihre Leidenschaft legalisiert wird. Zuerst begegnet man jedem „Hier dürfen Sie nicht fahren!“ mit Verständnis und versucht zu vermitteln. Wenn diese Belehrungen jedoch zum Standard bei jeder Bike-Tour werden, reagiert auch der geduldigste Mensch irgendwann gereizt. Deshalb ist es wichtig, dass wir nachholen, was beim Verfassen des Forstgesetzes 1975 verabsäumt wurde: das Wanderer und Mountainbiker gleiche Rechte besitzen. Dann verteilt sich der Nutzungsdruck und keiner kommt sich in die Quere. Und prekäre Bereiche, wie dieser Wanderweg am Häfelberg, könnten wirksam zeitlich gesperrt werden. Weil dies weit verständlicher und nachvollziehbar ist als ein generelles Verbot.

Die Natur gehört uns allen. Nicht nur jenen die zuerst dort waren – wie es der Artikel suggeriert. Das müssen wir endlich verstehen und ein Miteinander finden. Solch einseitige Berichte tragen mit Sicherheit nicht dazu bei.
 
Eine Wortmeldung aud der OÖN
Hetze gegen MTB'er - andere Regionen als Vorbild
Für mich ist absolut nachvollziehbar, warum es um den Tourismus um
den Attersee so schlecht gestellt ist. In anderen großen Destionationen wie das Ötztal, Ischgl, Kitzbühl, Serfaus, Zugspitze, Salzburger Land usw. werden die Mountainbiker forciert und Wege gemeinsam mit Wanderen OHNE Probleme zur Befahrung freigegeben. Dies wird am Attersee nie passieren, da es Leute wie
Hrn. Sperrer gibt. "Normale" Mountainbiker (es gibt sicher Ausnahmen ruinieren Wanderwege nicht mehr als Wanderer). Hier zählt für mich eine Aussage aus der Tourismusbranche um den See:
Wir wollen keine Radfahrer - die haben ja kein Geld und lassen kein Geld in der Region. Mittlerweise kosten vernüftige Mountainbikes ab Euro 2.000,-- aufwärts - daher bin ich überzeugt, dass Familien/Paare/Singles viel mehr Geld als die
Pensionisten (z.B. an den Klimttagen)in der Atterseeregion lassen würden.
Also Hr. Sperrer - recherieren Sie mal in großen Winter- und
Sommerregionen was alles möglich wäre !!!

Mountainbiker
werden medial als große Unruhestifter in Österreichs Revieren betrachtet - ich kenne allerdings kein umweltfreundlicheres und schonderes Fortbewegungsmittel als das Rad - vor allem wenn ich mir anschaue, wie sich die Forstwirtschaft (Stw. "Harvester") oder das Hohe Waidwerk (Suzuki) fortbewegt...

Die Tiere, die ich auf meinen Touren auf bestehenden Forststrassen beobachten durfte, hatten weder großen Streß noch zeigten sie panisches Fluchtverhalten - analoges gilt im Winter beim Schitourengehen - die Gemsen lassen einen auf wenige Meter heran und zeigen überhaupt keinen Streß.

Dass es überall fragwürdiges Verhalten gibt - so auch beim MTB ist eine Tatsache - aber die große Mehrheit der Bergradler ist zumeist naturverbunden und rücksichtsvoll unterwegs und wird in manchen Bereichen (Almtal) völlig zu unrecht und zum Schaden des lokalen Tourismus ausgesperrt und illegalisiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Grünröcken ist die touristische Situation mehr als egal. Im Gegenteil, wenn keine Touris (Stichwort sterbender Wintertourismus) kommen, haben sie noch mehr Flächen für sich allein.

Die Situation ist beschämend, aber ein Spiegelbild der politischen Entscheidungsträger, die die Ö das Sagen haben. So lange keine neuen Köpfe frische Ideen einbringen, wird es in dieser Sache keine Veränderung geben. Das kann wiederum nur stattfinden, wenn keine der aktuell regierenden Parteien mitredet, weil sowohl Rot als auch Schwarz nicht gedenkt, an der aktuellen Situation etwas zu verändern. Eine Regierung ohne mehrheitliche Beteiligung einer der beiden ist aber praktisch unmöglich.

Was ich erst recht schlimm finde ist der Umstand, dass die Duldung derer die sich verbotener Weise mit dem Fahrrad im Wald bewegen immer seltener wird und die Strafen und Mittel der Strafverfolgung (MTBer werden fotografiert) zunehmend verschärft werden.

Man muss sich angesichts der Situation langsam fragen, warum Mountainbikes in Ö überhaupt noch verkauft werden (dürfen). Weil mit dem Kauf der Strafbestand praktisch einher geht. Jetzt von den paar lächerlichen, sog. offiziellen Strecken mal abgesehen.
 
Rot/Schwarz arbeitet in Ö nur für die berühmten oberen 10.000. Vetternwirtschaft, Umverteilung nach oben (Steuerzahler muss ständig künstlich erzeugte Löcher stopfen, bei deren Entstehung politische Günstlinge profitieren), Korruption, per Inserate gekaufte Zeitungen, all das steht in Ö an der Tagesordnung.

Von solchen Leuten ist in dieser Sache keine Veränderung zu erwarten.
 
vielleicht sollte jeder biker nach jedem illegalen ride in ö selbstanzeige bei der zuständigen bezirksverwaltungsbehörde erstatten.
ich wette, binnen weniger tage gehen die zuständigen sachbearbeiter wegen überlastung in krankenstand und wir könnten ab dann eine gute zeit ungestraft durch die wälder pledern.
und da der bund und die länder ja aufnahmestopp haben, ... hihi
 
Da 1975, als das Forstgesetz verfasst wurde, noch nicht einmal Joe Breezer und Tom Ritchey eine Vorstellung vom „Mountain Bike“ hatten, schaffte es das „Befahren“ des Waldes nicht in das Forstgesetz. Denn Befahren, das konnte damals eigentlich nur mit etwas Motorisiertem sein.

...deswegen wird z.B. in Bayern das Radfahren (oder Rollstuhlfahren, btw.) im Wald dem Betreten gleichgestellt. Kleiner Nebensatz im Paragraphen, große Wirkung.
 
Wegerecht
Ende des 19. Jahrhunderts musste die neu gegründete AV-Sektion Kirchdorf wieder abgemeldet werden, weil sich auf Grund der Begehungseinschränkungen durch die adeligen Besitzer (Schaumburg-Lippe, der umliegenden Berge keine Betätigungsmöglichkeit fand. Seither hat sich einiges geändert, aber mit einzelnen Aktionen (z.B. Schutzzone um Wildfütterungen - damit können ganze Täler gesperrt werden). Das Ausschließen der Radler aus dem Erholungsgebiet gehört sofort abgeschafft. Politiker: rührt euch und tut eure Pflicht. Passt nur auf, die über euch haben alle einen Jagdschein. Ist eigentlich das Befahren von Forststraßen mit Kinderwägen erlaubt? Säuglinge "betreten" sicher nicht den Wald, sondern fahren.
 
Hier noch ein bericht aus der nicht zu glauben kategorie.

Achtung: IRRER am Hocheck

Wir waren heute Vormittag am Hocheck und als wir gemütlich vor dem Schutzhaus bei Radler und Käsebrot saßen kam ein sichtlich verstörter RR Fahrer des Weges. Dieser parkte sein Gerät etwas umständlich vor der Hütte und verschwand erst einmal für kurze Zeit, vermutlich auf dem Häusl. Als er wieder auftauchte bemerkten wir eine ordentliche Wunde am rechten Nasenflügel, so wie wenn ihm einer eine angeschoben hätte, und nachdem wir uns, leicht besorgt, nach seinem Befinden erkundigt hatten, erzählte er uns verständlicherweise recht aufgebracht sein unglaubliches Erlebnis.
Er fuhr also etwa in der Hälfte des Anstieges mit seinem RR, als sich von hinten ein Auto näherte. Während er zur Seite fuhr überholte ihn der Auto Lenker und streifte den Radfahrer an der Schulter. Der schrie den Autofahrer, sicher nichts freundliches, nach, worauf der PKW Lenker stehen blieb, aus seiner Kiste sprang und den Radlfahrer tatsächlich ohne Vorwarnung eine ordentliche Anschob.
Radfahrer hatte natürlich Autonummer und Marke, verständigte am Schutzhaus Polizei und Rettung, der Zinken schwoll doch ganz beträchtlich an.
Der Typ ist (lt. Aussage des Pächters) der ehemalige Pächter der Hütte, und für solche Aktionen schon bekannt, so sperrte er schon öffentliche Wanderwege ab, stellte Betreten -Verbotstafeln auf öffentliche Flächen und bedrohte angeblich auch schon jemanden mit seinem Jagdgewehr.
Der Irre fährt einen grünen Geländewagen mit langer, überdachter Ladefläche. Hat dort oben ein paar Flächen gepachtet und treibt dort regelmäßig sein Unwesen….​
 
Für solche Fälle gehört an die Sattelstützenklemme ein Schnellspanner. Und dann hoffen, dass er nicht schneller an seine Knarre kommt ^^
 
Zunächst einmal gibt es keine unterschiedliche Wertigkeit in den Benutzungsansprü-
chen der Landschaft. Der Forstwirt will Holz produzieren, der Jäger in Ruhe ansitzen
und jagen, der Naturschützer schützen, der Landwirt anpflanzen, der Jogger sich
trainieren, der Reiter reiten, der Naturfreund sich ausspannen und Neues entdecken,
der Mountainbiker seinen Adrenalinspiegel in schöner Umgebung steigern, der
Selbstversorger Beeren und Pilze sammeln und die Hundefreunde möchten mit ihren
Hunden spazieren gehen und ihnen den artgerechten Auslauf garantieren. Was ist
wichtiger? Unser Jagdrecht?

Jeder hält seine eigene Art von Landschaftsnutzung für die wichtigste. In einem Land
mit 526 Einwohnern pro Quadratkilometer, also rund 18 Millionen Menschen auf
34000 qkm ist die Nutzung der Landschaft ein mehr als ernstes Thema.

Gibt es in Österreich nicht auch solche Selbsterkenntnisse wie z. B. in NRW.
(Ok, das dient eher dem Image...)

In klarer Fall von Störung des Adels bei der Jagd wird im Königsjodler besungen:
 
o_O
boah, und am nächsten tag noch immer kein bericht, keine nachricht?

entweder hat ihn der gürtschi verhaften lassen oder er hat eine gürtlerneurose gekriegt und ist im grünen heinrich wegtransportiert worden. :rolleyes:

Leider ist mir der Depp nicht über den Weg gefahren :):) oder gegangen bin die Hocheck Mautstrasse rauf die ganzen 9 km keine Menschen seele aber sehr Giftig der Berg.Die ganze Tour gestern 90km von 13 bis 19 Uhr.
 
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