Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald

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Re: Die Zukunft des bikens im Pfälzer Wald
"Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege."
Wenn man das alles so liest, wie es der Gesetzgeber auch geschrieben hat, dann stellt sich die Frage, woran man Fußwege und -pfade erkennt? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach:
1. Für eine Zweckbestimmung als Fußweg oder -pfad müssen amtliche Schilder aufgestellt werden.
2. Eine Markierung als Wanderweg reicht nicht aus.
Dementsprechend sind Fußwege und -pfade als Sonderweg für Fußgänger zu beschildern (http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_239.svg) Nichtsdestotrotz wird in Diskussionen immer wieder behauptet, dass unter Fußwegen und -pfaden nur schmale Wege zu verstehen seien und dort das Radfahren verboten sei. Auch in Bezug auf viele markierte Wanderwege wird die Auffassung vertreten, dass auf diesen das Radfahren verboten sei. Diese Behauptungen finden jedoch in den allermeisten Fällen keine Grundlage im LWaldG.
Im LWaldG finden sich keine weiteren Anhaltspunkte in Bezug auf die Unterscheidung zwischen einem Waldweg und einem "Fußweg/-pfad". Hier kann eine Auslegung ansetzen, muss aber auch den Regeln der Auslegung folgen und beim Wortsinn starten. Es lohnt sich also ein Blick in Wörterbücher oder im Internet ins Wictionary. Danach ist ein Waldweg ein Weg im Wald und somit ein Weg, ein Fußweg ist ebenfalls ein Weg und ein Pfad ist ein schmaler Weg und somit auch ein ein Weg. Auch ein schmaler Weg (Pfad) im Wald wäre ein Waldweg und man dürfte darauf mit dem Rad oder Mountainbike fahren. Wir reden also letztlich immer nur über Wege und der Gesetzgeber hat sich weitere Ausführungen darüber, worin sich diese unterscheiden bzw. unterscheiden lassen, erspart.
 
"Nach § 3 Abs. 7 LWaldG sind „
Waldwege
... nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete,
dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirt
schaftswege; Maschinenwege, Rü-
ckeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung
sowie
Fußwege und -pfade sind
keine Waldwege
.“"

Das wäre ja ziemlich eindeutig oder täusche ich mich?

Du täuschst dich. Warum ist u. a. auf den vorangegangenen Seiten nachzulesen. Es mangelt z. B. schon an der gesetzlichen Definition des Fußwegs / -pfades. D. h. wo fängt er an und wo hört er auf. Oder eben an der genaueren, auslegbaren und erweiterbaren Definition des "Waldweges". Weshalb andere Länder versucht haben, sich mit Mindestbreiten zu behelfen.

So lange sich die Ordnungsamtsmänn- und weibchen von Neustadt nicht wirklich ernsthaft in den Wald stellen und Knöllchen verteilen, kann man das Ganze Pamphlet einfach unter "übereifriger Beamter" (vermutlich PWV-Ehrenmitglied...) verbuchen! ;) Und falls doch, einfach mal nen Leserbrief in die Zeitung setzen und die Sinnhaftigkeit des Einsatzes, gemessen an Steuergeldern ansprechen... :D

Meine Mail wurde nie beantwortet.

Du hast doch nicht ernsthaft eine Antwort erwartet...? ;)
 
Gar nie nicht erst nicht überhaupt nicht beachten!

Der Zettel hatte bislang keine Auswirkungen.

Jedes Wort dazu würde nur eine Vertiefung bewirken, die keiner will. Bleibt eh nur hängen, dass irgendwas verboten ist. Wer sich rechtferigt, muss ja was zu verteidigen, wenn nicht zu verbergen haben, gell? Die Rechtsansicht des Herrn H. will ich nicht auseinander nehmen, die des Verbands aber auch nicht.

Freundlich durch den Wald fahren und auch den verkrampften Herrn H. nett grüßen.

p.s.: Ich würde aus den obigen Beiträgen auch den Namen des Herrn H. tilgen, damit die Suchmaschinen nix auswerfen!
 
"Waldwege im Sinne dieses Gesetzes sind nicht dem öffentlichen Verkehr gewidmete, dauerhaft angelegte oder naturfeste forstliche Wirtschaftswege; Maschinenwege, Rückeschneisen, Gliederungslinien der Betriebsplanung sowie Fußwege und -pfade sind keine Waldwege."
Wenn man das alles so liest, wie es der Gesetzgeber auch geschrieben hat, dann stellt sich die Frage, woran man Fußwege und -pfade erkennt? Die Antwort ist eigentlich ganz einfach:
1. Für eine Zweckbestimmung als Fußweg oder -pfad müssen amtliche Schilder aufgestellt werden.
2. Eine Markierung als Wanderweg reicht nicht aus.
Dementsprechend sind Fußwege und -pfade als Sonderweg für Fußgänger zu beschildern (http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Zeichen_239.svg) Nichtsdestotrotz wird in Diskussionen immer wieder behauptet, dass unter Fußwegen und -pfaden nur schmale Wege zu verstehen seien und dort das Radfahren verboten sei. Auch in Bezug auf viele markierte Wanderwege wird die Auffassung vertreten, dass auf diesen das Radfahren verboten sei. Diese Behauptungen finden jedoch in den allermeisten Fällen keine Grundlage im LWaldG.
Im LWaldG finden sich keine weiteren Anhaltspunkte in Bezug auf die Unterscheidung zwischen einem Waldweg und einem "Fußweg/-pfad". Hier kann eine Auslegung ansetzen, muss aber auch den Regeln der Auslegung folgen und beim Wortsinn starten. Es lohnt sich also ein Blick in Wörterbücher oder im Internet ins Wictionary. Danach ist ein Waldweg ein Weg im Wald und somit ein Weg, ein Fußweg ist ebenfalls ein Weg und ein Pfad ist ein schmaler Weg und somit auch ein ein Weg. Auch ein schmaler Weg (Pfad) im Wald wäre ein Waldweg und man dürfte darauf mit dem Rad oder Mountainbike fahren. Wir reden also letztlich immer nur über Wege und der Gesetzgeber hat sich weitere Ausführungen darüber, worin sich diese unterscheiden bzw. unterscheiden lassen, erspart.

Schön zu sehen, das unsere Seiten zum Betretungsrecht Anklang finden. Ich verlinke hier nochmal die Quelle:
http://www.dimb.de/component/content/article/51-open-trails/317-die-rechtslage-in-rheinland-pfalz
 
Schön zu sehen, das unsere Seiten zum Betretungsrecht Anklang finden. Ich verlinke hier nochmal die Quelle:
http://www.dimb.de/component/content/article/51-open-trails/317-die-rechtslage-in-rheinland-pfalz
Dem Merkblatt der Stadt Neustadt kann man aber entnehmen, dass es durchaus unterschiedliche Interpretationen der Gesetzeslage gibt.

Das LWaldG definiert – im Unterschied zum BWaldG –Waldwege eindeutig als für denforstwirtschaftlichen Fahrzeugverkehr geeignet und bestimmt. Nicht zuletzt durch Gesetzeskommentar ist somit klar gestellt, dass Radfahren und damit auch Mountainbiking im Wald grundsätzlich nur auf Wirtschaftswegen erlaubt ist, auf denen auch PKW und Holzabfuhr-LKW fahren können, d. h. auf Fahrwegen im Wald.

Und wenn ich dann so was lese, frage ich mich schon, wie lange es dauert, bis die Behörden restriktiver vorgehen:
Und heute war auch ein super Tag und Shuttleday an der Kalmit..... Es waren 7! private Shuttle unterwegs :lol:
 
Mir macht persönlich am meisten Sorge, dass die pseudo-professionellen Bike-Veranstalter sich wie Geschwüre vermehren und an schönen Wochenenden den PW bevölkern. I.d.R. trifft man diese Leute in der Nähe von Hütten an Trail- Einstiegen, wo Sie versuchen Ihrem "Gefolge" Fahrtechnik nahzubringen.

M.E. ist hier auch die DIMB mit zur Verantwortung zu ziehen, die mit der Hilfskrücke "Racing-Team" den Leuchen eine "Vereinsheimat" gibt um Ihnen danach eine "Ehrenamts" Trainerlizenz zu vertickern.

Der Sinn einer Trainer Lizenez C (oder B oder A) ist aber nicht (!) damit eine Gewerbe zu betreiben, sondern im Verein die Mitglieder auszubilden.

Im Tauchsport gab es diese Bewegung vor ca. 15-20 Jahren in ähnlicher Form. Das Resultat sind zahlreiche (zahllose?) Tauchverbote.

Ich befürchte, dass diese Bikebuden uns im PW in wenigen Jahren ähnliche Verbote einbringen werden.

Ansonsten teile ich die Ansicht von "haardtfahrer". Einfach im Wald radfahren und freundlich sein.

Gruß

MC
 
Dem Merkblatt der Stadt Neustadt kann man aber entnehmen, dass es durchaus unterschiedliche Interpretationen der Gesetzeslage gibt...

Die Rechtsauffassungen von Ministerium, Behörden, Gemeinden sowie deren Beauftragten kann man genauso wenig wie die der DIMB juristisch angreifen. Die "Auslegung" von Gesetzestexten ist prinzipiell Sache eines Richters; solange es für ein Gerichtsverfahren keinen Anlass gibt, wird sich aber kein Richter damit befassen.

Zum Thema "Fußpfade sind keine Wege": Da der Gesetzgeber in seiner Weisheit darauf verzichtet hat, zu erklären, was ein "Fußpfad" ist und woran man diesen erkennen kann, empfehlen wir, sich in der Praxis einfach an die Kurzkommentierung auf der DIMB-Website zu halten. Ein generelles Befahrensverbot von schmalen Wegen lässt sich jedenfalls nach Auffassung der DIMB aus dem Gesetzestext nicht begründen.

Noch ein Hinweis zur Kommunikation: Ich vermeide es, von "Pfaden" oder "Trails" zu sprechen. Der Gesetzgeber erlaubt das Radfahren auf Straßen und Wegen im Wald, daher sollte man meiner Meinung auch auch generell den Begriff "Weg" benutzen. In einem Kommentar zum Naturschutzrecht in Bayern ist der "Weg" wie folgt definiert:
Auf den Zustand des Wegs kommt es nicht an. Ein Weg muss nicht unbedingt ein
Durchgangsweg sein, auch eine „Sackgasse“ fällt darunter. Wege sind auch Pfade,
Steige, Alpenvereinswege und dgl. Hinsichtlich der Eigenschaft als Weg oder Pfad
kommt es lediglich auf das Betreten an, mehr als dass er begehbar ist, braucht es
nicht.Wie der Weg historisch entstanden ist und aufgrund welcher Umstände, ist
irrelevant,
ebenso ob der Weg von vornherein ununterbrochen angelegt worden ist
oder eher zufällig entstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
...
M.E. ist hier auch die DIMB mit zur Verantwortung zu ziehen, die mit der Hilfskrücke "Racing-Team" den Leuchen eine "Vereinsheimat" gibt um Ihnen danach eine "Ehrenamts" Trainerlizenz zu vertickern.

Der Sinn einer Trainer Lizenez C (oder B oder A) ist aber nicht (!) damit eine Gewerbe zu betreiben, sondern im Verein die Mitglieder auszubilden...

Die Mitgliedschaft der DIMB Tourenführer im IBC DIMB Racing Team ist schlicht eine Notwendigkeit. Die dadurch bestehende Versicherung deckt (semi-)professionelle Touren aber nicht ab und schützt die Veranstalter nicht. Dies wird in den Lehrgängen zum Trailscout genau so vermittelt.

Für den Betrieb einer MTB-Fahrtechnikschule oder eines Radreiseunternehmens ist weder eine Trainerlizenz noch sonst irgend eine Ausbildung verpflichtend vorgeschrieben.
 
Dem Merkblatt der Stadt Neustadt kann man aber entnehmen, dass es durchaus unterschiedliche Interpretationen der Gesetzeslage gibt.

Es gibt immer unterschiedliche Interpretationen. Bedeutet aber nicht, dass die Sichtweise der Stadt NW richtig ist, nur weil's eine Behörde ist. ;) Letzlich sind für Rechtsinterpretationen final die Gerichte zuständig. Dazu bedarf es aber erst einmal konkreter Fälle, in denen MTB'er per Verwaltungsakt zur Zahlung von Buß- oder Ordnungsgeldern verdonnert werden - und sich dann gerichtlich dagegen wehren. Da so ein Präzedenzfall trotz überflüssigem "Säbelgerassel" dieser und anderer Art weiterhin nicht vorliegt (warum wohl?)... gilt auch weiterhin: "Wo kein Kläger, auch kein Richter".

Ich bin mir aber sicher, dass sich die "Shuttler" weiterhin alle Mühe geben, einen solchen auf lange Sicht zu provozieren. Evtl. sollte die Polizei am Wochenende öfter mal das Augenmerk auf solche "Shuttles" legen und kontrollieren, ob da überhaupt die Verkehrssicherheit gegeben ist. Meine Sicht: Wer bergrunter will, sollte vorher mit eigener Kraft hochfahren... :p

Nicht zuletzt durch Gesetzeskommentar ist somit klar gestellt...

Das Schmankerl hier ist übrigens ein Fall von amtlicher Selbstentblößung. :D Ein Gesetzeskommentar (meist nicht mehr als die "herrschende Meinung") kann nichts "klarstellen". Wenn Beamte versuchen, ihre Sichtweise mit juristischen Kommentaren zu untermauern, ist dies meist ein relativ deutliches Anzeichen dafür, wie dünn und brüchig das Eis ist, auf dem man sich bewegt. :)
 
Die Mitgliedschaft der DIMB Tourenführer im IBC DIMB Racing Team ist schlicht eine Notwendigkeit. Die dadurch bestehende Versicherung deckt (semi-)professionelle Touren aber nicht ab und schützt die Veranstalter nicht. Dies wird in den Lehrgängen zum Trailscout genau so vermittelt.

Für den Betrieb einer MTB-Fahrtechnikschule oder eines Radreiseunternehmens ist weder eine Trainerlizenz noch sonst irgend eine Ausbildung verpflichtend vorgeschrieben.


Diese Zusammenhänge sind mir schon klar (Bin selbst Trainer mit Lizenz)

Schau Dich aber mal um: Es gibt etliche, die genau mit der DIMB Ausbildung für Ihr Unternehmen werben.

Weiterhin halte ich den Hilfskonstrukt Racing Team für "schräg". Wenn man in einer beliebigen Sportart seine Einstiegslizenz "C" machen will, muss man Mitglied eines (!) Vereines des entsprechenden ausbildenden Verbandes sein. Üblicherweise ist man Mitglied des Vereines, dessen Mitglieder man später ausbilden will.

Radsport: Man ist Mitglied einen Radsportverein, der dem BDR angehört (der wiederum dem DOSB angehört)

Die DIMB hat aber keine Mitgliedsvereine, daher frage ich mich, welche Leute vor welchem organisatorischen Hintergrund geguided (bzw. ausgebildet) werden sollen.

Letztlich "schmeckt" es doch ein wenig nach (semi)-Professionalität....

Gruß

MC
 
...ohhhh, doch alles soooo schlimm im Pfälzerwald, was mach ich da nur?
Ach ich fahre einfach eine Runde mit dem Bergrad.
 
...ohhhh, doch alles soooo schlimm im Pfälzerwald, was mach ich da nur?
Ach ich fahre einfach eine Runde mit dem Bergrad.
...ja, ein Jammern auf hohem Niveau?

Denn außerhalb des Pfälzerwaldes gilt dieser als das real gewordene Mountainbike-Paradies auf Erden. Macht nicht schlechter was so toll ist und seid glücklich eine der besten, wenn nicht die beste, Mountainbike-Region als Hausrevier zu haben. Miesmacher aus den eigen Reihen und aus den Behörden gibt es und wird es immer geben, schon alleine der Selbstzweck steht dafür.

Freue mich schon, Euren tollen Wald bald mal wieder zu besuchen.
 
...
Schau Dich aber mal um: Es gibt etliche, die genau mit der DIMB Ausbildung für Ihr Unternehmen werben.
...
Gruß

MC

Vergangenes Wochenende direkt ein Beispiel gefunden:


geguidete Touren von *lomo* auf Flickr


Man beachte den Wortlaut: "... mit DIMB geprüften Trailscouts."
Ich selbst habe an einem Trailscout-Lehrgang teilgenommen, wüsste aber nicht, dass es da eine abschliessende Prüfung gab bzw. gibt. Laut DIMB gibt es "ein Teilnahmezertifikat mit einer detaillierten Beschreibung aller Inhalte." Mehr nicht! Beim MTB-Guide sieht das schon wieder anders aus ...
 
...mit dem Vordiplom bereits den Ingenieur? Bzw. neuerdings, mit dem Bachelor den Master?

Das ist "schmücken mit falschen Federn" von Seiten des Betreibers, weshalb die DIMB ihren Teil daran tragen soll, verstehe ich nicht. Andererseits, besser ein Trailscout, als ein ungeschulter Guide.
 
Andererseits, besser ein Trailscout, als ein ungeschulter Guide.

So sehe ich das aber nicht.

Das Problem ist doch die "Multiplikatorenwirkung".

Nach dem Motto: "ich hab jetzt ein Scheinchen, also muss ich jetzt raus in die Welt um mein umfassendes Wissen and den Mann/die Frau bringen!"

Wenn in Gruppierungen und Vereinen sich Leute weiterbilden um die sowieso stattfindenden Aktivitäten auf sicherere Beine zu stellen, finde ich das gut.

"Hampies", die in die Touristikszene einsteigen wollen halte ich für sehr fragwürdig. Nach meiner Einschätzung schaden Sie durch Ihr "Engagement" dem Bike-Sport mehr, als sie nützen.

Weiterhin sollte man nicht aus den Augen verlieren, dass selbst der "Trainer C" (der für den "Trailscout" in weiter Ferne schwebt) auch "nur" der Einstieg in das verantwortungsvolle Betreuen von Sportlern ist. Nach oben gibts da noch verdammt viel Luft.

Und: Ich finde es gut, dass (!) Anstrengungen unternommen werden, in das Guiden Qualitätsstandarts einzuführen. Ob (!) dies jetzt schon tragfähig ist, bleibt abzuwarten.
Nächstes Jahr werde ich es wie Lomo machen und die Ausbildung zum Trailscout absolvieren. Ich bin gespannt, wie die Ausbildung der DIMB im Vergleich zu anderen Sportorganisationen aufgebaut ist...

Gruß

MC
 
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