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noob
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"Nach § 3 Abs. 7 LWaldG sind „
Waldwege
... nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete,
dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirt
schaftswege; Maschinenwege, Rü-
ckeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung
sowie
Fußwege und -pfade sind
keine Waldwege
.“"
Das wäre ja ziemlich eindeutig oder täusche ich mich?
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"Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege."
Wenn man das alles so liest, wie es der Gesetzgeber auch geschrieben hat, dann stellt sich die Frage, woran man Fußwege und -pfade erkennt? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach:
1. Für eine Zweckbestimmung als Fußweg oder -pfad müssen amtliche Schilder aufgestellt werden.
2. Eine Markierung als Wanderweg reicht nicht aus.
Dementsprechend sind Fußwege und -pfade als Sonderweg für Fußgänger zu beschildern (http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_239.svg) Nichtsdestotrotz wird in Diskussionen immer wieder behauptet, dass unter Fußwegen und -pfaden nur schmale Wege zu verstehen seien und dort das Radfahren verboten sei. Auch in Bezug auf viele markierte Wanderwege wird die Auffassung vertreten, dass auf diesen das Radfahren verboten sei. Diese Behauptungen finden jedoch in den allermeisten Fällen keine Grundlage im LWaldG.
Im LWaldG finden sich keine weiteren Anhaltspunkte in Bezug auf die Unterscheidung zwischen einem Waldweg und einem "Fußweg/-pfad". Hier kann eine Auslegung ansetzen, muss aber auch den Regeln der Auslegung folgen und beim Wortsinn starten. Es lohnt sich also ein Blick in Wörterbücher oder im Internet ins Wictionary. Danach ist ein Waldweg ein Weg im Wald und somit ein Weg, ein Fußweg ist ebenfalls ein Weg und ein Pfad ist ein schmaler Weg und somit auch ein ein Weg. Auch ein schmaler Weg (Pfad) im Wald wäre ein Waldweg und man dürfte darauf mit dem Rad oder Mountainbike fahren. Wir reden also letztlich immer nur über Wege und der Gesetzgeber hat sich weitere Ausführungen darüber, worin sich diese unterscheiden bzw. unterscheiden lassen, erspart.
Dem Merkblatt der Stadt Neustadt kann man aber entnehmen, dass es durchaus unterschiedliche Interpretationen der Gesetzeslage gibt.Schön zu sehen, das unsere Seiten zum Betretungsrecht Anklang finden. Ich verlinke hier nochmal die Quelle:
http://www.dimb.de/component/content/article/51-open-trails/317-die-rechtslage-in-rheinland-pfalz
Das LWaldG definiert – im Unterschied zum BWaldG –Waldwege eindeutig als für denforstwirtschaftlichen Fahrzeugverkehr geeignet und bestimmt. Nicht zuletzt durch Gesetzeskommentar ist somit klar gestellt, dass Radfahren und damit auch Mountainbiking im Wald grundsätzlich nur auf Wirtschaftswegen erlaubt ist, auf denen auch PKW und Holzabfuhr-LKW fahren können, d. h. auf Fahrwegen im Wald.
Und heute war auch ein super Tag und Shuttleday an der Kalmit..... Es waren 7! private Shuttle unterwegs
Dem Merkblatt der Stadt Neustadt kann man aber entnehmen, dass es durchaus unterschiedliche Interpretationen der Gesetzeslage gibt...
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M.E. ist hier auch die DIMB mit zur Verantwortung zu ziehen, die mit der Hilfskrücke "Racing-Team" den Leuchen eine "Vereinsheimat" gibt um Ihnen danach eine "Ehrenamts" Trainerlizenz zu vertickern.
Der Sinn einer Trainer Lizenez C (oder B oder A) ist aber nicht (!) damit eine Gewerbe zu betreiben, sondern im Verein die Mitglieder auszubilden...
Dem Merkblatt der Stadt Neustadt kann man aber entnehmen, dass es durchaus unterschiedliche Interpretationen der Gesetzeslage gibt.
Nicht zuletzt durch Gesetzeskommentar ist somit klar gestellt...
Die Mitgliedschaft der DIMB Tourenführer im IBC DIMB Racing Team ist schlicht eine Notwendigkeit. Die dadurch bestehende Versicherung deckt (semi-)professionelle Touren aber nicht ab und schützt die Veranstalter nicht. Dies wird in den Lehrgängen zum Trailscout genau so vermittelt.
Für den Betrieb einer MTB-Fahrtechnikschule oder eines Radreiseunternehmens ist weder eine Trainerlizenz noch sonst irgend eine Ausbildung verpflichtend vorgeschrieben.
...ohhhh, doch alles soooo schlimm im Pfälzerwald, was mach ich da nur?
Ach ich fahre einfach eine Runde mit dem Bergrad.
...ja, ein Jammern auf hohem Niveau?...ohhhh, doch alles soooo schlimm im Pfälzerwald, was mach ich da nur?
Ach ich fahre einfach eine Runde mit dem Bergrad.
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Schau Dich aber mal um: Es gibt etliche, die genau mit der DIMB Ausbildung für Ihr Unternehmen werben.
...
Gruß
MC
Andererseits, besser ein Trailscout, als ein ungeschulter Guide.
...mit dem Vordiplom bereits den Ingenieur?